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516_1989 AT

516. Verordnung: Errichtung einer achten Notarstelle in Innsbruck

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 516. Verordnung: Errichtung einer achten Notarstelle in Innsbruck

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom

25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet

Im Sprengel des Landesgerichtes Innsbruck wird

mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1990 eine weitere

Notarstelle mit dem Amtssitz in der Landeshauptstadt

Innsbruck errichtet.

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