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511_1992 AT

511. Verordnung: Änderung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Landmaschinenmechaniker

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 511. Verordnung: Änderung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Landmaschinenmechaniker

Auf Grund des § 24 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, wird verordnet

Die Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Landmaschinenmechaniker, BGBl. Nr. 534/1987, wird wie folgt geändert

Im § 9 Abs. 3 wird der Lehrberuf „Berufskraftfahrer" eingefügt.

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