512. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der A 3 Südost Autobahn, der S 4 Eisen-Städter Schnellstraße, der S 31 Burgenland Schnellstraße, der S 32 Ödenburger Schnellstraße und der B 59 a Eisbacher Straße im Bereich der Gemeinden Eisenstadt, Großhöflein und Wulkaprodersdorf
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet
Der Straßenverlauf der jeweiligen Abschnitte
der A 3 Südost Autobahn, der S 4 Eisenstädter
Schnellstraße, der S 31 Burgenland Schnellstraße,
der S 32 Ödenburger Schnellstraße und der
B 59 a Eisbacher Straße wird im Bereich der Gemeinden
Eisenstadt, Großhöflein und Wulkaprodersdorf
wie folgt bestimmt
1. Der Abschnitt der A 3 Südost Autobahn beginnt
im Anschluß an den mit Verordnung vom
8. November 1973, BGBl. Nr. 583, im Verlauf
bestimmten Abschnitt bei Bau-km 35,40 und
endet im „Knoten Eisenstadt" bei Bau-km 37,45.
2. Der Abschnitt der S 4 Eisenstädter Schnellstraße
beginnt bei der Anschlußstelle „Trausdorf"
mit Zu- und Abfahrten zur B 52 Seewinkel
Straße bei Bau-km 36,775, führt von dort über
die Anschlußstelle „Eisenstadt" zum „Knoten
Eisenstadt" mit Anschlüssen zur A 3 Südost
Autobahn und zur S 32 Ödenburger Schnellstraße
und endet nach Überführung der B 16
Ödenburger Straße bei Bau-km 40,400.
3. Der Abschnitt der S 31 Burgenland Schnellstraße,
welche bis zur Umlegung auf eine die
Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 lit. b Bundesstraßengesetz
1971 erfüllende Trasse gemäß § 33
Abs. 5 Bundesstraßengesetz 1971 als Bundes-
straße B gilt, beginnt im Bereich der Anschlußstelle
„Eisenstadt" der S 4 Eisenstädter Schnellstraße
in Verlängerung des unter Punkt 5 bestimmten
Abschnittes der B 59 a Eisbacher
Straße und bindet bei Bau-km 58,9 in die bestehende
Trasse (ehemalige Eisenstädter Bundesstraße
B 50) ein.
4. Der Abschnitt der S 32 Ödenburger Schnellstraße
führt vom „Knoten Eisenstadt" mit Anschlüssen
zur A 3 Südost Autobahn und S 4
Eisenstädter Schnellstraße in südliche Richtung
und endet bei Bau-km 0,74.
5. Der Abschnitt der B 59 a Eisbacher Straße
beginnt bei Bau-km 57,1 und endet im Bereich
der Anschlußstelle „Eisenstadt" der S 4 Eisenstädter
Schnellstraße.
Im einzelnen ist der Verlauf der unter Punkt 1
bis 5 angeführten Straßentrassen einschließlich
ihrer Zu- und Abfahrten bzw. Zu- und Abfahrtsstraßen
aus den beim Bundesministerium
für Bauten und Technik, beim Amt der Burgenländischen
Landesregierung sowie bei den Gemeinden
Eisenstadt, Großhöflein und Wulkaprodersdorf
aufliegenden Planunterlagen (Katastermaßstab
1 : 2880) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf die
vorangeführten Straßenteile Anwendung. Die
Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den
aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.