Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
51_1968 AT

51. Verordnung: Abänderung der 2. Durchführungsverordnung zum Allgemeinen Hochschul-Studiengesetz

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 51. Verordnung: Abänderung der 2. Durchführungsverordnung zum Allgemeinen Hochschul-Studiengesetz

Auf Grund des § 12 Abs. 3 Allgemeines Hochschul-

Studiengesetz, BGBl. Nr. 177/1966, wird

verordnet

Die Anlage zur 2. Durchführungsverordnung

zum Allgemeinen Hochschul-Studiengesetz, BGBl.

Nr. 301/1967, wird abgeändert wie folgt

1 Im Formular HSt 1

a) ist die Frage 8 zu streichen;

b) besteht keine Verpflichtung zur Beantwortung

der Frage 26.

2. Im Formular HSt 2

a) sind die Fragen 7 und 18 zu streichen;

b) besteht keine Verpflichtung zur Beantwortung

der Fragen 16 und 17.

3. Im Formular HSt 5 ist die Frage 12 zu

streichen.

4. Im Formular HSt 6

a) sind die Fragen 7 und 31 zu streichen;

b) besteht keine Verpflichtung zur Beantwortung

der Fragen 29 und 30.

5. Im Formular HSt 8 besteht keine Verpflichtung

zur Beantwortung der Fragen 20 und 21.

6. Im Formular HSt 11

a) ist die Frage 27 zu streichen;

b) besteht keine Verpflichtung zur Beantwortung

der Frage 23.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →