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512_1986 AT

512. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Höhe der Monatsraten der Remunerationen für Lehraufträge an Hochschulen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 512. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Höhe der Monatsraten der Remunerationen für Lehraufträge an Hochschulen

Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft

und Forschung über die Höhe der

Monatsraten der Remunerationen für Lehraufträge

an Hochschulen, BGBl. Nr. 67/1986, wird wie

folgt geändert

§ 1 Abs. 2 lautet

„(2) Mit Wirkung ab 1. Oktober 1986 betragen

die Remunerationen gemäß § 2 Abs. 2 und 4 des

Bundesgesetzes über die Abgeltung von Lehr- und

Prüfungstätigkeiten an Hochschulen, BGBl.

Nr. 463/1974, in der Fassung der Novelle BGBl.

Nr. 392/1986 in Verbindung mit Art. I Z 4 und

Art. IX Abs. 1 Z 3 der 44. Gehaltsgesetz-Novelle,

BGBl. Nr. 572/1985, sofern diese Remunerationen

der Umsatzsteuer unterliegen, für jede Semesterwochenstunde

eines Lehrauftrages nach

lit. a 2001,30 Schilling monatlich,

lit. b 1489,50 Schilling monatlich,

lit. c 977,50 Schilling monatlich."

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