513_1981
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513. Beschluß Nr. 4/1981 des Gemeinsamen Rates der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 513. Beschluß Nr. 4/1981 des Gemeinsamen Rates der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland
1981_513_0 513. Beschluß Nr. 4/1981 des Gemeinsamen Rates der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland
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(Übersetzung)
FINNLAND - EFTA
ASSOZIATION
FINEFTA/DJC4/81
(In der 14. gemeinsamen Sitzung am 17. September
1981 gefaßt)
ABÄNDERUNG DES ANHANGS B DES
ÜBEREINKOMMENS
DER GEMEINSAME RAT hat,
gestützt auf Artikel 6 Absatz 6 des Assoziierungs-Übereinkommens,
BESCHLOSSEN
1. Der Ratsbeschluß Nr. 11/1981 Der Beschluß des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation Nr. 11/1981 ist unter BGBl. Nr. 512/1981 verlautbart. ist auch für
Finnland bindend und auf die Beziehungen
zwischen Finnland und den anderen Parteien
des Assoziierungs-Übereinkommens anzuwenden.
2. Der Generalsekretär der Europäischen Freihandelsassoziation
wird den Text dieses
Beschlusses bei der Regierung Schwedens hinterlegen.