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518_1982 AT

518. Verordnung: Änderung der Lehrpläne für die Fachschule für wirtschaftliche Frauenberufe und die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Frauenberufe; Festsetzung von Lehrverpflichtungsgruppen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen

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ARTIKEL I

Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes,

BGBl. Nr. 242/1962, in der Fassung der Bundesgesetze

BGBl. Nr. 243/1965, 173/1966, 289/1969,

234/1971, 323/1975, 142/1980 und 365/1982, insbesondere

dessen §§ 6, 62 Abs. 3 und 76 Abs. 2,

wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht

vom 4. Juni 1963, BGBl. Nr. 154, mit

welcher die Lehrpläne für die Haushaltungsschule,

die Hauswirtschaftsschule, die Fachschule

für wirtschaftliche Frauenberufe und die Höhere

Lehranstalt für wirtschaftliche Frauenberufe erlassen

werden, in der Fassung der Verordnungen

BGBl. Nr. 56/1966, 244/1966, 177/1969,

345/1972 und 359/1979 wird wie folgt geändert

1. In der Anlage A (Lehrplan der Haushaltungsschule)

hat im Abschnitt I (Stundentafel) Unterabschnitt

„Pflichtgegenstände" der Klammerausdruck

in der mit dem Wort „Leibesübungen" beginnenden

Zeile zu lauten: „(IV a)".

2. In der Anlage B (Lehrplan der Hauswirtschaftsschule)

a) Abschnitt I (Stundentafel)

aa) ist im Unterabschnitt „Pflichtgegenstände"

in den mit den Worten „Stenotypie

und Textverarbeitung" beginnenden

Zeilen die Zahl „IV" durch „IV b"

zu ersetzen,

bb) hat im Unterabschnitt „Pflichtgegenstände"

in der mit dem Wort „Leibesübungen"

beginnenden Zeile der Klammerausdruck

zu lauten: „(IVa)",

cc) hat im Unterabschnitt „Freigegenstände"

die mit dem Wort „Leibesübungen"

beginnende Zeile zu entfallen,

dd) ist im Unterabschnitt „Unverbindliche

Übungen" vor „Aktuelle Fachgebiete"

folgende Zeile einzufügen

„Leibesübungen ... 2 Z 4 (IV a)";

b) ist im Abschnitt IV (Bildungs- und Lehraufgabe

der einzelnen Pflichtgegenstände, Aufteilung

des Lehrstoffes auf die einzelnen

Schulstufen, didaktische Grundsätze) der den

Freigegenstand „Leibesübungen" betreffende

Wortlaut im Unterabschnitt B (Freigegenstände)

zu streichen und in den Unterabschnitt

C (unverbindliche Übungen) vor der

unverbindlichen Übung „Aktuelle Fachgebiete"

einzufügen.

3. An die Stelle der bisherigen Anlage C (Lehrplan

der Fachschule für wirtschaftliche Frauenberufe)

tritt die einen Bestandteil dieser Verordnung

bildende Anlage C.

4. In der Anlage D (Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche

Frauenberufe)

a) hat der Abschnitt I (Stundentafel) zu lauten

b) Abschnitt IV (Bildungs- und Lehraufgaben

der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung

des Lehrstoffes auf die einzelnen

Schulstufen, didaktische Grundsätze) Unterabschnitt

A (Pflichtgegenstände)

aa) hat der Pflichtgegenstand „Deutsch" zu

lauten

„DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe

Erziehung zur sprachlichen Gestaltungsfähigkeit

und zu klarem Denken, Sprechen und Schreiben.

Pflege des Sprachgefühls. Entwicklung der

Fähigkeit zu kritischer Sprachbetrachtung.

Befähigung, sachliche Darstellungen zu erfassen

und zu verarbeiten sowie sachgemäß und folgerichtig

zu argumentieren und zu diskutieren.

Förderung des Verständnisses für das sprachliche

Kunstwerk. Anleitung zur Lektüre und zur geistigen

Auseinandersetzung mit repräsentativen Werken

der Weltliteratur, besonders des deutschsprachigen

Schrifttums und der Literatur des 19. und

20. Jahrhunderts. Vermittlung der Kenntnis der

wichtigsten literarischen Strömungen und ihrer geistesgeschichtlichen

Voraussetzungen.

Lehrstoff

I. Jahrgang (3 Wochenstunden)

Sprachpflege und Sprachkunde

Lese- und Vortragsübungen, Vorübungen zu

Referaten (mündliche Wiedergabe von Gelesenem)

und zu Rundgesprächen (Diskussionen).

Verschiedene Formen der schriftlichen Arbeiten

Sachliches Schreiben (Inhaltsangabe, Bericht,

Beschreibung), Schilderung, Erlebniserzählung,

Erörterung als Vorübung zum Problemaufsatz.

Wort- und Satzlehre, die Grundregeln der Zeichensetzung.

Satzbaupläne, Funktion der Wörter

im Satz. Einfache Analyse dichterischer Kurzformen.

Stilistische Übungen im Anschluß an schriftliche

Arbeiten und Lektüre. Übungen zur Erweiterung

des Wortschatzes und zur Festigung und

Ergänzung der Rechtschreibkenntnisse.

Verhältnis von Mundart und Schriftsprache.

Sprache der Werbung.

Einführung in die Verwendung von Nachschlagewerken.

Leseerziehung und Literaturkunde

Behandlung von Werken der deutschsprachigen,

vor allem der österreichischen Literatur, aus denen

ein erstes grundlegendes Verständnis für das

Wesen der einzelnen Dichtungsgattungen gewonnen

werden kann.

II. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Sprachpflege und Sprachkunde

Lese- und Vortragsübungen; Übungen im Diskutieren

(auf der Grundlage von Fachwissen), Fortsetzung

von Analysen dichterischer Texte. Unterrichtsprotokolle.

Sachberichte, Charakteristik,

Erörterung. Stilbetrachtung im Zusammenhang mit

struktureller Grammatik.

Übersicht über die geschichtliche Entwicklung

der deutschen Sprache.

Sprachstruktur der Gegenwartssprache (Sprachschichten).

Leseerziehung und Literaturkunde

Knapper Überblick über die Literatur bis zum

16. Jahrhundert an Hand von Beispielen. Exemplarische

Lektüre von Dramen der Klassik und motivverwandten

Dichtungen (nach Wahl).

Übungen in kritischer Lektüre der Tagespresse

mit anschließender Textanalyse.

III. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Sprachpflege und Sprachkunde

Lese- und Vortragsübungen, Diskussionen.

Problemaufsatz; Abfassen von Protokollen, Auszügen

und Zusammenfassungen. Stilistische und

inhaltsbezogene Untersuchungen an verschiedenartigen

Texten mit steigenden Anforderungen. Kritische

Betrachtung der Massenmedien und der Trivialliteratur.

Leseerziehung und Literaturkunde

Behandlung von Dichtungen in Themenkreisen,

besonders aus der klassischen und romantischen

Literatur und einigen Beispielen aus dem 19. und

20. Jahrhundert. Das österreichische Theater im

Längsschnitt bis Grillparzer und Raimund. Literaturkundlicher

Überblick über die Dichtung des 17.

und 18. Jahrhunderts an Hand von Beispielen und

über die deutsche und österreichische Klassik und

über die Romantik.

IV. Jahrgang (3 Wochenstunden)

Sprachpflege und Sprachkunde

Referate über Dichtungen; fachübergreifende

Referate und Übungen zur Diskussionsleitung.

Fachsprachen (Sprache der Politik, des Rechtes,

der Wirtschaft, der Naturwissenschaft usw.). Interpretationsübungen

an dichterischen und fachsprachlichen

Texten. Vergleichende Stilbetrachtung.

Problemaufsatz und Facharbeit.

Leseerziehung und Literaturkunde

Das Theater in Österreich bis zur Gegenwart.

Vorformen des modernen Journalismus in Beispielen.

Der poetische Realismus mit besonderer

Berücksichtigung sozialer Fragen. Bedeutende

Erzähler Österreichs. Der Naturalismus und seine

Wegbereiter. Literatur von der Jahrhundertwende

bis zum Beginn des Zweiten Weltkrieges.

Ausarbeitung von Themenkreisen und Einbeziehung

verwandter Fachgebiete.

V. Jahrgang (3 Wochenstunden)

Sprachpflege und Sprachkunde

Referate wie im IV. Jahrgang mit Verstärkung

des fachübergreifenden Charakters. Fortsetzung der

Diskussionen und der Übungen zur Diskussionsleitung.

Interpretationsübungen, stilistisch und

inhaltsbezogen an Texten verschiedener Art. Kriterien

der Dichtung. Kritische Betrachtung der

Unterhaltungsliteratur und der Jugendliteratur.

Problemaufsatz und Facharbeit.

Leseerziehung und Literaturkunde

Die Literatur des 20. Jahrhunderts, vor allem

auch die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg anhand

von Texten. Der moderne Journalismus. Neue literarische

Formen (Sachbuch, Feature usw.).

Didaktische Grundsätze

Der Deutschunterricht soll eine erlebbare Einheit

bilden und nicht in Spracherziehung und Literaturkunde

zerfallen. Der Sprecherziehung ist besonderes

Augenmerk zuzuwenden, die dialektfreie Aussprache,

das sinngemäße Lesen und Vortragen ist

zu pflegen und die Fähigkeit zu begründeter und

überzeugender Stellungnahme zu entwickeln.

Bei den mündlichen Übungen der Schüler ist auf

selbständige Vorbereitung und die Möglichkeit der

Verwendung von audiovisuellen Hilfsmitteln, Textprobe

und Tafelbild zu achten. Die sprachliche

Gestaltung soll nach Möglichkeit durch szenische

Darstellung, freie Rede und Feierstunden gefördert

werden. Der schriftlichen Ausdrucksfähigkeit ist

während der gesamten Ausbildung besondere Sorgfalt

zu widmen. Neben der Wiederholung der

Grundlagen im I.Jahrgang sind vor allem jene

Kapitel der Sprachlehre zu behandeln, in denen

mangelhafte Kenntnisse festgestellt werden. Die

Schüler sind zu veranlassen, über Gelesenes,

Gehörtes oder Gesehenes Aufzeichnungen zu führen.

In der Literaturkunde soll der Lehrer das Interesse

an der Dichtung wecken und vertiefen. Das

literarische Werk soll im soziokulturellen Zusammenhang

gesehen werden; in den Mittelpunkt ist

jedoch das persönliche Erlebnis der Dichtung zu

stellen. Bei der Besprechung eines Werkes ist von

seiner unmittelbaren Wirkung auf die Schüler auszugehen.

Bei der Interpretation von Texten ist auf

die Beziehung zwischen Motivation, Inhalt, sprachlicher

Form und Wirkung zu achten; von einer ausschließlich

formalen Behandlung ist abzusehen.

Größere Werke sind auf Grund häuslicher Lektüre

zu besprechen. In der Schule sind nur sorgfältig

ausgewählte Stellen zu lesen.

Der Deutschunterricht eignet sich im besonderen

Maße, Querverbindungen zu fast allen anderen

Unterrichtsgegenständen herzustellen. Die sprachliche

Bewältigung von Problemen verschiedener

Sachbereiche muß daher im Deutschunterricht

erarbeitet und geübt werden. Diese erfordert vom

Deutschlehrer die ständige Kontaktnahme mit den

Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände, um

Materialien für Sprachübungen und Sprachanalysen

zu gewinnen und die Ausdrucksschwierigkeiten

der Schüler in allen Bereichen des Unterrichtes

kennenzulernen und zu beheben.

Schularbeiten

I. bis IV. Jahrgang: je vier einstündige Schularbeiten

(ab dem III. Jahrgang bei Bedarf eine Schularbeit

zweistündig).

V. Jahrgang: zwei zweistündige Schularbeiten.";

bb) hat der Pflichtgegenstand „Geschichte

und Sozialkunde" zu lauten

„GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung historischen Wissens. Förderung der

Fähigkeit zu kritischem Urteil durch Darstellen

geschichtlicher Abläufe, Hinführen zur Einsicht in

historische Strukturen und Aufzeigen sinnvoller

Gegenwartsbezüge. Erziehung zu toleranter Haltung,

zu politischem und sozialem Verantwortungsbewußtsein

und zur Achtung von Leben und

Persönlichkeit.

Lehrstoff

II. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Abriß der Ur- und Frühgeschichte im Ostalpenraum.

Antike Kulturen im Mittelmeerraum in ihrer

Bedeutung für die Entwicklung des Abendlandes.

Austria Romana. Germanentum, Christentum und

Islam als formende Elemente der mittelalterlichen

Welt.

Politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche

Ordnung des Mittelalters.

Österreich unter den Babenbergern und Habsburgern.

Religiöse und kulturelle Bewegungen. Romanik

und Gotik.

III. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Veränderung des Weltbildes am Beginn der

Neuzeit. Religiöse, soziale und wirtschaftliche

Strömungen und Krisen. Ausbildung der Territorialgewalten

und des Städtewesens. Der französische

Absolutismus und die Entstehung der europäi-

schen Staatenwelt. Das Werden Österreichs in der

Auseinandersetzung mit den geistigen und politischen

Kräften dieser Zeit. Wirtschaftliche, geistige

(Aufklärung) und soziale Entwicklungen vor

Beginn des Industriezeitalters. Barockzeitalter.

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Die Französische Revolution bis zur Neuordnung

Europas durch den Wiener Kongreß.

Die Industrielle Revolution und die Veränderung

der Gesellschaftsstruktur. Entstehung des

Vierten Standes in Europa. Die tragenden politischen

und sozialen Ideen: Liberalismus, Nationalismus,

Konservatismus, Sozialismus. Das Jahr 1848 in

Europa und in Österreich.

Nationale Bewegungen und ihre Auswirkungen

auf die europäische Staatenwelt in der 2. Hälfte des

19. Jahrhunderts. Die Österreichisch-ungarische

Monarchie und ihre Bedeutung für Europa.

Die soziale Frage bis zum Ausbruch des Ersten

Weltkrieges. Lösungsversuche: Marxismus, Christliche

Soziallehre. Entstehung der politischen Parteien

— Verfassungskämpfe, insbesondere in

Österreich.

Imperialistische Politik der Großmächte. Wissenschaft,

Technik, Kunst und Kultur im 19. Jahrhundert.

V. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Ursachen und Folgen des Ersten Weltkrieges.

Entwicklung Europas im Spannungsfeld zwischen

Kommunismus, Faschismus und Demokratie

— Weltwirtschaftskrise — Radikalisierung der

Politik. Österreich zwischen den Weltkriegen. Der

Zweite Weltkrieg und seine Folgen: Blockbildung,

Entkolonialisierung, Krisenherde der Weltpolitik.

Probleme der Dritten Welt. Formierung neuer

Mächte — Die Zweite Republik in Österreich.

Kulturelle und künstlerische Entwicklungen im

20. Jahrhundert. Der Einfluß neuer Technologien

auf Wirtschaft und Gesellschaft.

Didaktische Grundsätze

Das umfangreiche historische Lehrgut erfordert

eine vertiefte exemplarische Behandlung ausgewählter

Kapitel, während der übrige Lehrstoff so

zu behandeln ist, daß er als Orientierungsrahmen

die zeitliche Situierung der ausführlicher dargestellten

historischen Abschnitte ermöglicht. Aus dem

historischen Geschehen sind jene Elemente besonders

herauszuarbeiten, die für das Verständnis der

Gegenwart entscheidend sind.

Das historische Detail hat der Verlebendigung

kausaler Zusammenhänge zu dienen. Jede monokausale

Verzerrung geschichtlicher Zusammenhänge

ist zu vermeiden. Auf die Erfordernisse der

„Politischen Bildung" ist besonders zu achten.

Schwerpunkte sind dort zu setzen, wo das

fächerübergreifende Unterrichtsprinzip im Zusammenhang

mit Nachbardisziplinen angewandt werden

kann.";

cc) tritt an die Stelle des bisherigen Pflichtgegenstandes

„Biologie und Hygiene"

folgender Pflichtgegenstand „Biologie

und Umweltkunde"

„BIOLOGIE UND UMWELTKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe

Lehre von der Erde als Teil des Kosmos und als

Lebensbereich. Vermittlung von mineralogischen,

botanischen, zoologischen und somatologischen

Kenntnissen sowie grundlegender naturwissenschaftlicher

Arbeitsmethoden.

Interpretation des Menschen als psychosomatische

Einheit. Förderung der Einsicht in die Zusammenhänge

biologischer Vorgänge. Erziehung zur

Achtung vor dem Leben, zum Verständnis für die

Umwelt und zur aktiven Mitwirkung am Umweltschutz.

Erziehung zur Verantwortung für die eigene

Gesundheit und die Gesundheit anderer.

Lehrstoff

II. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Stellung der Erde im Weltall; Entstehung und

Aufbau der Erde; Strukturen und Entstehung der

wichtigsten Gesteine; Bodenbildung; Energieträger.

Zelle und Zellfunktionen. Bakterien und Viren.

Wichtige Einzeller. Arbeitsteilung und Differenzierung

in lebenden Systemen als Schritt zur Vielzelligkeit.

Grundbegriffe der Vererbungslehre. Mendelsche

Gesetze; Mutation und Modifikation.

Lagerpflanzen: einige wichtige Vertreter, charakteristische

Lebensprozesse, ökologische und

wirtschaftliche Bedeutung. Sproßpflanzen: typische

einheimische Vertreter, Morphologie und Anatomie

an Hand wirtschaftlicher bedeutsamer Formen.

Pflanzenphysiologie: Aufnahme der Nährlösungen,

Saftleitung, Photosynthese, Verwendung und Speicherung

der Assimilate, Dissimilation, Transpiration.

Reizreaktionen der Pflanze.

Pflanzengemeinschaften.

III. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Beziehung der Tiere zur Umwelt. Biotope und

Anpassungen an den Lebensraum. Nahrungsketten

und Nahrungskreisläufe in verschiedenen Ökosy-

steinen. Biozönosen. Staatenbildung, Symbiose,

Parasitismus. Systematik des Tierreiches.

Die tierische Zelle, Gewebe, Organe. Bau und

Funktion tierischer Organe. Wirbellose Tiere. Vergleichende

Anatomie und Physiologie der Wirbeltiere.

Funktionssystem der Bewegung, Kreislaufsysteme,

Stoffwechselsystem: Nahrungserwerb,

Atmungsorgane, Urogenitalsystem.

Empfindungs- und Steuerungssysteme. Instinktverhalten;

grundlegende Erkenntnisse der vergleichenden

Verhaltensforschung.

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Phylogenese des Menschen.

Funktionelle Anatomie und Physiologie der

menschlichen Organsysteme: Aktiver und passiver

Bewegungsapparat, Haltungsfehler und Haltungsschäden;

Stoffwechselorgane: Verdauungssystem,

Enzyme, Atmungsapparat, Blut- und Kreislaufapparat,

Harnapparat; Haut, Ganzheitskosmetik.

Immunsystem.

Hormonale Steuerung; zentrales und peripheres

Nervensystem, vegetatives Nervensystem, Sinnesorgane;

Reflexe; Beeinflussung durch Psychopharmaka;

Schädigungen durch Genußgifte.

Geschlechtsapparat, Fortpflanzung des Menschen;

Sexualhygiene. Schwangerschaft, Geburt;

Mutter-Kind-Paß. Ontogenese des Menschen. Pränatale

Schädigungen; körperliche und geistige Entwicklung

des Säuglings; postnatale Schädigungen

und ihre Verhütung.

Infektionskrankheiten: Wesen, Entstehung, Verlauf.

Maßnahmen zu ihrer Verhütung; Impfpaß.

Öffentliche Gesundheitsfürsorge.

V. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Molekularbiologische und biochemische Aspekte

der Zellfunktionen.

Genetik: Anwendung der Erbgesetzmäßigkeiten,

Erbnatur des Menschen; eugenische Maßnahmen.

Entstehung des Lebens. Theorien über die Entwicklung

der Arten. Evolution und Tatsachen zu

ihrer Erklärung.

Ökologie: Grundbegriffe; Biosphäre, Ökosystem.

Das biologische Gleichgewicht und seine

Beeinflussung durch den Menschen; Schädlingsbekämpfung

und ihre Problematik. Naturschutz. Probleme

der Umweltgestaltung, Umweltgefährdung

und des Umweltschutzes (Gewässerschutz, Landschaftspflege,

Raumplanung).

Stadtökologie.

Fachspezifische aktuelle Probleme.

Didaktische Grundsätze

Anschauungsmaterial aller Art soll den Unterricht

lebensnah und einprägsam machen. Das vermittelte

Wissen soll größere Zusammenhänge

erschließen. Dies ist anzustreben durch Querverbindungen

mit den Fächern Geographie und Wirtschaftskunde,

Volkswirtschaftslehre, Psychologie

und Erziehungslehre, Physik, Chemie, Ernährungslehre,

Küchenführung und Servierkunde sowie Leibesübungen.

Bei der Behandlung der Lebewesen

hat die Funktion der Organe im Vordergrund zu

stehen; ihr ist die Anatomie unterzuordnen.

Kleine physiologische und ökologische Versuche

sollen den Schüler mit naturwissenschaftlicher

Arbeit bekanntmachen. Dabei soll er auch selbst

aktiv werden, etwa durch Versuchsplanung, Protokollführung,

Darstellung und Auswertung der

Ergebnisse.

Übungen im Beobachten, Vergleichen, Über-

und Unterordnen von Begriffen, im Erfassen kausaler

Zusammenhänge und Verallgemeinern erfaßter

Gesetzmäßigkeiten sollen das logische Denken weiterentwickeln.

Der Schüler ist zur selbständigen

Verwendung von Arbeitsunterlagen anzuleiten.

Wenn ein Schulgarten vorhanden ist, soll der

Anbauplan mit dem naturwissenschaftlichen Unterricht

koordiniert werden. Der Besuch naturwissenschaftlicher

Sammlungen und Ausstellungen sowie

Exkursionen in die Natur werden empfohlen.";

dd) hat der Pflichtgegenstand „Physik" zu

lauten

„PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Wecken des Verständnisses für die wichtigsten

Erscheinungen und Gesetze auf dem Gebiet der

Physik, der physikalischen Erscheinungen und die

Bedeutung der physikalischen Gesetze für das wirtschaftliche

Leben.

Förderung der Aufgeschlossenheit für physikalisch-

technische Probleme.

Einsicht in die Stellung der Physik im naturwissenschaftlichen

Weltbild.

Lehrstoff

III. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Mechanik.

Bewegungslehre: Begriffe, physikalische Maßeinheiten

und Meßgeräte.

Raum, Zeit, Masse, Geschwindigkeit, Beschleunigung,

Kraft, Arbeit, Leistung, Impuls, Energie;

Prinzipien der Mechanik.

Drehbewegung, Zentripetalkraft, harmonische

Schwingungen. Wellenlehre, Interferenz.

Grundbegriffe der Hydro- und Aeromechanik.

Wärmelehre.

Kinetische Wärmetheorie, Temperatur (Celsius

und Kelvin), absoluter Nullpunkt, Zustandsgleichung

der Gase, Änderung der Aggregatzustände

(Wärme- und Kältetechnik).

Wärme und Arbeit (Hauptsätze, Wärmeenergiemaschine).

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Elektrizitätslehre.

Statik: Grunderscheinungen und Gesetze,

Ladung, Elektrizität, Potential (Spannung), Kapazität,

Influenz, Elektronen, Ionen.

Elektrischer Strom

Begriffe: Spannung, Strom, Widerstand, Gleichstromgesetze,

Spannungs- und Stromleitung.

Wirkung des elektrischen Stromes: Wärmewirkung

und deren technische Anwendungen.

Chemische Wirkungen: Ionenstrom in Flüssigkeiten

und Gasen.

Magnetische Wirkungen: Das magnetische und

elektromagnetische Feld. Definition der elektrischen

Grundeinheiten.

Elektromagnetische Induktion und ihre Gesetze,

Selbstinduktion; Anwendung auf Erzeugung von

Gleich- und Wechselstrom, Fernmeldetechnik.

Grundzüge der Halbleitertechnik.

Elektromagnetische Schwingungen und Wellen

und ihre Anwendungen auf Rundfunk, Fernsehen,

Radar.

Optik: Lichtwellen, Doppelnatur des Lichtes,

Lichtmessung, Grundzüge der geometrischen und

physikalischen Optik.

Elemente der Kernphysik: Radioaktivität, Atomenergie.

Didaktische Grundsätze

Als Ausgangspunkt der Betrachtungen hat im

Physikunterricht stets die eigene Erfahrung des

Schülers, die Beobachtung der Naturerscheinungen

oder der Versuch zu dienen.

Der Physikunterricht hat die modernen Anforderungen

der Wirtschaft zu berücksichtigen und auf

die Querverbindungen zu den anderen naturwissenschaftlichen

Fächern Bedacht zu nehmen.

Es bleibt der Methodik des Lehrers überlassen,

den richtigen Mittelweg zwischen prinzipieller

Behandlung der physikalischen Grundlagen und

der Besprechung notwendiger Einzelheiten zu finden,

wobei jedoch im Unterricht der Weiterentwicklung

Rechnung zu tragen ist.";

ee) hat der Pflichtgegenstand „Chemie" zu

lauten

„CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung der Kenntnis der wichtigsten

Erscheinungen auf dem Gebiet der Chemie: Aufbau

der Materie, Ableitung der grundlegenden

Reaktionstypen und chemischen Gesetze.

Förderung der Einsicht in die Bedeutung der

Chemie für den einzelnen Menschen, für den

Haushalt und für die Wirtschaft.

Erziehung zu logischem Denken und exaktem

sprachlichen Ausdruck.

Lehrstoff

I. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Allgemeine Chemie

Atomarer Aufbau der Materie,

Aggregatzustände,

Atomkern, Atommasse, Struktur der Elektronenhülle,

Periodensystem,

Ionenbindung, Atombindung, metallische Bindung,

Kristalle, Lösungen.

Chemische Formeln, chemische Gleichungen,

stöchiometrisches Rechnen.

Reversible und irreversible Prozesse, Enthalpie,

Reaktionsgeschwindigkeit, chemisches Gleichgewicht;

Säure-Basenreaktion: Säure-Basen-Definitionen,

pH-Wert, Pufferlösungen, Indikatoren;

Redox-Reaktionen, Korrosion, Elektrolyse;

Diffusion, Osmose, Kolloide.

Anorganische Chemie

Nichtmetalle

Wasserstoff, Sauerstoff, Stickstoff (Düngemittel);

Halogene, Schwefel, Phosphor;

Silikate, Glas, Baustoffe.

Metalle

Gewinnung und Raffination der Metalle,

Legierungen,

wichtigste Gebrauchsmetalle: Eisen, Aluminium,

Buntmetalle, Edelmetalle.

II. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Organische Chemie

Hybridisierungszustände des Kohlenstoffatoms;

Reaktionstypen in der organischen Chemie.

Gesättigte Kohlenwasserstoffe, ungesättigte

Kohlenwasserstoffe;

Benzol, Benzolhomologe, kondensierte aromatische

Kohlenwasserstoffe;

Kohle, Erdöl.

Halogenierte Kohlenwasserstoffe;

Alkohole und Oxidationsprodukte der Alkohole;

Carbonsäuren, ungesättigte Carbonsäuren,

mehrprotonige Carbonsäuren, Hydroxycarbonsäuren,

Ketocarbonsäuren;

Ester, Fette, Seifen;

Amine, Amide, Aminosäuren, Proteine, Proteide;

Kohlenhydrate: Struktur, Monosaccharide, Disaccharide,

Polysaccharide;

Heterocyclen,

Farbstoffe,

Kunststoffe.

V. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Aufbau der Proteine (Primärsequenz, Konformation).

Aufbau und Wirkungsweise der Enzyme, Muskelproteine

und anderer spezieller Proteine.

Aufbau der RNA und DNA.

Molekulare Vorgänge bei der Vererbung und

Ausprägung der Eigenschaften (Transkription,

Translation und Replikation).

Molekulare Grundlagen der Mutation und der

Erbkrankheiten, Möglichkeiten der Genmanipulation.

Grundbegriffe des Stoffwechsels. Teilreaktionen

des Abbaues und Umbaues von Nährstoffen.

Gewinnung biologischer Energie (Photosynthese,

Atmung).

Biochemische Aufgaben der Zellorganellen. Biochemische

Aufgabe einzelner Organe.

Anpassung des Organismus an verschiedene

Stoffwechsellagen. Regulation durch Hormone.

Atomaufbau und Atommodelle.

Energieumwandlungen. Primärenergieträger.

Umweltproblematik.

Chemie der Werkstoffe. Natürliche, halbsynthetische

und vollsynthetische Werkstoffe. Aufbau und

Verarbeitung.

Fachspezifische aktuelle Probleme.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht in Chemie hat die fachlichen

Grundlagen für das Verständnis naturwissenschaftlicher

Zusammenhänge zu vermittlen; auf Querverbindungen

zur den Fächern Physik, Biologie und

Umweltkunde sowie Ernährungslehre ist besonders

zu achten. Der Anwendung chemischer Erkenntnisse

ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

Vor allem Versuche, aber auch audiovisuelle Hilfsmittel

sollen ebenso wie gelegentliche Exkursionen

der Veranschaulichung des Unterrichtsstoffes dienen.

Den Schülern ist häufig Gelegenheit zu selbständiger

sprachlicher Formulierung naturwissenschaftlicher

Gedankengänge zu geben.";

ff) hat der Pflichtgegenstand „Rechnungswesen"

zu lauten

„RECHNUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe

Einsicht in die Bedeutung eines geordneten

Rechnungswesens.

Befähigung, Aufgaben des mittleren Managements

im Rechnungswesen auszuführen.

Anleitung zu den in der Wirtschaft, vor allem in

der Fremdenverkehrswirtschaft, gebräuchlichen

Berechnungen, zum selbständigen Aufbau der

Buchhaltung eines Mittelbetriebes bis zur Bilanzierung,

zur Auswertung der Ergebnisse in der

Kostenrechnung und zur Analyse von Bilanzen.

Erziehung zu Genauigkeit und Ausdauer.

Lehrstoff

I. Jahrgang (3 Wochenstunden)

Einführung in das Maschinenrechnen.

Prozentrechnung von, auf und in Hundert.

Zinsenrechnung von, auf und in Hundert.

Aufgaben des Rechnungswesens, rechtliche

Grundlagen, Belegwesen.

Das System der doppelten Buchhaltung.

Hauptbuch: Eröffnung — Verbuchung laufender

Geschäftsfälle — Abschluß.

Einheitskontenrahmen und Kontenplan.

Umsatzsteuer (Berechnung, Voranmeldung).

Verbuchung laufender Geschäftsfälle unter

Berücksichtigung der Umsatzsteuer.

Bücher der Doppik: Arten, Hilfs- und Nebenbücher

(Kassabuch, Wareneingangsbuch ua.) in den

Grundzügen.

Verbuchung von Geschäftsfällen an Hand von

Originalbelegen (eventuell im manuellen Durchschreibeverfahren).

II. Jahrgang (3 Wochenstunden)

Bilanzlehre

Form und Funktion der Abschlußtabelle.

Grundzüge der Bewertung, Waren- und Materialbewertung.

Anlagenbewertung: Anschaffung von Anlagen,

Anlagenabschreibung, Ausscheiden von Anlagen,

Anlagenverzeichnis, Anlagenkartei.

Zeitliche Abgrenzung — Posten der Rechnungsabgrenzung.

Rückstellungen.

Bewertung von Forderungen.

Abschlüsse von Einzelunternehmungen.

Abrechnung und Verbuchung von Wechselgeschäften.

Kontokorrentrechnung.

Ratenrechnung.

Maschinelle Buchungsverfahren: Arten, Einsatzmöglichkeiten,

Organisation.

Praktische Übungen charakteristischer

Buchungsabläufe.

III. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Betriebsbuchhaltung — Kostenrechnung einschließlich

Kalkulation.

Betriebsüberleitungs- und Betriebsabrechnungsbogen.

Kalkulation: Aufgaben, Arten.

Handelskalkulation: Bezugs-, Absatz-, Differenzkalkulation.

Produktionskalkulation: Divisions-, Zuschlags- und

Äquivalenzzahlenkalkulation.

Waren- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland

Abrechnung von Valuten und Devisen.

Verbuchung von Import- und Exportgeschäften.

Verbuchung von Geschäftsfällen an Hand von

Originalbelegen.

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Rechnungswesen des Hotel- und Gastgewerbebetriebes,

des Heilbäderbetriebes und des Reisebüros

Finanzbuchhaltung, Kostenrechnung einschließlich

Kalkulation.

Personalverrechnung

Für die Personalverrechnung wesentliche Bestimmungen

des Einkommensteuergesetzes.

Abrechnung und Verbuchung von laufenden und

sonstigen Bezügen.

Führung von Lohnkonten und sonstigen Aufzeichnungen.

Abrechnung von Sonderfällen (Zulagen, Überstunden

ua.).

Berechnung und Verbuchung der Abgaben an

Krankenkasse, Finanzamt und Gemeinde.

Jahresausgleich.

Besonderheiten der Personalverrechnung im

Hotel- und Gastgewerbe.

Maschinelle Buchungsverfahren

Praktische Übungen aus den Bereichen Kostenrechnung

und Personalverrechnung.

V. Jahrgang (3 Wochenstunden)

Bilanzlehre: Bilanzierungsgrundsätze, Bewertung

von Bilanzposten. Ermittlung des handels-

und steuerrechtlichen Erfolges (einschließlich der

Erfolgsermittlung durch Einnahmen-Ausgaben-

Rechnung).

Steuerlehre: Einteilung der Steuern, Steuerermittlung,

Steuerentrichtung, Steuertermine, Steuererklärungen

für die wichtigsten Steuern.

Rücklagen: Begriff, Einteilung, Berechnung,

Verbuchung.

Bilanzen von Personen- und Kapitalgesellschaften.

Grundrüge der Bilanzanalyse und -kritik;

Betriebskennziffern.

Statistik: Gewinnung, Aufbereitung und Darstellung

des Zahlenmaterials als Grundlage für unternehmerische

Entscheidungen.

Einführung in die elektronische Datenverarbeitung.

Didaktische Grundsätze

Bei der Behandlung des Stoffes ist dem rationalen

Erfassen der einzelnen Vorgänge und ihrer

Zusammenhänge der Vorzug vor einer mechanischen

Bewältigung der Probleme zu geben.

Die Übungsbeispiele sind so praxisnahe wie möglich

zu gestalten; es sind die praxisüblichen Vordrucke

zu verwenden.

Besonderer Wert ist auf richtige und rasche Kontierung

der laufenden Verbuchung und auf eine

rationelle Arbeitsgestaltung zu legen.

Die wichtigsten Bilanzfragen sind an geeigneten

Stellen während der gesamten Ausbildung zu

besprechen. Eine zusammenfassende und systematische

Behandlung ist einer gesonderten Bilanzlehre

im V. Jahrgang vorzubehalten.

Fachliteratur, Fachzeitschriften, Gesetzestexte,

aktuelle Zeitungsmeldungen sind zur Aktualisierung

des Unterrichtes und zur Aktivierung der

Schüler ebenso zu verwenden wie Kursblätter,

Tarif- und Gebührenordnungen und sonstiges

Anschauungsmaterial.

Schularbeiten

Im I. bis IV. Jahrgang: je vier einstündige Schularbeiten,

V. Jahrgang: drei einstündige Schularbeiten (bei

Bedarf zweistündig).";

gg) hat der Pflichtgegenstand „Stenotypie

und Textverarbeitung" zu lauten

„STENOTYPIE UND TEXTVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung der Fähigkeit zur sprachlich und

formal richtigen Herstellung von Schriftstücken

aus verschiedenen Bereichen der Wirtschaft (Fremdenverkehr,

Gastgewerbe, Versicherungswesen

usw.), der Behörden und des persönlichen Bereiches

unter praxisgemäßer Anwendung der Kurzschrift,

des Maschinschreibens und der einschlägigen

Organisationsmittel. Grundkenntnisse im technisierten

Schriftverkehr und der im modernen Büro

verwendeten wichtigsten Geräte.

Teilbereich Maschinschreiben

Sichere Beherrschung des Zehn-Finger-Blindschreibens

sowie der Einrichtungen der Schreibmaschine

zur rationellen Anfertigung von Schriftstücken.

Gewandtheit im fehlerfreien Abschreiben von

Texten jeder Art bis zu einer Geschwindigkeit von

160 bis 180 Anschlägen.

Teilbereich Kurzschrift

Fähigkeit, ein Diktat von 110 bis 130 Silben pro

Minute nach der Deutschen Einheitskurzschrift

(Wiener Urkunde) aufzunehmen, sicher zu lesen

und dieses wortgetreu, formgerecht und fehlerlos

zu übertragen. Wendigkeit im Erfassen des gesprochenen

Wortes und Genauigkeit in der Verarbeitung

und Wiedergabe von Gesprochenem.

Teilbereich Stenotypie und Phonotypie

Fähigkeit, kurzschriftlich mit einer Geschwindigkeit

von 110 bis 130 Silben pro Minute aufgenommene

Texte wortgetreu, formgerecht und fehlerfrei

maschinschriftlich zu übertragen und ein Phonodiktat

mit einer Ansagegeschwindigkeit von 60 Silben

aufzunehmen. Fähigkeit der Bedienung der

gebräuchlichen Diktiergeräte und Kenntnis über

deren Arbeitsweise. Fertigkeit, Phonogramme fließend,

wortgetreu und formgerecht maschinschriftlich

wiederzugeben. Fähigkeit zu selbständiger

Gestaltung von Schriftstücken nach Steno- und

Phonogrammen.

Teilbereich Textverarbeitung

Kenntnis der Grundlagen der Büroorganisation

und Anwendung ihrer Mittel und der Textverarbeitung.

Fähigkeit der Herstellung einfacher Bausteinbriefe

nach einem Texthandbuch. Grundkenntnisse

der Arbeitsweise von Korrespondenzautomaten

und anderer in der Büroorganisation verwendeter

Maschinen und Textverarbeitungsgeräte (elektronische

Speicherschreibmaschinen, Bildschirmgeräte).

Kenntnisse über die Arbeitsweise der wichtigsten

Vervielfältigungsmaschinen und Kopiergeräte und

Anfertigung dementsprechender Matrizen. Kenntnisse

über die Arbeitsweise von Postbearbeitungsmaschinen

(Adressier-, Kuvertier- und Frankiermaschinen,

Fernschreiber).

Da Stenotypie und Phonotypie zur erweiterten

Textverarbeitung gehören, werden diese Teilbereiche

im weiteren in den Teilbereich Textverarbeitung

miteinbezogen.

Lehrstoff

I. Jahrgang (4 Wochenstunden)

Teilbereich Maschinschreiben

Methodische Erarbeitung des Tastenfeldes nach

dem Zehn-Finger-Blindschreiben. Kenntnisse der

Richtlinien über Maschinschreiben des ÖPWZ.

Geläufigkeitsübungen (auch mit fremdsprachigen

Wörtern und Wortgruppen). Übungen zur Erhöhung

der Schreibgeschwindigkeit. Zeichen und Ziffern.

Schnellschreiben: 120 bis 130 Anschläge pro

Minute. Wichtigste Teile der Schreibmaschine,

Pflege der Schreibmaschine, Wechseln des Farbbandes.

Teilbereich Kurzschrift

Genaues und richtiges Schreiben nach der Wiener

Urkunde, aufbauend auf die Verkehrsschrift

mit Einbeziehung von Eilschriftelementen der §§ 11

bis 13. Übungen zur Steigerung der Schreibgeschwindigkeit

bis 80 Silben pro Minute. Lesen eigener

Niederschriften und kurzschriftlicher Vorlagen.

Teilbereich Textverarbeitung

Elemente der Büroorganisation (Ablage, Schreiben

mit Durchschlägen). Übertragung von Texten,

die kurzschriftlich mit einer Geschwindigkeit von

bis zu 80 Silben aufgenommen werden. Aufnahme

von einfachen Phonodiktaten bis zu einer

Geschwindigkeit von 40 Silben pro Minute. Schreiben

mit Durchschlägen.

II. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Teilbereich Maschinschreiben

Schreiben bis zu einer Geschwindigkeit von 140

bis 160 Anschlägen pro Minute. Hervorhebungsarten,

Tabulatorübungen. Behebung einfacher Mängel

an der Schreibmaschine. Verschiedene Schreibmaschinentypen.

Geläufigkeitsübungen mit fremdsprachigen

Wörtern und Wortgruppen.

Teilbereich Kurzschrift

Übungen bis zu einer Geschwindigkeit von 100

Silben pro Minute. Eilschrift unter Berücksichtigung

der wirtschaftlichen Praxis. Lesen und Übertragen

der eigenen Niederschriften.

Teilbereich Textverarbeitung

Aufnahme von Steno- und Phonogrammen. Phonodiktate

bis zu 50 Silben pro Minute. Gestaltung

von Schriftstücken (Privatbriefe, Behördenbriefe,

Geschäftsbriefe, Aufstellungen).

Einführung in das Schreiben nach Tonträgern

nach den Richtlinien für Phonotypie. Übertragung

von Phonogrammen mit steigendem Schwierigkeitsgrad.

Ausfertigung von Schriftstücken und anderen

Vorlagen, die in der Betriebswirtschaftslehre und

im Rechnungswesen konzipiert wurden. Büroorganisation

(Vervielfältigung, Kopieren). Arbeitsweise

der üblichen Postbearbeitungsmaschinen

(Adressier-, Kuvertier- und Frankiermaschinen,

Fernschreiber).

III. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Teilbereich Maschinschreiben

Schreiben bis zu einer Geschwindigkeit von 160

bis 180 Anschlägen pro Minute. Schwierige Übungen,

die eine sichere und einwandfreie Verwendung

sämtlicher Buchstaben, Zeichen und Ziffern

gewährleisten. Schreiben nach fremdsprachigen

Textvorlagen.

Teilbereich Kurzschrift

Übungen bis zu einer Geschwindigkeit von 110

bis 130 Silben pro Minute. Anwendung der Eilschrift.

Redeschriftliche Kürzungen aus der wirtschaftlichen

Praxis (Fremdenverkehr, Gastgewerbe,

Versicherungswesen usw.)

Übungen in der Protokollführung.

Teilbereich Textverarbeitung

Sicheres, wortgetreues und schnelles Übertragen

von Steno- und Phonogrammen. Steigerung der

Aufnahmegeschwindigkeit bei Phonodiktaten bis

zu 60 Silben pro Minute.

Die Arbeitsweise von Textverarbeitungsgeräten

(elektronische Speicherschreibmaschinen, Bildschirmgeräte).

Gestaltung schwieriger und längerer Schriftstücke

aus dem Geschäftsverkehr. Schreiben von

Statistiken, Aufstellungen jeder Art, Rastern, Bilanzen.

Ausfüllen von in der Praxis häufig verwendeten

Formularen (Scheck, Wechsel, Erlagschein

usw.)

Verarbeitung von Schriftstücken nach Stichworten.

Herstellung von Bausteinbriefen nach einem

Texthandbuch. Grundkenntnisse der programmierten

Textverarbeitung und Überblick über die

Arbeitsweise einschlägiger Maschinen und Geräte.

Didaktische Grundsätze

Zu Beginn des Unterrichtes ist der Schwerpunkt

auf den Teilbereich Maschinschreiben zu legen.

Voraussetzung der Erreichung des Bildungszieles

ist es, daß der gesamte Unterricht im Phonotypiesaal

abgehalten wird, sodaß der Übergang von

Maschinschreiben zu Kurzschrift und umgekehrt

fließend sein kann und die Einbeziehung der

Büroorganisation und der Textverarbeitung keine

Schwierigkeiten bereitet. Das Gebiet der Textverarbeitung

umfaßt die Teilbereiche Texterstellung,

Texterfassung, Textbearbeitung, Textübermittlung

und Textspeicherung.

Im Maschinschreiben steht von Anfang an das

Blindschreiben einerseits und die absolut sichere

und fehlerfreie Schreibung andererseits im Vordergrund.

In der Kurzschrift ist vor allem im Anfang

das Gewicht mehr auf schöne Schrift und saubere

und korrekte Schreibweise als auf Geschwindigkeit

zu legen, sodaß dadurch die Voraussetzung für ein

sicheres und flüssiges Lesen des geschriebenen Textes

gegeben ist.

Bei der Ausfertigung von Geschäftsbriefen und

anderen Schriftstücken aus der Wirtschaftspraxis

ist eine Zusammenarbeit mit den Lehrern aus

Betriebswirtschaftslehre und Rechnungswesen Voraussetzung.

Dadurch kann ein besonders praxisnahes

Unterrichten gewährleistet werden.

Die angegebenen Anschlag- und Silbenzahlen,

die erreicht werden müssen, geben untere Grenzen

an und müßten bei Ausnützung aller im Unterricht

zur Verfügung stehenden Mittel und Möglichkeiten

überschritten werden können. Hier wäre die

Bildung von Leistungsgruppen eine Möglichkeit,

Schüler mit guten Anlagen zu höheren Leistungen

zu bringen, was weiterhin auch durch die Führung

von Leistungsstatistiken gefördert werden kann.

Die Büroorganisation soll in den Unterricht eingebaut

werden (Ablage, Schreiben mit Durchschlägen,

Vervielfältigungen, Kopieren usw.).

Schularbeiten: I bis III. Jahrgang: je zwei einstündige

Schularbeiten.";

hh) hat der Pflichtgegenstand „Ernährungslehre"

zu lauten

„ERNÄHRUNGSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe

Förderung des Verständnisses für die Bedeutung

richtiger Ernährung im Hinblick auf die Erhaltung

der Gesundheit und Leistungsfähigkeit des Menschen.

Vermittlung von Kenntnissen über die Nähr-,

Wirk- und Genußstoffe sowie über die Lebensmittel.

Anleitung zu werterhaltender Behandlung von

Lebensmitteln. Vermittlung von Wissen über zeitgemäße

Ernährungsformen und über die gebräuchlichsten

Diätformen.

Bewußtmachen der persönlichen und volkswirtschaftlichen

Verantwortung, die der in Verpflegungsbetrieben

oder Haushalten Tätige trägt.

Erziehung zu volkswirtschaftlich vertretbarem

Konsumverhalten.

Einsicht in die Notwendigkeit ständiger fachlicher

Weiterbildung.

Lehrstoff

III. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Grundstoffe und Aufbau der organischen Substanzen.

Kreislauf der Stoffe in der Natur.

Physiologie der Ernährung: Aufgaben der Nahrung;

Vorgänge bei Ab- und Umbau der Stoffe im

Organismus; ernährungsphysiologische Bedeutung

der Nährstoffe (in Konzentration mit Biologie und

Chemie); ernährungsphysiologische Bedeutung der

Wirk- und Genußstoffe; der Nährstoffbedarf des

Menschen.

Richtlinien für eine ausreichende, gesunde und

zweckmäßige Kost.

Verschiedene Kostformen für Gesunde unter

Berücksichtigung der einzelnen Alters- und Berufsgruppen.

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Lebensmittelkunde: Arten, Zusammensetzung,

Nährwert, Aufbewahrung der Nahrungsmittel;

Methoden der Lebensmittelproduktion und Konservierung,

ihre Bedeutung für die Rationalisierung

der Arbeit in der Küche.

Einführung in die Verbraucherstatistik.

Einführung in die wichtigsten Bestimmungen

und in die Handhabung des Lebensmittelgesetzes.

Diätkunde: Allgemeine Richtlinien für Diätkost.

Die wichtigsten Diätformen für Kranke, Spezialdiäten

und Stoffwechselanomalien (Zöliakie, Phenylketonurie).

Aufstellen von Speisefolgen, Tages- und

Wochenspeiseplänen; Nährwertberechnungen.

Die Veränderung des Wertes der Nahrung durch

Technologie und küchentechnische Einflüsse.

Probleme der Volksgesundheit (zB Urbanisation,

Ernährung als Präventivmedizin, Einflüsse der

Massenmedien); Auswirkungen zivilisatorischer

Erscheinungen im Bereich der Ernährung (Zusammenhänge

zwischen Schadstoffen, Ernährung und

Gesundheit).

Probleme der Gemeinschaftsverpflegung.

Die verschiedenen Ernährungstheorien nach

dem gegenwärtigen Stand der Ernährungswissenschaft.

Einführung in die Fachliteratur.

Probleme der Welternährung; Ernährungsprobleme

der Zukunft.

Didaktische Grundsätze

Jede Möglichkeit zur Konzentration mit anderen

Unterrichtsgegenständen ist zu nützen; auf bereits

erworbenen Kenntnissen, vor allem aus Physik,

Chemie sowie Biologie und Umweltkunde, ist aufzubauen.

Auf lebendige Darbietung der Lehrinhalte

durch Versuche, den Einsatz von Anschauungsmitteln

und durch Exkursionen ist besonders Bedacht

zu nehmen, ebenso auf die ständige Beobachtung

der Marktlage. Durch Gegenüberstellung ausgewählter

Beispiele aus fachlicher und pseudowissenschaftlicher

Literatur soll zu verantwortungsbewußter

Beurteilung und kritischer Stellungnahme

angeleitet werden.";

ii) tritt an die Stelle des bisherigen Pflichtgegenstandes

„Haushaltstechnik" folgender

Pflichtgegenstand „Wohnkultur

und Arbeitsraumgestaltung"

„WOHNKULTUR UND ARBEITSRAUMGESTALTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe

Anleitung zur Gestaltung von Wohn- und

Arbeitsräumen nach funktionellen, wirtschaftlichen

und ästhetischen Gesichtspunkten.

Vermittlung von Kenntnissen über Materialien,

die im Wohn- und Arbeitsbereich verwendet werden.

Organisation und Durchführung von Pflegearbeiten.

Förderung des Verständnisses für die Dimensionen

des menschlichen Zusammenlebens im Bereich

Wohnen.

Lehrstoff

II. Jahrgang (3 Wochenstunden)

Der Wohnbereich in verschiedenen Formen des

sozialen Zusammenlebens.

Der Arbeits- und Wirtschaftsbereich.

Mitwirkung bei der Planung neuer Projekte

(Erstellung von Funktionsprogrammen zur Festlegung

der Anforderungen an Raumkonfiguration

und Haustechnik).

Grundlegendes über Wohnbauförderung, Wohnungsverbesserung

und Energiesparmaßnahmen.

Optimale Nutzung der Möglichkeiten bestehender

Objekte (Zuordnung der Räume zu bestimmten

Funktionen).

Ausstattung und Einrichtung von Räumen

Kriterien für die Auswahl von Materialien und

Einrichtungsgegenständen — Funktionalität, Wirtschaftlichkeit

(Anschaffungskosten, laufende

Kosten, Pflegeeigenschaften), ästhetische Komponente.

Pflege von Räumen: Pflegearbeiten im Arbeits- und

Wirtschaftsbereich. Planung des Personal-,

Material- und Geräteeinsatzes im betrieblichen

Großhaushalt.

Planung, Anlage und Pflege eines Gartens.

Wäsche und Bekleidung

Textilpflege und -reinigung, insbesondere der

Küchen- und Tischwäsche sowie der Arbeitskleidung.

Organisation der Wäscherei und Wäscheverwaltung

im betrieblichen Großhaushalt.

Erstellung von Arbeitsanalysen und Zeitstudien

für die wichtigsten Arbeiten des Gesamtbereichs.

Didaktische Grundsätze

Auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen theoretischer

und praktischer Unterrichtsarbeit ist zu

achten.

Bei der Durchführung praktischer Arbeiten sind

rationelle, betriebsbezogene Arbeitsverfahren anzuwenden.

Auf Fragen der Betriebssicherheit von

Maschinen und Geräten sowie auf Maßnahmen der

Verhütung von Arbeitsunfällen sind die Schüler bei

jeder sich bietenden Gelegenheit hinzuweisen.

Die praktischen Arbeiten sind in den entsprechenden

Funktionsräumen des hauswirtschaftlichen

Fachunterrichts durchzuführen.

Facheinschlägige Exkursionen und Lehrausgänge

sind durchzuführen.";

jj) hat der Pflichtgegenstand „Hauswirtschaftliche

Betriebsorganisation" zu lauten

„HAUSWIRTSCHAFTLICHE BETRIEBSORGANISATION

Bildungs- und Lehraufgabe

Befähigung, die in Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben

anfallenden Organisationsaufgaben

einschließlich der praktischen Arbeiten zu leiten

bzw. durchzuführen, Mitarbeiter anzuleiten, zu

kontrollieren und deren Arbeit objektiv zu beurteilen.

Vermittlung von Kenntnissen über betriebstechnische

Abläufe und Methoden kooperativer

Betriebsführung.

Erziehung zu verantwortungsbewußter Arbeitshaltung

und korrekter Einstellung zu Mitarbeitern.

Lehrstoff

III. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Erstellung von Arbeitsanalysen, Zeitstudien,

Kostenberechnungen, Organisationsdiagrammen

und Arbeitsablauflisten für die im betrieblichen

Großhaushalt anfallenden Arbeiten.

Beurteilung von Haushalts- und Betriebsgeräten

und -maschinen hinsichtlich ihrer Verwendbarkeit

und Rentabilität.

Selbständige Planung und Durchführung einfacher

Arbeitsaufgaben im betrieblichen Großhaushalt

(Organisationsübungen).

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Selbständige Planung und Durchführung von

umfassenden Arbeitsaufgaben im betrieblichen

Großhaushalt (Organisationsübungen) unter

Anwendung der in den Unterrichtsgegenständen

„Küchenführung und Servierkunde" sowie

„Wohnkultur und Arbeitsraumgestaltung" erworbenen

Kenntnisse und Fertigkeiten sowie unter

Auswertung der im Pflichtpraktikum gewonnenen

Erfahrungen.

Anleitung und Einsatz von Mitarbeitern.

Erstellung von Organisationsplänen, insbesondere

aus den Bereichen der Betriebsküchenführung

und der servierkundlichen Betriebspraxis.

Das Berufsbild des Hotel- und Gastgewerbeassistenten.

Didaktische Grundsätze

Den Schülern sind Organisationsaufgaben aus

den Unterrichtsgegenständen „Küchenführung und

Servierkunde" sowie „Wohnkultur und Arbeitsraumgestaltung"

zu stellen, die unter Einbeziehung

der Kenntnisse aus der Ernährungslehre fachtheoretisch

zu erarbeiten und praktisch durchzuführen

sind. Jede Organisationsübung ist mit einer Nachbesprechung

abzuschließen.

Zunächst sind den Schülern kleinere, später

umfassende, projektorientierte Aufgaben zu übertragen.

Es ist darauf zu achten, daß jeder Schüler

im Laufe seiner Ausbildung in allen Arbeitsbereichen

eingesetzt wird.

Bei den Organisationsübungen sind andere Schüler

als Mitarbeiter einzusetzen.

Die vorgesehenen Organisationsübungen sind in

den entsprechenden Funktionsräumen des

hauswirtschaftlichen Fachunterrichtes durchzuführen."

c) Abschnitt IV (Bildungs- und Lehraufgaben

der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung

des Lehrstoffes auf die einzelnen

Schulstufen, didaktische Grundsätze) Unterabschnitt

C (Freigegenstände) ist nach dem

Freigegenstand „Mathematik und angewandte

Mathematik" folgender Freigegenstand

„Stenotypie und Textverarbeitung"

einzufügen

„STENOTYPIE UND TEXTVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe

Intensives Training in allen Teilbereichen. Saubere,

schnelle und einwandfreie Anfertigung von

Schriftstücken nach Steno- und Phonogrammen.

Vermittlung weiterer Kenntnisse in der Büroorganisation.

Fähigkeit, im Maschinschreiben 220 bis

240 Anschläge, in der Kurzschrift 120 bis 150 Silben

und im Phonodiktat 60 bis 80 Silben aufzunehmen

bzw. zu übertragen.

Verständnis und Fertigkeit auf dem Gebiete der

Textverarbeitung (Bausteinbrief, Schemabrief, elektronische

Speicherschreibmaschine, Bildschirmgeräte).

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Teilbereich Maschinschreiben

Schreiben bis zu einer Geschwindigkeit von 220

bis 240 Anschlägen in der Minute. Schwierige

Texte, längere Schriftstücke aus dem kaufmännischen

Schriftverkehr. Schreiben von Aufstellungen,

Statistiken und Bilanzen (Einsatz des Tabulators).

Teilbereich Kurzschrift

Steigerung der Schreibgeschwindigkeit auf 120

bis 150 Silben. Aufnahme und Lesen schwieriger

Texte aus Wirtschaft und Fremdenverkehr.

Geschwindigkeitstraining. Festigung des eilschriftlichen

und Erweiterung des redeschriftlichen Kürzungsschatzes.

Teilbereich Textverarbeitung

Übertragung schwieriger Texte aus Steno- und

Phonogrammen. Aufnahme von Phonodiktaten mit

60 bis 80 Silben. Gebrauch von Texthandbüchern,

elektronische Textverarbeitung, Schemabriefe,

Telefon- und Aktennotizen, Ausfüllen verschiedener

in der Wirtschaft gebräuchlicher Formulare.

Büroorganisation.

Didaktische Grundsätze

Das intensive Training in allen Teilbereichen soll

davon ausgehen, fehlerfreie und formal einwandfreie

Schriftstücke zu liefern; vor allem muß der

Schüler dazu gebracht werden, sein eigenes Stenogramm

fließend zu lesen. Erst wenn all dies

gewährleistet ist, kann eine fortlaufende Steigerung

der Fähigkeiten gefordert werden.

Der Besuch des Freigegenstandes soll die Basis

für die Möglichkeit bieten, die staatliche Stenotypistenprüfung

abzulegen.

Dementsprechend wird einerseits auf die bei der

vorerwähnten Prüfung geforderten Leistungen aus

Stenotypie und Textverarbeitung Bedacht genommen

werden müssen, andererseits wird eine enge

Zusammenarbeit mit dem Deutschlehrer notwendig

sein, damit die Schüler die bei dieser Prüfung

geforderten Kenntnisse der deutschen Sprache erbringen."

d) Abschnitt IV (Bildungs- und Lehraufgaben

der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung

des Lehrstoffes auf die einzelnen

Schulstufen, didaktische Grundsätze) Unterabschnitt

D (Unverbindliche Übungen) ist

vor der unverbindlichen Übung „Spielmusik"

folgende unverbindliche Übung

„Hygiene" einzufügen

„HYGIENE

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Kenntnissen über die gesamte

Gesundheitsprophylaxe. Erziehung zur Verantwortung

für die eigene Gesundheit und die Gesundheit

anderer.

Anleitung zu entsprechendem Verhalten bei akuten

und chronischen psychischen und Somalischen

Notfällen. Befähigung, in den genannten Situationen

zweckentsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Lehrstoff

III. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Gesunde Lebensweise als Gesundheitsprophylaxe

Entsprechende Ernährung, Sport, Erholungsphasen,

Arbeitspausen, Schlaf.

Bedeutung der Impfungen, Impfplan, Impfdokumentation.

Schwangerschafts-, Geburts- und Wochenbetthygiene,

Mutter-Kind-Paß.

Das Neugeborene und der Säugling: Versorgung,

Betreuung, Ernährung und Hygiene.

Praktische Unterweisung in Säuglingspflege.

Kleinkind und Schulkind: Gesundheitliche Überwachung,

Verhütung von Haltungsschäden, Verkehrserziehung.

Jugendliche: Pubertätsprobleme, sexuelle Aufklärung,

Schädigung durch Genußmittel, Medikamente

und „Drogen", sinnvolle Freizeitgestaltung.

Die Umwelt: Natürliche, künstliche und soziale

Umwelt.

Umweltgestaltung in der Schule und am Arbeitsplatz.

Privat- und Arbeitsunfälle sowie Berufskrankheiten

Sachliche und menschliche Unfallursachen.

Verhütung von mechanischen, chemischen, thermischen

und Elektrounfällen sowie von Berufskrankheiten.

Gesetzliche, psychologische und pädagogische

Maßnahmen der Unfallverhütung.

Notfallkunde: Akute Notfälle durch Unfälle und

akute Erkrankungen. Erkennung und Laienbeurteilun

des akuten Notfalls. Bergung, Lagerung,

Schockverhütung und -bekämpfung, Notruf, Atemspende

und Herzmassage. Erste-Hilfe-Maßnahmen

bei Blutungen, mechanischen, chemischen, thermischen

und Elektrounfällen, Vergiftungen sowie bei

akuten Erkrankungen. Infektionskrankheiten

Gesetzliche Vorschriften, allgemeine und spezielle

Maßnahmen.

Hauskrankenpflege in allen Altersstufen. Alten-

und Behindertenbetreuung. Verhalten und Maßnahmen

bei psychischen Störungen und Erkrankungen.

Didaktische Grundsätze

Bei der Vermittlung der Kenntnisse der Gesundheitsprophylaxe

ist auf die Gefahren der Selbstdiagnose

und Selbstbehandlung hinzuweisen. Auf anatomische

Details und ausführliche Krankheitsbilder

ist nicht einzugehen.

Der Unterricht in Säuglingspflege, Hauskrankenpflege

und Erster Hilfe kann in Form praktischer

Kurse von Fachkräften gehalten werden oder

durch solche Kurse ergänzt werden. Exkursionen

in entsprechenden Heil- und Pflegeinstitutionen

sind nach Möglichkeit in den Unterricht einzuplanen."

ARTIKEL II

Auf Grund des § 7 Abs. 1 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes,

BGBl. Nr. 244/1965,

zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 567/1981, werden

die Unterrichtsgegenstände der in den Anlagen

enthaltenen Lehrpläne, soweit sie nicht schon in

den Anlagen 1 bis 6 dieses Bundesgesetzes erfaßt

sind, im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler und

dem Bundesminister für Finanzen in die in der

Rubrik „Lehrverpflichtungsgruppe" der Stundentafel

der Lehrpläne angeführten Lehrverpflichtungsgruppen

eingereiht. Auf die Einstufung jener

Unterrichtsgegenstände, die bereits in den Anlagen

1 bis 6 des genannten Bundesgesetzes erfaßt sind,

wird in der Stundentafel in Klammern hingewiesen.

ARTIKEL III

Diese Verordnung tritt hinsichtlich der 1. Klasse

der Fachschule für wirtschaftliche Frauenberufe

und des I. Jahrganges der Höheren Lehranstalt für

wirtschaftliche Frauenberufe mit 1. September

1982, hinsichtlich der 2. Klasse der Fachschule für

wirtschaftliche Frauenberufe und des II. Jahrganges

der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche

Frauenberufe mit 1. September 1983, hinsichtlich

der 3. Klasse der Fachschule für wirtschaftliche

Frauenberufe und des III. Jahrganges der Höheren

Lehranstalt für wirtschaftliche Frauenberufe mit

1. September 1984, hinsichtlich des IV. und V.

Jahrganges der letztgenannten Schulart mit 1. September

1985 bzw. 1. September 1986 in Kraft.

ARTIKEL IV

Bekanntmachung

Die unter III der Anlage C wiedergegebenen

Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von

den betreffenden Kirchen und Religionsgesellschaften

erlassen und werden hiemit gemäß § 2 Abs. 2

des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr.

190/1949, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl.

Nr. 243/1962 und Nr. 324/1975 bekanntgemacht.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

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