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51_1956 AT

51. Bundesgesetz: Abänderung der Eisenbahn-Verkehrsordnung.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 51. Bundesgesetz: Abänderung der Eisenbahn-Verkehrsordnung.

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I.

Die Eisenbahn - Verkehrsordnung, BGBl.

Nr. 213/1954, wird wie folgt geändert

§ 56 Abs. 1 lit. d hat zu lauten

„d) die Gegenstände und Stoffe, die nach der

Anlage I zum Internationalen Übereinkommen

über den Eisenbahnfrachtverkehr in

der jeweils geltenden Fassung von der Beförderung

ausgeschlossen sind."

Artikel II.

Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. März 1956 in

Kraft.

Artikel III.

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist

das Bundesministerium für Verkehr und verstaatlichte

Betriebe betraut.

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