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512_1982 AT

512. Erklärung der Republik Österreich gemäß Artikel 68 Absatz 3 des Internationalen Kaffee-Übereinkommens 1976

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 512. Erklärung der Republik Österreich gemäß Artikel 68 Absatz 3 des Internationalen Kaffee-Übereinkommens 1976

Der Nationalrat hat beschlossen

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

(Übersetzung)

ERKLÄRUNG

Der Bundespräsident der Republik Österreich

erklärt gemäß Artikel 68 Absatz 3 des Internationalen

Kaffee-Übereinkommens 1976 Kundgemacht in BGBl. Nr. 325/1977 in der Fassung

der Kundmachung BGBl. Nr. 360/1979 die Annahme

der mit Resolution Nr. 318 des Internationalen

Kaffeerates vom 25. September 1981 beschlossenen

Verlängerung des Internationalen Kaffee-Übereinkommens

1976 um ein Jahr durch die Republik

Österreich.

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Erklärung

wurde am 13. September 1982 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt.

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