516_1992
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516. Verordnung: Aufhebung einer Verordnung über die Bewilligungspflicht von Waren in der Ausfuhr
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 516. Verordnung: Aufhebung einer Verordnung über die Bewilligungspflicht von Waren in der Ausfuhr
1992_516_0 516. Verordnung: Aufhebung einer Verordnung über die Bewilligungspflicht von Waren in der Ausfuhr
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Auf Grund des § 5 Abs. 1 des Außenhandelsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 184, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 469/1992 wird unter gleichzeitiger Antragstellung an den Hauptausschuß des Nationalrates verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Bewilligungspflicht von Waren in der Ausfuhr, BGBl. Nr. 442/1990, tritt mit Ablauf des 31. August 1992 außer Kraft.