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514_1983 AT

514. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens zur gegenseitigen Anerkennung von Inspektionen betreffend die Herstellung pharmazeutischer Produkte

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 514. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens zur gegenseitigen Anerkennung von Inspektionen betreffend die Herstellung pharmazeutischer Produkte

Nach Mitteilungen der Regierung des Königreiches

Schweden haben folgende weitere Staaten ihre

Beitrittsurkunden zum Übereinkommen zur gegen-

seitigen Anerkennung von Inspektionen betreffend

die Herstellung pharmazeutischer Produkte (BGBl.

Nr. 132/1972, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches

BGBl. Nr. 374/1976) hinterlegt

Staaten: Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde

Irland 9. September 1977

Rumänien 24. Feber 1982

Staaten: Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde

Bundesrepublik

Deutschland

(einschließlich Berlin-

West) 20. Juni 1983

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