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512_1975 AT

512. Verordnung: Änderung der Verordnung zur Durchführung des Übereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 512. Verordnung: Änderung der Verordnung zur Durchführung des Übereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen

Zur Durchführung des Übereinkommens betreffend

die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen,

BGBl. Nr. 346/1975, wird

in Verbindung mit dem Punzierungsgesetz, BGBl.

Nr. 68/1954, in der Fassung der Bundesgesetze

BGBl. Nr. 184/1965 und BGBl. Nr. 222/1967

verordnet

Der Anhang A der Verordnung vom 27. Juni

1975, BGBl. Nr. 358, zur Durchführung des

Übereinkommens betreffend die Prüfung und

Bezeichnung von Edelmetallgegenständen wird

im Sinne des § 4 Abs. 4 genannter Verordnung

wie folgt geändert

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