512_1973
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512. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Angehörigen anderer Staaten
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 512. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Angehörigen anderer Staaten
1973_512_0 512. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Angehörigen anderer Staaten
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Nach Mitteilungen der Internationalen Bank
für Wiederaufbau und Entwicklung haben folgende
weitere Staaten das Übereinkommen zur
Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen
Staaten und Angehörigen anderer Staaten (BGBl.
Nr. 357/1971) ratifiziert
Staaten
Datum der Hinterlegung
der Ratifikationsurkunde
Ägypten 3. Mai 1972
Jordanien 30. Oktober 1972
Sudan 9. April 1973
Das Vereinigte Königreich von Großbritannien
und Nordirland hat am 19. Juni 1973 gemäß
Art. 70 des Übereinkommens mitgeteilt, daß das
Britische Territorium im Indischen Ozean, die
Pitcairn-Inseln, das Britische Antarktische Territorium,
die Souveränen Stützpunkte auf der Insel
Zypern und die Neuen Hebriden von der Anwendung
des Übereinkommens ausgenommen
sind.