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515_1990 AT

515. Verordnung: Aufbringung von Etiketten auf Verpackungen für Lebensmittel

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 515. Verordnung: Aufbringung von Etiketten auf Verpackungen für Lebensmittel

Auf Grund des § 7 Abs. 2 Z 6 des Abfallwirtschaftsgesetzes,

BGBl. Nr. 325/1990, wird im

Einvernehmen mit dem Bundesminister für wirtschaftliche

Angelegenheiten verordnet

§ 1. Verpackungen von Lebensmitteln dürfen nur

mit Etiketten in Verkehr gebracht werden, die

1. mit Druckfarben bedruckt sind, die höchstens

20% organische Lösungsmittel enthalten,

2. keine toxischen Schwermetalle enthalten und

3. durch Lösungsmittel auf wässriger Basis

entfernbar sind.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1991 in

Kraft.

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