514_1999
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514. Verordnung: Festsetzung des Marktpreises für Stromlieferungen von Netzbetreibern an Verteilerunternehmen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 514. Verordnung: Festsetzung des Marktpreises für Stromlieferungen von Netzbetreibern an Verteilerunternehmen
1999_514_2 514. Verordnung: Festsetzung des Marktpreises für Stromlieferungen von Netzbetreibern an Verteilerunternehmen
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Auf Grund der §§ 25 und 34 sowie des § 69 Abs. 9 und 10 Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz
(ElWOG), BGBl. I Nr. 143/1998, wird verordnet
§ 1. Als Marktpreise, von denen bei der Preisbestimmung gemäß § 69 Abs. 10 ElWOG auszugehen
ist, werden bestimmt
§ 2. Für Verträge gemäß § 69 Abs. 9 ElWOG, in denen den Preisansätzen der Verbundtarif zu
Grunde gelegt wurde, werden die Preisansätze wie folgt bestimmt
§ 3. In den, im § 2 enthaltenen Preisansätzen sind keine Kosten enthalten, die sich auf Systemnutzungstarife
beziehen. Diese Kosten werden mit 22% des Verbundtarifes XVII bestimmt.
§ 4. Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2000 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2000 außer
Kraft.