518. Verordnung: Änderung der Lehrpläne für die Fachschule für wirtschaftliche Frauenberufe und die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Frauenberufe; Festsetzung von Lehrverpflichtungsgruppen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen
Gesetzestext (1 Artikel)
ARTIKEL I
Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes,
BGBl. Nr. 242/1962, in der Fassung der Bundesgesetze
BGBl. Nr. 243/1965, 173/1966, 289/1969,
234/1971, 323/1975, 142/1980 und 365/1982, insbesondere
dessen §§ 6, 62 Abs. 3 und 76 Abs. 2,
wird verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht
vom 4. Juni 1963, BGBl. Nr. 154, mit
welcher die Lehrpläne für die Haushaltungsschule,
die Hauswirtschaftsschule, die Fachschule
für wirtschaftliche Frauenberufe und die Höhere
Lehranstalt für wirtschaftliche Frauenberufe erlassen
werden, in der Fassung der Verordnungen
BGBl. Nr. 56/1966, 244/1966, 177/1969,
345/1972 und 359/1979 wird wie folgt geändert
1. In der Anlage A (Lehrplan der Haushaltungsschule)
hat im Abschnitt I (Stundentafel) Unterabschnitt
„Pflichtgegenstände" der Klammerausdruck
in der mit dem Wort „Leibesübungen" beginnenden
Zeile zu lauten: „(IV a)".
2. In der Anlage B (Lehrplan der Hauswirtschaftsschule)
a) Abschnitt I (Stundentafel)
aa) ist im Unterabschnitt „Pflichtgegenstände"
in den mit den Worten „Stenotypie
und Textverarbeitung" beginnenden
Zeilen die Zahl „IV" durch „IV b"
zu ersetzen,
bb) hat im Unterabschnitt „Pflichtgegenstände"
in der mit dem Wort „Leibesübungen"
beginnenden Zeile der Klammerausdruck
zu lauten: „(IVa)",
cc) hat im Unterabschnitt „Freigegenstände"
die mit dem Wort „Leibesübungen"
beginnende Zeile zu entfallen,
dd) ist im Unterabschnitt „Unverbindliche
Übungen" vor „Aktuelle Fachgebiete"
folgende Zeile einzufügen
„Leibesübungen ... 2 Z 4 (IV a)";
b) ist im Abschnitt IV (Bildungs- und Lehraufgabe
der einzelnen Pflichtgegenstände, Aufteilung
des Lehrstoffes auf die einzelnen
Schulstufen, didaktische Grundsätze) der den
Freigegenstand „Leibesübungen" betreffende
Wortlaut im Unterabschnitt B (Freigegenstände)
zu streichen und in den Unterabschnitt
C (unverbindliche Übungen) vor der
unverbindlichen Übung „Aktuelle Fachgebiete"
einzufügen.
3. An die Stelle der bisherigen Anlage C (Lehrplan
der Fachschule für wirtschaftliche Frauenberufe)
tritt die einen Bestandteil dieser Verordnung
bildende Anlage C.
4. In der Anlage D (Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche
Frauenberufe)
a) hat der Abschnitt I (Stundentafel) zu lauten
b) Abschnitt IV (Bildungs- und Lehraufgaben
der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung
des Lehrstoffes auf die einzelnen
Schulstufen, didaktische Grundsätze) Unterabschnitt
A (Pflichtgegenstände)
aa) hat der Pflichtgegenstand „Deutsch" zu
lauten
„DEUTSCH
Bildungs- und Lehraufgabe
Erziehung zur sprachlichen Gestaltungsfähigkeit
und zu klarem Denken, Sprechen und Schreiben.
Pflege des Sprachgefühls. Entwicklung der
Fähigkeit zu kritischer Sprachbetrachtung.
Befähigung, sachliche Darstellungen zu erfassen
und zu verarbeiten sowie sachgemäß und folgerichtig
zu argumentieren und zu diskutieren.
Förderung des Verständnisses für das sprachliche
Kunstwerk. Anleitung zur Lektüre und zur geistigen
Auseinandersetzung mit repräsentativen Werken
der Weltliteratur, besonders des deutschsprachigen
Schrifttums und der Literatur des 19. und
20. Jahrhunderts. Vermittlung der Kenntnis der
wichtigsten literarischen Strömungen und ihrer geistesgeschichtlichen
Voraussetzungen.
Lehrstoff
I. Jahrgang (3 Wochenstunden)
Sprachpflege und Sprachkunde
Lese- und Vortragsübungen, Vorübungen zu
Referaten (mündliche Wiedergabe von Gelesenem)
und zu Rundgesprächen (Diskussionen).
Verschiedene Formen der schriftlichen Arbeiten
Sachliches Schreiben (Inhaltsangabe, Bericht,
Beschreibung), Schilderung, Erlebniserzählung,
Erörterung als Vorübung zum Problemaufsatz.
Wort- und Satzlehre, die Grundregeln der Zeichensetzung.
Satzbaupläne, Funktion der Wörter
im Satz. Einfache Analyse dichterischer Kurzformen.
Stilistische Übungen im Anschluß an schriftliche
Arbeiten und Lektüre. Übungen zur Erweiterung
des Wortschatzes und zur Festigung und
Ergänzung der Rechtschreibkenntnisse.
Verhältnis von Mundart und Schriftsprache.
Sprache der Werbung.
Einführung in die Verwendung von Nachschlagewerken.
Leseerziehung und Literaturkunde
Behandlung von Werken der deutschsprachigen,
vor allem der österreichischen Literatur, aus denen
ein erstes grundlegendes Verständnis für das
Wesen der einzelnen Dichtungsgattungen gewonnen
werden kann.
II. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Sprachpflege und Sprachkunde
Lese- und Vortragsübungen; Übungen im Diskutieren
(auf der Grundlage von Fachwissen), Fortsetzung
von Analysen dichterischer Texte. Unterrichtsprotokolle.
Sachberichte, Charakteristik,
Erörterung. Stilbetrachtung im Zusammenhang mit
struktureller Grammatik.
Übersicht über die geschichtliche Entwicklung
der deutschen Sprache.
Sprachstruktur der Gegenwartssprache (Sprachschichten).
Leseerziehung und Literaturkunde
Knapper Überblick über die Literatur bis zum
16. Jahrhundert an Hand von Beispielen. Exemplarische
Lektüre von Dramen der Klassik und motivverwandten
Dichtungen (nach Wahl).
Übungen in kritischer Lektüre der Tagespresse
mit anschließender Textanalyse.
III. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Sprachpflege und Sprachkunde
Lese- und Vortragsübungen, Diskussionen.
Problemaufsatz; Abfassen von Protokollen, Auszügen
und Zusammenfassungen. Stilistische und
inhaltsbezogene Untersuchungen an verschiedenartigen
Texten mit steigenden Anforderungen. Kritische
Betrachtung der Massenmedien und der Trivialliteratur.
Leseerziehung und Literaturkunde
Behandlung von Dichtungen in Themenkreisen,
besonders aus der klassischen und romantischen
Literatur und einigen Beispielen aus dem 19. und
20. Jahrhundert. Das österreichische Theater im
Längsschnitt bis Grillparzer und Raimund. Literaturkundlicher
Überblick über die Dichtung des 17.
und 18. Jahrhunderts an Hand von Beispielen und
über die deutsche und österreichische Klassik und
über die Romantik.
IV. Jahrgang (3 Wochenstunden)
Sprachpflege und Sprachkunde
Referate über Dichtungen; fachübergreifende
Referate und Übungen zur Diskussionsleitung.
Fachsprachen (Sprache der Politik, des Rechtes,
der Wirtschaft, der Naturwissenschaft usw.). Interpretationsübungen
an dichterischen und fachsprachlichen
Texten. Vergleichende Stilbetrachtung.
Problemaufsatz und Facharbeit.
Leseerziehung und Literaturkunde
Das Theater in Österreich bis zur Gegenwart.
Vorformen des modernen Journalismus in Beispielen.
Der poetische Realismus mit besonderer
Berücksichtigung sozialer Fragen. Bedeutende
Erzähler Österreichs. Der Naturalismus und seine
Wegbereiter. Literatur von der Jahrhundertwende
bis zum Beginn des Zweiten Weltkrieges.
Ausarbeitung von Themenkreisen und Einbeziehung
verwandter Fachgebiete.
V. Jahrgang (3 Wochenstunden)
Sprachpflege und Sprachkunde
Referate wie im IV. Jahrgang mit Verstärkung
des fachübergreifenden Charakters. Fortsetzung der
Diskussionen und der Übungen zur Diskussionsleitung.
Interpretationsübungen, stilistisch und
inhaltsbezogen an Texten verschiedener Art. Kriterien
der Dichtung. Kritische Betrachtung der
Unterhaltungsliteratur und der Jugendliteratur.
Problemaufsatz und Facharbeit.
Leseerziehung und Literaturkunde
Die Literatur des 20. Jahrhunderts, vor allem
auch die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg anhand
von Texten. Der moderne Journalismus. Neue literarische
Formen (Sachbuch, Feature usw.).
Didaktische Grundsätze
Der Deutschunterricht soll eine erlebbare Einheit
bilden und nicht in Spracherziehung und Literaturkunde
zerfallen. Der Sprecherziehung ist besonderes
Augenmerk zuzuwenden, die dialektfreie Aussprache,
das sinngemäße Lesen und Vortragen ist
zu pflegen und die Fähigkeit zu begründeter und
überzeugender Stellungnahme zu entwickeln.
Bei den mündlichen Übungen der Schüler ist auf
selbständige Vorbereitung und die Möglichkeit der
Verwendung von audiovisuellen Hilfsmitteln, Textprobe
und Tafelbild zu achten. Die sprachliche
Gestaltung soll nach Möglichkeit durch szenische
Darstellung, freie Rede und Feierstunden gefördert
werden. Der schriftlichen Ausdrucksfähigkeit ist
während der gesamten Ausbildung besondere Sorgfalt
zu widmen. Neben der Wiederholung der
Grundlagen im I.Jahrgang sind vor allem jene
Kapitel der Sprachlehre zu behandeln, in denen
mangelhafte Kenntnisse festgestellt werden. Die
Schüler sind zu veranlassen, über Gelesenes,
Gehörtes oder Gesehenes Aufzeichnungen zu führen.
In der Literaturkunde soll der Lehrer das Interesse
an der Dichtung wecken und vertiefen. Das
literarische Werk soll im soziokulturellen Zusammenhang
gesehen werden; in den Mittelpunkt ist
jedoch das persönliche Erlebnis der Dichtung zu
stellen. Bei der Besprechung eines Werkes ist von
seiner unmittelbaren Wirkung auf die Schüler auszugehen.
Bei der Interpretation von Texten ist auf
die Beziehung zwischen Motivation, Inhalt, sprachlicher
Form und Wirkung zu achten; von einer ausschließlich
formalen Behandlung ist abzusehen.
Größere Werke sind auf Grund häuslicher Lektüre
zu besprechen. In der Schule sind nur sorgfältig
ausgewählte Stellen zu lesen.
Der Deutschunterricht eignet sich im besonderen
Maße, Querverbindungen zu fast allen anderen
Unterrichtsgegenständen herzustellen. Die sprachliche
Bewältigung von Problemen verschiedener
Sachbereiche muß daher im Deutschunterricht
erarbeitet und geübt werden. Diese erfordert vom
Deutschlehrer die ständige Kontaktnahme mit den
Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände, um
Materialien für Sprachübungen und Sprachanalysen
zu gewinnen und die Ausdrucksschwierigkeiten
der Schüler in allen Bereichen des Unterrichtes
kennenzulernen und zu beheben.
Schularbeiten
I. bis IV. Jahrgang: je vier einstündige Schularbeiten
(ab dem III. Jahrgang bei Bedarf eine Schularbeit
zweistündig).
V. Jahrgang: zwei zweistündige Schularbeiten.";
bb) hat der Pflichtgegenstand „Geschichte
und Sozialkunde" zu lauten
„GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung historischen Wissens. Förderung der
Fähigkeit zu kritischem Urteil durch Darstellen
geschichtlicher Abläufe, Hinführen zur Einsicht in
historische Strukturen und Aufzeigen sinnvoller
Gegenwartsbezüge. Erziehung zu toleranter Haltung,
zu politischem und sozialem Verantwortungsbewußtsein
und zur Achtung von Leben und
Persönlichkeit.
Lehrstoff
II. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Abriß der Ur- und Frühgeschichte im Ostalpenraum.
Antike Kulturen im Mittelmeerraum in ihrer
Bedeutung für die Entwicklung des Abendlandes.
Austria Romana. Germanentum, Christentum und
Islam als formende Elemente der mittelalterlichen
Welt.
Politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche
Ordnung des Mittelalters.
Österreich unter den Babenbergern und Habsburgern.
Religiöse und kulturelle Bewegungen. Romanik
und Gotik.
III. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Veränderung des Weltbildes am Beginn der
Neuzeit. Religiöse, soziale und wirtschaftliche
Strömungen und Krisen. Ausbildung der Territorialgewalten
und des Städtewesens. Der französische
Absolutismus und die Entstehung der europäi-
schen Staatenwelt. Das Werden Österreichs in der
Auseinandersetzung mit den geistigen und politischen
Kräften dieser Zeit. Wirtschaftliche, geistige
(Aufklärung) und soziale Entwicklungen vor
Beginn des Industriezeitalters. Barockzeitalter.
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Die Französische Revolution bis zur Neuordnung
Europas durch den Wiener Kongreß.
Die Industrielle Revolution und die Veränderung
der Gesellschaftsstruktur. Entstehung des
Vierten Standes in Europa. Die tragenden politischen
und sozialen Ideen: Liberalismus, Nationalismus,
Konservatismus, Sozialismus. Das Jahr 1848 in
Europa und in Österreich.
Nationale Bewegungen und ihre Auswirkungen
auf die europäische Staatenwelt in der 2. Hälfte des
19. Jahrhunderts. Die Österreichisch-ungarische
Monarchie und ihre Bedeutung für Europa.
Die soziale Frage bis zum Ausbruch des Ersten
Weltkrieges. Lösungsversuche: Marxismus, Christliche
Soziallehre. Entstehung der politischen Parteien
— Verfassungskämpfe, insbesondere in
Österreich.
Imperialistische Politik der Großmächte. Wissenschaft,
Technik, Kunst und Kultur im 19. Jahrhundert.
V. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Ursachen und Folgen des Ersten Weltkrieges.
Entwicklung Europas im Spannungsfeld zwischen
Kommunismus, Faschismus und Demokratie
— Weltwirtschaftskrise — Radikalisierung der
Politik. Österreich zwischen den Weltkriegen. Der
Zweite Weltkrieg und seine Folgen: Blockbildung,
Entkolonialisierung, Krisenherde der Weltpolitik.
Probleme der Dritten Welt. Formierung neuer
Mächte — Die Zweite Republik in Österreich.
Kulturelle und künstlerische Entwicklungen im
20. Jahrhundert. Der Einfluß neuer Technologien
auf Wirtschaft und Gesellschaft.
Didaktische Grundsätze
Das umfangreiche historische Lehrgut erfordert
eine vertiefte exemplarische Behandlung ausgewählter
Kapitel, während der übrige Lehrstoff so
zu behandeln ist, daß er als Orientierungsrahmen
die zeitliche Situierung der ausführlicher dargestellten
historischen Abschnitte ermöglicht. Aus dem
historischen Geschehen sind jene Elemente besonders
herauszuarbeiten, die für das Verständnis der
Gegenwart entscheidend sind.
Das historische Detail hat der Verlebendigung
kausaler Zusammenhänge zu dienen. Jede monokausale
Verzerrung geschichtlicher Zusammenhänge
ist zu vermeiden. Auf die Erfordernisse der
„Politischen Bildung" ist besonders zu achten.
Schwerpunkte sind dort zu setzen, wo das
fächerübergreifende Unterrichtsprinzip im Zusammenhang
mit Nachbardisziplinen angewandt werden
kann.";
cc) tritt an die Stelle des bisherigen Pflichtgegenstandes
„Biologie und Hygiene"
folgender Pflichtgegenstand „Biologie
und Umweltkunde"
„BIOLOGIE UND UMWELTKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe
Lehre von der Erde als Teil des Kosmos und als
Lebensbereich. Vermittlung von mineralogischen,
botanischen, zoologischen und somatologischen
Kenntnissen sowie grundlegender naturwissenschaftlicher
Arbeitsmethoden.
Interpretation des Menschen als psychosomatische
Einheit. Förderung der Einsicht in die Zusammenhänge
biologischer Vorgänge. Erziehung zur
Achtung vor dem Leben, zum Verständnis für die
Umwelt und zur aktiven Mitwirkung am Umweltschutz.
Erziehung zur Verantwortung für die eigene
Gesundheit und die Gesundheit anderer.
Lehrstoff
II. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Stellung der Erde im Weltall; Entstehung und
Aufbau der Erde; Strukturen und Entstehung der
wichtigsten Gesteine; Bodenbildung; Energieträger.
Zelle und Zellfunktionen. Bakterien und Viren.
Wichtige Einzeller. Arbeitsteilung und Differenzierung
in lebenden Systemen als Schritt zur Vielzelligkeit.
Grundbegriffe der Vererbungslehre. Mendelsche
Gesetze; Mutation und Modifikation.
Lagerpflanzen: einige wichtige Vertreter, charakteristische
Lebensprozesse, ökologische und
wirtschaftliche Bedeutung. Sproßpflanzen: typische
einheimische Vertreter, Morphologie und Anatomie
an Hand wirtschaftlicher bedeutsamer Formen.
Pflanzenphysiologie: Aufnahme der Nährlösungen,
Saftleitung, Photosynthese, Verwendung und Speicherung
der Assimilate, Dissimilation, Transpiration.
Reizreaktionen der Pflanze.
Pflanzengemeinschaften.
III. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Beziehung der Tiere zur Umwelt. Biotope und
Anpassungen an den Lebensraum. Nahrungsketten
und Nahrungskreisläufe in verschiedenen Ökosy-
steinen. Biozönosen. Staatenbildung, Symbiose,
Parasitismus. Systematik des Tierreiches.
Die tierische Zelle, Gewebe, Organe. Bau und
Funktion tierischer Organe. Wirbellose Tiere. Vergleichende
Anatomie und Physiologie der Wirbeltiere.
Funktionssystem der Bewegung, Kreislaufsysteme,
Stoffwechselsystem: Nahrungserwerb,
Atmungsorgane, Urogenitalsystem.
Empfindungs- und Steuerungssysteme. Instinktverhalten;
grundlegende Erkenntnisse der vergleichenden
Verhaltensforschung.
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Phylogenese des Menschen.
Funktionelle Anatomie und Physiologie der
menschlichen Organsysteme: Aktiver und passiver
Bewegungsapparat, Haltungsfehler und Haltungsschäden;
Stoffwechselorgane: Verdauungssystem,
Enzyme, Atmungsapparat, Blut- und Kreislaufapparat,
Harnapparat; Haut, Ganzheitskosmetik.
Immunsystem.
Hormonale Steuerung; zentrales und peripheres
Nervensystem, vegetatives Nervensystem, Sinnesorgane;
Reflexe; Beeinflussung durch Psychopharmaka;
Schädigungen durch Genußgifte.
Geschlechtsapparat, Fortpflanzung des Menschen;
Sexualhygiene. Schwangerschaft, Geburt;
Mutter-Kind-Paß. Ontogenese des Menschen. Pränatale
Schädigungen; körperliche und geistige Entwicklung
des Säuglings; postnatale Schädigungen
und ihre Verhütung.
Infektionskrankheiten: Wesen, Entstehung, Verlauf.
Maßnahmen zu ihrer Verhütung; Impfpaß.
Öffentliche Gesundheitsfürsorge.
V. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Molekularbiologische und biochemische Aspekte
der Zellfunktionen.
Genetik: Anwendung der Erbgesetzmäßigkeiten,
Erbnatur des Menschen; eugenische Maßnahmen.
Entstehung des Lebens. Theorien über die Entwicklung
der Arten. Evolution und Tatsachen zu
ihrer Erklärung.
Ökologie: Grundbegriffe; Biosphäre, Ökosystem.
Das biologische Gleichgewicht und seine
Beeinflussung durch den Menschen; Schädlingsbekämpfung
und ihre Problematik. Naturschutz. Probleme
der Umweltgestaltung, Umweltgefährdung
und des Umweltschutzes (Gewässerschutz, Landschaftspflege,
Raumplanung).
Stadtökologie.
Fachspezifische aktuelle Probleme.
Didaktische Grundsätze
Anschauungsmaterial aller Art soll den Unterricht
lebensnah und einprägsam machen. Das vermittelte
Wissen soll größere Zusammenhänge
erschließen. Dies ist anzustreben durch Querverbindungen
mit den Fächern Geographie und Wirtschaftskunde,
Volkswirtschaftslehre, Psychologie
und Erziehungslehre, Physik, Chemie, Ernährungslehre,
Küchenführung und Servierkunde sowie Leibesübungen.
Bei der Behandlung der Lebewesen
hat die Funktion der Organe im Vordergrund zu
stehen; ihr ist die Anatomie unterzuordnen.
Kleine physiologische und ökologische Versuche
sollen den Schüler mit naturwissenschaftlicher
Arbeit bekanntmachen. Dabei soll er auch selbst
aktiv werden, etwa durch Versuchsplanung, Protokollführung,
Darstellung und Auswertung der
Ergebnisse.
Übungen im Beobachten, Vergleichen, Über-
und Unterordnen von Begriffen, im Erfassen kausaler
Zusammenhänge und Verallgemeinern erfaßter
Gesetzmäßigkeiten sollen das logische Denken weiterentwickeln.
Der Schüler ist zur selbständigen
Verwendung von Arbeitsunterlagen anzuleiten.
Wenn ein Schulgarten vorhanden ist, soll der
Anbauplan mit dem naturwissenschaftlichen Unterricht
koordiniert werden. Der Besuch naturwissenschaftlicher
Sammlungen und Ausstellungen sowie
Exkursionen in die Natur werden empfohlen.";
dd) hat der Pflichtgegenstand „Physik" zu
lauten
„PHYSIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Wecken des Verständnisses für die wichtigsten
Erscheinungen und Gesetze auf dem Gebiet der
Physik, der physikalischen Erscheinungen und die
Bedeutung der physikalischen Gesetze für das wirtschaftliche
Leben.
Förderung der Aufgeschlossenheit für physikalisch-
technische Probleme.
Einsicht in die Stellung der Physik im naturwissenschaftlichen
Weltbild.
Lehrstoff
III. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Mechanik.
Bewegungslehre: Begriffe, physikalische Maßeinheiten
und Meßgeräte.
Raum, Zeit, Masse, Geschwindigkeit, Beschleunigung,
Kraft, Arbeit, Leistung, Impuls, Energie;
Prinzipien der Mechanik.
Drehbewegung, Zentripetalkraft, harmonische
Schwingungen. Wellenlehre, Interferenz.
Grundbegriffe der Hydro- und Aeromechanik.
Wärmelehre.
Kinetische Wärmetheorie, Temperatur (Celsius
und Kelvin), absoluter Nullpunkt, Zustandsgleichung
der Gase, Änderung der Aggregatzustände
(Wärme- und Kältetechnik).
Wärme und Arbeit (Hauptsätze, Wärmeenergiemaschine).
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Elektrizitätslehre.
Statik: Grunderscheinungen und Gesetze,
Ladung, Elektrizität, Potential (Spannung), Kapazität,
Influenz, Elektronen, Ionen.
Elektrischer Strom
Begriffe: Spannung, Strom, Widerstand, Gleichstromgesetze,
Spannungs- und Stromleitung.
Wirkung des elektrischen Stromes: Wärmewirkung
und deren technische Anwendungen.
Chemische Wirkungen: Ionenstrom in Flüssigkeiten
und Gasen.
Magnetische Wirkungen: Das magnetische und
elektromagnetische Feld. Definition der elektrischen
Grundeinheiten.
Elektromagnetische Induktion und ihre Gesetze,
Selbstinduktion; Anwendung auf Erzeugung von
Gleich- und Wechselstrom, Fernmeldetechnik.
Grundzüge der Halbleitertechnik.
Elektromagnetische Schwingungen und Wellen
und ihre Anwendungen auf Rundfunk, Fernsehen,
Radar.
Optik: Lichtwellen, Doppelnatur des Lichtes,
Lichtmessung, Grundzüge der geometrischen und
physikalischen Optik.
Elemente der Kernphysik: Radioaktivität, Atomenergie.
Didaktische Grundsätze
Als Ausgangspunkt der Betrachtungen hat im
Physikunterricht stets die eigene Erfahrung des
Schülers, die Beobachtung der Naturerscheinungen
oder der Versuch zu dienen.
Der Physikunterricht hat die modernen Anforderungen
der Wirtschaft zu berücksichtigen und auf
die Querverbindungen zu den anderen naturwissenschaftlichen
Fächern Bedacht zu nehmen.
Es bleibt der Methodik des Lehrers überlassen,
den richtigen Mittelweg zwischen prinzipieller
Behandlung der physikalischen Grundlagen und
der Besprechung notwendiger Einzelheiten zu finden,
wobei jedoch im Unterricht der Weiterentwicklung
Rechnung zu tragen ist.";
ee) hat der Pflichtgegenstand „Chemie" zu
lauten
„CHEMIE
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung der Kenntnis der wichtigsten
Erscheinungen auf dem Gebiet der Chemie: Aufbau
der Materie, Ableitung der grundlegenden
Reaktionstypen und chemischen Gesetze.
Förderung der Einsicht in die Bedeutung der
Chemie für den einzelnen Menschen, für den
Haushalt und für die Wirtschaft.
Erziehung zu logischem Denken und exaktem
sprachlichen Ausdruck.
Lehrstoff
I. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Allgemeine Chemie
Atomarer Aufbau der Materie,
Aggregatzustände,
Atomkern, Atommasse, Struktur der Elektronenhülle,
Periodensystem,
Ionenbindung, Atombindung, metallische Bindung,
Kristalle, Lösungen.
Chemische Formeln, chemische Gleichungen,
stöchiometrisches Rechnen.
Reversible und irreversible Prozesse, Enthalpie,
Reaktionsgeschwindigkeit, chemisches Gleichgewicht;
Säure-Basenreaktion: Säure-Basen-Definitionen,
pH-Wert, Pufferlösungen, Indikatoren;
Redox-Reaktionen, Korrosion, Elektrolyse;
Diffusion, Osmose, Kolloide.
Anorganische Chemie
Nichtmetalle
Wasserstoff, Sauerstoff, Stickstoff (Düngemittel);
Halogene, Schwefel, Phosphor;
Silikate, Glas, Baustoffe.
Metalle
Gewinnung und Raffination der Metalle,
Legierungen,
wichtigste Gebrauchsmetalle: Eisen, Aluminium,
Buntmetalle, Edelmetalle.
II. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Organische Chemie
Hybridisierungszustände des Kohlenstoffatoms;
Reaktionstypen in der organischen Chemie.
Gesättigte Kohlenwasserstoffe, ungesättigte
Kohlenwasserstoffe;
Benzol, Benzolhomologe, kondensierte aromatische
Kohlenwasserstoffe;
Kohle, Erdöl.
Halogenierte Kohlenwasserstoffe;
Alkohole und Oxidationsprodukte der Alkohole;
Carbonsäuren, ungesättigte Carbonsäuren,
mehrprotonige Carbonsäuren, Hydroxycarbonsäuren,
Ketocarbonsäuren;
Ester, Fette, Seifen;
Amine, Amide, Aminosäuren, Proteine, Proteide;
Kohlenhydrate: Struktur, Monosaccharide, Disaccharide,
Polysaccharide;
Heterocyclen,
Farbstoffe,
Kunststoffe.
V. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Aufbau der Proteine (Primärsequenz, Konformation).
Aufbau und Wirkungsweise der Enzyme, Muskelproteine
und anderer spezieller Proteine.
Aufbau der RNA und DNA.
Molekulare Vorgänge bei der Vererbung und
Ausprägung der Eigenschaften (Transkription,
Translation und Replikation).
Molekulare Grundlagen der Mutation und der
Erbkrankheiten, Möglichkeiten der Genmanipulation.
Grundbegriffe des Stoffwechsels. Teilreaktionen
des Abbaues und Umbaues von Nährstoffen.
Gewinnung biologischer Energie (Photosynthese,
Atmung).
Biochemische Aufgaben der Zellorganellen. Biochemische
Aufgabe einzelner Organe.
Anpassung des Organismus an verschiedene
Stoffwechsellagen. Regulation durch Hormone.
Atomaufbau und Atommodelle.
Energieumwandlungen. Primärenergieträger.
Umweltproblematik.
Chemie der Werkstoffe. Natürliche, halbsynthetische
und vollsynthetische Werkstoffe. Aufbau und
Verarbeitung.
Fachspezifische aktuelle Probleme.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht in Chemie hat die fachlichen
Grundlagen für das Verständnis naturwissenschaftlicher
Zusammenhänge zu vermittlen; auf Querverbindungen
zur den Fächern Physik, Biologie und
Umweltkunde sowie Ernährungslehre ist besonders
zu achten. Der Anwendung chemischer Erkenntnisse
ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
Vor allem Versuche, aber auch audiovisuelle Hilfsmittel
sollen ebenso wie gelegentliche Exkursionen
der Veranschaulichung des Unterrichtsstoffes dienen.
Den Schülern ist häufig Gelegenheit zu selbständiger
sprachlicher Formulierung naturwissenschaftlicher
Gedankengänge zu geben.";
ff) hat der Pflichtgegenstand „Rechnungswesen"
zu lauten
„RECHNUNGSWESEN
Bildungs- und Lehraufgabe
Einsicht in die Bedeutung eines geordneten
Rechnungswesens.
Befähigung, Aufgaben des mittleren Managements
im Rechnungswesen auszuführen.
Anleitung zu den in der Wirtschaft, vor allem in
der Fremdenverkehrswirtschaft, gebräuchlichen
Berechnungen, zum selbständigen Aufbau der
Buchhaltung eines Mittelbetriebes bis zur Bilanzierung,
zur Auswertung der Ergebnisse in der
Kostenrechnung und zur Analyse von Bilanzen.
Erziehung zu Genauigkeit und Ausdauer.
Lehrstoff
I. Jahrgang (3 Wochenstunden)
Einführung in das Maschinenrechnen.
Prozentrechnung von, auf und in Hundert.
Zinsenrechnung von, auf und in Hundert.
Aufgaben des Rechnungswesens, rechtliche
Grundlagen, Belegwesen.
Das System der doppelten Buchhaltung.
Hauptbuch: Eröffnung — Verbuchung laufender
Geschäftsfälle — Abschluß.
Einheitskontenrahmen und Kontenplan.
Umsatzsteuer (Berechnung, Voranmeldung).
Verbuchung laufender Geschäftsfälle unter
Berücksichtigung der Umsatzsteuer.
Bücher der Doppik: Arten, Hilfs- und Nebenbücher
(Kassabuch, Wareneingangsbuch ua.) in den
Grundzügen.
Verbuchung von Geschäftsfällen an Hand von
Originalbelegen (eventuell im manuellen Durchschreibeverfahren).
II. Jahrgang (3 Wochenstunden)
Bilanzlehre
Form und Funktion der Abschlußtabelle.
Grundzüge der Bewertung, Waren- und Materialbewertung.
Anlagenbewertung: Anschaffung von Anlagen,
Anlagenabschreibung, Ausscheiden von Anlagen,
Anlagenverzeichnis, Anlagenkartei.
Zeitliche Abgrenzung — Posten der Rechnungsabgrenzung.
Rückstellungen.
Bewertung von Forderungen.
Abschlüsse von Einzelunternehmungen.
Abrechnung und Verbuchung von Wechselgeschäften.
Kontokorrentrechnung.
Ratenrechnung.
Maschinelle Buchungsverfahren: Arten, Einsatzmöglichkeiten,
Organisation.
Praktische Übungen charakteristischer
Buchungsabläufe.
III. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Betriebsbuchhaltung — Kostenrechnung einschließlich
Kalkulation.
Betriebsüberleitungs- und Betriebsabrechnungsbogen.
Kalkulation: Aufgaben, Arten.
Handelskalkulation: Bezugs-, Absatz-, Differenzkalkulation.
Produktionskalkulation: Divisions-, Zuschlags- und
Äquivalenzzahlenkalkulation.
Waren- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland
Abrechnung von Valuten und Devisen.
Verbuchung von Import- und Exportgeschäften.
Verbuchung von Geschäftsfällen an Hand von
Originalbelegen.
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Rechnungswesen des Hotel- und Gastgewerbebetriebes,
des Heilbäderbetriebes und des Reisebüros
Finanzbuchhaltung, Kostenrechnung einschließlich
Kalkulation.
Personalverrechnung
Für die Personalverrechnung wesentliche Bestimmungen
des Einkommensteuergesetzes.
Abrechnung und Verbuchung von laufenden und
sonstigen Bezügen.
Führung von Lohnkonten und sonstigen Aufzeichnungen.
Abrechnung von Sonderfällen (Zulagen, Überstunden
ua.).
Berechnung und Verbuchung der Abgaben an
Krankenkasse, Finanzamt und Gemeinde.
Jahresausgleich.
Besonderheiten der Personalverrechnung im
Hotel- und Gastgewerbe.
Maschinelle Buchungsverfahren
Praktische Übungen aus den Bereichen Kostenrechnung
und Personalverrechnung.
V. Jahrgang (3 Wochenstunden)
Bilanzlehre: Bilanzierungsgrundsätze, Bewertung
von Bilanzposten. Ermittlung des handels-
und steuerrechtlichen Erfolges (einschließlich der
Erfolgsermittlung durch Einnahmen-Ausgaben-
Rechnung).
Steuerlehre: Einteilung der Steuern, Steuerermittlung,
Steuerentrichtung, Steuertermine, Steuererklärungen
für die wichtigsten Steuern.
Rücklagen: Begriff, Einteilung, Berechnung,
Verbuchung.
Bilanzen von Personen- und Kapitalgesellschaften.
Grundrüge der Bilanzanalyse und -kritik;
Betriebskennziffern.
Statistik: Gewinnung, Aufbereitung und Darstellung
des Zahlenmaterials als Grundlage für unternehmerische
Entscheidungen.
Einführung in die elektronische Datenverarbeitung.
Didaktische Grundsätze
Bei der Behandlung des Stoffes ist dem rationalen
Erfassen der einzelnen Vorgänge und ihrer
Zusammenhänge der Vorzug vor einer mechanischen
Bewältigung der Probleme zu geben.
Die Übungsbeispiele sind so praxisnahe wie möglich
zu gestalten; es sind die praxisüblichen Vordrucke
zu verwenden.
Besonderer Wert ist auf richtige und rasche Kontierung
der laufenden Verbuchung und auf eine
rationelle Arbeitsgestaltung zu legen.
Die wichtigsten Bilanzfragen sind an geeigneten
Stellen während der gesamten Ausbildung zu
besprechen. Eine zusammenfassende und systematische
Behandlung ist einer gesonderten Bilanzlehre
im V. Jahrgang vorzubehalten.
Fachliteratur, Fachzeitschriften, Gesetzestexte,
aktuelle Zeitungsmeldungen sind zur Aktualisierung
des Unterrichtes und zur Aktivierung der
Schüler ebenso zu verwenden wie Kursblätter,
Tarif- und Gebührenordnungen und sonstiges
Anschauungsmaterial.
Schularbeiten
Im I. bis IV. Jahrgang: je vier einstündige Schularbeiten,
V. Jahrgang: drei einstündige Schularbeiten (bei
Bedarf zweistündig).";
gg) hat der Pflichtgegenstand „Stenotypie
und Textverarbeitung" zu lauten
„STENOTYPIE UND TEXTVERARBEITUNG
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung der Fähigkeit zur sprachlich und
formal richtigen Herstellung von Schriftstücken
aus verschiedenen Bereichen der Wirtschaft (Fremdenverkehr,
Gastgewerbe, Versicherungswesen
usw.), der Behörden und des persönlichen Bereiches
unter praxisgemäßer Anwendung der Kurzschrift,
des Maschinschreibens und der einschlägigen
Organisationsmittel. Grundkenntnisse im technisierten
Schriftverkehr und der im modernen Büro
verwendeten wichtigsten Geräte.
Teilbereich Maschinschreiben
Sichere Beherrschung des Zehn-Finger-Blindschreibens
sowie der Einrichtungen der Schreibmaschine
zur rationellen Anfertigung von Schriftstücken.
Gewandtheit im fehlerfreien Abschreiben von
Texten jeder Art bis zu einer Geschwindigkeit von
160 bis 180 Anschlägen.
Teilbereich Kurzschrift
Fähigkeit, ein Diktat von 110 bis 130 Silben pro
Minute nach der Deutschen Einheitskurzschrift
(Wiener Urkunde) aufzunehmen, sicher zu lesen
und dieses wortgetreu, formgerecht und fehlerlos
zu übertragen. Wendigkeit im Erfassen des gesprochenen
Wortes und Genauigkeit in der Verarbeitung
und Wiedergabe von Gesprochenem.
Teilbereich Stenotypie und Phonotypie
Fähigkeit, kurzschriftlich mit einer Geschwindigkeit
von 110 bis 130 Silben pro Minute aufgenommene
Texte wortgetreu, formgerecht und fehlerfrei
maschinschriftlich zu übertragen und ein Phonodiktat
mit einer Ansagegeschwindigkeit von 60 Silben
aufzunehmen. Fähigkeit der Bedienung der
gebräuchlichen Diktiergeräte und Kenntnis über
deren Arbeitsweise. Fertigkeit, Phonogramme fließend,
wortgetreu und formgerecht maschinschriftlich
wiederzugeben. Fähigkeit zu selbständiger
Gestaltung von Schriftstücken nach Steno- und
Phonogrammen.
Teilbereich Textverarbeitung
Kenntnis der Grundlagen der Büroorganisation
und Anwendung ihrer Mittel und der Textverarbeitung.
Fähigkeit der Herstellung einfacher Bausteinbriefe
nach einem Texthandbuch. Grundkenntnisse
der Arbeitsweise von Korrespondenzautomaten
und anderer in der Büroorganisation verwendeter
Maschinen und Textverarbeitungsgeräte (elektronische
Speicherschreibmaschinen, Bildschirmgeräte).
Kenntnisse über die Arbeitsweise der wichtigsten
Vervielfältigungsmaschinen und Kopiergeräte und
Anfertigung dementsprechender Matrizen. Kenntnisse
über die Arbeitsweise von Postbearbeitungsmaschinen
(Adressier-, Kuvertier- und Frankiermaschinen,
Fernschreiber).
Da Stenotypie und Phonotypie zur erweiterten
Textverarbeitung gehören, werden diese Teilbereiche
im weiteren in den Teilbereich Textverarbeitung
miteinbezogen.
Lehrstoff
I. Jahrgang (4 Wochenstunden)
Teilbereich Maschinschreiben
Methodische Erarbeitung des Tastenfeldes nach
dem Zehn-Finger-Blindschreiben. Kenntnisse der
Richtlinien über Maschinschreiben des ÖPWZ.
Geläufigkeitsübungen (auch mit fremdsprachigen
Wörtern und Wortgruppen). Übungen zur Erhöhung
der Schreibgeschwindigkeit. Zeichen und Ziffern.
Schnellschreiben: 120 bis 130 Anschläge pro
Minute. Wichtigste Teile der Schreibmaschine,
Pflege der Schreibmaschine, Wechseln des Farbbandes.
Teilbereich Kurzschrift
Genaues und richtiges Schreiben nach der Wiener
Urkunde, aufbauend auf die Verkehrsschrift
mit Einbeziehung von Eilschriftelementen der §§ 11
bis 13. Übungen zur Steigerung der Schreibgeschwindigkeit
bis 80 Silben pro Minute. Lesen eigener
Niederschriften und kurzschriftlicher Vorlagen.
Teilbereich Textverarbeitung
Elemente der Büroorganisation (Ablage, Schreiben
mit Durchschlägen). Übertragung von Texten,
die kurzschriftlich mit einer Geschwindigkeit von
bis zu 80 Silben aufgenommen werden. Aufnahme
von einfachen Phonodiktaten bis zu einer
Geschwindigkeit von 40 Silben pro Minute. Schreiben
mit Durchschlägen.
II. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Teilbereich Maschinschreiben
Schreiben bis zu einer Geschwindigkeit von 140
bis 160 Anschlägen pro Minute. Hervorhebungsarten,
Tabulatorübungen. Behebung einfacher Mängel
an der Schreibmaschine. Verschiedene Schreibmaschinentypen.
Geläufigkeitsübungen mit fremdsprachigen
Wörtern und Wortgruppen.
Teilbereich Kurzschrift
Übungen bis zu einer Geschwindigkeit von 100
Silben pro Minute. Eilschrift unter Berücksichtigung
der wirtschaftlichen Praxis. Lesen und Übertragen
der eigenen Niederschriften.
Teilbereich Textverarbeitung
Aufnahme von Steno- und Phonogrammen. Phonodiktate
bis zu 50 Silben pro Minute. Gestaltung
von Schriftstücken (Privatbriefe, Behördenbriefe,
Geschäftsbriefe, Aufstellungen).
Einführung in das Schreiben nach Tonträgern
nach den Richtlinien für Phonotypie. Übertragung
von Phonogrammen mit steigendem Schwierigkeitsgrad.
Ausfertigung von Schriftstücken und anderen
Vorlagen, die in der Betriebswirtschaftslehre und
im Rechnungswesen konzipiert wurden. Büroorganisation
(Vervielfältigung, Kopieren). Arbeitsweise
der üblichen Postbearbeitungsmaschinen
(Adressier-, Kuvertier- und Frankiermaschinen,
Fernschreiber).
III. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Teilbereich Maschinschreiben
Schreiben bis zu einer Geschwindigkeit von 160
bis 180 Anschlägen pro Minute. Schwierige Übungen,
die eine sichere und einwandfreie Verwendung
sämtlicher Buchstaben, Zeichen und Ziffern
gewährleisten. Schreiben nach fremdsprachigen
Textvorlagen.
Teilbereich Kurzschrift
Übungen bis zu einer Geschwindigkeit von 110
bis 130 Silben pro Minute. Anwendung der Eilschrift.
Redeschriftliche Kürzungen aus der wirtschaftlichen
Praxis (Fremdenverkehr, Gastgewerbe,
Versicherungswesen usw.)
Übungen in der Protokollführung.
Teilbereich Textverarbeitung
Sicheres, wortgetreues und schnelles Übertragen
von Steno- und Phonogrammen. Steigerung der
Aufnahmegeschwindigkeit bei Phonodiktaten bis
zu 60 Silben pro Minute.
Die Arbeitsweise von Textverarbeitungsgeräten
(elektronische Speicherschreibmaschinen, Bildschirmgeräte).
Gestaltung schwieriger und längerer Schriftstücke
aus dem Geschäftsverkehr. Schreiben von
Statistiken, Aufstellungen jeder Art, Rastern, Bilanzen.
Ausfüllen von in der Praxis häufig verwendeten
Formularen (Scheck, Wechsel, Erlagschein
usw.)
Verarbeitung von Schriftstücken nach Stichworten.
Herstellung von Bausteinbriefen nach einem
Texthandbuch. Grundkenntnisse der programmierten
Textverarbeitung und Überblick über die
Arbeitsweise einschlägiger Maschinen und Geräte.
Didaktische Grundsätze
Zu Beginn des Unterrichtes ist der Schwerpunkt
auf den Teilbereich Maschinschreiben zu legen.
Voraussetzung der Erreichung des Bildungszieles
ist es, daß der gesamte Unterricht im Phonotypiesaal
abgehalten wird, sodaß der Übergang von
Maschinschreiben zu Kurzschrift und umgekehrt
fließend sein kann und die Einbeziehung der
Büroorganisation und der Textverarbeitung keine
Schwierigkeiten bereitet. Das Gebiet der Textverarbeitung
umfaßt die Teilbereiche Texterstellung,
Texterfassung, Textbearbeitung, Textübermittlung
und Textspeicherung.
Im Maschinschreiben steht von Anfang an das
Blindschreiben einerseits und die absolut sichere
und fehlerfreie Schreibung andererseits im Vordergrund.
In der Kurzschrift ist vor allem im Anfang
das Gewicht mehr auf schöne Schrift und saubere
und korrekte Schreibweise als auf Geschwindigkeit
zu legen, sodaß dadurch die Voraussetzung für ein
sicheres und flüssiges Lesen des geschriebenen Textes
gegeben ist.
Bei der Ausfertigung von Geschäftsbriefen und
anderen Schriftstücken aus der Wirtschaftspraxis
ist eine Zusammenarbeit mit den Lehrern aus
Betriebswirtschaftslehre und Rechnungswesen Voraussetzung.
Dadurch kann ein besonders praxisnahes
Unterrichten gewährleistet werden.
Die angegebenen Anschlag- und Silbenzahlen,
die erreicht werden müssen, geben untere Grenzen
an und müßten bei Ausnützung aller im Unterricht
zur Verfügung stehenden Mittel und Möglichkeiten
überschritten werden können. Hier wäre die
Bildung von Leistungsgruppen eine Möglichkeit,
Schüler mit guten Anlagen zu höheren Leistungen
zu bringen, was weiterhin auch durch die Führung
von Leistungsstatistiken gefördert werden kann.
Die Büroorganisation soll in den Unterricht eingebaut
werden (Ablage, Schreiben mit Durchschlägen,
Vervielfältigungen, Kopieren usw.).
Schularbeiten: I bis III. Jahrgang: je zwei einstündige
Schularbeiten.";
hh) hat der Pflichtgegenstand „Ernährungslehre"
zu lauten
„ERNÄHRUNGSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe
Förderung des Verständnisses für die Bedeutung
richtiger Ernährung im Hinblick auf die Erhaltung
der Gesundheit und Leistungsfähigkeit des Menschen.
Vermittlung von Kenntnissen über die Nähr-,
Wirk- und Genußstoffe sowie über die Lebensmittel.
Anleitung zu werterhaltender Behandlung von
Lebensmitteln. Vermittlung von Wissen über zeitgemäße
Ernährungsformen und über die gebräuchlichsten
Diätformen.
Bewußtmachen der persönlichen und volkswirtschaftlichen
Verantwortung, die der in Verpflegungsbetrieben
oder Haushalten Tätige trägt.
Erziehung zu volkswirtschaftlich vertretbarem
Konsumverhalten.
Einsicht in die Notwendigkeit ständiger fachlicher
Weiterbildung.
Lehrstoff
III. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Grundstoffe und Aufbau der organischen Substanzen.
Kreislauf der Stoffe in der Natur.
Physiologie der Ernährung: Aufgaben der Nahrung;
Vorgänge bei Ab- und Umbau der Stoffe im
Organismus; ernährungsphysiologische Bedeutung
der Nährstoffe (in Konzentration mit Biologie und
Chemie); ernährungsphysiologische Bedeutung der
Wirk- und Genußstoffe; der Nährstoffbedarf des
Menschen.
Richtlinien für eine ausreichende, gesunde und
zweckmäßige Kost.
Verschiedene Kostformen für Gesunde unter
Berücksichtigung der einzelnen Alters- und Berufsgruppen.
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Lebensmittelkunde: Arten, Zusammensetzung,
Nährwert, Aufbewahrung der Nahrungsmittel;
Methoden der Lebensmittelproduktion und Konservierung,
ihre Bedeutung für die Rationalisierung
der Arbeit in der Küche.
Einführung in die Verbraucherstatistik.
Einführung in die wichtigsten Bestimmungen
und in die Handhabung des Lebensmittelgesetzes.
Diätkunde: Allgemeine Richtlinien für Diätkost.
Die wichtigsten Diätformen für Kranke, Spezialdiäten
und Stoffwechselanomalien (Zöliakie, Phenylketonurie).
Aufstellen von Speisefolgen, Tages- und
Wochenspeiseplänen; Nährwertberechnungen.
Die Veränderung des Wertes der Nahrung durch
Technologie und küchentechnische Einflüsse.
Probleme der Volksgesundheit (zB Urbanisation,
Ernährung als Präventivmedizin, Einflüsse der
Massenmedien); Auswirkungen zivilisatorischer
Erscheinungen im Bereich der Ernährung (Zusammenhänge
zwischen Schadstoffen, Ernährung und
Gesundheit).
Probleme der Gemeinschaftsverpflegung.
Die verschiedenen Ernährungstheorien nach
dem gegenwärtigen Stand der Ernährungswissenschaft.
Einführung in die Fachliteratur.
Probleme der Welternährung; Ernährungsprobleme
der Zukunft.
Didaktische Grundsätze
Jede Möglichkeit zur Konzentration mit anderen
Unterrichtsgegenständen ist zu nützen; auf bereits
erworbenen Kenntnissen, vor allem aus Physik,
Chemie sowie Biologie und Umweltkunde, ist aufzubauen.
Auf lebendige Darbietung der Lehrinhalte
durch Versuche, den Einsatz von Anschauungsmitteln
und durch Exkursionen ist besonders Bedacht
zu nehmen, ebenso auf die ständige Beobachtung
der Marktlage. Durch Gegenüberstellung ausgewählter
Beispiele aus fachlicher und pseudowissenschaftlicher
Literatur soll zu verantwortungsbewußter
Beurteilung und kritischer Stellungnahme
angeleitet werden.";
ii) tritt an die Stelle des bisherigen Pflichtgegenstandes
„Haushaltstechnik" folgender
Pflichtgegenstand „Wohnkultur
und Arbeitsraumgestaltung"
„WOHNKULTUR UND ARBEITSRAUMGESTALTUNG
Bildungs- und Lehraufgabe
Anleitung zur Gestaltung von Wohn- und
Arbeitsräumen nach funktionellen, wirtschaftlichen
und ästhetischen Gesichtspunkten.
Vermittlung von Kenntnissen über Materialien,
die im Wohn- und Arbeitsbereich verwendet werden.
Organisation und Durchführung von Pflegearbeiten.
Förderung des Verständnisses für die Dimensionen
des menschlichen Zusammenlebens im Bereich
Wohnen.
Lehrstoff
II. Jahrgang (3 Wochenstunden)
Der Wohnbereich in verschiedenen Formen des
sozialen Zusammenlebens.
Der Arbeits- und Wirtschaftsbereich.
Mitwirkung bei der Planung neuer Projekte
(Erstellung von Funktionsprogrammen zur Festlegung
der Anforderungen an Raumkonfiguration
und Haustechnik).
Grundlegendes über Wohnbauförderung, Wohnungsverbesserung
und Energiesparmaßnahmen.
Optimale Nutzung der Möglichkeiten bestehender
Objekte (Zuordnung der Räume zu bestimmten
Funktionen).
Ausstattung und Einrichtung von Räumen
Kriterien für die Auswahl von Materialien und
Einrichtungsgegenständen — Funktionalität, Wirtschaftlichkeit
(Anschaffungskosten, laufende
Kosten, Pflegeeigenschaften), ästhetische Komponente.
Pflege von Räumen: Pflegearbeiten im Arbeits- und
Wirtschaftsbereich. Planung des Personal-,
Material- und Geräteeinsatzes im betrieblichen
Großhaushalt.
Planung, Anlage und Pflege eines Gartens.
Wäsche und Bekleidung
Textilpflege und -reinigung, insbesondere der
Küchen- und Tischwäsche sowie der Arbeitskleidung.
Organisation der Wäscherei und Wäscheverwaltung
im betrieblichen Großhaushalt.
Erstellung von Arbeitsanalysen und Zeitstudien
für die wichtigsten Arbeiten des Gesamtbereichs.
Didaktische Grundsätze
Auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen theoretischer
und praktischer Unterrichtsarbeit ist zu
achten.
Bei der Durchführung praktischer Arbeiten sind
rationelle, betriebsbezogene Arbeitsverfahren anzuwenden.
Auf Fragen der Betriebssicherheit von
Maschinen und Geräten sowie auf Maßnahmen der
Verhütung von Arbeitsunfällen sind die Schüler bei
jeder sich bietenden Gelegenheit hinzuweisen.
Die praktischen Arbeiten sind in den entsprechenden
Funktionsräumen des hauswirtschaftlichen
Fachunterrichts durchzuführen.
Facheinschlägige Exkursionen und Lehrausgänge
sind durchzuführen.";
jj) hat der Pflichtgegenstand „Hauswirtschaftliche
Betriebsorganisation" zu lauten
„HAUSWIRTSCHAFTLICHE BETRIEBSORGANISATION
Bildungs- und Lehraufgabe
Befähigung, die in Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben
anfallenden Organisationsaufgaben
einschließlich der praktischen Arbeiten zu leiten
bzw. durchzuführen, Mitarbeiter anzuleiten, zu
kontrollieren und deren Arbeit objektiv zu beurteilen.
Vermittlung von Kenntnissen über betriebstechnische
Abläufe und Methoden kooperativer
Betriebsführung.
Erziehung zu verantwortungsbewußter Arbeitshaltung
und korrekter Einstellung zu Mitarbeitern.
Lehrstoff
III. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Erstellung von Arbeitsanalysen, Zeitstudien,
Kostenberechnungen, Organisationsdiagrammen
und Arbeitsablauflisten für die im betrieblichen
Großhaushalt anfallenden Arbeiten.
Beurteilung von Haushalts- und Betriebsgeräten
und -maschinen hinsichtlich ihrer Verwendbarkeit
und Rentabilität.
Selbständige Planung und Durchführung einfacher
Arbeitsaufgaben im betrieblichen Großhaushalt
(Organisationsübungen).
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Selbständige Planung und Durchführung von
umfassenden Arbeitsaufgaben im betrieblichen
Großhaushalt (Organisationsübungen) unter
Anwendung der in den Unterrichtsgegenständen
„Küchenführung und Servierkunde" sowie
„Wohnkultur und Arbeitsraumgestaltung" erworbenen
Kenntnisse und Fertigkeiten sowie unter
Auswertung der im Pflichtpraktikum gewonnenen
Erfahrungen.
Anleitung und Einsatz von Mitarbeitern.
Erstellung von Organisationsplänen, insbesondere
aus den Bereichen der Betriebsküchenführung
und der servierkundlichen Betriebspraxis.
Das Berufsbild des Hotel- und Gastgewerbeassistenten.
Didaktische Grundsätze
Den Schülern sind Organisationsaufgaben aus
den Unterrichtsgegenständen „Küchenführung und
Servierkunde" sowie „Wohnkultur und Arbeitsraumgestaltung"
zu stellen, die unter Einbeziehung
der Kenntnisse aus der Ernährungslehre fachtheoretisch
zu erarbeiten und praktisch durchzuführen
sind. Jede Organisationsübung ist mit einer Nachbesprechung
abzuschließen.
Zunächst sind den Schülern kleinere, später
umfassende, projektorientierte Aufgaben zu übertragen.
Es ist darauf zu achten, daß jeder Schüler
im Laufe seiner Ausbildung in allen Arbeitsbereichen
eingesetzt wird.
Bei den Organisationsübungen sind andere Schüler
als Mitarbeiter einzusetzen.
Die vorgesehenen Organisationsübungen sind in
den entsprechenden Funktionsräumen des
hauswirtschaftlichen Fachunterrichtes durchzuführen."
c) Abschnitt IV (Bildungs- und Lehraufgaben
der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung
des Lehrstoffes auf die einzelnen
Schulstufen, didaktische Grundsätze) Unterabschnitt
C (Freigegenstände) ist nach dem
Freigegenstand „Mathematik und angewandte
Mathematik" folgender Freigegenstand
„Stenotypie und Textverarbeitung"
einzufügen
„STENOTYPIE UND TEXTVERARBEITUNG
Bildungs- und Lehraufgabe
Intensives Training in allen Teilbereichen. Saubere,
schnelle und einwandfreie Anfertigung von
Schriftstücken nach Steno- und Phonogrammen.
Vermittlung weiterer Kenntnisse in der Büroorganisation.
Fähigkeit, im Maschinschreiben 220 bis
240 Anschläge, in der Kurzschrift 120 bis 150 Silben
und im Phonodiktat 60 bis 80 Silben aufzunehmen
bzw. zu übertragen.
Verständnis und Fertigkeit auf dem Gebiete der
Textverarbeitung (Bausteinbrief, Schemabrief, elektronische
Speicherschreibmaschine, Bildschirmgeräte).
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Teilbereich Maschinschreiben
Schreiben bis zu einer Geschwindigkeit von 220
bis 240 Anschlägen in der Minute. Schwierige
Texte, längere Schriftstücke aus dem kaufmännischen
Schriftverkehr. Schreiben von Aufstellungen,
Statistiken und Bilanzen (Einsatz des Tabulators).
Teilbereich Kurzschrift
Steigerung der Schreibgeschwindigkeit auf 120
bis 150 Silben. Aufnahme und Lesen schwieriger
Texte aus Wirtschaft und Fremdenverkehr.
Geschwindigkeitstraining. Festigung des eilschriftlichen
und Erweiterung des redeschriftlichen Kürzungsschatzes.
Teilbereich Textverarbeitung
Übertragung schwieriger Texte aus Steno- und
Phonogrammen. Aufnahme von Phonodiktaten mit
60 bis 80 Silben. Gebrauch von Texthandbüchern,
elektronische Textverarbeitung, Schemabriefe,
Telefon- und Aktennotizen, Ausfüllen verschiedener
in der Wirtschaft gebräuchlicher Formulare.
Büroorganisation.
Didaktische Grundsätze
Das intensive Training in allen Teilbereichen soll
davon ausgehen, fehlerfreie und formal einwandfreie
Schriftstücke zu liefern; vor allem muß der
Schüler dazu gebracht werden, sein eigenes Stenogramm
fließend zu lesen. Erst wenn all dies
gewährleistet ist, kann eine fortlaufende Steigerung
der Fähigkeiten gefordert werden.
Der Besuch des Freigegenstandes soll die Basis
für die Möglichkeit bieten, die staatliche Stenotypistenprüfung
abzulegen.
Dementsprechend wird einerseits auf die bei der
vorerwähnten Prüfung geforderten Leistungen aus
Stenotypie und Textverarbeitung Bedacht genommen
werden müssen, andererseits wird eine enge
Zusammenarbeit mit dem Deutschlehrer notwendig
sein, damit die Schüler die bei dieser Prüfung
geforderten Kenntnisse der deutschen Sprache erbringen."
d) Abschnitt IV (Bildungs- und Lehraufgaben
der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung
des Lehrstoffes auf die einzelnen
Schulstufen, didaktische Grundsätze) Unterabschnitt
D (Unverbindliche Übungen) ist
vor der unverbindlichen Übung „Spielmusik"
folgende unverbindliche Übung
„Hygiene" einzufügen
„HYGIENE
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung von Kenntnissen über die gesamte
Gesundheitsprophylaxe. Erziehung zur Verantwortung
für die eigene Gesundheit und die Gesundheit
anderer.
Anleitung zu entsprechendem Verhalten bei akuten
und chronischen psychischen und Somalischen
Notfällen. Befähigung, in den genannten Situationen
zweckentsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Lehrstoff
III. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Gesunde Lebensweise als Gesundheitsprophylaxe
Entsprechende Ernährung, Sport, Erholungsphasen,
Arbeitspausen, Schlaf.
Bedeutung der Impfungen, Impfplan, Impfdokumentation.
Schwangerschafts-, Geburts- und Wochenbetthygiene,
Mutter-Kind-Paß.
Das Neugeborene und der Säugling: Versorgung,
Betreuung, Ernährung und Hygiene.
Praktische Unterweisung in Säuglingspflege.
Kleinkind und Schulkind: Gesundheitliche Überwachung,
Verhütung von Haltungsschäden, Verkehrserziehung.
Jugendliche: Pubertätsprobleme, sexuelle Aufklärung,
Schädigung durch Genußmittel, Medikamente
und „Drogen", sinnvolle Freizeitgestaltung.
Die Umwelt: Natürliche, künstliche und soziale
Umwelt.
Umweltgestaltung in der Schule und am Arbeitsplatz.
Privat- und Arbeitsunfälle sowie Berufskrankheiten
Sachliche und menschliche Unfallursachen.
Verhütung von mechanischen, chemischen, thermischen
und Elektrounfällen sowie von Berufskrankheiten.
Gesetzliche, psychologische und pädagogische
Maßnahmen der Unfallverhütung.
Notfallkunde: Akute Notfälle durch Unfälle und
akute Erkrankungen. Erkennung und Laienbeurteilun
des akuten Notfalls. Bergung, Lagerung,
Schockverhütung und -bekämpfung, Notruf, Atemspende
und Herzmassage. Erste-Hilfe-Maßnahmen
bei Blutungen, mechanischen, chemischen, thermischen
und Elektrounfällen, Vergiftungen sowie bei
akuten Erkrankungen. Infektionskrankheiten
Gesetzliche Vorschriften, allgemeine und spezielle
Maßnahmen.
Hauskrankenpflege in allen Altersstufen. Alten-
und Behindertenbetreuung. Verhalten und Maßnahmen
bei psychischen Störungen und Erkrankungen.
Didaktische Grundsätze
Bei der Vermittlung der Kenntnisse der Gesundheitsprophylaxe
ist auf die Gefahren der Selbstdiagnose
und Selbstbehandlung hinzuweisen. Auf anatomische
Details und ausführliche Krankheitsbilder
ist nicht einzugehen.
Der Unterricht in Säuglingspflege, Hauskrankenpflege
und Erster Hilfe kann in Form praktischer
Kurse von Fachkräften gehalten werden oder
durch solche Kurse ergänzt werden. Exkursionen
in entsprechenden Heil- und Pflegeinstitutionen
sind nach Möglichkeit in den Unterricht einzuplanen."
ARTIKEL II
Auf Grund des § 7 Abs. 1 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes,
BGBl. Nr. 244/1965,
zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 567/1981, werden
die Unterrichtsgegenstände der in den Anlagen
enthaltenen Lehrpläne, soweit sie nicht schon in
den Anlagen 1 bis 6 dieses Bundesgesetzes erfaßt
sind, im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler und
dem Bundesminister für Finanzen in die in der
Rubrik „Lehrverpflichtungsgruppe" der Stundentafel
der Lehrpläne angeführten Lehrverpflichtungsgruppen
eingereiht. Auf die Einstufung jener
Unterrichtsgegenstände, die bereits in den Anlagen
1 bis 6 des genannten Bundesgesetzes erfaßt sind,
wird in der Stundentafel in Klammern hingewiesen.
ARTIKEL III
Diese Verordnung tritt hinsichtlich der 1. Klasse
der Fachschule für wirtschaftliche Frauenberufe
und des I. Jahrganges der Höheren Lehranstalt für
wirtschaftliche Frauenberufe mit 1. September
1982, hinsichtlich der 2. Klasse der Fachschule für
wirtschaftliche Frauenberufe und des II. Jahrganges
der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche
Frauenberufe mit 1. September 1983, hinsichtlich
der 3. Klasse der Fachschule für wirtschaftliche
Frauenberufe und des III. Jahrganges der Höheren
Lehranstalt für wirtschaftliche Frauenberufe mit
1. September 1984, hinsichtlich des IV. und V.
Jahrganges der letztgenannten Schulart mit 1. September
1985 bzw. 1. September 1986 in Kraft.
ARTIKEL IV
Bekanntmachung
Die unter III der Anlage C wiedergegebenen
Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von
den betreffenden Kirchen und Religionsgesellschaften
erlassen und werden hiemit gemäß § 2 Abs. 2
des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr.
190/1949, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl.
Nr. 243/1962 und Nr. 324/1975 bekanntgemacht.