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518_1992 AT

518. Verordnung: Aufhebung einer Verordnung über die Bewilligungspflicht von Waren in der Ausfuhr

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 518. Verordnung: Aufhebung einer Verordnung über die Bewilligungspflicht von Waren in der Ausfuhr

Auf Grund des § 5 Abs. 1 des Außenhandelsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 184, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 469/1992, wird unter gleichzeitiger Antragstellung an den Hauptausschuß des Nationalrates verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Bewilligungspflicht von Waren in der Ausfuhr, BGBl. Nr. 383/1991, in der Fassung der Verordnungen

BGBl. Nr. 109/1992 und 224/1992 tritt mit Ablauf des 31. August 1992 außer Kraft.

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