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518_1974 AT

518. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 198 Lechtal Straße im Bereich der Gemeinde Elmen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 518. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 198 Lechtal Straße im Bereich der Gemeinde Elmen

Auf Grund des § 4 Abs. 1 und 2 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 198

Lechtal Straße wird im Bereich der Gemeinde

Elmen wie folgt bestimmt

Die B 198 Lechtal Straße wird von km 51,335

(alt) bis km 54,607 (alt) auf die bereits hergestellte

Straßentrasse umgelegt, welche unter Umfahrung

des verbauten Gebietes in gestreckter

Linienführung verläuft.

Gleichzeitig werden die durch die Umlegung

für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen

Straßenteile als Bundesstraße aufgelassen.

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