518_1974
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518. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 198 Lechtal Straße im Bereich der Gemeinde Elmen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 518. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 198 Lechtal Straße im Bereich der Gemeinde Elmen
1974_518_0 518. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 198 Lechtal Straße im Bereich der Gemeinde Elmen
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Auf Grund des § 4 Abs. 1 und 2 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 198
Lechtal Straße wird im Bereich der Gemeinde
Elmen wie folgt bestimmt
Die B 198 Lechtal Straße wird von km 51,335
(alt) bis km 54,607 (alt) auf die bereits hergestellte
Straßentrasse umgelegt, welche unter Umfahrung
des verbauten Gebietes in gestreckter
Linienführung verläuft.
Gleichzeitig werden die durch die Umlegung
für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen
Straßenteile als Bundesstraße aufgelassen.