515_1980
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515. Verordnung: Feststellung der Zahl der Begabtenstipendien für das Studienjahr 1980/81
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 515. Verordnung: Feststellung der Zahl der Begabtenstipendien für das Studienjahr 1980/81
1980_515_0 515. Verordnung: Feststellung der Zahl der Begabtenstipendien für das Studienjahr 1980/81
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Auf Grund des § 23 Abs. 1 bis 3 des Studienförderungsgesetzes,
BGBl. Nr. 421/1969, in der
Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 330/1971,
BGBl. Nr. 286/1972, BGBl. Nr. 335/1973, BGBl.
Nr. 182/1974, BGBl. Nr. 228/1977 und BGBl.
Nr. 425/1979 wird im Einvernehmen mit dem
Bundesministerium für Finanzen verordnet
Auf Grund statistischer Erhebungen über das
Studienjahr 1979/80 wird die Zahl der auf die
nachstehend angeführten Anstalten entfallenden
Begabtenstipendien wie folgt festgestellt