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512_1973 AT

512. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Angehörigen anderer Staaten

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 512. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Angehörigen anderer Staaten

Nach Mitteilungen der Internationalen Bank

für Wiederaufbau und Entwicklung haben folgende

weitere Staaten das Übereinkommen zur

Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen

Staaten und Angehörigen anderer Staaten (BGBl.

Nr. 357/1971) ratifiziert

Staaten

Datum der Hinterlegung

der Ratifikationsurkunde

Ägypten 3. Mai 1972

Jordanien 30. Oktober 1972

Sudan 9. April 1973

Das Vereinigte Königreich von Großbritannien

und Nordirland hat am 19. Juni 1973 gemäß

Art. 70 des Übereinkommens mitgeteilt, daß das

Britische Territorium im Indischen Ozean, die

Pitcairn-Inseln, das Britische Antarktische Territorium,

die Souveränen Stützpunkte auf der Insel

Zypern und die Neuen Hebriden von der Anwendung

des Übereinkommens ausgenommen

sind.

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