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519_1984 AT

519. Kundmachung: Aufhebung des § 6 Abs. 1 lit. a des Schrottlenkungsgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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BGBlPdf 519. Kundmachung: Aufhebung des § 6 Abs. 1 lit. a des Schrottlenkungsgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 140 Abs. 5 und 6 B-VG und gemäß

§§ 64 Abs. 2 und 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 4. Oktober 1984, G 70/84-10, der Bundesregierung

zugestellt am 28. November 1984, § 6

Abs. 1 lit. a des Schrottlenkungsgesetzes, BGBl.

Nr. 275/1978, als verfassungswidrig aufgehoben.

(2) Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. September

1985 in Kraft.

(3) Frühere gesetzliche Bestimmungen treten

nicht wieder in Kraft.

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