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514_1999 AT

514. Verordnung: Festsetzung des Marktpreises für Stromlieferungen von Netzbetreibern an Verteilerunternehmen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 514. Verordnung: Festsetzung des Marktpreises für Stromlieferungen von Netzbetreibern an Verteilerunternehmen

Auf Grund der §§ 25 und 34 sowie des § 69 Abs. 9 und 10 Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz

(ElWOG), BGBl. I Nr. 143/1998, wird verordnet

§ 1. Als Marktpreise, von denen bei der Preisbestimmung gemäß § 69 Abs. 10 ElWOG auszugehen

ist, werden bestimmt

§ 2. Für Verträge gemäß § 69 Abs. 9 ElWOG, in denen den Preisansätzen der Verbundtarif zu

Grunde gelegt wurde, werden die Preisansätze wie folgt bestimmt

§ 3. In den, im § 2 enthaltenen Preisansätzen sind keine Kosten enthalten, die sich auf Systemnutzungstarife

beziehen. Diese Kosten werden mit 22% des Verbundtarifes XVII bestimmt.

§ 4. Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2000 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2000 außer

Kraft.

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