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512_1980 AT

512. Verordnung: Änderung der Verordnung über Weinerhebungen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 512. Verordnung: Änderung der Verordnung über Weinerhebungen

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Bundesstatistikgesetzes

1965, BGBl. Nr. 91, und des § 3 des

Bundesgesetzes über das land- und forstwirtschaftliche

Betriebsinformationssystem (LFBIS-Gesetz),

BGBl. Nr. 448/1980, wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Land-

und Forstwirtschaft und des Bundesministers für

Handel, Gewerbe und Industrie über die Erhebung

der Weingartenflächen, der Weinernte,

der Weinvorräte und des Weinlagerraumes,

BGBl. Nr. 407/1980, wird geändert wie folgt

Als § 7 ist anzufügen

„§ 7. Das Österreichische Statistische Zentralamt

hat die gemäß § 3 Z 1 ermittelten Einzeldaten

bezüglich der Weingartenflächen, der Weinernte

sowie der Weinvorräte und des Weinlagerraumes

in landwirtschaftlichen Betrieben an den

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft

zur Aufnahme in das land- und forstwirtschaftliche

Betriebsinformationssystem (LFBIS) zu

übermitteln."

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