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511_2003 AT

511. Kundmachung: Richtwerte für die Durchschnittspersonalausgaben/-kosten, die Durchschnittsmietkosten und den kalkulatorischen Zinssatz

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 511. Kundmachung: Richtwerte für die Durchschnittspersonalausgaben/-kosten, die Durchschnittsmietkosten und den kalkulatorischen Zinssatz

Auf Grund des § 14 Abs. 5 BHG, BGBl. Nr. 213/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz

BGBl. I Nr. 98/2002, in Verbindung mit Z 8 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend

Richtlinien für die Ermittlung und Darstellung der finanziellen Auswirkungen neuer rechtsetzender

Maßnahmen, BGBl. II Nr. 50/1999, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 362/2002 werden die im

Anhang 3 festgelegten Werte sowie der gemäß § 102 Abs. 3 BHV 1989 ermittelte Kalkulationszinssatz

entsprechend den folgenden Übersichten aktualisiert.

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