512. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Höhe der Monatsraten der Remunerationen für Lehraufträge an Hochschulen
Gesetzestext (1 Artikel)
Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft
und Forschung über die Höhe der
Monatsraten der Remunerationen für Lehraufträge
an Hochschulen, BGBl. Nr. 67/1986, wird wie
folgt geändert
§ 1 Abs. 2 lautet
„(2) Mit Wirkung ab 1. Oktober 1986 betragen
die Remunerationen gemäß § 2 Abs. 2 und 4 des
Bundesgesetzes über die Abgeltung von Lehr- und
Prüfungstätigkeiten an Hochschulen, BGBl.
Nr. 463/1974, in der Fassung der Novelle BGBl.
Nr. 392/1986 in Verbindung mit Art. I Z 4 und
Art. IX Abs. 1 Z 3 der 44. Gehaltsgesetz-Novelle,
BGBl. Nr. 572/1985, sofern diese Remunerationen
der Umsatzsteuer unterliegen, für jede Semesterwochenstunde
eines Lehrauftrages nach
lit. a 2001,30 Schilling monatlich,
lit. b 1489,50 Schilling monatlich,
lit. c 977,50 Schilling monatlich."