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511_1988 AT

511. Verordnung: Änderung der Lehrpläne für Minderheiten-Volksschulen und für den Unterricht in Minderheitensprachen in Volks- und Hauptschulen in den Bundesländern Burgenland und Kärnten

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 511. Verordnung: Änderung der Lehrpläne für Minderheiten-Volksschulen und für den Unterricht in Minderheitensprachen in Volks- und Hauptschulen in den Bundesländern Burgenland und Kärnten

Artikel I

Auf Grund des § 19 des Minderheiten-Schulgesetzes

für Kärnten, BGBl. Nr. 101/1959, in der

Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 326/1988

und des § 7 Abs. 6 des Gesetzes über die Regelung

des Volksschulwesens im Burgenland, LGBl.

Nr. 40/1937 (Burgenländisches Landesschulgesetz

1937), sowie unter Bedachtnahme auf die §§ 10 und

16 des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/

1962, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz

BGBl. Nr. 327/1988, wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht

vom 24. Mai 1966, mit welcher Lehrpläne für

Minderheiten-Volksschulen und für den Unterricht

in Minderheitensprachen in Volks- und Hauptschulen

in den Bundesländern Burgenland und

Kärnten erlassen werden, BGBl. Nr. 118, in der

Fassung der Verordnungen BGBl. Nr. 459/1976,

294/1980 und 169/1984 wird wie folgt geändert

1. § 3 lautet

„§ 3. § 4 Abs. 1 lit. a und b der Verordnung des

Bundesministers für Unterricht vom 4. Juni 1963,

BGBl. Nr. 134, in. der Fassung der Verordnung

BGBl. Nr. 441/1986 ist auf die im § 1 Z 1 bis 3

genannten Lehrpläne anzuwenden."

2. In Anlage 1 (Lehrplan der Volksschulen

(Volksschulklassen, Volksschulabteilungen) mit

deutscher und slowenischer Unterrichtssprache)

lautet die Überschrift des Ersten Teiles

„ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN".

3. In Anlage 1 entfällt im Ersten Teil die Überschrift

„A. Allgemeine Bestimmungen"

4. In Anlage 1 Erster Teil lautet Abschnitt II

„II. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR

DIE GRUNDSCHULE UND VOLKSSCHULOBERSTUFE

1. Art und Gliederung des Lehrplanes

Der Lehrplan der Grundschule ist ein Lehrplan

mit Rahmencharakter. Dieser äußert sich in der allgemeinen

Festlegung des Bildungsziels, der Bildungs-

und Lehraufgaben und des Lehrstoffs für

die einzelnen Unterrichtsgegenstände sowie der

fachübergreifenden Lernbereiche. Der Lehrplan

bildet die Grundlage für die eigenverantwortliche

Planung und Durchführung des Unterrichts durch

den Lehrer.

Mit dem allgemeinen Bildungsziel und den Bildungs-

und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände

ist der Lehrplan zielorientiert.

Der Lehrstoff der einzelnen Unterrichtsgegenstände

deckt den Inhaltsaspekt des Unterrichts ab.

Die allgemeinen didaktischen Grundsätze und die

den einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordneten

didaktischen Grundsätze geben Leitlinien für

unterrichtliches Entscheiden und Handeln.

Für den Sachunterricht, Deutsch, Lesen, Mathematik,

Musikerziehung, Bildnerische Erziehung,

Schreiben, Werkerziehung und Leibesübungen gelten

die Bestimmungen des jeweiligen Lehrplanes

der Volksschule, Siebenter Teil, mit der Maßgabe,

daß dieser Unterricht auf den ersten drei Schulstufen

gemäß dem Minderheiten-Schulgesetz für

Kärnten in annähernd gleichem Ausmaß in deutscher

und slowenischer Sprache zu erteilen ist.

Der Lehrstoff ist im Lehrplan in der Regel in

zwei Spalten dargestellt

In der linken Spalte wird die stoffliche Grobstruktur

angegeben und dadurch die inhaltliche

Linienführung eines Unterrichtsgegenstandes verdeutlicht.

In der rechten Spalte wird die Grobstruktur

modellhaft konkretisiert, sehr oft beispielhaft

interpretiert.

Der Lehrplan umfaßt

Allgemeine Bestimmungen einschließlich der

Unterrichtsprinzipien,

Allgemeines Bildungsziel,

Allgemeine didaktische Grundsätze,

Stundentafel,

Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoff und

didaktische Grundsätze der Unterrichtsgegenstände.

2. Zusammenfassung der Schulstufen

Die je einem Schuljahr entsprechenden Schulstufen

werden im Lehrplan der Volksschule (Grundschule)

zu zwei Grundstufen zusammengefaßt, und

zwar so, daß sich die Grundstufe I über die erste

und zweite Schulstufe und die Grundstufe II über

die dritte und vierte Schulstufe erstreckt. Die

Grundstufe I und die Grundstufe II bilden die

Grundschule.

Innerhalb einer Grundstufe sind die im Lehrplan

angegebenen Jahresziele als Richtmaß anzusehen.

Die Zusammenfassung von Schulstufen ermöglicht

die Verlängerung der Lernzeit durch einen sich

über zwei Unterrichtsjahre erstreckenden Zeitraum,

wenn dies aus didaktischen Gründen erforderlich

ist.

Erforderlichenfalls kann die Schulkonferenz mit

Zustimmung des Bezirksschulrates und des Landesschulrates

einzelne Teilaufgaben von einer Schulstufe

auf die andere verlegen.

Zum Schuleingangsbereich vergleiche auch

Punkt 9 und zur Volksschuloberstufe Punkt 12.

3. Gliederung der Bildungsangebote nach Unterrichtsgegenständen

— Dauer unterrichtlicher Einheiten

Auf Grund der §§ 6 und 10 des Schulorganisationsgesetzes

ist der Lehrstoff der Grundschule

nach Unterrichtsgegenständen gegliedert, denen in

den Stundentafeln Zeitrichtwerte zugeordnet werden.

Damit ist der Lehrer verpflichtet, den Kindern

Bildungsangebote aus allen angeführten Lernbereichen

zu machen. Dem Wesen des Grundschulunterrichts

entspricht es, eine strenge Scheidung des

Lehrstoffs nach Unterrichtsgegenständen zu vermeiden.

Dies ist schon deshalb nötig, weil der

Unterricht in der Grundschule — besonders auf

der Grundstufe I — womöglich von den Erfahrungen,

Interessen und Bedürfnissen der Kinder ausgeht

oder diese zumindest einbezieht. Somit sind

die Lernanlässe oft situationsorientiert und fachübergreifend.

Auf der Grundstufe II wird sich der

Unterricht in größerem Ausmaß an den Eigengesetzlichkeiten

bestimmter Lernbereiche orientieren.

Ab der 4. Schulstufe ist der Pflichtgegenstand Slowenisch

als eigenständiger Unterrichtsgegenstand

zu führen. Die Dauer unterrichtlicher Einheiten in

der Grundschule orientiert sich vor allem an der

Konzentrations- und Lernfähigkeit der Kinder und

hängt von der jeweiligen Lehraufgabe und vom

Lehrstoff ab. Sie wird sich deshalb — mit Ausnahme

von raum- bzw. personengebundenem

Unterricht (zB Leibesübungen, Werkerziehung,

Slowenisch in der 4. Schulstufe) — im allgemeinen

nicht an der schulorganisatorischen Zeiteinheit

„Unterrichtsstunde" orientieren. Im Stundenplan

ist daher nur der raum- bzw. personengebundene

Unterricht auszuweisen.

4. Unterrichtsprinzipien

Der Schule sind viele Bildungs- und Erziehungsaufgaben

gestellt, die nicht einem Unterrichtsgegenstand

oder wenigen Unterrichtsgegenständen

zugeordnet werden können, sondern nur fächerübergreifend

im Zusammenwirken vieler oder aller

Unterrichtsgegenstände zu bewältigen sind. Kennzeichnend

für diese Bildungs- und Erziehungsaufgaben

ist, daß sie in besonderer Weise die Grundsätze

der Lebensbezogenheit und Anschaulichkeit

und die Konzentration der Bildung berücksichtigen;

kennzeichnend für sie ist ferner, daß sie nicht

durch Lehrstoffangaben allein beschrieben werden

können, sondern als Kombination stofflicher,

methodischer und erzieherischer Anforderungen zu

verstehen sind; und schließlich, daß sie unter Wahrung

ihres interdisziplinären Charakters jeweils in

bestimmten Unterrichtsgegenständen oder Teilen

von Unterrichtsgegenständen einen stofflichen

Schwerpunkt besitzen.

Als solche Bildungs- und Erziehungsaufgaben,

die auch „Unterrichtsprinzipien" genannt werden,

sind aufzufassen

Gesundheitserziehung

Leseerziehung

Medienerziehung

Musische Erziehung

Politische Bildung (einschließlich Friedenserziehung)

Interkulturelles Lernen

Sexualerziehung

Sprecherziehung

Erziehung zum Umweltschutz

Verkehrserziehung

Wirtschaftserziehung (einschließlich Sparerziehung

und Konsumentenerziehung)

Die Umsetzung der Unterrichtsprinzipien im

Schulalltag erfordert eine wirksame Koordination

der Unterrichtsgegenstände unter Ausnützung

ihrer Querverbindungen, den Einsatz geeigneter

zusätzlicher Unterrichtsmittel und allenfalls die

gelegentliche Heranziehung außerschulischer

Fachleute. Für diese Umsetzung bieten sich vor

allem projektorientierter Unterricht und Formen

offenen Unterrichts an. Die Unterrichtsprinzipien

sollen jedoch nicht eine Vermehrung des Lehrstoffs

bewirken, sondern zu einer intensiven Durchdringung

und gezielten Auswahl des im Lehrplan

beschriebenen Lehrstoffs beitragen. Unterrichts-

prinzipien bleiben auch gleichbedeutend, wenn in

bestimmten Schulstufen zur selben Thematik

eigene Unterrichtsgegenstände geführt werden.

5. Entscheidungsfreiräume im Lehrplan — Methodenfreiheit

und Methodengerechtheit

Der Rahmencharakter des Lehrplanes

ermöglicht dem Lehrer Entscheidungsfreiräume

hinsichtlich der Auswahl und Gewichtung,

der zeitlichen Verteilung, der Konkretisierung

und Strukturierung der Lehrstoffe sowie hinsichtlich

der Festlegung der Unterrichtsmethoden

und -mittel nach verschiedenen didaktischen

Gesichtspunkten.

Aus dieser Entscheidungsfreiheit des Lehrers hinsichtlich

seiner Unterrichtsarbeit erwächst ihm

seine pädagogische und didaktische Verantwortung.

Wahl und Anwendung von Unterrichtsmethoden

sind zudem eine schöpferische Leistung.

Für die Auswahl und Gewichtung der Lehrstoffe

innerhalb der einzelnen Unterrichtsgegenstände ist

Ausgewogenheit anzustreben; soziale, emotionale,

intellektuelle und körperliche Bildung stehen in

engem Zusammenhang und sind daher entsprechend

zu berücksichtigen. Außerdem sollen für die

Auswahl und Gewichtung der Lehrstoffe folgende

Grundsätze beachtet werden

— die Berücksichtigung des Lernstandes der

Klasse im allgemeinen sowie einzelner Schüler

im besonderen;

— die Berücksichtigung des sozialen und kulturellen

Umfeldes des Kindes und der Schule

sowie aktueller Anlässe;

— das Vermeiden von Überlastungen bzw.

Überforderungen des Schülers durch zu

umfangreiche, verfrühte oder zu komprimierte

Anforderungen, die sowohl der notwendigen

Vertiefung und Verinnerlichung

von Lern- und Bildungsinhalten als auch

einer ausgewogenen Persönlichkeitsentwicklung

hinderlich sind;

— die Berücksichtigung exemplarischer Lehrstoffe,

das heißt solcher Inhalte, die in besonderer

Weise geeignet erscheinen, grundlegende

und bedeutsame Einsichten und

Erkenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten,

Erfahrungen und Erlebnisse auf andere Sachverhalte

zu übertragen.

Der im vorliegenden Lehrplan angeführte Lehrstoff

beinhaltet hinsichtlich des Slowenischunterrichtes

Grundanforderungen, die den Lehrstoff

nach unten abgrenzen und so eine weitgehende

Übereinstimmung trotz örtlich verschiedener Ausgangsbasis

ermöglichen. Erweiterungsstoffe sind

durch das Wort „allenfalls" gekennzeichnet. Unter

günstigen Voraussetzungen werden die Grundanforderungen

überschritten werden können.

6. Unterrichtsplanung

Im Sinne des § 17 Abs. 1 des Schulunterrichtsgesetzes

ist unterrichtliches Planen Ausdruck der

eigenständigen und verantwortlichen Unterrichts- und

Erziehungsarbeit des Lehrers.

Der Lehrplan dient dem Lehrer bei seiner Planung

als Grundlage für

— die Konkretisierung des allgemeinen Bildungsziels,

der besonderen Bildungsaufgaben

und fachübergreifenden Lernbereiche sowie

der Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen

Unterrichtsgegenstände;

— die Konkretisierung und Auswahl der Lehrstoffe;

dabei Berücksichtigung der geographischen,

sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen

Bedingungen einer Region bzw.

Hinweise auf besondere örtliche Gegebenheiten;

— die zeitliche Verteilung und Gewichtung der

Ziele und Lehrstoffe;

— die Festlegung der Methoden (Unterrichtsgliederung,

Sozial- und Arbeitsformen, Projekte,

Differenzierungsmaßnahmen und ähnliches)

und Medien des Unterrichts.

Der Lehrstoff der Pflichtgegenstände ist bei

zweisprachigem Unterricht auf den ersten drei

Schulstufen in beiden Unterrichtssprachen der gleiche.

Jeder Lehrer hat bei seiner unterrichtlichen

Arbeit von einer Jahresplanung (auch für den slowenischsprachigen

Unterricht) auszugehen, die

eine Konkretisierung des Lehrplanes für die jeweilige

Schulstufe und Schulsituation bezogen auf ein

Unterrichtsjahr darstellt. Die Arbeit mit dem Lehrbuch

ist dieser Konzeption unterzuordnen.

Im Jahresplan erfolgt ab Beginn des Schuljahres

eine erste vorläufige zeitliche Anordnung der Lehrstoffe,

und zwar nach Gegebenheiten des Jahreskreises,

unter Berücksichtigung der regionalen und

örtlichen Bedingungen, hinsichtlich der Möglichkeit

von Querverbindungen zwischen verschiedenen

Unterrichtsgegenständen (vorfachlicher, fachübergreifender

Unterricht), nach vorgesehenen

Schulveranstaltungen usw. sowie nach sachlogischen

bzw. lehrgangsgemäßen Gesichtspunkten

gemäß der Stoffstrukturen. Für Übung, Wiederholung,

freies Lernen, Spiel und Feier usw. ist bereits

bei der Jahresplanung ein entsprechender Zeitrahmen

vorzusehen. Aktuelle Ereignisse und Lernanlässe

sind im Sinne des Gelegenheitsunterrichts aufzugreifen.

Der Grundschule ist damit mehr Möglichkeit

gegeben, Lebens- und Erfahrungsraum für

Kinder zu sein.

Die klassenbezogene Jahresplanung soll während

des Schuljahres durch mittelfristige Planungen

ergänzt werden.

Diese sollen auch die aktuellen Bedürfnisse und

Interessen der Schüler berücksichtigen und ihnen

ein dem Alter und der Entwicklung entsprechendes

Maß an Mitbestimmung ermöglichen können. Hier

bieten sich u. a. auch Formen des offenen Unterrichts

an.

Angebotene regionale Jahrespläne (auch für den

slowenischsprachigen Unterricht) können dem

Lehrer als Hilfe für seine Planungsentscheidungen

dienen.

7. Lernen und Lehren in der Grundschule

a) Lernformen

Um den Unterricht in der Grundschule kindgemäß,

lebendig und anregend zu gestalten, soll der

Lehrer verschiedene Lernformen ermöglichen. Ausgehend

von den eher spielorientierten Lernformen

der vorschulischen Zeit soll zu bewußtem, selbständigem,

zielorientiertem Lernen hingeführt werden.

Dieses Lernen kann durch folgende grundschulgemäße

Formen gefördert werden

— Lernen im Spiel

— offenes Lernen

— projektorientiertes Lernen

— entdeckendes Lernen

— informierendes Lernen

— wiederholendes und übendes Lernen uam.

b) Lerngesetzmäßigkeiten und Lerntechniken

Bei der Planung und Organisation von Lernprozessen

sollen für das Lernen in der Schule relevante

Erkenntnisse der Lernforschung Berücksichtigung

finden. Lern- und Arbeitstechniken sind situationsbezogen

zu vermitteln und einzuüben.

c) Zwei Lehrer in einer Klasse

In Klassen der 1. bis 3. Schulstufe, in welchen

zum zweisprachigen Unterricht angemeldete Schüler

gemeinsam mit nicht angemeldeten Schülern

unterrichtet werden, wird der Unterricht, zeitlich

begrenzt, von zwei Lehrern (Klassenlehrer und

Zweitlehrer) gemeinsam gestaltet.

Dadurch kann sichergestellt werden, daß unter

Bedachtnahme auf die individuellen Lernvoraussetzungen

(siehe 1. Didaktischer Grundsatz „Kindgemäßheit

und Berücksichtigung der Lernvoraussetzungen")

alle Schüler eine optimale Förderung

erhalten.

Während der Anwesenheit des Zweitlehrers wird

sich der Klassenlehrer in festzulegenden Unterrichtsphasen

vor allem mit den zum zweisprachigen

Unterricht angemeldeten Schülern in slowenischer

Unterrichtssprache befassen.

Die inhaltliche und zeitliche Verteilung der Aufgaben

zwischen dem Klassenlehrer und dem Zweitlehrer

orientiert sich in den einzelnen Unterrichtsphasen

zB an der Lehrabsicht, der Anzahl der zum

zweisprachigen Unterricht angemeldeten Schüler

sowie deren Sprachkompetenz in Slowenisch mit

der Maßgabe, daß der Unterricht für die zum zweisprachigen

Unterricht angemeldeten Schüler insgesamt

in annähernd gleichem Ausmaß in deutscher

und slowenischer Sprache erfolgt.

Der Zweitlehrer befaßt sich während dieser Zeit

mit den nicht zum zweisprachigen Unterricht angemeldeten

Kindern in deutscher Unterrichtssprache.

Darüber hinaus dient die Anwesenheit des

Zweitlehrers in der Regel flexiblen Gruppenbildungen,

wobei in diesen Unterrichtsphasen die Sprachzugehörigkeit

nicht als Differenzierungskriterium

gelten kann. Die Zusammensetzung der Gruppen

wird nur durch Interesse, Selbsteinschätzung,

unterschiedliche Lernvoraussetzungen, Freundschaftsbeziehungen,

Lerntempo usw. sowie durch

methodische Überlegungen bestimmt.

Hinsichtlich der verschiedenen quantitativen,

qualitativen und methodischen Differenzierungsmaßnahmen

wird auf die didaktischen Grundsätze

(Punkt 7) verwiesen.

In dieser Phase können auch Differenzierungskriterien

platzgreifen, die interkulturelles Lernen

besonders fördern.

Das kooperative Zusammenwirken der beiden

Lehrer hat insbesondere unter den Gesichtspunkten

zu erfolgen,

— daß momentan auftretenden Lernschwierigkeiten

und Lernproblemen bei Schülern umgehend

durch Lehrerintervention begegnet werden

kann;

— daß die Lernwege bzw. Lernprozesse der Kinder

gesteuert, genau beobachtet und protokolliert

werden können;

— daß durch individuelle Hilfestellung und Beratung

durch den Lehrer die Eigenaktivität (selbständiges

Lernen) der Schüler gefördert wird;

— daß gegenstandsspezifische Lern- und Arbeitsformen

vermittelt werden können;

— daß die verschiedenen Schülergruppen bei ihrer

Arbeit jederzeit Hilfe und Beratung anfordern

können;

— daß über kurze Strecken auch mit nur einem

Kind gearbeitet werden kann (Intensivförderung);

— daß Kinder ihrer individuellen Lernfähigkeit

entsprechend gefördert werden können;

— daß gelegentlich auftretende Störungen des

Unterrichts leichter bewältigt werden können;

— uam.

Diese Art der Unterrichtsgestaltung macht es

erforderlich, daß es hinsichtlich der Unterrichtsplanung

und der Unterrichtsführung zu regelmäßigen

Absprachen sowie zur Reflexion über den Unterricht

zwischen den beiden Lehrern kommt.

8. Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten,

schulischen und außerschulischen Einrichtungen

Im Hinblick auf die vielfältigen Aufgaben der

Grundschule ist ein enger Kontakt zwischen der

Schule und den Erziehungsberechtigten wichtig.

Lehrer und Eltern sollten insbesondere über Maßnahmen

beraten, die erforderlich sind, um eine

bestmögliche Förderung der Kinder sicherzustellen.

Diese Zusammenarbeit wird in besonderem

Maße gefördert, wenn die Eltern auch an der

Gestaltung schulischer Aktivitäten mitwirken. Für

die individuelle Förderung der Kinder in der

Grundschule ist auch die Kooperation der Lehrer

mit anderen Einrichtungen vorteilhaft. In der Phase

des Schuleintritts bzw. des Schulübertritts ist die

Kontaktnahme mit vorschulischen Einrichtungen

bzw. mit weiterführenden Schulen wünschenswert.

Wertvolle Hilfestellung kann vor allem durch den

schulpsychologischen Dienst, den Schularzt und

gegebenenfalls durch den Sprachheillehrer erfolgen.

Aber auch die enge Wechselwirkung von schulischem

und außerschulischem Lernen macht eine

kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen der

Schule und den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten

erforderlich. Je konsequenter die gegenseitige

Information wahrgenommen wird, desto leichter

wird es gelingen, Unterschiede in den Erziehungsformen

der Schule und jenen des Elternhauses zu

erkennen und pädagogische Maßnahmen zu überlegen.

Dem Lehrer fällt auch die Aufgabe zu, die

Erziehungsberechtigten über Inhalte und Gestaltung

des Unterrichts zu informieren. Für die Erziehungs-

und Unterrichtsarbeit des Lehrers kann es

eine große Hilfe sein, wenn ihm die Erziehungsberechtigten

Aufschlüsse über das Kind geben.

9. Schuleintritt — Schulübertritt

Einer pädagogischen Gestaltung der Schuleingangsphase

kommt besondere Bedeutung zu. In

Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten

und vorschulischen Institutionen soll der Schuleintritt

möglichst harmonisch erfolgen.

In den ersten Schultagen und Schulwochen

erwirbt das Kind wichtige Orientierungen für künftiges

Leben und Lernen. Das Kind soll Zeit und

Gelegenheit haben, seine Mitschüler kennenzulernen

und zu ihnen wie zum Lehrer positive Kontakte

herzustellen. Es soll mit dem Schulhaus und

der Zeiteinteilung in der Schule vertraut werden.

Diese ersten schulischen Erfahrungen entscheiden

mit darüber, ob sich die Lernfähigkeit und

Lernbereitschaft eines Kindes entsprechend entwickeln

können. Es ist daher darauf zu achten, daß

zunächst die dem Kind bekannten und vertrauten

Formen des täglichen Lebens, der Sprache, des

Spielens und des häufig eher zufälligen Lernens

von der Schule aufgenommen werden. Allmählich

und behutsam sind diese Formen zu den eher zielorientierten

Lernformen der Grundschule zu erweitern.

Anzustreben ist eine sachbezogene Arbeitshaltung,

die unter anderem durch Genauigkeit, Sorgfalt

und Ausdauer gekennzeichnet ist, die aber auch

Hilfsbereitschaft und Rücksichtnahme miteinschließt.

Besonderes Augenmerk ist darauf zu richten,

daß es nicht durch ein zu rasches Ansteigen der

Lernanforderungen im Schuleingangsbereich bei

einzelnen Schülern zu Überforderungen kommt.

Erfahrungsaustausch zwischen Lehrern und

Eltern kann widersprüchliche Lern- und Erziehungsmuster

durchschaubar machen und daraus

resultierende Belastungen für Kinder abbauen.

Derartige Ziele werden nur dann erreichbar sein,

wenn im Sinne der Schulpartnerschaft (siehe die

§§ 62, 63 a sowie § 19 Abs. 8 SchUG) die Zusammenarbeit

zwischen Schule und Elternhaus sowie

ein entsprechendes Vertrauensverhältnis gegeben

sind.

10. Klassenübergreifende und gemeinschaftsfördernde

Maßnahmen

Zum Zwecke des gegenseitigen Verständnisses,

der gegenseitigen sprachlichen und kulturellen

Wertschätzung und des Abbaues von Vorurteilen

sollen besondere Maßnahmen wirksam werden.

An allen Schulen, an welchen neben zweisprachig

geführten Klassen auch deutschsprachige

Klassen geführt werden, sind klassenübergreifende,

gemeinschaftsfördernde Maßnahmen vorzusehen.

Im Sinne des interkulturellen und sozialen Lernens

sind unverbindliche Übungen (Chorgesang,

Spielmusik, Leibesübungen, darstellendes Spiel),

Freigegenstände sowie verschiedene Unterrichtsprojekte

grundsätzlich klassen- bzw. schulstufenübergreifend

anzubieten und durchzuführen.

Die im Volksschullehrplan angesprochenen kindgemäßen

Lernformen (Lernen im Spiel, offenes

Lernen, projektorientiertes Lernen usw.) ermöglichen

darüber hinaus vielfältige klassen- bzw. schulstufenübergreifende

Aktivitäten.

Die genannten Maßnahmen sollen sicherstellen,

daß auch jene einsprachigen Kinder, die keinen

unterrichtsbedingten Kontakt mit zweisprachigen

Kindern haben, regelmäßig in der Schule gemeinsam

tätig sein können.

Diese gemeinsamen Aktivitäten dürfen zu keiner

Verkürzung des zweisprachigen Unterrichtes führen.

11. Erteilung des Unterrichts in Werkerziehung in

der Grundschule

Auf der Grundstufe I ist der Unterricht in Werkerziehung

(Schwerpunkt A: Produktgestaltung im

textilen Bereich und Schwerpunkt B: Bauen —

Wohnen, Technik, Produktgestaltung) vom Lehrer

für Werkerziehung zu erteilen. Auf der Grundstufe

II ist der Unterricht in Werkerziehung, soweit

dieser den Schwerpunkt A (Produktgestaltung im

textilen Bereich) umfaßt, vom Lehrer für Werkerziehung

und soweit der Unterricht den Schwerpunkt

3 (Bauen, Wohnen, Technik, Produktgestaltung)

umfaßt, vom Klassenlehrer zu erteilen.

12. Volksschuloberstufe

Die verhältnismäßig gleichartige Zusammensetzung

der Schülerjahrgänge der 1. bis 4. Schulstufe

ist auf der Oberstufe der Volksschule nicht mehr

gegeben. Der Übertritt von Schülern in Hauptschulen

und in allgemeinbildende höhere Schulen

bedingt sehr veränderte Leistungssituationen,

besonders im Zusammenhang mit den verschiedenen

Organisationsformen der wenig gegliederten

Schulen. Da die örtlichen Gegebenheiten der einzelnen

Oberstufen der Volksschule sehr verschieden

sind, wird die Festlegung der Bildungs- und

Lehraufgaben sowie des Lehrstoffes der einzelnen

Pflichtgegenstände den Landesschulräten übertragen,

wobei sich diese am Lehrplan der Hauptschule

(Anlage B) zu orientieren haben. In den Pflichtgegenständen

Deutsch, Mathematik und Lebende

Fremdsprache hat diese Orientierung an den

Anforderungen für die II. Leistungsgruppe zu

erfolgen. In Klassen, die mehrere Schulstufen in

sich vereinigen, ist der Lehrstoff soweit wie möglich

in gleichwertigen Jahreswechselfolgen durchzunehmen.

Auf diese Weise soll ein Zersplittern des

Unterrichts vermieden werden. Das Lehrgut ist

dabei so aufzuteilen, daß die jeweils neu hinzutretenden

Schüler den Anschluß an den jeweiligen

Abschnitt der Wechselfolge ohne Schwierigkeiten

finden können.

Im Hinblick auf eine abgerundete Bildung können

zur Behandlung einzelner Bildungseinheiten

alle Entlassungsschüler zeitweise zusammengefaßt

werden.

In ähnlicher Weise ist auf der 8. Schulstufe für

die Förderung begabter Schüler, besonders im Hinblick

auf den Übertritt in weiterführende Schulen

zu sorgen."

5. In Anlage 1 Erster Teil entfällt Abschnitt B

(Didaktische Grundsätze).

6. In Anlage 1 erhält der bisherige Zweite Teil

die Bezeichnung „Vierter Teil" und ist als neuer

Zweiter Teil einzufügen

„ZWEITER TEIL

Allgemeines Bildungsziel

Die Volksschule hat — wie alle österreichischen

Schulen — im Sinne des § 2 des Schulorganisationsgesetzes

die Aufgabe, an der Entwicklung der

Anlagen der Jugend nach sittlichen, religiösen und

sozialen Werten sowie nach den Werten des Wahren,

Guten und Schönen durch einen ihrer Entwicklungsstufe

und ihrem Bildungsweg entsprechenden

Unterricht mitzuwirken. Sie hat die

Jugend mit dem für das Leben und den künftigen

Beruf erforderlichen Wissen und Können auszustatten

und zum selbsttätigen Bildungserwerb zu

erziehen.

Die jungen Menschen sollen zu gesunden,

arbeitstüchtigen, pflichttreuen und verantwortungsbewußten

Gliedern der Gesellschaft und Bürgern

der demokratischen und bundesstaatlichen Republik

Österreich herangebildet werden. Sie sollen zu

selbständigem Urteil und sozialem Verständnis

geführt, dem politischen und weltanschaulichen

Denken anderer aufgeschlossen sowie befähigt

werden, am Wirtschafts- und Kulturleben Österreichs,

Europas und der Welt Anteil zu nehmen

und in Freiheits- und Friedensliebe an den gemeinsamen

Aufgaben der Menschheit mitzuwirken.

Gemäß § 9 des Schulorganisationsgesetzes hat

die Volksschule in der Vorschulstufe die Aufgabe,

jene Kinder, die in dem betreffenden Kalenderjahr

schulpflichtig geworden sind, jedoch nicht die

Schulreife besitzen, und ebenso jene, deren vorzeitige

Aufnahme in die 1. Schulstufe widerrufen

wurde, im Hinblick auf die für die 1. Schulstufe

erforderliche Schulreife zu fördern.

Die Volksschule hat in den ersten vier Schulstufen

der Grundschule eine für alle Schüler gemeinsame

Elementarbildung zu vermitteln.

Dabei soll den Kindern eine grundlegende und

ausgewogene Bildung im sozialen, emotionalen,

intellektuellen und körperlichen Persönlichkeitsbereich

ermöglicht werden.

Ausgehend von den individuellen Voraussetzungen

der einzelnen Schüler hat die Grundschule

daher folgende Aufgabe zu erfüllen

— Entfaltung und Förderung der Lernfreude,

der Fähigkeiten, Interessen und Neigungen;

— Stärkung und Entwicklung des Vertrauens

des Schülers in seine eigene Leistungsfähigkeit;

— Erweiterung bzw. Aufbau einer sozialen

Handlungsfähigkeit (mündiges Verhalten,

Zusammenarbeit, Einordnung, Entwicklung

und Anerkennung von Regeln und Normen);

— Erweiterung sprachlicher Fähigkeiten (Kommunikationsfähigkeit,

Ausdrucksfähigkeit);

— Entwicklung und Vermittlung grundlegender

Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten, Einsichten

und Einstellungen, die dem Erlernen

der elementaren Kulturtechniken, einer sachgerechten

Begegnung und Auseinandersetzung

mit der Umwelt sowie einer breiten

Entfaltung im musisch-technischen und im

körperlich-sportlichen Bereich dienen;

— schrittweise Entwicklung einer entsprechenden

Lern- und Arbeitshaltung (Ausdauer,

Sorgfalt, Genauigkeit; Hilfsbereitschaft,

Rücksichtnahme);

— ausgehend von den eher spielorientierten

Lernformen der vorschulischen Zeit zu

bewußtem, selbständigem, zielerreichendem

Lernen hinführen.

Der umfassende Bildungsauftrag der Grundschule

setzt sich die individuelle Förderung eines

jeden Kindes zum Ziel. Dabei soll einerseits der

individuellen Erziehungsbedürftigkeit und Bildsamkeit

der Schüler entsprochen werden, andererseits

bei allen Schülern eine kontinuierliche Lernentwicklung

angebahnt werden. Damit soll die Grundschule

die Voraussetzungen für ein erfolgreiches

Lernen in den weiterführenden Schulen schaffen.

Darüber hinaus ist es das Bildungsziel des zweisprachigen

Unterrichtes an Minderheiten-Volksschulen,

den Schülern auf der kognitiven und emotionalen

Ebene den Wert der Zweisprachigkeit

— für die Bewältigung lebenspraktischer Erfordernisse,

— für das Gelingen positiver Kommunikations- und

Kooperationsprozesse in der individuellen

Lebenswelt,

— für die Verwirklichung persönlicher Beiträge

zum friedlichen Zusammenleben der Volksgruppen

bewußt zu machen, sie zum Erwerb einer entsprechenden

Sprachkompetenz zu motivieren, zum

Abbau von Vorurteilen beizutragen und zur

Anwendung der Sprachkenntnisse bei geeigneten

Sprachanlässen anzuregen.

In der nur noch selten geführten Oberstufe (5.

bis 8. Schulstufe) hat die Volksschule die Aufgabe,

eine grundlegende Allgemeinbildung zu vermitteln

sowie die Schüler je nach Interesse, Neigung, Begabung

und Fähigkeit für das Berufsleben und zum

Übertritt in mittlere Schulen oder in höhere Schulen

zu befähigen.

Volksschule als sozialer Lebens- und Erfahrungsraum

Die Schule ist ein vielfältiger Erfahrungs- und

Handlungsraum für Schüler, Lehrer und Eltern.

Schulleben geht über den Unterricht weit hinaus.

Neben sachlichem Lernen findet in der Schule

immer auch soziales Lernen in unterschiedlichen

Formen und Situationen statt.

Die Volksschule muß dem Kind Raum und

Schutz gewähren, damit es Selbstwertgefühl entwickeln

und Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten

aufbauen kann. Durch eine Situation gefühlsmäßiger

Sicherheit und Entspanntheit wird einerseits

schulisches Lernen begünstigt, andererseits wird

aber auch soziales Verhalten positiv beeinflußt.

Eine der wichtigsten Voraussetzungen dafür ist das

grundsätzlich wertschätzende Verhalten des Lehrers

jedem einzelnen Kind gegenüber. Ein Klima

des Vertrauens, der Zuneigung, der Anerkennung

und Offenheit begünstigt soziale Verhaltensformen

der Kinder.

Die Volksschule soll den Kindern die Möglichkeit

geben, ihre Bedürfnisse und Interessen unter

Berücksichtigung anderer Personen wahrzunehmen

und zu vertreten.

Konflikte, die sich aus dem Zusammenleben

bzw. aus Interessensunterschieden ergeben, müssen

frühzeitig zum Gegenstand gemeinsamer Reflexion

gemacht werden; dabei wird der Schüler Mittel

und Wege der Konfliktbewältigung kennenlernen.

Eine besondere sozialerzieherische Aufgabe

erwächst der Grundschule dort, wo sie interkulturelles

Lernen ermöglichen kann, weil Kinder mit

deutscher und nichtdeutscher Muttersprache unterrichtet

werden. Die Aspekte des interkulturellen

Lernens unter besonderer Berücksichtigung des

Kulturgutes der entsprechenden Volksgruppe werden

im besonderen Maße in Kärnten zu verwirklichen

sein.

Im Rahmen der Auseinandersetzung mit dem

Kulturgut der Slowenen sind insbesondere Aspekte

wie Lebensgewohnheiten, Sprache, Brauchtum,

Texte (zB Erzählungen, Märchen, Sagen), Tradition,

Liedgut usw. aufzugreifen.

Interkulturelles Lernen beschränkt sich nicht

bloß darauf, andere Kulturen kennenzulernen.

Vielmehr geht es um das gemeinsame Lernen, um

das Begreifen, Erleben und Mitgestalten kultureller

Werte.

Interkulturelles Lernen soll in diesem Zusammenhang

einen Beitrag zum besseren gegenseitigen

Verständnis bzw. zur besseren gegenseitigen Wertschätzung,

zum Erkennen von Gemeinsamkeiten

und zum Abbau von Vorurteilen leisten. Querverbindungen

zum didaktischen Grundsatz des sozialen

Lernens und zum Unterrichtsprinzip Politische

Bildung einschließlich Friedenserziehung sind

sicherzustellen.

Eine günstige Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit

und das Lernen der Kinder sind in hohem

Maße von der Persönlichkeit des Lehrers abhängig.

Aus der Sicht der Schüler befindet sich der Lehrer

in einer Vorbildrolle. Diese Rolle wird bestimmt

durch An und Fähigkeit des Lehrers, dem Schüler

offen zu begegnen. Er soll auf die Bedürfnisse des

einzelnen eingehen, auftretende Schwächen mit

Einfühlung und Verständnis akzeptieren und an

ihrer Behebung bewußt mitarbeiten. Darüber hinaus

muß der Lehrer durch sein Verhalten Vorbild

in Konfliktsituationen, Partner in mitmenschlichen

Beziehungen sowie Helfer und Berater bei der Auseinandersetzung

mit Schwierigkeiten sein. Bei der

täglichen Unterrichtsgestaltung darf sich der Lehrer

nicht ausschließlich als Wissensvermittler und

Belehrender, sondern auch als Lernender verstehen.

Nicht nur Lehrerverhalten, sondern auch

bestimmte Rahmenbedingungen für Unterricht

spielen in diesem Zusammenhang eine wichtige

Rolle: kooperative Arbeitsformen, Abbau zu star-

ker Lenkung, Einschränkung von Konkurrenzsituationen

usw. Dadurch erfahren die Selbsttätigkeit

und die Eigeninitiative der Schüler eine besondere

Förderung."

7. In Anlage 1 lautet der Dritte Teil

„DRITTER TEIL

ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Die im Lehrplan der Volksschule, Dritter Teil,

enthaltenen allgemeinen didaktischen Grundsätze

(I. didaktische Grundsätze für die Vorschulstufe,

II. didaktische Grundsätze für die Grundschule

und III. didaktische Grundsätze der Volksschuloberstufe)

gelten auch für die zweisprachigen

Volksschulen (Volksschulklassen, Volksschulabteilungen)

mit der Maßgabe, daß der Abschnitt II.

(Didaktische Grundsätze für die Grundschule) wie

folgt ergänzt wird

„9. Didaktische Hinweise für den zweisprachigen

Unterricht

Zweisprachiger Unterricht hat grundsätzlich

davon auszugehen, daß beim Spracherwerb und bei

der Spracherweiterung — im Unterschied zum

Fremdsprachenunterricht — dem jeweiligen familialen

Hintergrund sowie dem sprachlichen Umfeld

der Schule außerordentlich hohe Bedeutung

zukommt.

Das heißt, daß im unmittelbaren Umfeld des

Kindes (Familie, Freundeskreis usw.) beide Sprachen

in unterschiedlichem Ausmaß vorhanden sind

und Verwendung finden.

Aus diesen Gegebenheiten erfährt der zweisprachige

Unterricht seine besondere Begründung,

bezieht daraus hohe Motivation und bietet vielfältige

Möglichkeiten praxisbezogener Unterrichtsgestaltung.

Ausgangspunkte für methodisch-didaktische

Überlegungen sind daher einerseits die sprachlichen

Lernvoraussetzungen der Schüler, und andererseits

die unterschiedlichen Möglichkeiten beide

Sprachen zu gebrauchen

— Beobachtung und Einschätzung der individuellen

sprachlichen Vorerfahrungen der Kinder;

— Vertrauen in die eigene Sprechfähigkeit wecken

bzw. Hemmungen bei der Verwendung beider

Sprachen abbauen;

— Sprechanlässe aus unmittelbaren Lebenssituationen

des Kindes herleiten (zB Einbeziehung von

Eltern bzw. Erziehungsberechtigten oder

außerschulische Fachleute, Lernanlässe außerhalb

der Klasse);

— didaktische Analyse des sprachlichen und sozialen

Umfeldes des Kindes als Grundlage für die

Planung typischer, kommunikativer Sprechanlässe;

— spontane Sprechanlässe im Schulalltag aufgreifen;

— die Sprache des Lehrers hat Vorbildwirkung

und leistet auch einen Beitrag zur Sprachentwicklung

der Schüler;

— Ausweitung der kommunikativen Fähigkeiten

durch besondere Wertschätzung der Herkunftssprache/

n sowie durch eine behutsame Hinführung

in Richtung der Standardsprachen."

8. In der Anlage 1 lauten im neuen Vierten Teil

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der

Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übungen,

des Förderunterrichts, der Freigegenstände und

unverbindlichen Übungen) die Unterabschnitte „b)

Stundentafel der Grundschule und der Volksschuloberstufe"

und „Bemerkungen zur Stundentafel"

„b) Stundentafel der Grundschule

Bemerkungen zur Stundentafel

1. Die Bestimmungen des jeweiligen Lehrplanes

der Volksschule, Zweiter Teil, betreffend die

Bemerkungen zu den Stundentafeln der Grundschule

(ausgenommen Punkt 3) gelten auch für die

oben angeführte Stundentafel soweit im Minderheiten-

Schulgesetz für Kärnten nicht anderes

bestimmt ist.

2. Der Förderunterricht in der Grundschule ist

als fachübergreifende Unterrichtsveranstaltung je

Unterrichtsjahr und Klasse bei Bedarf anzubieten.

Bei der Feststellung der Förderbedürftigkeit durch

den Lehrer gemäß § 12 Abs. 7 des Schulunterrichtsgesetzes

sind die voraussichtliche Dauer (Kursdauer)

des Förderunterrichtes sowie der Unterrichtsgegenstand,

auf den sich die Förderung

bezieht (Deutsch, Slowenisch, Lesen, Schreiben

bzw. Deutsch, Slowenisch, Lesen bzw. Deutsch,

Lesen bzw. Slowenisch, Lesen und/oder Mathematik),

anzugeben.

3. Darüber hinaus ist gemäß § 16 a Z 4 des Minderheiten-

Schulgesetzes für Kärnten in Verbindung

mit § 12 Abs. 7 des Schulunterrichtsgesetzes für

zum zweisprachigen Unterricht angemeldete Schüler,

deren Kenntnis der slowenischen Sprache nicht

ausreichend ist, ein Förderunterricht in Slowenisch

anzubieten.

4. In den Volksschulen (Volksschulklassen,

Volksschulabteilungen) mit deutscher und slowenischer

Unterrichtssprache ist auf den ersten drei

Schulstufen die deutsche und die slowenische Sprache

in allen Unterrichtsgegenständen in annähernd

gleichem Ausmaß zu verwenden. Ab der vierten

Schulstufe ist die Unterrichtssprache Deutsch, in

Religion jedoch Deutsch und Slowenisch. Die slowenische

Sprache ist mit vier Wochenstunden als

Pflichtgegenstand zu führen.

c) Stundentafel der Volksschuloberstufe

Bemerkungen zur Stundentafel

1. Unterrichtsgegenstände mit einer Wochenstunde

können mit zwei Stunden in jeder zweiten

Woche während des ganzen Unterrichtsjahres

geführt werden.

2. Das Stundenausmaß für Religion in der

geteilt geführten einklassigen Volksschule beträgt

für die Untergruppe und für die Obergruppe je

zwei Wochenstunden. In gleicher Weise ist die

ungeteilte einklassige Volksschule für den Religionsunterricht

in zwei Gruppen mit je zwei

Wochenstunden zu teilen.

3. Der Förderunterricht in der Volksschuloberstufe

ist als fachübergreifende Unterrichtsveranstaltung

je Unterrichtsjahr und Klasse bei Bedarf anzubieten.

Bei Feststellung der Förderbedürftigkeit

durch den Lehrer gemäß § 12 Abs. 7 des Schulunterrichtsgesetzes

sind die voraussichtliche Dauer

(Kursdauer) des Förderunterrichtes sowie der

Unterrichtsgegenstand, auf den sich der Förderunterricht

bezieht („Deutsch", „Mathematik" und/

oder „Lebende Fremdsprache") anzugeben.

4. Darüber hinaus ist gemäß § 16 a Z 4 des Minderheiten-

Schulgesetzes für Kärnten in Verbindung

mit § 12 Abs. 7 des Schulunterrichtsgesetzes für

zum zweisprachigen Unterricht angemeldete Schüler,

deren Kenntnis der slowenischen Sprache nicht

ausreichend ist, ein Förderunterricht in Slowenisch

anzubieten.

5. Als Freigegenstand „Lebende Fremdsprache"

ist jene Lebende Fremdsprache (ausgenommen Slowenisch)

anzubieten, die für die nicht zum zweisprachigen

Unterricht angemeldeten Schüler

Pflichtgegenstand ist, wobei das für diesen Pflichtgegenstand

vorgesehene Stundenausmaß maßgeblich

ist. Der Besuch dieses Freigegenstandes ist im

Rahmen des Pflichtgegenstandes zulässig.

6. Im übrigen gelten die Bemerkungen zur Stundentafel

der Hauptschule sinngemäß."

9. In Anlage 1 erhält der bisherige Vierte Teil

die Bezeichnung „Fünfter Teil".

10. In Anlage 1 erhält der bisherige Fünfte Teil

die Bezeichnung „Sechster Teil".

11. In Anlage 1 erhält der bisherige Sechste Teil

die Bezeichnung „Siebenter Teil".

12. In Anlage 1 lautet die Überschrift des neuen

Siebenten Teiles

„BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN

SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER PFLICHTGEGENSTÄNDE

DER GRUNDSCHULE UND DER

VOLKSSCHULOBERSTUFE"

13. In Anlage 1 entfällt im neuen Siebenten Teil

die Zwischenüberschrift „Bildungs- und Lehraufgaben,

Lehrstoff:" und treten an die Stelle der ersten

fünf Absätze folgende Bestimmungen

„Für den Sachunterricht, Deutsch, Lesen,

Mathematik, Musikerziehung, Bildnerische Erziehung,

Schreiben, Werkerziehung, Lebende Fremdsprache,

Geschichte und Sozialkunde, Geographie

und Wirtschaftskunde, Geometrisches Zeichnen,

Biologie und Umweltkunde, Physik und Chemie,

Technisches Werken, Textiles Werken, Hauswirtschaft

und Leibesübungen gelten die Bestimmungen

des jeweiligen Lehrplanes der Volksschule, Siebenter

Teil, mit der Maßgabe, daß dieser Unterricht

auf den ersten drei Schulstufen gemäß dem

Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten in annähernd

gleichem Ausmaß in deutscher und slowenischer

Sprache zu erteilen ist.

A. GRUNDSCHULE

Slowenisch

Bildungs- und Lehraufgabe:"

14. In Anlage 1 wird im neuen Siebenten Teil

vor der Zwischenüberschrift „Grundstufe I" der

Satz „Der Lehrstoff aus Slowenisch wird wie folgt

auf die einzelnen Schulstufen aufgeteilt:" durch

folgende Zeile ersetzt

„Lehrstoff:"

15. In Anlage 1 lautet im neuen Siebenten Teil

die Zwischenüberschrift „Volksschuloberstufe"

„B. Volksschuloberstufe"

16. In Anlage 1 erhält der bisherige Siebente

Teil die Bezeichnung „Achter Teil".

17. In Anlage 1 erhält der bisherige Achte Teil

die Bezeichnung „Neunter Teil" und lautet

„NEUNTER TEIL

BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE

LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

DER FREIGEGENSTÄNDE UND

UNVERBINDLICHEN ÜBUNGEN

Für die Freigegenstände und unverbindlichen

Übungen gelten die Bestimmungen des jeweiligen

Lehrplanes der Volksschule, Neunter Teil, mit der

Maßgabe, daß dieser Unterricht auf den ersten drei

Schulstufen gemäß dem Minderheiten-Schulgesetz

für Kärnten in annähernd gleichem Ausmaß in

deutscher und slowenischer Sprache zu erteilen ist.

Für die unverbindliche Übung „Lebende Fremdsprache"

gelten die Bestimmungen des Achten Teils

des jeweiligen Lehrplans der Volksschule. Für den

Freigegenstand „Lebende Fremdsprache" in der

Volksschuloberstufe gelten die Bestimmungen für

den gleichen Pflichtgegenstand."

18. Anlage 4 (Lehrplan der Abteilungen für den

Unterricht in slowenischer Sprache, die in Haupt-

schulen mit deutscher Unterrichtssprache eingerichtet

sind) lautet

„Anlage 4

LEHRPLAN DER ABTEILUNGEN FÜR DEN

UNTERRICHT IN SLOWENISCHER SPRACHE,

DIE IN HAUPTSCHULEN MIT DEUTSCHER

UNTERRICHTSSPRACHE EINGERICHTET

SIND

(im Sinne des § 12 lit. c des Minderheiten-Schulgesetzes

für Kärnten)

ERSTER TEIL

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND

DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

1. Die im jeweiligen Lehrplan der Hauptschule

enthaltenen Allgemeinen Bestimmungen und

Didaktischen Grundsätze gelten auch für die im

§ 12 lit. c des Minderheiten-Schulgesetzes für

Kärnten angeführten Abteilungen für den Unterricht

in slowenischer Sprache, die in Hauptschulen

mit deutscher Unterrichtssprache eingerichtet sind.

2. Gemäß § 16 Abs. 3 des Minderheiten-Schulgesetzes

für Kärnten ist die slowenische Sprache auf

allen Schulstufen in den in Z 1 genannten Abteilungen

der Hauptschule mit vier Wochenstunden als

Pflichtgegenstand zu führen.

3. Für jede Schulstufe hat in der Klasse eine ausführliche

Lehrstoffverteilung aufzuliegen, die diesen

Lehrplan beachtet und an die örtlichen Gegebenheiten

anknüpft. Für ihre Erstellung ist der Leiter

der Schule verantwortlich. Für den Unterricht

in slowenischer Sprache wird auch die Erstellung

gebiets- oder bezirkseigener Lehrstoffverteilungen

empfohlen.

ZWEITER TEIL

STUNDENAUSMASS

(Stundentafel)

Der Pflichtgegenstand „Slowenisch" tritt an die

Stelle des Pflichtgegenstandes „Lebende Fremdsprache"

in der Stundentafel der Hauptschule

(Vierter Teil des Lehrplanes der Hauptschule);

dementsprechend ändert sich auch die Gesamtwochenstundenzahl

der Pflichtgegenstände. Die Schüler

der Abteilung für den Unterricht in slowenischer

Sprache sind berechtigt, den an der Schule

geführten Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache

(ausgenommen Slowenisch) als Freigegenstand

zu besuchen. Der Besuch dieses Freigegenstandes

ist im Rahmen des Pflichtgegenstandes zulässig.

DRITTER TEIL

LEHRPLAN DES PFLICHTGEGENSTANDES

SLOWENISCH

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Slowenischunterricht hat die Aufgabe, die

Schüler auf der Grundlage der Muttersprache in

ihrer Handlungs- und Kommunikationsfähigkeit

durch Lernen mit und über Sprache zu fördern.

Die Schüler sollen

— ihre kognitiven, affektiven und kreativen Kräfte

entfalten;

— ihren Erfahrungshorizont erweitern und Kenntnisse

über Erscheinungsformen und Anwendungsbereiche

von Sprache erwerben.

Dadurch sollen sie in ihrer persönlichen und

sozialen Entwicklung gefördert und zum Eintritt

ins Berufsleben bzw. zum Besuch weiterführender

Schulen befähigt werden.

Der Slowenischunterricht ist in folgende Lernbereiche

gegliedert

— Sprechen

— Schreiben

— Lesen und Textbetrachtung

— Sprachbetrachtung und Sprachübung

Sprechen

Die Schüler sollen als Sprecher und Hörer im

Gespräch mit anderen die Sprache der Situation,

der Absicht und dem Sachverhalt gemäß partnergerecht

und sozial verantwortlich gebrauchen können.

Sie sollen imstande sein, die emotionale Ebene

von Gesprächssituationen zu erkennen und zu

beeinflussen. Auf die Bedeutung der Beziehungsebene

ist im Sprechverlauf ebenso einzugehen wie

auf die Inhaltsebene.

Die Schüler sollen die Interessen der Gesprächsteilnehmer

wahrnehmen und vertreten, Manipulationen

durchschauen und abwehren und die Wirkung

des Gesprächsverhaltens berücksichtigen.

Für den öffentlichen Sprachgebrauch ist eine

angemessene Beherrschung der Standardsprache

anzustreben.

Schreiben

Der Lernbereich gliedert sich in drei Teilbereiche

Verfassen von Texten

Die Schüler sollen befähigt werden,

— Sachverhalte gegenstands-, situations- und

leserbezogen zu formulieren;

— Gefühle, Meinungen und Absichten für sich

und andere schriftlich darzustellen;

— Verhaltensweisen und Standpunkte schriftlich

zu begründen;

— mit Sprache spielerisch und kreativ umzugehen;

— die Wirkungen sprachlicher Mittel zu erproben

und einzuschätzen.

Das sach- und zweckbezogene Schreiben soll

genauso geübt werden wie das Schreiben für sich

und für andere sowie der phantasieerfüllte, spielerisch-

schöpferische Sprachgebrauch.

Die Formen des Schreibens werden nicht als

konkrete Aufsatzarten vorgestellt, sondern als eine

Verbindung von Textart und Schreibabsicht. Daher

ist es beim Verfassen eines bestimmten Textes notwendig,

die Textart zu den jeweiligen Schreibabsichten

in Beziehung zu setzen.

Übungen und Textgestaltung

Die Schüler sollen lernen, Texte durch angemessene

Formulierung und sinnvollen Textaufbau für

den Leser einsichtig zu machen. Sie sollen lernen,

durch konkrete Übungen ihren Wortschatz planmäßig

zu erweitern, Wörter und Sätze im Text

sinnvoll miteinander zu verknüpfen und Texte

gedanklich einsichtig zu gliedern.

Rechtschreibung

Die Schüler sollen mit der Funktion der Rechtschreibung

vertraut gemacht werden, aber auch

erkennen, daß Rechtschreibnormen veränderbare

gesellschaftliche Konventionen sind. Rechtschreiben

ist daher nach wie vor ein wichtiges Kriterium

der Sprachbeherrschung. Den Schülern soll aus diesem

Grund ein so großes Maß an Sicherheit in diesem

Lernbereich vermittelt werden, daß sie alltägliche

Schreibsituationen bewältigen können.

Das Wörterbuch Slovenski pravopis soll ständig

und regelmäßig — auch bei Schularbeiten — verwendet

werden.

Lesen und Textbetrachtung

Die Schüler sollen zu Bereitschaft und Interesse

am Umgang mit Texten aller Art angeregt werden

und Einsicht in Strukturen und Wirkungen gewinnen.

Sie sollen befähigt werden,

— Texte verständlich und sinnerfassend zu lesen;

— Gelesenes und durch Hörfunk, Fernsehen, Film

und ähnliche Medien Vermitteltes zu verstehen

und dazu Stellung zu nehmen und

— lernen, dichterische Texte in ihren vielfältigen

Wirkungsmöglichkeiten zu erfahren und Verständnis

dafür zu gewinnen.

Die Texte sind so auszuwählen, daß die Schüler

eine Erweiterung ihres Erfahrungshorizonts und

eine Sensibilisierung für zwischenmenschliche

Beziehungen und Probleme der Umwelt erfahren.

Bei der Auswahl der Texte ist auf die Interessenslage

und den Leistungsstand der Schüler Rücksicht

zu nehmen. Besondere Beachtung ist der ständigen

Übung von Aufnahme- und Analysetechniken, von

Lesefertigkeit und Lesefähigkeit zu schenken.

Besonders durch die Arbeit an Sachtexten schaffen

der Leseunterricht und die Textbetrachtung auch

elementare Voraussetzungen für das Lernen in

anderen Unterrichtsgegenständen.

Die Benützung von Bibliotheken und der Erwerb

von geeigneten Büchern sind besonders anzuregen.

Sprachbetrachtung und Sprachübung

Der Bereich gliedert sich in

— Sprache im Verwendungszusammenhang

(Pragmatik),

— Bedeutung sprachlicher Zeichen (Semantik),

— Wort-, Satz- und Textgrammatik (Morphologie,

Syntax, Textgrammatik).

Die Schüler sollen übliche Sprechstrategien in

entsprechenden Situationen erkennen.

Durch planmäßige Erweiterung des Wortschatzes

sollen sie in die Lage versetzt werden, Sprachsituationen

ihres Alltags-besser zu bewältigen.

Sie sollen Einblicke in den Bau der Sprache

gewinnen und in enger Bindung an sprachliches

Handeln sowie an Texten, Funktion und Leistung

der Sprache erkennen, um über die Sprache sprechen

zu können (Metakommunikation).

Sie sollen Unterschiede zwischen ihrer

Umgangssprache/Mundart und der Standardsprache

erkennen und deren Gebrauch durch Übung

sichern.

Lehrstoff

Erste Klasse (4 Wochenstunden)

SPRECHEN

Förderung der sprachlichen Handlungsfähigkeit in

realen und gespielten Situationen

Sich in die Gemeinschaft einbringen

ZB begrüßen; anreden; sich vorstellen

Sprechen über Vorlieben und Abneigungen, über

den persönlichen Alltag (Familie, Wohnung,

Schule, Umwelt, . . .) und über Lebensgewohnheiten,

auch anhand von Zeichnungen, Fotos, Basteleien,

Werkstücken ua.

Fragen stellen (nachfragen) und beantworten

Antwort verweigern und Verständnis dafür anstreben,

Verweigerung anerkennen

Eigenes Befinden darstellen; Gefühle benennen

und über Gefühle sprechen

Besprechen, wodurch und warum man sich beeinträchtigt

fühlt

Wünsche äußern, Vorschläge machen

Gemeinsames Handeln ermöglichen

ZB Gemeinsamkeiten und Unterschiede feststellen

Eigene Meinungen und Handlungen begründen;

auf Gegenmeinungen eingehen und Handlungsmotive

anderer zu ergründen versuchen

Sich entschuldigen; Konflikte bearbeiten; Kompromisse

schließen; verantwortlich Entscheidungen

herbeiführen

Ermutigen; zum Mittun auffordern; Hilfe anbieten

und erbitten, geben und annehmen; danken; trösten

Sich für Benachteiligte einsetzen; begründet Kritik

einbringen

Unterhalten und informieren

ZB Erlebtes und Erfundenes erzählen; Rätsel aufgeben;

Witze erzählen; jemanden nachahmen

Wörter, Spielregeln, einfache Sachverhalte aus

Natur und Technik erklären

Gesprächs-, Sozial- und Sprachverhalten

Gesprächsverhalten üben

Sich zu Wort melden, zuhören und ausreden lassen,

sich auf einen Vorredner beziehen, beim

Thema bleiben

Verschiedene Funktionen von Standard-

und Herkunftssprache erkennen

und erproben

Übungen zum Gebrauch der Standardsprache nach

dem jeweiligen Bedarf; Standard- und Herkunftssprache

gebrauchen und die unterschiedliche Wirkung

beobachten (Mundart — Umgangssprache —

Hochsprache)

Ausdrucksvolles Sprechen üben und

Verständlichkeit anstreben

Die Wirkung von unterschiedlicher Sprechintensität

erfassen und erproben, Artikulation, Stimmführung,

Lautstärke, Mimik und Gestik üben (zB

anhand von Lautgedichten und Sprachspielen)

Rede- und Gesprächsformen

Verschiedene Gesprächsformen erproben

Partner-, Kleingruppen- und Klassengespräche

führen; Gespräche in Spielformen anwenden (zB

Ratespiel, Rollenspiel)

SCHREIBEN

Verfassen von Texten

Erzählen/Spielen mit Sprache

Schreiben über sich

Von eigenen Erlebnissen, Erfahrungen und Problemen

erzählen

Schreiben nach Vorgaben

Nach Bilderfolgen, Reizwörtern und verschiedenen

Mustern erzählen (zB Sagen, Märchen, Lügengeschichten)

Erzählanfänge und -schlüsse erfinden. Einfache

Erzählkerne ausbauen

Mit Sprache spielen

Spielen mit Lauten, Wörtern und Sätzen (zB einfache

Gedichte, Rätsel, Geheimsprache, -schrift)

Informieren/Erklären/Argumentieren

Sachverhalte für sich klären

Gedanken und Informationen notieren

Sachverhalte für andere verständlich

darstellen

Andere über Erfahrungen und Sachverhalte informieren

Anfertigen kleiner Skizzen als Erklärungs- und

Veranschaulichungshilfe

Wörter erklären

Gemeinsames Handeln planen

Pläne für Klassenveranstaltungen entwerfen, Vorschläge

unterbreiten

Einfache Begündunen finden

Lösungsvorschläge zu Problemen unterbreiten

Appellieren

Zu Handlungen auffordern

In kurzen Texten werben, einladen

Partnerschaftliche Beziehungen

herstellen und fördern

Sich entschuldigen, sich bedanken, trösten, ermuntern

Übungen zur Textgestaltung

Einüben des schriftlichen Sprachgebrauchs

im Sinne von Wortbedeutung,

Satzbau, Gliederung und Verständlichkeit

Aus Einzelsätzen Kurztexte entwickeln

Bilder- und Gedankenfolgen ordnen

Umstellen, Verkappen und Erweitern von Sätzen/

Texten als Stilübung

Rechtschreiben

Entwickeln eines Rechtschreibbewußtseins

Erkennen, daß nicht jedem Buchstaben ein Laut

und nicht jedem Laut ein Buchstabe entspricht

Orthographische Sicherung eines

Gebrauchswortschatzes

Optische, akustische, schreib- und sprechmotorische

Lernhilfen verwenden

Großschreibung

Schreibung von Eigennamen und von Eigennamen

abgeleiteten Eigenschaftswörtern (Cankar, Cankarjev,

cankarski)

Klangbild — Schriftbild

Fürwörter der höfliche Anrede

Schreibung des Mittelwortes der Vergangenheit

(rekel, dal, šel: Aussprache rekeu, dau, šeu); Erkennen

und Schreiben der stimmhaften und stimmlosen

S-Laute (z, s) und Zischlaute (z, s)

Abteilen von Wörtern

Zeichensetzung

Punkt, Doppelpunkt, Anführungszeichen, Fragezeichen,

Rufzeichen

Im Wörterbuch nachschlagen

Grenzwörter benützen, Alphabetisieren, Stichwörter

erkennen (zB „up", „upanje"; unter „upati",

„vedenje" unter „vesti" suchen), einige erläuternde

Zeichen und Abkürzungen verstehen

Individuelle Rechtschreibschwächen

beheben

Eine Fehlerkartei anlegen, Selbsttraining

LESEN UND TEXTBETRACHTUNG

Lesetechniken

Entwickeln von Lesetechniken zur

rascheren Sinnerfassung

Blickspanne erweitern, Konzentrationsübungen

durchführen

Wortgestalten ergänzen (Wortfamilien bilden)

Sich auf einen Text einstellen

Überschriften, Bilder und graphische Gliederung

eines Textes

Stilles sinnerfassendes Lesen

Wortgruppen, Sätze, satzübergreifende Beziehungen

überblicken und erfassen

Fließendes lautes und deutliches

Vorlesen

Einen Text zum Vorlesen vorbereiten (Unterstreichen

von Wörtern, Kennzeichnen von Pausen, phonetischen

Grundhilfen)

In natürlichen Situationen vorlesen (zB im Sitzkreis

anderen unbekannte Texte vorlesen)

Stimmführung und Sprachmelodie beachten

Vortragen dichterischer und nichtdichterischer

Texte

Stimmton durch richtiges Atmen regeln

Standardsprachliche Lautung beachten

Wirkung auf den Zuhörer abschätzen, auch bei

auswendig gelernten Texten

Texte und Textverständnis

Kurze epische Texte

Volks- und Kunstmärchen, Sagen, Schwänke,

Fabeln, Erzählungen lesen, um sich zu unterhalten,

Spannung zu erleben, sich anregen zu lassen

Diese Texte nacherzählen, umgestalten, illustrieren

ua.

Einfach strukturierte Gedichte

Vorwiegend Gedichte erzählender und sprachspielerischer

Art vortragen und (selbstgewählte)

Gedichte eventuell auswendiglernen

Einfache dramatische Texte

Schwänke, Sketches und dramatisierte Geschichten

ua. spielen und in Szene setzen

Bild- und Wortwitze

Situation und Pointe erfassen

Kinder- und Jugendbücher, Sachbücher

Eigene Leseerfahrungen mitteilen (auch mit Leseproben)

Nichtdichterische Texte

Anhand von erlebnishaften Texten Probleme

besprechen (etwa aus folgenden Themenbereichen

Familie, Schule, Freundeskreis, Arbeitswelt, Abenteuer,

Tierwelt, Umwelt)

Lexika und Sachbücher

Gezielt Informationen suchen und entnehmen

Medienerziehung

Fernsehen, Film, Hörfunk

Möglichkeiten der Medien erkennen

Arten von Sendungen (Filmen) unterscheiden

Programm besprechen

Über Lieblingssendungen reden

Zugang zu Büchern

Öffentliche Büchereien und Schulbibliotheken

benützen, Informationen über Bücher einholen und

Bücher erwerben lernen

Kinder- und Jugendzeitschriften;

Jugendseiten in Tageszeitungen

Inhalte besprechen

Graphische Gestaltungen besprechen und vergleichen

Umgang mit Comics

Verschiedene Arten von Comics besprechen

Kennzeichen nennen (epische Kastentexte und

Sprechblasen unterscheiden)

SPRACHBETRACHTUNG UND SPRACHÜBUNG

Sprache im Verwendungszusammenhang

Leistungen sprachlicher und nichtsprachlicher

Zeichen in verschiedenen

Verwendungsbereichen unterscheiden

Besprechen der Anwendung von nichtsprachlichen

Zeichen (Verkehrszeichen, Bildzeichen, Gesten

ua.); ihre Leistung im Vergleich zu sprachlichen

Zeichen erkennen

Den Sprachgebrauch in verschiedenen

Kommunikationssituationen

betrachten

Die sprachlichen Mittel beim Grüßen, Anreden,

Entschuldigen uä. einschätzen

Mißverstehen und Nichtverstehen

zur Sprache bringen

Verständigungsschwierigkeiten auf Grund von fehlendem

Vorwissen, unterschiedlichen Wortbedeutungen,

regionalen Unterschieden, undeutlicher

Aussprache ua. besprechen

Bedeutung sprachlicher Zeichen

Spielen mit verschiedenen Bedeutungen

Durch Austauschen von Lauten/Buchstaben und

Wörtern Bedeutungen spielerisch verändern

Bedeutungsumfang eines Wortes im

Wörterbuch und die eingeengte

Bedeutung im Textzusammenhang

feststellen

Ersetzen von Wörtern; Vergleichen der Bedeutungen

eines Wortes in verschiedenen Texten (zB

nositi — breme, glavo visoko, v srcu nositi)

Planvolle Erweiterung des Wortschatzes

In Sachkreisen den Wortschatz erweitern; Wortfelder

aufbauen und die Bedeutung der Wörter erklären

Übungen zur Wortbildung

Durch Vor-, Nach- und Zwischensilben neue Wörter

bilden. Ableitung, Begriffsbildung mit besonderer

Beachtung des Unterschiedes zwischen dem

Deutschen und Slowenischen (zB poštni urad —

Postamt)

Wortfamilien

Wort-, Satz- und Textgrammatik

Redeabsichten und grammatische

Bauformen des Satzes erkennen und

entsprechende Satzzeichen setzen

Informieren, fragen, auffordern, wünschen, bitten

uä. als Redeabsichten erkennen;

Den unterschiedlichen Bau von Aussagesatz, Fragesatz

und Aufforderungssatz feststellen

Den Textzusammenhang untersuchen

Leitwörter eines Textes erkennen

Satzglieder abgrenzen

Umstellen von Satzgliedern; Abwägen, welche Veränderungen

der Betonung und des Aussageinhalts

sich dadurch ergeben; Haupt- und Gliedsatz unterscheiden

Grundwortarten und Stellvertreter

des Nomens erkennen

Verb, Nomen und Adjektiv erkennen und ihre Aufgaben

beschreiben

Pronomen als Ersatzformen für Nomen. Numerale.

Fehlen des Artikels in der slowenischen Schriftsprache

im Unterschied zur slowenischen Mundart und

zum Deutschen

Zeitstufen und Zeitformen unterscheiden

Die natürlichen Zeitstufen (Gegenwärtiges, Vergangenes

und Zukünftiges) erfassen

Unterschiedliche grammatische Zeitformen erkennen

An einfachen Beispielen die Darstellung der Zeitstufen

durch die grammatischen Zeitformen besprechen

Standardsprachliche Verwendung

von Verb, Nomen und Adjektiv üben

Übereinstimmung der Satzglieder in Geschlecht,

Zahl und Fall. Die häufige Verwendung der Fälle

(zB verneinter Satz, genitivus partitivus, verschiedene

maskuline Akkusativform und dgl.) Verbalaspe

Präpositionen mit dem richtigen Fall verbinden

Zweite Klasse (4 Wochenstunden)

SPRECHEN

Förderung der sprachlichen Handlungsfähigkeit in

realen und gespielten Situationen

Sich in die Gemeinschaft einbringen

und gemeinsames Handeln

ermöglichen

Sprachhandlungen in bestimmten Situationen

erproben und anwenden (etwa anhand folgender

Themenbereiche: Freude — Angst, Zuneigung/

Freundschaft, Konflikte, Behinderte; Tiere,

Umwelt)

Zu den Beispielen, die in der 1. Klasse angeführt

sind, kommen als Schwerpunkte folgende hinzu

Schimpfen, beleidigen, drohen; über eigene Befindlichkeiten

sprechen (Freude, Angst, Erwartung,

Enttäuschung ...); schmeicheln, verlocken, loben,

zustimmen, sich anschließen, trösten

Streitsituationen besprechen (Ursachen, Formen,

Folgen ...) und Lösungswege suchen (den Streit

abklingen lassen durch zeitliches Zurückstellen,

Standpunkte vor der Gruppe darstellen, Argumente

suchen und vorbringen, um Hilfestellung der Mitschüler

ersuchen, Hilfestellung anbieten . . .)

Unterhalten und informieren

ZB spontan fabulieren; reale und fiktive Interviews

gestalten; Gelesenes vorstellen; Anweisungen zu

konkreten Anlässen geben (etwa zu einem Spiel);

Vorschläge machen (etwa für die Arbeitsweise und

-abfolge in der Gruppe)

Gesprächs-, Sozial- und Sprachverhalten

Gesprächsverha1ten üben

Sich zu Wort melden, zuhören und ausreden lassen,

sich auf einen Vorredner beziehen, beim

Thema bleiben, sich beim Sprechen an das Wesentliche

halten

Kritische Auseinandersetzung erlernen

Eigene Meinung begründen, gegensätzliche Positionen

erkennen und anerkennen, sich in andere

hineinversetzen, Argumente suchen und in Gesprächen

verwenden

Verschiedene Funktionen von Standard-

und Herkunftssprache erkennen

und erproben

Übungen zum Gebrauch der Standardsprache nach

dem jeweiligen Bedarf Standard- und Herkunftssprache

gebrauchen und die unterschiedliche Wirkung

beobachten (Mundart — Umgangssprache —

Hochsprache)

Ausdrucksvolles Sprechen üben und

Verständlichkeitanstreben

Die Wirkung von Sprechintensität erfassen und

erproben, Artikulation, Stimmführung, Lautstärke,

Mimik und Gestik üben (zB anhand von Lautgedichten

und Sprachspielen)

Rede- und Gesprächsformen

Verschiedene Gesprächsformen erproben

Partner-, Kleingruppen- und Klassengespräche

führen; diskutieren

Verschiedene Darstellungsformen

üben

Stegreifspiel; Gestaltung von Sendungen (nach

Möglichkeit mit Einsatz von audiovisuellen

Medien)

SCHREIBEN

Verfassen von Texten

Erzählen/Spielen mit Sprache

Schreiben über sich

Von Erlebnissen, Erfahrungen und Problemen

erzählen

Schreiben nach Vorgaben

Erzählkerne ausbauen und verändern

Bilderfolgen/Photos in eine Geschichte umsetzen

Die Erzählperspektiven wechseln

Erzählelemente in eine Geschichte einbauen

Geschichten erfinden

Fabulieren, Butalci-Geschichten schreiben

Mit Sprache spielen

ZB Verse, Reime, Scharaden, Rätsel verfassen

Ein Thema in verschiedenen Textsorten darstellen

Informieren/Erklären/Argumentieren

Informationen speichern

Informationen sammeln, einfache Texte zusammenfassen

und kürzen

Sachverhalte für sich und andere

verständlich erklären

Lerntips geben, Bastei- und Spielanleitungen entwerfen

Bildzeichen erläutern

Schreiben in Handlungszusammenhängen

Maßnahmen und Verhaltensweisen begründen

Kurze Stellungnahmen zu verschiedenen, auch

widersprüchlichen Meinungen formulieren

Appellieren

Zu Handlungen auffordern

In kurzen Texten werben (zB Plakat, Flugblatt)

Jemanden einladen, um etwas ersuchen

Partnerschaftliche Beziehungen

herstellen und fördern

Überzeugen, sich bedanken, ermuntern, trösten,

sich entschuldigen

Übungen zur Textgestaltung

Einüben des schriftlichen Sprachgebrauchs

im Sinne von Wortbedeutung,

Satzbau, Gliederung und Verständlichkeit

Verwenden von Pronomen und Konjunktionen

zum Textaufbau

Einen Text in Absätze gliedern

Varianten im Satzbau erproben

Formulieren desselben Inhalts in

unterschiedlichen Situationen

ZB Bitten, Mahnen, Auffordern

Komplexere Texte

Wirkungen von unterschiedlich verknüpften Sinneinheiten

und Sachverhalten erproben

Texte durch Absätze sinnvoll gliedern

Innere Folgerichtigkeit komplexerer Texte herausarbeiten

Rechtschreiben

Stärkung des Rechtschreibbewußtseins

Zunehmend Einsichten in Regelhaftigkeiten der

Rechtschreibung gewinnen

Orthographische Sicherung eines

Gebrauchswortschatzes

Verschiedene Lernhilfen kombiniert verwenden

Großschreibung

Schreibung von Eigennamen und von Eigennamen

abgeleiteten Eigenschaftswörtern (Koroška, Koro-sěc,

koroški), Fürwörter der höflichen Anrede

Klangbild - Schriftbild

ZB Auslaut -lj, -l (valj, val); -nj, -n (manjkati, konj;

zaman); Vorsilbe v-u (vleči-uleči se); Unterscheidung

der stimmhaften und stimmlosen S-Laute

(z-s) und Zischlaute (ž-š); regressive Assimilierung

(glasba), Auslautverhärtung (mož)

Abteilen von Wörtern

Zeichensetzung

Der Beistrich in der Aufzählung und zwischen Sätzen

Satzzeichen in der wörtlichen Rede

Im Wörterbuch nachschlagen

Grenzwörter benützen, Alphabetisieren, Stichwörter

erkennen

Erläuternde Zeichen und Abkürzungen verstehen

Individuelle Rechtschreibschwächenbeheben

Arbeit mit der Fehlerkartei

Selbsttraining (zB Partner- und Zweistufendiktat)

LESEN UND TEXTBETRACHTUNG

Lesetechniken

Entwickeln von Lesetechniken zur

rascheren Sinnerfassung

Blickspanne erweitern

Wortbilder vervollständigen

Stilles sinnerfassendes Lesen

Zusammenhänge in Texten erfassen

Fließendes und lautes Vorlesen

Texte in Sinnabschnitte gliedern, sinntragende Elemente

durch entsprechende Stimmführung herausheben

(Sprechtempo, Lautstärke, Tonhöhe, Pausen)

und Textintentionen dadurch verdeutlichen

Vortragen dichterischer und nichtdichterischer

Texte

Inhalt und Form verdeutlichen zB direkte Reden

hervorheben, Dialoge gestalten, Leitwörter hervorheben

Texte und Textverständnis

Epische Texte

ZB Volkstümliche Literatur, Erzählungen, auch aus

der Gegenwartsliteratur, lesen, um sich zu unterhalten,

um Erfahrungen zu gewinnen, um sich mit

Figuren zu identifizieren, um sich als Leser in das

literarische Geschehen einzubinden (zB durch Stellungnahmen,

Perspektivenwechsel, Rollenübernahme,

zeitliche Übertragung)

An humorvollen Texten, Sprachspielereien, Nonsenstexten

Spaß haben

Lyrische Texte

Erzählende Gedichte vortragen und in ihrem

Handlungsablauf erfassen; formale Merkmale

beobachten

Sprachspielerische Gedichte nachbilden

Stimmungs- und gefühlsbetonte Gedichte erleben;

Klangelemente und Sprachbewegung erfassen

Kurze dramatische Texte

Hörspiele, Sketches erschließen, eventuell auch

spielen

Arbeitsanweisungen umsetzen lernen

Werbetexte erkennen und beurteilen

Sachbücher

Informationen entnehmen, auch im Zusammenhang

mit anderen Unterrichtsgegenständen

Selbständige Informationsentnahme als Arbeitstechnik

entwickeln

Medienerziehung

Fernsehen, Film und Hörfunk

Ausgewählte Filme, Einzelsendungen und Serien

besprechen

Unterschiede in der Art der Darstellung erkennen

und Wirkungen besprechen

Häufige Darstellungsformen von Sendungen

besprechen (zB Interview, Reportage, Quiz)

Zugang zu Büchern

Büchereien benützen lernen

Informationen zum Erwerb eigener Bücher einholen

Kinder- und Jugendzeitschriften;

Jungendseiten in Tageszeitungen

Sich in einer Zeitschrift orientieren lernen

Werbung, Sachinformation und Unterhaltung

unterscheiden lernen

Umgang mit Comics

Typische Kennzeichen von Figuren erkennen (zB

Bösewicht)

Vermarktung von Comic-Figuren (Poster, Abzeichen

usw.)

Kinder- und Jugendbücher

Bücher vorstellen (mit Leseproben)

Nichtdichterische Texte erlebnishafter

und sachbezogener Art

Erfahrungswelt durch Texte aus den Themenbereichen

Schule, Arbeit, Familie, Freizeit, Technik,

Natur, Tier, menschliches Zusammenleben, Frieden

erweitern

SPRACHBETRACHTUNG UND SPRACHÜBUNG

Sprache im Verwendungszusammenhang

Eindeutigkeit und Mehrdeutigkeit

in Aussagen feststellen

Unklarheiten zur Sprache, bringen; unklare Aussagen

umformen; Ursachen und Gründe für mangelnde

Eindeutigkeit nennen

Erkennen, mit welchen sprachlichen

Mitteln Kontakt hergestellt

wird

Sprachliche Mittel zur Kontaktherstellung (zB auffordern,

fragen, bitten) erarbeiten und situations-

und partnergemäß einsetzen

Ursachen für unterschiedlichen Sprachgebrauch je

nach Partner und Situation erkennen

Den Einfluß der Rolle auf das

sprachliche Verhalten betrachten

Sprachliche Verhaltensweisen in verschiedenen

Rollen erproben (Rollenspiel) und die Unterschiede

feststellen

Bedeutung sprachlicher Zeichen

Erweiterung des Wortschatzes

Den Wortschatz in Sachkreisen planvoll erweitern;

Wortfelder aufbauen; Unter- und Überordnung

feststellen; Wortbedeutungen abgrenzen

Bedeutungsbeziehungen von Wörtern

erproben

Verb und Nomen, Nomen und Adjektiv übereinstimmen

(Kongruenz der Bedeutungen); übliche

und nicht übliche Bedeutungsbeziehungen zwischen

Verb und Nomen, Nomen und Adjektiv

besprechen (semantische Verträglichkeit); Bedeutung

von Wörtern in übertragener und bildhafter

Verwendung erkennen

Möglichkeiten der Wortbildung

unterscheiden

ZB Ableitungen mit Vor- und Nachsilben bilden;

Bedeutungsdifferenzierung beachten

Wort-, Satz- und Textgrammatik

Abgrenzen und Erkennen von Satzgliedern

als Bauteile des Satzes

Satzglieder abgrenzen; Subjekt und Prädikat

benennen; Ergänzungen feststellen

Durch Verkürzen und Erweitern von Satzgliedern

Aussagen präzisieren bzw. stilistisch verändern

Sprachliche Mittel zur Herstellung

von Beziehungen zwischen Sätzen

und Satzteilen feststellen

Die Verwendung von zusammenhangstiftenden

Mitteln (Konjunktionen, Verweiswörter, wie

„takrat", „tam", „zato", und Pronomen) in eigenen

Texten auf ihre Sprachrichtigkeit überprüfen

Die Funktionen von Zeitformen in

Texten erkennen

Feststellen, wie natürliche Zeitstufen in grammatischen

Zeitformen ausgedrückt werden können;

zeitliche Abstufungen durch Zeitformen (Präsens,

Perfekt, Plusquamperfekt, Futur) und durch Zeitangaben

deutlich machen

Übungen zur standardsprachlichen

Verwendung der Wortarten

Die richtige Fallbildung bei Nomen, Adjektiv und

Pronomen sichern; betonte und unbetonte Formen

des Personalpronomens; bestimmte und unbestimmte

Form beim Adjektiv; Infinitiv, Supinum;

Modus

Dritte Klasse (4 Wochenstunden)

Sprechen

a) Erweiterung der sprachlichen Fähigkeiten

durch Sprachhandeln in modellhaft ausgewählten

und in realen Situationen

Durch Sprechen gemeinsames Lernen und Handeln

ermöglichen

Überblick über Problembereiche von allgemeiner

Bedeutung gewinnen und in Gesprächen behandeln

(zB Wohnen, Spiel und Sport, Berufs- und Arbeitswelt,

Güterverteilung in der Welt, Krieg und Frieden);

Wünsche, Bedürfnisse, Konflikte thematisieren;

Handlungs- bzw. Lernziele (zB für Projektarbeit)

suchen und auswählen; Zusammenarbeit planen

und steuern (zB Vereinbarungen treffen und sie

geänderten Bedingungen anpassen, auf fördernde

bzw. hemmende Umstände und Verhaltensweisen

reagieren)

Informieren, erzählen und unterhalten

Informationen beschaffen (zB durch Befragen

sachkundiger Personen, durch gestelltes Beobach-

ten, aus Büchern und Zeitschriften); (→ Schreiben)

Informationen aufbereiten und weitergeben (Informationsmaterial

gliedern, Schwerpunkte setzen,

Anschauungsmaterial einsetzen);

Schüler, die sich auf ein bestimmtes Thema vorbereitet

haben, interviewen (dazu Fragen ausarbeiten);

über Ergebnisse von Gruppenarbeiten berichten;

von Erlebnissen, Erfahrungen und Problemen

erzählen; Geschichten erfinden; Unterschiede beim

Erzählen beachten; die Sprechweise spielerisch verändern

(zB Sprechtempo, Lautstärke, Gestik);

Appellieren

verschiedene appellative Sprachhandlungen erproben

und ihre Wirkung besprechen (zB zum Handeln

auffordern, für etwas werben); sich/jemanden/

etwas entschuldigen bzw. rechtfertigen, Rechtfertigung

verlangen (verschiedene Formen erproben,

vergleichen und beurteilen);

b) Gesprächs-, Sozial- und Sprachverhalten

Gesprächs- und Redeverhalten weiterentwickeln

und auf Grund von Beobachtungen (zB auch durch

eine Außengruppe) beurteilen; nonverbales Verhalten

besprechen; aktives Zuhören üben; den

Gebrauch der Standardsprache festigen;

Verständlichkeit verbessern durch Übungen zur

deutlichen Artikulation, durch Variieren des

Sprechtempos und der Stimmführung und durch

Erweiterung des Stimmvolumens und der Resonanz;

c) Rede- und Gesprächsformen

Berichterstattung; Interview, Kurzreferat; Diskussion;

Rollenspiel;

Schreiben

a) Verfassen von Texten

Erzählen/Spielen mit Sprache

Schreiben über sich

Von Erlebnissen, Erfahrungen und Problemen

erzählen; besondere Möglichkeiten des Ausbaus

verwenden (zB direkter Einstieg ins Thema)

Erzählen nach Vorgaben

ZB Erzählkerne ausbauen

Ein Thema in verschiedenen Erzählmustern darstellen

Bilder/Fotos als Themen benützen

Die Erzählperspektiven wechseln

Geschichten erfinden

Geschichten phantastischer oder utopischer Natur

schreiben

Mit Sprache spielen/Freies Schreiben

ZB Parodieren

Sketches entwerfen

Reime verfassen

Mit Sprache experimentieren (Textcollagen, -montagen uä.)

Schreiben nach Impulsen (Musik, Bilder usw.)

Informieren/Erklären/Argumentieren

Informationen speichern und Inhalte wiedergeben

(→ Sprechen)

ZB einem Text Informationen nach bestimmten

Gesichtspunkten entnehmen; Sachtexte kürzen

Anhand von Notizen Verlaufs- und Ergebnisprotokolle

anlegen (ua. im projektorientierten Unterricht)

Den Inhalt dichterischer Texte zusammenfassen

und den persönlichen Eindruck darlegen

Praktische Mitteilungen aus dem Schüleralltag

adressatengerecht formulieren (ua. Krankmeldung,

Verleihordnung in der Schülerbücherei)

Sachverhalte für sich und andere verständlich

erklären

ZB über Ereignisse berichten

Spielregeln, Gebrauchsanweisungen, Verlustanzeigen

formulieren, auch mit graphischen Hilfen

Einfache Begriffe erläutern

Leitfragen zu Texten schriftlich beantworten (→

Lesen und Textbetrachtung)

Begründen und Bewerten

ZB Begründungen formulieren und zu widersprüchlichen

Meinungen Stellung nehmen

Verantwortlich Stellung beziehen

Appellieren

Zu Handlungen auffordern

ZB Flugblätter, Aufrufe, Ansuchen, Vorschläge

schreiben (ua. für ein persönliches Anliegen)

Anfragen, Anträge, Beschwerden herstellen und

fördern

ZB Einladungen schreiben (in Brief- und Plakatform

ua.)

Sich schriftlich bedanken, entschuldigen

Eine Bitte, einen Wunsch äußern

Ermuntern, trösten, Hilfe anbieten uä.

b) Übungen zur Textgestaltung

Einüben des schriftlichen Sprachgebrauchs im

Sinne von Wortbedeutung, Satzbau, Gliederung

und Verständlichkeit

ZB die Bedeutung von Fachwörtern sichern und im

Textzusammenhang gezielt verwenden

Adressatengerechter Einsatz formelhafter Wendungen,

besonders in appellativen Texten (Anrede- und

Grußformeln uä.)

Verschiedene Textanfänge erproben und vergleichen

Den Text durch Absätze übersichtlicher gliedern

Sätze und Absätze sinnvoll verknüpfen

c) Rechtschreiben

Festigung des Rechtschreibbewußtseins

Nach der Schreibweise eines Wortes gezielt fragen

Die Schreibweise eines Wortes kontrollieren (zB

durch Nachschlagen) und kommentieren

Orthographische Sicherung des Wortschatzes

Verschiedene Lernhilfen auch kombiniert verwenden

(besonders im Sinne des phonetischen, grammatischen

und semantischen Prinzips)

Großschreibung

Schreibung häufiger Fremdwörter

Vorwörter k — h, z — s

Beachtung von Quantität und Qualität der Vokale

(Wechsel o — e, s stricem, s klobukom)

Beachtung der regressiven Assimilierung

Auslautverhärtung

Gleich oder ähnlich klingende Laute lj — 1, nj — n,

v — u

Abteilen von Wörtern

Zeichensetzung (Sprachbetrachtung und Sprachübung)

Der Beistrich zwischen Teilsätzen (Hauptsatz

— Hauptsatz, Hauptsatz — Gliedsatz)

Individuelle Rechtschreibschwächen beheben

Im Wörterbuch nachschlagen; erläuternde Zeichen

und Abkürzungen verstehen

Selbständige Fehlerkontrolle (zB im Partner- und

Zweistufendiktat)

Lesen und Textbetrachtung

a) Lesetechniken

Anwenden der erworbenen Lesetechniken zur

raschen Sinnerfassung und Sinngestaltung

Stilles sinnerfassendes Lesen

Zusammenhänge in Texten erfassen (Inhalt, Aufbau,

Form)

Sinnvermittelndes Vorlesen

Vorlesen dichterischer und nichtdichterischer

Texte

Texte in Sinnabschnitte gliedern und mögliche

Interpretationen durch entsprechende Stimmführung

verdeutlichen

Vortragen dichterischer und nichtdichterischer

Texte

Vorbereitetes Vortragen, zB von Szenen mit verteilten

Rollen und von Gedichten

b) Texte und Textverständnis

Dichterische Texte verschiedener Art erleben,

erschließen und gelegentlich vortragen

Epische Texte, zB Erzählungen, Kurzgeschichten

und Kalendergeschichten (auch humorvolle Texte,

Kriminal- und Detektivgeschichten)

Lyrische Texte, zB Stimmungsgedichte, engagierte,

experimentelle Lyrik, Erzählgedichte, Balladen

Texte aus verschiedenen musikalischen Bereichen,

zB Lieder und Songs, auch auf Inhalt und Wirkung

untersuchen (fächerübergreifender Unterricht)

Dramatische Texte, zB Szenen, Sketches (auch

spielen)

Jugendliteratur

Bücher vorstellen (mit Leseproben)

Themen mit Hilfe von Leitfragen erarbeiten

Gelesenes besprechen

Nichtdichterische Texte erlebnishafter und sachbezogener

Art lesen, gelegentlich vergleichen sowie

ihre Absicht und Wirkung untersuchen, zB zu folgenden

Themen: Arbeitswelt und Beruf, Sport,

Umwelt, Natur, Technik, Friede, Gewalt

Sachbücher

Selbständig Informationen entnehmen, auch

fächerübergreifend Zusammenhänge herstellen, zB

bei der Ausarbeitung von Projekten (→ Sprechen,

Schreiben)

c) Medienerziehung

Fernsehen und Hörfunk

Hinführen zum kritischen Auswählen aus dem Programmangebot,

Fernseh- und Hörfunksendungen

(insbesondere Jugendprogramme) besprechen

Feststellen und Erkennen unterschiedlicher Mittel

von Fernsehen und Hörfunk

Film

Besprechen von gemeinsam gesehenen Filmen

Zugang zu Büchern

Büchereien benützen, Entscheidungshilfen zum

Erwerb von Büchern erarbeiten

Aufmachung eines Buches besprechen

Jugendzeitschriften

Arten, Inhalte und Ziele untersuchen

Tages- und Wochenzeitungen

Sich in einer Tages- und Wochenzeitung zurechtfinden

lernen und einzelne Bereiche unterscheiden

(zB Politik, Lokales, Werbung, Sport)

d) Literatururkunde

Textverständnis fördern, auch durch Hinweise auf

formale Merkmale des Werkes und durch Einbettung

in den historischen und biographischen

Zusammenhang

Merkmale gebundener Sprache (Vers, Reim,

Rhythmus, Klanggestalt) untersuchen und ihre

Wirkung in Texten beobachten

Sprachbetrachtung und Sprachübung

a) Sprache im Verwendungszusammenhang (→

Sprechen — Schreiben)

Nähe und Distanz der Partner (zB familiäres,

freundschaftliches, sachliches, offenes, feindseliges.

Gesprächsklima)

Die Auswirkungen des Verhältnisses der Kommunikationspartner

auf die Wahl der sprachlichen

Mittel (Wortwahl, Satzbau, Aussprache) beobachten

und beschreiben

Situationsgemäßes sprachliches Verhalten (→ Sprechen)

Die sprachlichen Mittel beim Anbahnen von

Gesprächen, beim Ausdrücken von Gefühlen und

Stimmungen beobachten und ihre Wirkung einschätzen

Formelhafte Sprache in standardisierten Situationen

ZB beim Telefonieren, Gratulieren, in Wetterberichten,

Kochrezepten, Unfallberichten die Formelhaftigkeit

der verwendeten Sprache erkennen und

ihre Leistung besprechen (zB Ökonomie, Hilfe zur

Orientierung und Sicherheit in der sprachlichen

Bewältigung einer Situation)

b) Bedeutung sprachlicher Zeichen

Erweiterung des Wortschatzes

Bedeutungsumfang von Wörtern abgrenzen, Überschneidungen

aufzeigen. Wörter mit ähnlicher und

gegensätzlicher Bedeutung ordnen. Bedeutung von

Fremdwörtern klären

Abstufung von Äußerungen

Aufzeigen, wie zB Gewißheit, Ungewißheit, Möglichkeit,

Wahrscheinlichkeit und Zweifel ausgedrückt

werden

Wortbildung

Neue Wörter durch Wechsel der Wortart bilden.

Möglichkeiten der Wortbildung mit Hilfe des

Ablautes erkennen.

c) Text-, Satz- und Wortgrammatik

Textgrammatik

Einige sprachliche Mittel erkennen, die in einem

Text den Zusammenhang herstellen (insbesondere

Zeitform, Verbalaspekt, Verweiswörter)

Erkennen, wie in einem Text die Stellungnahme

des Schreibers/Sprechers deutlich werden kann (zB

Redekommentierung mit Konditional zB naj, bi

und situativ gebrauchten Wörtern)

Feststellen, in welchem Zusammenhang das Passiv

eine mögliche Darstellungsweise ist

Satzgrammatik

Teilsätze eines Ganzsatzes abgrenzen;

Merkmale von Hauptsatz und Gliedsatz erkennen

Funktion abhängiger Sätze feststellen (zB Darstellung

von Zeit, Mittel, Zweck, näherer Bestimmung,

Ergänzung von Personen, Sachen ua.) im Zusammenhang

mit der Herstellung und Deutung von

Texten

Teilsätze durch Satzglieder mit gleichem Aussagewert

ersetzen und mögliche Bedeutungsveränderungen

beobachten

Fallwechsel in verneinten Sätzen (bewußtmachen

und üben)

Wortgrammatik

Maskuline Akkusativformen im Singular unterscheiden

lernen

Bildung des Modus und des Passivs besprechen;

Funktion von Konjunktionen und Relativpronomen

als Einleitewörter von abhängigen Sätzen

erkennen; (→ Schreiben)

Interrogativpronomen und Adverbien erkennen

und benennen, ihre Funktion im Fragesatz und in

der Ersatzprobe feststellen;

Demonstrativpronomen erkennen und benennen,

seine Funktion als Begleiter, Ersatz- und Verweisform

unterscheiden

d) Sprachübung (→ Sprechen und Schreiben)

Ausdrucksmöglichkeiten erweitern und durch

Umformen zB von Satzgliedern in Gliedsätze

Sprachliche Mittel zum Ausdruck von Gewißheit,

Zweifel, Wahrscheinlichkeit uä. erwerben und

erweitern (etwa entsprechende Verben, Situative,

Modus)

Die standardsprachlich richtige Fügung von mehrteiligen

Satzgliedern üben (zB flektiertes Adjektiv,

Apposition)

Schriftliche Arbeiten

Schul- und Hausübungen

Sechs Schularbeiten, je drei im Semester.

4. Klasse (4 Wochenstunden)

Sprechen

a) Erweiterung der sprachlichen Fähigkeiten

durch Sprachhandeln in modellhaft ausgewählten

und in realen Situationen

Durch Sprechen gemeinsames Lernen und Handeln

ermöglichen

Überblick über Problembereiche von allgemeiner

Bedeutung gewinnen; Problembewußtsein entwickeln

durch Darstellen, Vergleichen und Beurteilen

von Sachverhalten anhand von Themen, wie zB Bildungs-

und Berufslaufbahn, Arbeitswelt, Interessengruppierung,

Vorurteile, Medien, Mode, Ernährung

und Gesundheit, Werbung;

Interessen aussprechen und Klarheit über verschiedene

Interessenslagen erlangen; Interessen vergleichen,

gewichten, bewerten und vertreten;

Interessenausgleich anstreben;

Konflikte zwischen verschiedenen Gesprächspartnern

(zB Erwachsene — Jugendliche, Vorgesetzte

— Untergebene, Produzenten — Konsumenten)

thematisieren und Lösungen suchen;

Informieren, erzählen und unterhalten

ZB Sachverhalte darstellen, über die die Schüler im

Unterricht und außerhalb des Unterrichtes Erfahrungen

gesammelt und Kenntnisse gewonnen

haben (fächerübergreifende Thematik); von Erlebnissen,

Erfahrungen und Problemen erzählen, die

sich in Lern- und Arbeitssituationen ergeben (ua.

auch im Hinblick auf die Schul- und Berufslaufbahn);

Interviews vorbereiten, durchführen und auswerten;

Eindrücke und Erfahrungen in Sprache umsetzen

(Reportage; auch in spielerischer Form);

Argumentieren

Gründe für eigene und fremde Meinungen anführen;

erläuternde Beispiele geben; Widersprüche

aufzeigen; Gegenargumente erwägen und zu entkräften

versuchen

Appellieren

ZB Wünsche und Interessen einer Gruppe als deren

Sprecher vertreten (auch im Rahmen von Unterrichtsprojekten);

Informationen, Argumente und Beispiele beim

Appellieren einsetzen; die Interessen, Erfahrungen

und Erwartungen der Geschäftspanner bzw. Zuhörer

abschätzen und bei der Gestaltung der Appelle

berücksichtigen;

b) Gesprächs-, Sozial- und Sprachverhalten

In verschiedenen Gesprächsformen eigene Meinungen

und Handlungen sowie die anderer begründen;

Auseinandersetzungen sachlich führen;

Gegensätzliche Positionen erkennen und anerkennen;

Manipulationen für sich und andere durchschaubar

machen;

Standardsprache zweckmäßig einsetzen und ihren

Gebrauch festigen und sie zweckmäßig einsetzen

lernen.

c) Rede- und Gesprächsformen

Diskussion und Debatte (auch Leitung eines

Gesprächs); Referat; kurze Reden zu aktuellen

Anlässen; Rollenspiel; Interview und Reportage;

Schreiben

a) Verfassen von Texten

Erzählen/Spielen mit Sprache

Schreiben über sich

Von Erlebnissen und Erfahrungen erzählen; besondere

Berücksichtigung der Darstellungsweise (Gliederung,

sprachliche Formulierung)

Erzählen nach Vorgaben

Kurze Prosatexte umformen (zB dramatisieren)

Geschichten erfinden

Literarische Kleinformen schreiben (zB Fabeln,

Märchen, Schlager, Gedichte, Rätsel)

Mit Sprache spielen/Freies Schreiben

ZB mit Sprache experimentieren

Parodieren

Assoziatives Schreiben nach optischen und musikalischen

Impulsen

Informieren/Erklären/Argumentieren

Informationen speichern und Inhalte wiedergeben

ZB Stichwortzettel anlegen

Sachtexte exzerpieren und kürzen

Fragenkatalog für Meinungsumfragen und Interviews

ausarbeiten

Verlaufs- und Ergebnisprotokolle anlegen (ua. im

projektorientierten Unterricht)

Lebenslauf abfassen

Den Inhalt dichterischer Texte zusammenfassen

und den persönlichen Eindruck darlegen (→ Lesen

und Textbetrachtung)

Sachverhalte für sich und andere verständlich

erklären (→ Sprechen)

ZB Schaubilder erläutern

Einfache Begriffe, ursächliche Zusammenhänge

und Sachverhalte erklären

Texte kurz besprechen und die persönliche Meinung

darlegen

Begründen und Bewerten (→ Sprechen)

ZB Probleme aus dem Erfahrungsbereich der Schüler

darstellen

Zu unterschiedlichen Meinungen Stellung beziehen

Begründungen für die eigene Meinung formulieren

Kurztexte mit argumentierender Stellungnahme

schreiben

Appellieren

Zu Handlungen auffordern

Mit Argumenten auffordern und werben (zB für

persönliche, schulische und außerschulische Anliegen)

(→ Sprechen)

Leserbriefe zu aktuellen Anlässen verfassen

Appellative Textsorten aus dem praktischen Schriftverkehr

verfassen

ZB Inserate, Bestellungen, Stellengesuche (Bewerbungen),

Anträge, Ansuchen, Beschwerden, Reklamationen

schreiben

b) Übungen zur Textgestaltung

Fachausdrücke klären und gezielt verwenden

Verbal- bzw. Nominalstil probieren (zB durch

Umformen) und funktionsgerecht verwenden

Die äußere Form und optische Gestaltung von Texten

des praktischen Schriftverkehrs berücksichtigen

Informierende, erklärende und argumentierende

Texte verständlich gestalten durch

Einfachheit: kurze Sätze, bekannte Wörter,

anschauliche Beispiele

Übersichtlichkeit: geordnete Gedankenfolge, Hervorheben

von Wichtigem

Kürze: Beschränkung auf das Wesentliche

c) Rechtschreiben

Sicherung des Rechtschreibbewußtseins

Regeln und Rechtschreibhilfen gezielt anwenden

Orthographische Sicherung des Wortschatzes

Verschiedene Lernhilfen kombiniert verwenden

(besonders im Sinne des grammatischen, semantischen

und etymologischen Prinzips)

Groß- und Kleinschreibung

Schreibung häufiger Fremdwörter (Unterschiede

zum Deutschen)

Abteilen von Wörtern

Getrennt- und Zusammenschreibung

Wortverbindungen wie medtem, zato usw.

Zusammenfassung der häufigsten Fälle der Zeichensetzung

Im Wörterbuch nachschlagen

Individuelle Rechtschreibschwächen beheben

Selbständige Fehlerkontrolle

Lesen und Textbetrachtung

a) Lesetechniken

Weiterentwickeln der erworbenen Lesetechniken

zur raschen Sinnentnahme und zur Sinnvermittlung

b) Texte und Textverständnis

Dichterische Texte verschiedener Art erleben,

erschließen und gelegentlich vortragen

Epische Texte, zB Kurzgeschichten, Erzählungen,

Anekdoten und Novellen; Inhalt und Form besprechen

Lyrische Texte, unterschiedliche Arten von Gedichten;

Inhalte und kennzeichnende Merkmale besprechen

Dramatische Texte, zB Bühnenstücke (auch auszugsweise),

Hörspiele, Szenen (auch spielen oder

durch Theateraufführungen und audio-visuelle

Medien kennenlernen)

Jugendliteratur

Bücher vorstellen (mit Leseproben), besprechen

und dabei Urteilsvermögen entwickeln

Nichtdichterische Texte

Berichtende und beschreibende Formen auf ihre

Absicht und Wirkung untersuchen, zB Texte über

künstlerische und wissenschaftliche Leistungen,

wirtschaftliche und politische Fragen, Beruf und

Arbeitswelt, Freizeit, Umweltschutz (mit besonderer

Berücksichtigung Österreichs)

Sachbücher

Informationen sammeln, vergleichen und auswerten

(auch in Projekten) (→ Schreiben, Sprechen)

c) Medienerziehung

Fernsehen/Hörfunk/Film

Sendungen besprechen und den Bereichen der

Unterhaltung, Information und Bildung zuordnen

Medienkonsum feststellen und beurteilen

Wirkungen von Sendungen besprechen und deren

Merkmale nennen

Sendungen gegebenenfalls imitieren

Einige Mittel der Filmgestaltung aufzeigen, zB Einstellung,

Kameraführung, Schnitt, Trickaufnahme

Zugang zu Büchern

Büchereien benützen

Buch als Ware besprechen

Tageszeitungen, Wochenzeitungen

Einige tatsachen- und meinungsorientierte journalistische

Stilformen unterscheiden

Berichte über ein Ereignis in verschiedenen Tageszeitungen

vergleichen

Gegebenenfalls eine Schülerzeitung, Wandzeitung

oder eine Seite für eine Tageszeitung herstellen

d) Literaturkunde

Merkmale der genannten epischen, lyrischen und

dramatischen Formen anhand von Texten aufzeigen;

ZB Ich- und Er-Form in epischen Texten unterscheiden

Ästhetische Merkmale (zB Aufbau, Sprachform,

sprachliche Bilder) an Texten erkennen

Besondere Wirkungsmöglichkeiten gebundener

Sprache aufzeigen

Die Entwicklung der Handlung in Dramen durch

Rede und Gegenrede (Dialog) beobachten

Textverständnis fördern durch Hinweise auf die

Entstehungsbedingungen (politische, soziale und

biographische)

Sprachbetrachtung und Sprachübung

(→ Sprechen, Schreiben)

a) Sprache im Verwendungszusammenhang

Rolle und Sprachgebrauch

Die Auswirkungen der Kommunikationssituation

(zB symmetrisches, asymmetrisches Verhältnis;

gesprochene und geschriebene Sprache) auf den

Einsatz der sprachlichen Mittel beobachten

Emotionalisierung bzw. Versachlichung der Rede

(→ Sprechen)

Inhalts- und Beziehungsaspekt in Gesprächssituationen

unterscheiden lernen

verschiedene Sprachformen (→ Lesen und Textbetrachtung)

Das Auftreten verschiedener Sprachformen (zB

Standardsprache, Umgangssprache, Mundart)

besprechen. An ausgewählten Beispielen Merkmale

erkennen

Sprachliche Besonderheiten, die für bestimmte

Gruppen (zB soziale Gruppen, Alters- und Berufsgruppen)

kennzeichnend sind, besprechen

Stilebenen, wie etwa gehobene, saloppe, derbe Ausdrucksweise

unterscheiden und ihre Intentionen

und Wirkungen besprechen. Verschiedene Stilebenen

in der Literatursprache vergleichen

b) Bedeutung sprachlicher Zeichen

Erweiterung des Wortschatzes

Wortfelder aufbauen; Bedeutungen mit Hilfe von

Merkmalen unterscheiden;

Bedeutung von Wörtern in verschiedenen Textzusammenhängen

feststellen

Bedeutungsvarianten eines Wortes im individuellen

Sprachgebrauch verschiedener Sprecher beobachten

Bedeutung von Fremdwörtern klären

Bedeutungsunterschiede

Bedeutung ähnlicher Wörter gegeneinander

abgrenzen, regionale und gruppenspezifische

Besonderheiten im Wortschatz feststellen

Abstufung von Äußerungen (→ Sprechen)

Beobachten, wie Äußerungen anderer wiedergegeben

werden können.

Feststellen, wodurch eine persönliche Deutung in

der Wiedergabe zum Ausdruck gebracht wird

Übertragene Bedeutung (→ Lesen und Textbetrachtung)

Sprachliches Bild, Vergleich, Metapher in Texten

aufzeigen; Wirkung bildhafter Ausdrucksweise

besprechen

Wortbildung (→ Schreiben)

Neue und ungewöhnliche Wortzusammensetzungen,

besonders in der Werbung und in den Zeitungen

feststellen, ihre Bedeutung klären; ähnliche

Möglichkeiten auf spielerische Art erproben

c) Text-, Satz- und Wortgrammatik

Textgrammatik

Den thematischen Zusammenhang eines Textes

durch die Mittel der Wiederholung (Rekurrenz)

und des Ersatzes (Paraphrase, Substitution) feststellen

Die Modifizierung der Aussage mit Hilfe von

Modalverben, modifizierenden Verben, konditionalen

futuristischen Formen und Situativen feststellen,

die Art der Kommentierung abwägen

Satzgrammatik

Die Verknüpfung von Sätzen und Satzteilen mit

Hilfe von Konjunktionen, Adverbien und Relativpronomen

erkennen, durch welche logische, räumliche,

zeitliche ua. Beziehungen dargestellt werden

Möglichkeiten des Ausbaus von Satzgliedern mit

verschiedenen Mitteln (zB nominale und satzwertige

Erweiterungen) erkennen und erproben

Das Bewußtsein der unterschiedlichen Verwendung

des Passivs in Deutsch und Slowenisch festigen

Wortgrammatik

Die Fügung von mehreren Wörtern zu Gruppen

mit fester Bedeutung unter grammatischen, orthographischen

und semantischen Gesichtspunkten

besprechen (zB iz dneva v dan, tjavdan . . .)

Die Verwendung von Adverbien zur räumlichen,

zeitlichen, emotionalen uä. Situierungen der Rede

feststellen (Situative)

d) Sprachübung

Die standardsprachlich richtige Verwendung von

Infinitiv und Supinum, Konjunktionen und Präpositionen

sowie des Duals, insbesondere beim Femininum,

üben

Den richtigen Fall von Relativpronomen und Satzverknüpfungen

bilden

Die richtige Verwendung des Reflexivpronomens

„svoj" festigen. Standardsprachliche Formen der

Attributierung (besonders Genitivattribut, Apposition)

üben

Schriftliche Arbeiten

Schul- und Hausübungen

Sechs Schularbeiten, je drei im Semester

Didaktische Grundsätze

a) Für alle Leistungsgruppen

Die Wahl der Unterrichtsmethoden steht dem

Lehrer grundsätzlich frei; auf den neuesten Stand

der Wissenschaft sowie auf die spezifischen Bedürfnisse

der Klassen bzw. Leistungsgruppen ist

Bedacht zu nehmen. Der Methodenvielfalt ist

gegenüber jeder einseitigen Vorgangsweise der

Vorzug zu geben.

Bei der Erarbeitung des Lehrstoffes sind die

Schüler zu möglichst großer Selbsttätigkeit anzuleiten,

wofür sich soziale Arbeitsformen (zB Partner-

und Gruppenarbeit) besonders eignen.

Der Sprachenunterricht hat auf eine unmittelbare,

mündliche Anwendung der Sprache abzuzielen.

In Einzelfällen kann von diesem Grundsatz

gelegentlich abgewichen werden (Erklärungen von

Strukturen usw.).

Der Veranschaulichung kommt in allen Phasen

des Spracherwerbs größte Bedeutung zu. Audiovisuelle

Medien (Tuchtafel, Tafelskizze, Folie,

Gegenstände, Wandbilder, Filme, Dias, Video,

Tonträger, Wort- und Bildkarten) sollen gezielt

eingesetzt werden.

Dem Spielerischen und Musischen kommt im

Sprachenunterricht große Bedeutung zu. Reime,

Lieder und Spiele (Rollenspiele, Ratespiele, Denkspiele

usw.) sind wirkungsvolle Motivationsträger.

Sie ermöglichen es dem Lehrer, sehr viel Abwechslung

in das Unterrichtsgeschehen zu bringen, darüber

hinaus auch grundlegende Redemittel in einer

die Schüler sehr ansprechenden Form zu üben, zu

festigen und anzuwenden. Zu beachten ist, daß das

Nachspielen von Lehrbuchdialogen nicht zum

Selbstzweck wird.

Bei der Auswahl der Themen ist innerhalb des

vorgesehenen Rahmens auf die individuellen

Bedürfnisse der Klasse bzw. Leistungsgruppe einzugehen.

Die Auseinandersetzung mit den Themen soll

persönlichkeitsbildend sein und von konkreten

Kommunikationssituationen ausgehen. Landes- und

kulturkundliche Informationen sollen mit den

übrigen Themen sinnvoll verbunden werden. Das

Vermitteln und Abprüfen von isolierten Informationen

ist zu vermeiden.

Bei der Behandlung der Themen sind nach Möglichkeit

Querverbindungen zu anderen Gegenständen

herzustellen.

Größere Themengebiete, zB aus Bereichen der

Umwelt, Arbeitswelt und zwischenmenschlichen

Beziehungen, sollen gelegentlich als Projekte —

auch in Zusammenarbeit mit Lehrern anderer

Gegenstände — erarbeitet werden.

Grundsätzlich ist das Erreichen von größtmöglicher

Sprachrichtigkeit anzustreben. Andererseits ist

den Schülern in bestimmten Phasen des Lernprozesses

Gelegenheit zu geben, im freien Gebrauch

das bisher Gelernte zu „erproben", auch wenn

dabei Fehler gemacht werden.

Das Hinweisen auf Fehler soll die Schüler zum

richtigen Sprachgebrauch und längerfristig zu einer

Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenz führen.

Korrekturen sind so vorzunehmen, daß das Selbstwertgefühl

der Schüler nicht beeinträchtigt wird.

Beim Sprechen sollen die natürliche Sprechsituation

und Kommunikation durch Korrekturen möglichst

wenig gestört werden. Dies bedingt aber

regelmäßige Diagnose mit zielgerichteten Übungen

in späteren Phasen.

b) Differenzierung in Leistungsgruppen

Bei der Differenzierung in Leistungsgruppen ist

zu beachten, daß die Schüler sehr unterschiedliche

sprachliche Kenntnisse besitzen und Lerndefizite

nicht in gleicher Weise bei allen Lernbereichen

bestehen. Die Einteilung in Leistungsgruppen hat

unter Beachtung der unterschiedlichen Leistungen

in den einzelnen Lernbereichen zu erfolgen, wobei

die II. und III. Leistungsgruppe insbesondere auch

die Aufgabe der Förderung von Sprachanfängern

übernimmt. Eine besondere Lernschwäche in nur

einem Lernbereich darf nicht zur Zuordnung in die

unterste Leistungsgruppe führen.

Die Differenzierung in den Teilbereichen erfolgt

— nach Quantität, durch eine der Klassensituation

angepaßte Auswahl an Situationen und Themen

(beim Sprechen), der vorgesehenen Möglichkeiten

des Schreibens (wobei die Schreibabsichten

„Erzählen", „Informieren", „Appellieren" zu

berücksichtigen sind), an Lesestoffen (wobei die

verschiedenen Textsorten — epische, lyrische,

dramatische und nichtdichterische Texte — zu

berücksichtigen sind);

— nach Qualität und Verständlichkeit, durch eine

unterschiedliche Höhe des Anspruchs an Situationsgerechtheit

(zB Unter welchen Bedingungen

spreche/schreibe ich?), Adressatengerechtheit

(An wen richte ich mich?), Intentionsgerechtheit

(In welcher Absicht äußere ich mich?)

und Sachgerechtheit (Entsprechen meine Aussagen

dem Sachverhalt?), an Angemessenheit

des Umfangs und der Wortwahl beim Schreiben,

an innerer Folgerichtigkeit, Einfalls- und

Gedankenreichtum beim Sprechen und Schreiben;

— nach dem Lerntempo. Der Lehrer hat die Möglichkeit,

je nach Leistungsfähigkeit der Schüler,

im jeweiligen Teilbereich, ein Stoffgebiet kurz-

oder längerfristig zu behandeln;

— durch Auswahl, Einschränkung oder Erweiterung

der im Lehrplan vorgesehenen Möglichkeiten,

wobei die vorgegebenen Absichten und

Ziele zu berücksichtigen sind;

— nach Komplexität und Verständlichkeit durch

Berücksichtigung des angemessenen Umfangs

der Arbeit, der Wortwahl, der inneren Folgerichtigkeit,

des Einfalls- und Gedankenreichtums

und der Situationsgerechtheit;

— durch Individualisierung; Aufarbeitung der

Fehler, Mängel und Beachtung des jeweiligen

Lerndefizits durch den Einsatz verschiedener

Arten von Lernhilfen für die einzelnen Schülergruppen;

— nach dem Schwierigkeitsgrad der Inhalte, nach

Interessen, Begabungen und Fähigkeiten der

Schüler, die auch durch die Art der Aufgabenstellung

zu berücksichtigen sind;

— nach der zunehmenden Fähigkeit der Schüler,

Einsicht und Übersicht in Bau und Funktion der

Sprache zu gewinnen, sowie durch Übungen

das Gelernte zu festigen, zu sichern und anzuwenden;

— durch zunehmende Genauigkeit und Detailliertheit;

— durch Gliederung der Lernziele in Teillernziele,

die durch leistungsschwächere Schüler in der II.

und III. Leistungsgruppe zu erreichen sind;

— durch Bereithalten besonderer Aufgaben zur

Förderung begabter und leistungsfähiger Schüler;

— nach dem Lernzuwachs bzw. möglichen Lücken,

worüber die notwendigen Informationen

bei der Überprüfung des Leistungsstandes Auskunft

geben (Daraus ergibt sich der Bedarf oder

die Motivation entweder zum Weiterlernen

oder zum Wiederholen betimmter Sequenzen.);

— durch eine innere Gliederung des Unterrichtes

nach dem Ergebnis der Lernzielkontrollen.

Beim Lesen sind neben dem Schwierigkeitsgrad

der Texte auch die Interessen der Schüler und die

Art der Aufgabenstellung bei der Textbetrachtung

(Inhaltsaspekt, Formaspekt, Sprachaspekt) wichtige

Differenzierungskriterien.

Da das Rechtschreiben nur eines von mehreren

Einstufungskriterien ist, ist zu berücksichtigen, daß

sich in jeder Leistungsgruppe Schüler mit unterschiedlichem

Rechtschreibniveau befinden.

Grundstätzlich soll dabei von der Sicherung des

jeweiligen Gebrauchswortschatzes ausgegangen

werden.

Der Rechtschreibunterricht erfordert daher die

Individualisierung bei der Aufarbeitung der Fehler

bzw. erfordert er verschiedene Arten von Lernhilfen

für die Schüler (optische, akustische, grammatische,

semantische, etymologische)."

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 12. September 1988

in Kraft.

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