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512_1974 AT

512. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der A 3 Südost Autobahn, der S 4 Eisen-Städter Schnellstraße, der S 31 Burgenland Schnellstraße, der S 32 Ödenburger Schnellstraße und der B 59 a Eisbacher Straße im Bereich der Gemeinden Eisenstadt, Großhöflein und Wulkaprodersdorf

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 512. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der A 3 Südost Autobahn, der S 4 Eisen-Städter Schnellstraße, der S 31 Burgenland Schnellstraße, der S 32 Ödenburger Schnellstraße und der B 59 a Eisbacher Straße im Bereich der Gemeinden Eisenstadt, Großhöflein und Wulkaprodersdorf

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet

Der Straßenverlauf der jeweiligen Abschnitte

der A 3 Südost Autobahn, der S 4 Eisenstädter

Schnellstraße, der S 31 Burgenland Schnellstraße,

der S 32 Ödenburger Schnellstraße und der

B 59 a Eisbacher Straße wird im Bereich der Gemeinden

Eisenstadt, Großhöflein und Wulkaprodersdorf

wie folgt bestimmt

1. Der Abschnitt der A 3 Südost Autobahn beginnt

im Anschluß an den mit Verordnung vom

8. November 1973, BGBl. Nr. 583, im Verlauf

bestimmten Abschnitt bei Bau-km 35,40 und

endet im „Knoten Eisenstadt" bei Bau-km 37,45.

2. Der Abschnitt der S 4 Eisenstädter Schnellstraße

beginnt bei der Anschlußstelle „Trausdorf"

mit Zu- und Abfahrten zur B 52 Seewinkel

Straße bei Bau-km 36,775, führt von dort über

die Anschlußstelle „Eisenstadt" zum „Knoten

Eisenstadt" mit Anschlüssen zur A 3 Südost

Autobahn und zur S 32 Ödenburger Schnellstraße

und endet nach Überführung der B 16

Ödenburger Straße bei Bau-km 40,400.

3. Der Abschnitt der S 31 Burgenland Schnellstraße,

welche bis zur Umlegung auf eine die

Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 lit. b Bundesstraßengesetz

1971 erfüllende Trasse gemäß § 33

Abs. 5 Bundesstraßengesetz 1971 als Bundes-

straße B gilt, beginnt im Bereich der Anschlußstelle

„Eisenstadt" der S 4 Eisenstädter Schnellstraße

in Verlängerung des unter Punkt 5 bestimmten

Abschnittes der B 59 a Eisbacher

Straße und bindet bei Bau-km 58,9 in die bestehende

Trasse (ehemalige Eisenstädter Bundesstraße

B 50) ein.

4. Der Abschnitt der S 32 Ödenburger Schnellstraße

führt vom „Knoten Eisenstadt" mit Anschlüssen

zur A 3 Südost Autobahn und S 4

Eisenstädter Schnellstraße in südliche Richtung

und endet bei Bau-km 0,74.

5. Der Abschnitt der B 59 a Eisbacher Straße

beginnt bei Bau-km 57,1 und endet im Bereich

der Anschlußstelle „Eisenstadt" der S 4 Eisenstädter

Schnellstraße.

Im einzelnen ist der Verlauf der unter Punkt 1

bis 5 angeführten Straßentrassen einschließlich

ihrer Zu- und Abfahrten bzw. Zu- und Abfahrtsstraßen

aus den beim Bundesministerium

für Bauten und Technik, beim Amt der Burgenländischen

Landesregierung sowie bei den Gemeinden

Eisenstadt, Großhöflein und Wulkaprodersdorf

aufliegenden Planunterlagen (Katastermaßstab

1 : 2880) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf die

vorangeführten Straßenteile Anwendung. Die

Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den

aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

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