516_1976
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516. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung von Grenzkontrollstellen zur Sichtvermerkserteilung
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 516. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung von Grenzkontrollstellen zur Sichtvermerkserteilung
1976_516_0 516. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung von Grenzkontrollstellen zur Sichtvermerkserteilung
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Auf Grund des § 29 Abs. 2 des Paßgesetzes
1969, BGBl. Nr. 422, in der Fassung des BGBl.
Nr. 510/1974 wird verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für Inneres
vom 11. Jänner 1971, BGBl. Nr. 17, über
die Ermächtigung von Grenzkontrollstellen zur
Sichtvermerkserteilung, in der Fassung der Verordnungen
BGBl. Nr. 262/1971, 106/1974 und
511/1975 wird wie folgt geändert
1. Die Grenzkontrollstelle Schachendorf wird
zur Erteilung von gewöhnlichen Sichtvermerken
ermächtigt.
2. Die Grenzkontrollstelle Hegyeshalom wird
zur Erteilung von gewöhnlichen Sichtvermerken
ermächtigt.
3. Die den Grenzkontrollstellen Wulkaprodersdorf
und Bruckneudorf gegebenen Ermächtigungen
zur Erteilung von gewöhnlichen Sichtvermerken
werden widerrufen.