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514_1978 AT

514. Verordnung: Fahrverbot für Kleinmotorräder auf bestimmten Autobahnen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 514. Verordnung: Fahrverbot für Kleinmotorräder auf bestimmten Autobahnen

Auf Grund des § 43 Abs. 1 lit. b der Straßenverkehrsordnung

1960, BGBl. Nr. 159, in der

Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 412/1976

wird verordnet

§ 1. (1) Die gemäß § 43 Abs. 3 lit. a StVO

1960 zu Autobahnen erklärten und mit dem Hinweiszeichen

nach § 53 Z. 8 a als solche angezeigten

Straßen dürfen mit Kleinmotorrädern (§ 2

Z. 15 a des Kraftfahrgesetzes 1967 in der Fassung

der 4. KFG-Novelle, BGBl. Nr. 615/1977)

nicht befahren werden.

(2) Abs. 1 gilt nicht für die im Verzeichnis 1

des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286,

angeführte Bundesautobahn A 3 im Bereich von

Burgenland.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. November

1978 in Kraft.

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