517. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 2 Abs. 6 des Bundesgesetzes
über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200,
wird kundgemacht
1. Die Kundmachung des Übereinkommens über
den Straßenverkehr, BGBl. Nr. 289/1982, wird wie
folgt berichtigt
In Zl der Einleitung lautet es statt „Art. 49
Abs. 2 lit. 1" richtig „Art. 49 Abs. 2 lit. a".
2. Das Abfallwirtschaftsgesetz, BGBl.
Nr. 325/1990, wird wie folgt berichtigt
Im Art. IV Z 10 lautet es im § 353 Z 1 lit. d statt
„Maßnahmeplan" richtig „Maßnahmenplan".
3. Die Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend
den Geltungsbereich des Übereinkommens
über die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen,
BGBl. Nr. 337/1990, wird wie folgt berichtigt
In lit. c der Erklärung der Schweiz lautet es statt
„Geburtsortes des Bräutigams" und „Geburtsortes
der Braut" richtig „Heimatortes des Bräutigams"
und „Heimatortes der Braut".
4. Die 13. Kraftfahrgesetz-Novelle, BGBl.
Nr. 458/1990, wird wie folgt berichtigt
Im Art. I Z 9 lautet es im § 49 Abs. 6 statt „An
Kraftwagen und Motorrädern" richtig „An Kraftwagen
und Motordreirädern".
5. Das Bundesgesetz über das Disziplinarrecht
der Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter
(Disziplinarstatut 1990 — DSt 1990) sowie über
Änderungen der Rechtsanwaltsordnung, der Zivilprozeßordnung
und der Strafprozeßordnung,
BGBl. Nr. 474/1990, wird wie folgt berichtigt
Im Art. II Z 12 lautet lit. b
„b) in der Z 4 der Punkt durch einen Beistrich
ersetzt und folgende Z 5 angefügt
5. für die Vergabe von Standesauszeichnungen.' "
6. Die Verordnung des Bundesministers für
Unterricht, Kunst und Sport, mit der die Lehrpläne
der Berufspädagogischen Akademien geändert
werden, BGBl. Nr. 708/1990, wird wie folgt
berichtigt
Im Art. I Z 21 lautet es statt „Abschnitt J" richtig
„Abschnitt I".
7. Die Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend
den Geltungsbereich des Übereinkommens der
Vereinten Nationen über Verträge über den
internationalen Warenkauf, BGBl. Nr. 108/1991,
wird wie folgt berichtigt
Im letzten Satz lautet es statt „Vorbehalt gemäß
Art. 95" richtig „Vorbehalt gemäß Art. 96".
8. Das Bundesgesetz, mit dem das Schrottlenkungsgesetz
1985 geändert wird, BGBl.
Nr. 167/1991, wird wie folgt berichtigt
Im Art. II lautet es im § 6 Abs. 1 lit. b statt
„Anlagen eines Schrottverbrauchs" richtig „Anlagen
eines Schrottverbrauchers".
9. Die Verordnung des Bundesministers für
Unterricht und Kunst über Leistungsstipendien für
das Sommersemester 1991, BGBl. Nr. 241/1991,
wird wie folgt berichtigt
In der Einleitung lautet es statt „BGBl. Nr. 463"
richtig „BGBl. Nr. 436".
10. Das Bundesgesetz, mit dem das Vertragsbedienstetengesetz
1948 (44. Vertragsbedienstetengesetz-
Novelle), die Bundesforste-Dienstordnung
1986 und das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz
geändert werden, BGBl. Nr. 364/1991, wird
wie folgt berichtigt
Im Art. III lautet es in der Einleitung statt „BGBl.
Nr. 408/1990" richtig „BGBl. Nr. 277/1991".
11. Das Auslandseinsatzzulagengesetz, BGBl.
Nr. 365/1991, wird wie folgt berichtigt
Im § 14 lautet es statt „internationaler Organisation"
richtig „internationaler Organisationen".
12. Das Bundesgesetz, mit dem das Ausschreibungsgesetz
1989, das ÖBB-Ausschreibungsgesetz
und das Bundes-Personalvertretungsgesetz geändert
werden, BGBl. Nr. 366/1991, wird wie folgt
berichtigt
Im Art. I § 83 Abs. 3 Z 3 lautet es statt
„Truppenkommandant" richtig „Truppkommandant".
13. Die Kundmachung der Anti-Doping-Konvention,
BGBl. Nr. 451/1991, wird wie folgt
berichtigt
In Z 1 der Einleitung lautet es statt „Art. II Z 1
lit. b" richtig „Art. 11 Z 1 lit. b".