51_1956
AT
51. Bundesgesetz: Abänderung der Eisenbahn-Verkehrsordnung.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 51. Bundesgesetz: Abänderung der Eisenbahn-Verkehrsordnung.
Der Nationalrat hat beschlossen
Artikel I.
Die Eisenbahn - Verkehrsordnung, BGBl.
Nr. 213/1954, wird wie folgt geändert
§ 56 Abs. 1 lit. d hat zu lauten
„d) die Gegenstände und Stoffe, die nach der
Anlage I zum Internationalen Übereinkommen
über den Eisenbahnfrachtverkehr in
der jeweils geltenden Fassung von der Beförderung
ausgeschlossen sind."
Artikel II.
Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. März 1956 in
Kraft.
Artikel III.
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist
das Bundesministerium für Verkehr und verstaatlichte
Betriebe betraut.