513_1983
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513. Kundmachung: Ratifikation des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche durch Luxemburg
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 513. Kundmachung: Ratifikation des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche durch Luxemburg
1983_513_0 513. Kundmachung: Ratifikation des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche durch Luxemburg
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Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten
Nationen hat Luxemburg am 9. September
1983 seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen
über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer
Schiedssprüche (BGBl. Nr. 200/1961,
letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl.
Nr. 427/1983) hinterlegt.
Das Übereinkommen tritt gemäß seinem
Art. XII Abs. 2 für Luxemburg am 8. Dezember
1983 in Kraft.
Anläßlich der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde
hat Luxemburg nachstehende Erklärung
abgegeben
„Das Übereinkommen ist auf der Grundlage der
Gegenseitigkeit nur auf die Anerkennung und Vollstreckung
jener Schiedssprüche anzuwenden, die in
dem Hoheitsgebiet eines anderen Vertragsstaates
ergangen sind."