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51_1971 AT

51. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche durch die Vereinigten Staaten von Amerika

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 51. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche durch die Vereinigten Staaten von Amerika

Nach Mitteilung des Generalsekretariates der

Vereinten Nationen haben die Vereinigten Staaten

von Amerika mit Wirksamkeit vom 1. Feber

1971 den Geltungsbereich des Übereinkommens

über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer

Schiedssprüche (BGBl. Nr. 200/1961,

letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich

BGBl. Nr. 359/1970) auf alle Gebiete,

für deren internationale Beziehungen sie verantwortlich

sind, ausgedehnt.

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