517_1984
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517. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung des Zollamtes Pfunds zur Erteilung von Ausfuhrbewilligungen in vereinfachter Form
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 517. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung des Zollamtes Pfunds zur Erteilung von Ausfuhrbewilligungen in vereinfachter Form
1984_517_0 517. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung des Zollamtes Pfunds zur Erteilung von Ausfuhrbewilligungen in vereinfachter Form
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Auf Grund des § 7 Abs. 2 des Außenhandelsgesetzes
1984, BGBl. Nr. 184, wird im Einvernehmen
mit dem Bundesminister für Finanzen, soweit es
sich um Waren der Anlage A 2 des Außenhandelsgesetzes
1984 handelt, auch im Einvernehmen mit
dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft,
verordnet
Artikel I
Die Verordnung des Bundesministers für Handel,
Gewerbe und Industrie vom 15. Dezember
1983, BGBl. Nr. 651, über die Ermächtigung des
Zollamtes Pfunds zur Erteilung von Ausfuhrbewilligungen
in vereinfachter Form wird wie folgt geändert
Die Anlage wird wie folgt geändert
Im Kontingent Nr. 4 wird der Betrag
„1400000" durch „1600000" ersetzt.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1985 in
Kraft.