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517_1991 AT

517. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 517. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt

Auf Grund des § 2 Abs. 6 des Bundesgesetzes

über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200,

wird kundgemacht

1. Die Kundmachung des Übereinkommens über

den Straßenverkehr, BGBl. Nr. 289/1982, wird wie

folgt berichtigt

In Zl der Einleitung lautet es statt „Art. 49

Abs. 2 lit. 1" richtig „Art. 49 Abs. 2 lit. a".

2. Das Abfallwirtschaftsgesetz, BGBl.

Nr. 325/1990, wird wie folgt berichtigt

Im Art. IV Z 10 lautet es im § 353 Z 1 lit. d statt

„Maßnahmeplan" richtig „Maßnahmenplan".

3. Die Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend

den Geltungsbereich des Übereinkommens

über die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen,

BGBl. Nr. 337/1990, wird wie folgt berichtigt

In lit. c der Erklärung der Schweiz lautet es statt

„Geburtsortes des Bräutigams" und „Geburtsortes

der Braut" richtig „Heimatortes des Bräutigams"

und „Heimatortes der Braut".

4. Die 13. Kraftfahrgesetz-Novelle, BGBl.

Nr. 458/1990, wird wie folgt berichtigt

Im Art. I Z 9 lautet es im § 49 Abs. 6 statt „An

Kraftwagen und Motorrädern" richtig „An Kraftwagen

und Motordreirädern".

5. Das Bundesgesetz über das Disziplinarrecht

der Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter

(Disziplinarstatut 1990 — DSt 1990) sowie über

Änderungen der Rechtsanwaltsordnung, der Zivilprozeßordnung

und der Strafprozeßordnung,

BGBl. Nr. 474/1990, wird wie folgt berichtigt

Im Art. II Z 12 lautet lit. b

„b) in der Z 4 der Punkt durch einen Beistrich

ersetzt und folgende Z 5 angefügt

5. für die Vergabe von Standesauszeichnungen.' "

6. Die Verordnung des Bundesministers für

Unterricht, Kunst und Sport, mit der die Lehrpläne

der Berufspädagogischen Akademien geändert

werden, BGBl. Nr. 708/1990, wird wie folgt

berichtigt

Im Art. I Z 21 lautet es statt „Abschnitt J" richtig

„Abschnitt I".

7. Die Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend

den Geltungsbereich des Übereinkommens der

Vereinten Nationen über Verträge über den

internationalen Warenkauf, BGBl. Nr. 108/1991,

wird wie folgt berichtigt

Im letzten Satz lautet es statt „Vorbehalt gemäß

Art. 95" richtig „Vorbehalt gemäß Art. 96".

8. Das Bundesgesetz, mit dem das Schrottlenkungsgesetz

1985 geändert wird, BGBl.

Nr. 167/1991, wird wie folgt berichtigt

Im Art. II lautet es im § 6 Abs. 1 lit. b statt

„Anlagen eines Schrottverbrauchs" richtig „Anlagen

eines Schrottverbrauchers".

9. Die Verordnung des Bundesministers für

Unterricht und Kunst über Leistungsstipendien für

das Sommersemester 1991, BGBl. Nr. 241/1991,

wird wie folgt berichtigt

In der Einleitung lautet es statt „BGBl. Nr. 463"

richtig „BGBl. Nr. 436".

10. Das Bundesgesetz, mit dem das Vertragsbedienstetengesetz

1948 (44. Vertragsbedienstetengesetz-

Novelle), die Bundesforste-Dienstordnung

1986 und das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz

geändert werden, BGBl. Nr. 364/1991, wird

wie folgt berichtigt

Im Art. III lautet es in der Einleitung statt „BGBl.

Nr. 408/1990" richtig „BGBl. Nr. 277/1991".

11. Das Auslandseinsatzzulagengesetz, BGBl.

Nr. 365/1991, wird wie folgt berichtigt

Im § 14 lautet es statt „internationaler Organisation"

richtig „internationaler Organisationen".

12. Das Bundesgesetz, mit dem das Ausschreibungsgesetz

1989, das ÖBB-Ausschreibungsgesetz

und das Bundes-Personalvertretungsgesetz geändert

werden, BGBl. Nr. 366/1991, wird wie folgt

berichtigt

Im Art. I § 83 Abs. 3 Z 3 lautet es statt

„Truppenkommandant" richtig „Truppkommandant".

13. Die Kundmachung der Anti-Doping-Konvention,

BGBl. Nr. 451/1991, wird wie folgt

berichtigt

In Z 1 der Einleitung lautet es statt „Art. II Z 1

lit. b" richtig „Art. 11 Z 1 lit. b".

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