51_1954
AT
51. Kundmachung: Beitritt Israels zum Genfer Protokoll über die Schiedsklauseln und zum Genfer Abkommen zur Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 51. Kundmachung: Beitritt Israels zum Genfer Protokoll über die Schiedsklauseln und zum Genfer Abkommen zur Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche.
1954_51_0 51. Kundmachung: Beitritt Israels zum Genfer Protokoll über die Schiedsklauseln und zum Genfer Abkommen zur Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche.
Originalquelle öffnen
Nach einer Mitteilung des israelischen Außenministeriums
ist Israel dem Genfer Protokoll
über die Schiedsklauseln vom 24. September
1923, BGBl. Nr. 57/1928, und dem Genfer Abkommen
zur Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche
vom 26. September 1927, BGBl. Nr. 343/
1930, beigetreten.
Gemäß der gleichen Mitteilung ist der Beitritt
Israels zum Genfer Protokoll über die Schiedsklauseln
am 13. Jänner 1952 und der Beitritt
Israels zum Genfer Abkommen zur Vollstreckung
ausländischer Schiedssprüche am 27. Mai 1952
wirksam geworden.