Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
515_1980 AT

515. Verordnung: Feststellung der Zahl der Begabtenstipendien für das Studienjahr 1980/81

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 515. Verordnung: Feststellung der Zahl der Begabtenstipendien für das Studienjahr 1980/81

Auf Grund des § 23 Abs. 1 bis 3 des Studienförderungsgesetzes,

BGBl. Nr. 421/1969, in der

Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 330/1971,

BGBl. Nr. 286/1972, BGBl. Nr. 335/1973, BGBl.

Nr. 182/1974, BGBl. Nr. 228/1977 und BGBl.

Nr. 425/1979 wird im Einvernehmen mit dem

Bundesministerium für Finanzen verordnet

Auf Grund statistischer Erhebungen über das

Studienjahr 1979/80 wird die Zahl der auf die

nachstehend angeführten Anstalten entfallenden

Begabtenstipendien wie folgt festgestellt

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →