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517_1989 AT

517. Verordnung: Errichtung einer vierten Notarstelle in Feldkirch

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 517. Verordnung: Errichtung einer vierten Notarstelle in Feldkirch

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom

25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet

Im Sprengel des Landesgerichtes Feldkirch wird

mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1990 eine weitere

Notarstelle mit dem Amtssitz in Feldkirch errichtet.

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