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516_1976 AT

516. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung von Grenzkontrollstellen zur Sichtvermerkserteilung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 516. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung von Grenzkontrollstellen zur Sichtvermerkserteilung

Auf Grund des § 29 Abs. 2 des Paßgesetzes

1969, BGBl. Nr. 422, in der Fassung des BGBl.

Nr. 510/1974 wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Inneres

vom 11. Jänner 1971, BGBl. Nr. 17, über

die Ermächtigung von Grenzkontrollstellen zur

Sichtvermerkserteilung, in der Fassung der Verordnungen

BGBl. Nr. 262/1971, 106/1974 und

511/1975 wird wie folgt geändert

1. Die Grenzkontrollstelle Schachendorf wird

zur Erteilung von gewöhnlichen Sichtvermerken

ermächtigt.

2. Die Grenzkontrollstelle Hegyeshalom wird

zur Erteilung von gewöhnlichen Sichtvermerken

ermächtigt.

3. Die den Grenzkontrollstellen Wulkaprodersdorf

und Bruckneudorf gegebenen Ermächtigungen

zur Erteilung von gewöhnlichen Sichtvermerken

werden widerrufen.

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