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513_1983 AT

513. Kundmachung: Ratifikation des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche durch Luxemburg

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 513. Kundmachung: Ratifikation des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche durch Luxemburg

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten

Nationen hat Luxemburg am 9. September

1983 seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen

über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer

Schiedssprüche (BGBl. Nr. 200/1961,

letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl.

Nr. 427/1983) hinterlegt.

Das Übereinkommen tritt gemäß seinem

Art. XII Abs. 2 für Luxemburg am 8. Dezember

1983 in Kraft.

Anläßlich der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde

hat Luxemburg nachstehende Erklärung

abgegeben

„Das Übereinkommen ist auf der Grundlage der

Gegenseitigkeit nur auf die Anerkennung und Vollstreckung

jener Schiedssprüche anzuwenden, die in

dem Hoheitsgebiet eines anderen Vertragsstaates

ergangen sind."

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