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51_1954 AT

51. Kundmachung: Beitritt Israels zum Genfer Protokoll über die Schiedsklauseln und zum Genfer Abkommen zur Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 51. Kundmachung: Beitritt Israels zum Genfer Protokoll über die Schiedsklauseln und zum Genfer Abkommen zur Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche.

Nach einer Mitteilung des israelischen Außenministeriums

ist Israel dem Genfer Protokoll

über die Schiedsklauseln vom 24. September

1923, BGBl. Nr. 57/1928, und dem Genfer Abkommen

zur Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche

vom 26. September 1927, BGBl. Nr. 343/

1930, beigetreten.

Gemäß der gleichen Mitteilung ist der Beitritt

Israels zum Genfer Protokoll über die Schiedsklauseln

am 13. Jänner 1952 und der Beitritt

Israels zum Genfer Abkommen zur Vollstreckung

ausländischer Schiedssprüche am 27. Mai 1952

wirksam geworden.

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