51_1971
AT
51. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche durch die Vereinigten Staaten von Amerika
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 51. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche durch die Vereinigten Staaten von Amerika
1971_51_0 51. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche durch die Vereinigten Staaten von Amerika
Originalquelle öffnen
Nach Mitteilung des Generalsekretariates der
Vereinten Nationen haben die Vereinigten Staaten
von Amerika mit Wirksamkeit vom 1. Feber
1971 den Geltungsbereich des Übereinkommens
über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer
Schiedssprüche (BGBl. Nr. 200/1961,
letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich
BGBl. Nr. 359/1970) auf alle Gebiete,
für deren internationale Beziehungen sie verantwortlich
sind, ausgedehnt.