517_1986
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517. Verordnung: Ausschreibung der Wahl zum Nationalrat, Festsetzung des Wahltages und des Stichtages
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 517. Verordnung: Ausschreibung der Wahl zum Nationalrat, Festsetzung des Wahltages und des Stichtages
1986_517_0 517. Verordnung: Ausschreibung der Wahl zum Nationalrat, Festsetzung des Wahltages und des Stichtages
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Auf Grund des § 1 Abs. 2 der Nationalrats-
Wahlordnung 1971 in der geltenden Fassung wird
verordnet
§ 1. Die Wahl für den Nationalrat wird ausgeschrieben.
§ 2. Im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß
des Nationalrates wird als Wahltag der 23. November
1986 festgesetzt.
§ 3. Als Tag, der als Stichtag gilt, wird der
26. September 1986 bestimmt.