51. Verordnung: Abänderung der 2. Durchführungsverordnung zum Allgemeinen Hochschul-Studiengesetz
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 12 Abs. 3 Allgemeines Hochschul-
Studiengesetz, BGBl. Nr. 177/1966, wird
verordnet
Die Anlage zur 2. Durchführungsverordnung
zum Allgemeinen Hochschul-Studiengesetz, BGBl.
Nr. 301/1967, wird abgeändert wie folgt
1 Im Formular HSt 1
a) ist die Frage 8 zu streichen;
b) besteht keine Verpflichtung zur Beantwortung
der Frage 26.
2. Im Formular HSt 2
a) sind die Fragen 7 und 18 zu streichen;
b) besteht keine Verpflichtung zur Beantwortung
der Fragen 16 und 17.
3. Im Formular HSt 5 ist die Frage 12 zu
streichen.
4. Im Formular HSt 6
a) sind die Fragen 7 und 31 zu streichen;
b) besteht keine Verpflichtung zur Beantwortung
der Fragen 29 und 30.
5. Im Formular HSt 8 besteht keine Verpflichtung
zur Beantwortung der Fragen 20 und 21.
6. Im Formular HSt 11
a) ist die Frage 27 zu streichen;
b) besteht keine Verpflichtung zur Beantwortung
der Frage 23.