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518_1973 AT

518. Verordnung: Straßenverlauf der Bundesstraßen in Kärnten

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 518. Verordnung: Straßenverlauf der Bundesstraßen in Kärnten

Auf Grund des § 1 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet

Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bundesstraßengesetzes

1971 am 1. September 1971 beziehungsweise

hinsichtlich der neu durch das

Bundesstraßengesetz 1971 erklärten Straßenzüge

in Kärnten am 1. Oktober 1972 (Kundmachung

BGBl. Nr. 17/1973) verlaufen die in den Verzeichnissen

zum Bundesstraßengesetz 1971 angeführten

Straßenzüge wie folgt

(Die in eckiger Klammer stehenden Zahlen

bezeichnen die noch nicht gebauten Straßenteile,

wobei jeweils die Nummer der Bundesstraße

nach dem Bundesstraßengesetz 1971 mit einer

Ordnungszahl für diesen Straßenzug angegeben

ist. Die in runden Klammern bei Ortsgebieten

angeführten Namen sind die örtlichen Straßenbezeichnungen

oder nähere Ortsbezeichnungen.

Bei Bundesautobahnen sind alle Anschlußstellen

und die Zu- und Abfahrtsstraßen, bei Bundesstraßen

B alle Ortsgebiete im Sinne des § 2 Abs. 1

Z. 15 der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl.

Nr. 159, angegeben.)

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