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51_1951 AT

51. Verordnung: Abänderung der Beförderungsteuer-Durchführungsverordnung.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 51. Verordnung: Abänderung der Beförderungsteuer-Durchführungsverordnung.

Auf Grund des Bundesgesetzes vom 18. Mai

1949, BGBl.-Nr. 123, über die Einhebung einer

Beförderungsteuer (Beförderungsteuergesetz)

wird verordnet

Im § 4 Abs. 1 lit. b der Verordnung des

Bundesministeriums für Finanzen vom 2. Juli

1949, BGBl. Nr. 179, zur Durchführung des

Bundesgesetzes vom 18. Mai 1949, BGBl. Nr. 123,

über die Einhebung einer Beförderungsteuer

(Beförderungsteuer - Durchführungsverordnung)

tritt an die Stelle der Zahl „4" die Zahl „20".

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