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518_1987 AT

518. Bundesgesetz: Änderung des Futtermittelgesetzes

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 518. Bundesgesetz: Änderung des Futtermittelgesetzes

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

Das Futtermittelgesetz, BGBl. Nr. 97/1952,

zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl.

Nr. 230/1982, wird geändert wie folgt

Die Einleitung des § 6 a Abs. 1 lautet

„Waren der Nummer 2309 des Zolltarifgesetzes

1988, BGBl. Nr. 155/1987, im folgenden als Futtermittelzubereitungen

bezeichnet, dürfen, soweit in

den folgenden Absätzen nicht anderes bestimmt ist,

in das Zollgebiet nur eingeführt werden, wenn sie"

Artikel II

1. Dieses Bundesgesetz tritt gleichzeitig mit dem

„Internationalen Übereinkommen über das Harmonisierte

System zur Bezeichnung und Kodierung

der Waren" in Kraft.

2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist

der Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen

mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft,

soweit die Anwendung des Zolltarifs und

die zollamtliche Abfertigung in Betracht kommen,

und im übrigen der Bundesminister für Land- und

Forstwirtschaft betraut.

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