514_1983
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514. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens zur gegenseitigen Anerkennung von Inspektionen betreffend die Herstellung pharmazeutischer Produkte
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 514. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens zur gegenseitigen Anerkennung von Inspektionen betreffend die Herstellung pharmazeutischer Produkte
1983_514_0 514. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens zur gegenseitigen Anerkennung von Inspektionen betreffend die Herstellung pharmazeutischer Produkte
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Nach Mitteilungen der Regierung des Königreiches
Schweden haben folgende weitere Staaten ihre
Beitrittsurkunden zum Übereinkommen zur gegen-
seitigen Anerkennung von Inspektionen betreffend
die Herstellung pharmazeutischer Produkte (BGBl.
Nr. 132/1972, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches
BGBl. Nr. 374/1976) hinterlegt
Staaten: Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde
Irland 9. September 1977
Rumänien 24. Feber 1982
Staaten: Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde
Bundesrepublik
Deutschland
(einschließlich Berlin-
West) 20. Juni 1983