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513_1981 AT

513. Beschluß Nr. 4/1981 des Gemeinsamen Rates der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 513. Beschluß Nr. 4/1981 des Gemeinsamen Rates der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland

(Übersetzung)

FINNLAND - EFTA

ASSOZIATION

FINEFTA/DJC4/81

(In der 14. gemeinsamen Sitzung am 17. September

1981 gefaßt)

ABÄNDERUNG DES ANHANGS B DES

ÜBEREINKOMMENS

DER GEMEINSAME RAT hat,

gestützt auf Artikel 6 Absatz 6 des Assoziierungs-Übereinkommens,

BESCHLOSSEN

1. Der Ratsbeschluß Nr. 11/1981 Der Beschluß des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation Nr. 11/1981 ist unter BGBl. Nr. 512/1981 verlautbart. ist auch für

Finnland bindend und auf die Beziehungen

zwischen Finnland und den anderen Parteien

des Assoziierungs-Übereinkommens anzuwenden.

2. Der Generalsekretär der Europäischen Freihandelsassoziation

wird den Text dieses

Beschlusses bei der Regierung Schwedens hinterlegen.

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