515_1990
AT
515. Verordnung: Aufbringung von Etiketten auf Verpackungen für Lebensmittel
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 515. Verordnung: Aufbringung von Etiketten auf Verpackungen für Lebensmittel
1990_515_0 515. Verordnung: Aufbringung von Etiketten auf Verpackungen für Lebensmittel
Originalquelle öffnen
Auf Grund des § 7 Abs. 2 Z 6 des Abfallwirtschaftsgesetzes,
BGBl. Nr. 325/1990, wird im
Einvernehmen mit dem Bundesminister für wirtschaftliche
Angelegenheiten verordnet
§ 1. Verpackungen von Lebensmitteln dürfen nur
mit Etiketten in Verkehr gebracht werden, die
1. mit Druckfarben bedruckt sind, die höchstens
20% organische Lösungsmittel enthalten,
2. keine toxischen Schwermetalle enthalten und
3. durch Lösungsmittel auf wässriger Basis
entfernbar sind.
§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1991 in
Kraft.