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513_1986 AT

513. Verordnung: Änderung der Stadterneuerungs-Verordnung 1984

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 513. Verordnung: Änderung der Stadterneuerungs-Verordnung 1984

Auf Grund des § 33 des Stadterneuerungsgesetzes,

BGBl. Nr. 287/1974, in der Fassung des Bundesgesetzes

BGBl. Nr. 483/1984 wird verordnet

Die Stadterneuerungs-Verordnung 1984, BGBl.

Nr. 528, in der Fassung der Verordnung BGBl.

Nr. 158/1985 wird wie folgt geändert

§ 5 Abs. 2 lautet

„(2) Den Tilgungsplänen ist eine Darlehenslaufzeit

von höchstens zwölf Jahren und eine jährliche

Verzinsung von höchstens 6 vH zugrunde zu

legen."

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