517. Verordnung: Änderung der Kraftstoffverordnung 1999
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund der §§ 11 Abs. 3 und 26a Abs. 2 lit. c und Abs. 3a des Kraftfahrgesetzes 1967, BGBl.
Nr. 267, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 146/1998, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für
wirtschaftliche Angelegenheiten, dem Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie dem
Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr verordnet
Die Kraftstoffverordnung 1999, BGBl. II Nr. 418/1999, wird wie folgt geändert
1. Nach § 2 Z 5 wird folgende Z 6 angefügt
„6. „Fettsäuremethylester“ (FME) sind Methylester höherer, gesättigter und ungesättigter Fettsäuren
natürlichen Ursprungs, die als Kraftstoff zum Betrieb von Fahrzeugverbrennungsmotoren mit
Selbstzündung bestimmt sind.“
2. Nach § 3 Abs. 1 Z 4 wird folgende Z 5 angefügt
„5. für Fettsäuremethylester, unbeschadet des § 5a, nach Vornorm ÖNORM C 1191, ausgegeben am
1. Juli 1997.“
3. Nach § 5 wird folgender § 5a eingefügt
„§ 5a. (1) Für Fettsäuremethylester gilt die Vornorm ÖNORM C 1191, ausgegeben am 1. Juli 1997,
mit der Maßgabe, dass
1. der Gesamtschwefel 0,003 Masseprozent nicht übersteigt,
2. die Jodzahl 115 nicht übersteigt,
3. der Wassergehalt 300 mg/kg nicht übersteigt,
4. die Gesamtverschmutzung 20 mg/kg nicht übersteigt.
(2) Beimischungen von bis zu 3 Volumsprozent Fettsäuremethylester pflanzlichen Ursprungs gemäß
§ 5a Abs. 1 zu Dieselkraftstoff nach den Spezifikationen dieser Verordnung sind für den Betrieb von
Fahrzeugen mit Selbstzündungsmotor zulässig. Der mit Fettsäuremethylester gemischte Dieselkraftstoff
hat den in § 3 festgelegten Spezifikationen für Dieselkraftstoffe zu entsprechen.“
4. Nach § 6 wird folgender § 6a eingefügt
„§ 6a. Die Prüfung der in § 5a festgelegten Kraftstoffspezifikationen hat auf Basis der nachfolgenden
Normen oder gleichwertiger Verfahren zu erfolgen
1. der Gesamtschwefel und die Jodzahl nach den in ÖNORM 1191 angegebenen Prüfverfahren,
2. der Wassergehalt nach ÖNORM EN ISO 12937, ausgegeben August 1996,
3. die Gesamtverschmutzung nach ÖNORM EN 12662, ausgegeben am 1. Oktober 1998.“