511. Verordnung: Änderung der Lehrpläne für Minderheiten-Volksschulen und für den Unterricht in Minderheitensprachen in Volks- und Hauptschulen in den Bundesländern Burgenland und Kärnten
Gesetzestext (1 Artikel)
Artikel I
Auf Grund des § 19 des Minderheiten-Schulgesetzes
für Kärnten, BGBl. Nr. 101/1959, in der
Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 326/1988
und des § 7 Abs. 6 des Gesetzes über die Regelung
des Volksschulwesens im Burgenland, LGBl.
Nr. 40/1937 (Burgenländisches Landesschulgesetz
1937), sowie unter Bedachtnahme auf die §§ 10 und
16 des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/
1962, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz
BGBl. Nr. 327/1988, wird verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht
vom 24. Mai 1966, mit welcher Lehrpläne für
Minderheiten-Volksschulen und für den Unterricht
in Minderheitensprachen in Volks- und Hauptschulen
in den Bundesländern Burgenland und
Kärnten erlassen werden, BGBl. Nr. 118, in der
Fassung der Verordnungen BGBl. Nr. 459/1976,
294/1980 und 169/1984 wird wie folgt geändert
1. § 3 lautet
„§ 3. § 4 Abs. 1 lit. a und b der Verordnung des
Bundesministers für Unterricht vom 4. Juni 1963,
BGBl. Nr. 134, in. der Fassung der Verordnung
BGBl. Nr. 441/1986 ist auf die im § 1 Z 1 bis 3
genannten Lehrpläne anzuwenden."
2. In Anlage 1 (Lehrplan der Volksschulen
(Volksschulklassen, Volksschulabteilungen) mit
deutscher und slowenischer Unterrichtssprache)
lautet die Überschrift des Ersten Teiles
„ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN".
3. In Anlage 1 entfällt im Ersten Teil die Überschrift
„A. Allgemeine Bestimmungen"
4. In Anlage 1 Erster Teil lautet Abschnitt II
„II. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR
DIE GRUNDSCHULE UND VOLKSSCHULOBERSTUFE
1. Art und Gliederung des Lehrplanes
Der Lehrplan der Grundschule ist ein Lehrplan
mit Rahmencharakter. Dieser äußert sich in der allgemeinen
Festlegung des Bildungsziels, der Bildungs-
und Lehraufgaben und des Lehrstoffs für
die einzelnen Unterrichtsgegenstände sowie der
fachübergreifenden Lernbereiche. Der Lehrplan
bildet die Grundlage für die eigenverantwortliche
Planung und Durchführung des Unterrichts durch
den Lehrer.
Mit dem allgemeinen Bildungsziel und den Bildungs-
und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände
ist der Lehrplan zielorientiert.
Der Lehrstoff der einzelnen Unterrichtsgegenstände
deckt den Inhaltsaspekt des Unterrichts ab.
Die allgemeinen didaktischen Grundsätze und die
den einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordneten
didaktischen Grundsätze geben Leitlinien für
unterrichtliches Entscheiden und Handeln.
Für den Sachunterricht, Deutsch, Lesen, Mathematik,
Musikerziehung, Bildnerische Erziehung,
Schreiben, Werkerziehung und Leibesübungen gelten
die Bestimmungen des jeweiligen Lehrplanes
der Volksschule, Siebenter Teil, mit der Maßgabe,
daß dieser Unterricht auf den ersten drei Schulstufen
gemäß dem Minderheiten-Schulgesetz für
Kärnten in annähernd gleichem Ausmaß in deutscher
und slowenischer Sprache zu erteilen ist.
Der Lehrstoff ist im Lehrplan in der Regel in
zwei Spalten dargestellt
In der linken Spalte wird die stoffliche Grobstruktur
angegeben und dadurch die inhaltliche
Linienführung eines Unterrichtsgegenstandes verdeutlicht.
In der rechten Spalte wird die Grobstruktur
modellhaft konkretisiert, sehr oft beispielhaft
interpretiert.
Der Lehrplan umfaßt
Allgemeine Bestimmungen einschließlich der
Unterrichtsprinzipien,
Allgemeines Bildungsziel,
Allgemeine didaktische Grundsätze,
Stundentafel,
Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoff und
didaktische Grundsätze der Unterrichtsgegenstände.
2. Zusammenfassung der Schulstufen
Die je einem Schuljahr entsprechenden Schulstufen
werden im Lehrplan der Volksschule (Grundschule)
zu zwei Grundstufen zusammengefaßt, und
zwar so, daß sich die Grundstufe I über die erste
und zweite Schulstufe und die Grundstufe II über
die dritte und vierte Schulstufe erstreckt. Die
Grundstufe I und die Grundstufe II bilden die
Grundschule.
Innerhalb einer Grundstufe sind die im Lehrplan
angegebenen Jahresziele als Richtmaß anzusehen.
Die Zusammenfassung von Schulstufen ermöglicht
die Verlängerung der Lernzeit durch einen sich
über zwei Unterrichtsjahre erstreckenden Zeitraum,
wenn dies aus didaktischen Gründen erforderlich
ist.
Erforderlichenfalls kann die Schulkonferenz mit
Zustimmung des Bezirksschulrates und des Landesschulrates
einzelne Teilaufgaben von einer Schulstufe
auf die andere verlegen.
Zum Schuleingangsbereich vergleiche auch
Punkt 9 und zur Volksschuloberstufe Punkt 12.
3. Gliederung der Bildungsangebote nach Unterrichtsgegenständen
— Dauer unterrichtlicher Einheiten
Auf Grund der §§ 6 und 10 des Schulorganisationsgesetzes
ist der Lehrstoff der Grundschule
nach Unterrichtsgegenständen gegliedert, denen in
den Stundentafeln Zeitrichtwerte zugeordnet werden.
Damit ist der Lehrer verpflichtet, den Kindern
Bildungsangebote aus allen angeführten Lernbereichen
zu machen. Dem Wesen des Grundschulunterrichts
entspricht es, eine strenge Scheidung des
Lehrstoffs nach Unterrichtsgegenständen zu vermeiden.
Dies ist schon deshalb nötig, weil der
Unterricht in der Grundschule — besonders auf
der Grundstufe I — womöglich von den Erfahrungen,
Interessen und Bedürfnissen der Kinder ausgeht
oder diese zumindest einbezieht. Somit sind
die Lernanlässe oft situationsorientiert und fachübergreifend.
Auf der Grundstufe II wird sich der
Unterricht in größerem Ausmaß an den Eigengesetzlichkeiten
bestimmter Lernbereiche orientieren.
Ab der 4. Schulstufe ist der Pflichtgegenstand Slowenisch
als eigenständiger Unterrichtsgegenstand
zu führen. Die Dauer unterrichtlicher Einheiten in
der Grundschule orientiert sich vor allem an der
Konzentrations- und Lernfähigkeit der Kinder und
hängt von der jeweiligen Lehraufgabe und vom
Lehrstoff ab. Sie wird sich deshalb — mit Ausnahme
von raum- bzw. personengebundenem
Unterricht (zB Leibesübungen, Werkerziehung,
Slowenisch in der 4. Schulstufe) — im allgemeinen
nicht an der schulorganisatorischen Zeiteinheit
„Unterrichtsstunde" orientieren. Im Stundenplan
ist daher nur der raum- bzw. personengebundene
Unterricht auszuweisen.
4. Unterrichtsprinzipien
Der Schule sind viele Bildungs- und Erziehungsaufgaben
gestellt, die nicht einem Unterrichtsgegenstand
oder wenigen Unterrichtsgegenständen
zugeordnet werden können, sondern nur fächerübergreifend
im Zusammenwirken vieler oder aller
Unterrichtsgegenstände zu bewältigen sind. Kennzeichnend
für diese Bildungs- und Erziehungsaufgaben
ist, daß sie in besonderer Weise die Grundsätze
der Lebensbezogenheit und Anschaulichkeit
und die Konzentration der Bildung berücksichtigen;
kennzeichnend für sie ist ferner, daß sie nicht
durch Lehrstoffangaben allein beschrieben werden
können, sondern als Kombination stofflicher,
methodischer und erzieherischer Anforderungen zu
verstehen sind; und schließlich, daß sie unter Wahrung
ihres interdisziplinären Charakters jeweils in
bestimmten Unterrichtsgegenständen oder Teilen
von Unterrichtsgegenständen einen stofflichen
Schwerpunkt besitzen.
Als solche Bildungs- und Erziehungsaufgaben,
die auch „Unterrichtsprinzipien" genannt werden,
sind aufzufassen
Gesundheitserziehung
Leseerziehung
Medienerziehung
Musische Erziehung
Politische Bildung (einschließlich Friedenserziehung)
Interkulturelles Lernen
Sexualerziehung
Sprecherziehung
Erziehung zum Umweltschutz
Verkehrserziehung
Wirtschaftserziehung (einschließlich Sparerziehung
und Konsumentenerziehung)
Die Umsetzung der Unterrichtsprinzipien im
Schulalltag erfordert eine wirksame Koordination
der Unterrichtsgegenstände unter Ausnützung
ihrer Querverbindungen, den Einsatz geeigneter
zusätzlicher Unterrichtsmittel und allenfalls die
gelegentliche Heranziehung außerschulischer
Fachleute. Für diese Umsetzung bieten sich vor
allem projektorientierter Unterricht und Formen
offenen Unterrichts an. Die Unterrichtsprinzipien
sollen jedoch nicht eine Vermehrung des Lehrstoffs
bewirken, sondern zu einer intensiven Durchdringung
und gezielten Auswahl des im Lehrplan
beschriebenen Lehrstoffs beitragen. Unterrichts-
prinzipien bleiben auch gleichbedeutend, wenn in
bestimmten Schulstufen zur selben Thematik
eigene Unterrichtsgegenstände geführt werden.
5. Entscheidungsfreiräume im Lehrplan — Methodenfreiheit
und Methodengerechtheit
Der Rahmencharakter des Lehrplanes
ermöglicht dem Lehrer Entscheidungsfreiräume
hinsichtlich der Auswahl und Gewichtung,
der zeitlichen Verteilung, der Konkretisierung
und Strukturierung der Lehrstoffe sowie hinsichtlich
der Festlegung der Unterrichtsmethoden
und -mittel nach verschiedenen didaktischen
Gesichtspunkten.
Aus dieser Entscheidungsfreiheit des Lehrers hinsichtlich
seiner Unterrichtsarbeit erwächst ihm
seine pädagogische und didaktische Verantwortung.
Wahl und Anwendung von Unterrichtsmethoden
sind zudem eine schöpferische Leistung.
Für die Auswahl und Gewichtung der Lehrstoffe
innerhalb der einzelnen Unterrichtsgegenstände ist
Ausgewogenheit anzustreben; soziale, emotionale,
intellektuelle und körperliche Bildung stehen in
engem Zusammenhang und sind daher entsprechend
zu berücksichtigen. Außerdem sollen für die
Auswahl und Gewichtung der Lehrstoffe folgende
Grundsätze beachtet werden
— die Berücksichtigung des Lernstandes der
Klasse im allgemeinen sowie einzelner Schüler
im besonderen;
— die Berücksichtigung des sozialen und kulturellen
Umfeldes des Kindes und der Schule
sowie aktueller Anlässe;
— das Vermeiden von Überlastungen bzw.
Überforderungen des Schülers durch zu
umfangreiche, verfrühte oder zu komprimierte
Anforderungen, die sowohl der notwendigen
Vertiefung und Verinnerlichung
von Lern- und Bildungsinhalten als auch
einer ausgewogenen Persönlichkeitsentwicklung
hinderlich sind;
— die Berücksichtigung exemplarischer Lehrstoffe,
das heißt solcher Inhalte, die in besonderer
Weise geeignet erscheinen, grundlegende
und bedeutsame Einsichten und
Erkenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten,
Erfahrungen und Erlebnisse auf andere Sachverhalte
zu übertragen.
Der im vorliegenden Lehrplan angeführte Lehrstoff
beinhaltet hinsichtlich des Slowenischunterrichtes
Grundanforderungen, die den Lehrstoff
nach unten abgrenzen und so eine weitgehende
Übereinstimmung trotz örtlich verschiedener Ausgangsbasis
ermöglichen. Erweiterungsstoffe sind
durch das Wort „allenfalls" gekennzeichnet. Unter
günstigen Voraussetzungen werden die Grundanforderungen
überschritten werden können.
6. Unterrichtsplanung
Im Sinne des § 17 Abs. 1 des Schulunterrichtsgesetzes
ist unterrichtliches Planen Ausdruck der
eigenständigen und verantwortlichen Unterrichts- und
Erziehungsarbeit des Lehrers.
Der Lehrplan dient dem Lehrer bei seiner Planung
als Grundlage für
— die Konkretisierung des allgemeinen Bildungsziels,
der besonderen Bildungsaufgaben
und fachübergreifenden Lernbereiche sowie
der Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen
Unterrichtsgegenstände;
— die Konkretisierung und Auswahl der Lehrstoffe;
dabei Berücksichtigung der geographischen,
sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen
Bedingungen einer Region bzw.
Hinweise auf besondere örtliche Gegebenheiten;
— die zeitliche Verteilung und Gewichtung der
Ziele und Lehrstoffe;
— die Festlegung der Methoden (Unterrichtsgliederung,
Sozial- und Arbeitsformen, Projekte,
Differenzierungsmaßnahmen und ähnliches)
und Medien des Unterrichts.
Der Lehrstoff der Pflichtgegenstände ist bei
zweisprachigem Unterricht auf den ersten drei
Schulstufen in beiden Unterrichtssprachen der gleiche.
Jeder Lehrer hat bei seiner unterrichtlichen
Arbeit von einer Jahresplanung (auch für den slowenischsprachigen
Unterricht) auszugehen, die
eine Konkretisierung des Lehrplanes für die jeweilige
Schulstufe und Schulsituation bezogen auf ein
Unterrichtsjahr darstellt. Die Arbeit mit dem Lehrbuch
ist dieser Konzeption unterzuordnen.
Im Jahresplan erfolgt ab Beginn des Schuljahres
eine erste vorläufige zeitliche Anordnung der Lehrstoffe,
und zwar nach Gegebenheiten des Jahreskreises,
unter Berücksichtigung der regionalen und
örtlichen Bedingungen, hinsichtlich der Möglichkeit
von Querverbindungen zwischen verschiedenen
Unterrichtsgegenständen (vorfachlicher, fachübergreifender
Unterricht), nach vorgesehenen
Schulveranstaltungen usw. sowie nach sachlogischen
bzw. lehrgangsgemäßen Gesichtspunkten
gemäß der Stoffstrukturen. Für Übung, Wiederholung,
freies Lernen, Spiel und Feier usw. ist bereits
bei der Jahresplanung ein entsprechender Zeitrahmen
vorzusehen. Aktuelle Ereignisse und Lernanlässe
sind im Sinne des Gelegenheitsunterrichts aufzugreifen.
Der Grundschule ist damit mehr Möglichkeit
gegeben, Lebens- und Erfahrungsraum für
Kinder zu sein.
Die klassenbezogene Jahresplanung soll während
des Schuljahres durch mittelfristige Planungen
ergänzt werden.
Diese sollen auch die aktuellen Bedürfnisse und
Interessen der Schüler berücksichtigen und ihnen
ein dem Alter und der Entwicklung entsprechendes
Maß an Mitbestimmung ermöglichen können. Hier
bieten sich u. a. auch Formen des offenen Unterrichts
an.
Angebotene regionale Jahrespläne (auch für den
slowenischsprachigen Unterricht) können dem
Lehrer als Hilfe für seine Planungsentscheidungen
dienen.
7. Lernen und Lehren in der Grundschule
a) Lernformen
Um den Unterricht in der Grundschule kindgemäß,
lebendig und anregend zu gestalten, soll der
Lehrer verschiedene Lernformen ermöglichen. Ausgehend
von den eher spielorientierten Lernformen
der vorschulischen Zeit soll zu bewußtem, selbständigem,
zielorientiertem Lernen hingeführt werden.
Dieses Lernen kann durch folgende grundschulgemäße
Formen gefördert werden
— Lernen im Spiel
— offenes Lernen
— projektorientiertes Lernen
— entdeckendes Lernen
— informierendes Lernen
— wiederholendes und übendes Lernen uam.
b) Lerngesetzmäßigkeiten und Lerntechniken
Bei der Planung und Organisation von Lernprozessen
sollen für das Lernen in der Schule relevante
Erkenntnisse der Lernforschung Berücksichtigung
finden. Lern- und Arbeitstechniken sind situationsbezogen
zu vermitteln und einzuüben.
c) Zwei Lehrer in einer Klasse
In Klassen der 1. bis 3. Schulstufe, in welchen
zum zweisprachigen Unterricht angemeldete Schüler
gemeinsam mit nicht angemeldeten Schülern
unterrichtet werden, wird der Unterricht, zeitlich
begrenzt, von zwei Lehrern (Klassenlehrer und
Zweitlehrer) gemeinsam gestaltet.
Dadurch kann sichergestellt werden, daß unter
Bedachtnahme auf die individuellen Lernvoraussetzungen
(siehe 1. Didaktischer Grundsatz „Kindgemäßheit
und Berücksichtigung der Lernvoraussetzungen")
alle Schüler eine optimale Förderung
erhalten.
Während der Anwesenheit des Zweitlehrers wird
sich der Klassenlehrer in festzulegenden Unterrichtsphasen
vor allem mit den zum zweisprachigen
Unterricht angemeldeten Schülern in slowenischer
Unterrichtssprache befassen.
Die inhaltliche und zeitliche Verteilung der Aufgaben
zwischen dem Klassenlehrer und dem Zweitlehrer
orientiert sich in den einzelnen Unterrichtsphasen
zB an der Lehrabsicht, der Anzahl der zum
zweisprachigen Unterricht angemeldeten Schüler
sowie deren Sprachkompetenz in Slowenisch mit
der Maßgabe, daß der Unterricht für die zum zweisprachigen
Unterricht angemeldeten Schüler insgesamt
in annähernd gleichem Ausmaß in deutscher
und slowenischer Sprache erfolgt.
Der Zweitlehrer befaßt sich während dieser Zeit
mit den nicht zum zweisprachigen Unterricht angemeldeten
Kindern in deutscher Unterrichtssprache.
Darüber hinaus dient die Anwesenheit des
Zweitlehrers in der Regel flexiblen Gruppenbildungen,
wobei in diesen Unterrichtsphasen die Sprachzugehörigkeit
nicht als Differenzierungskriterium
gelten kann. Die Zusammensetzung der Gruppen
wird nur durch Interesse, Selbsteinschätzung,
unterschiedliche Lernvoraussetzungen, Freundschaftsbeziehungen,
Lerntempo usw. sowie durch
methodische Überlegungen bestimmt.
Hinsichtlich der verschiedenen quantitativen,
qualitativen und methodischen Differenzierungsmaßnahmen
wird auf die didaktischen Grundsätze
(Punkt 7) verwiesen.
In dieser Phase können auch Differenzierungskriterien
platzgreifen, die interkulturelles Lernen
besonders fördern.
Das kooperative Zusammenwirken der beiden
Lehrer hat insbesondere unter den Gesichtspunkten
zu erfolgen,
— daß momentan auftretenden Lernschwierigkeiten
und Lernproblemen bei Schülern umgehend
durch Lehrerintervention begegnet werden
kann;
— daß die Lernwege bzw. Lernprozesse der Kinder
gesteuert, genau beobachtet und protokolliert
werden können;
— daß durch individuelle Hilfestellung und Beratung
durch den Lehrer die Eigenaktivität (selbständiges
Lernen) der Schüler gefördert wird;
— daß gegenstandsspezifische Lern- und Arbeitsformen
vermittelt werden können;
— daß die verschiedenen Schülergruppen bei ihrer
Arbeit jederzeit Hilfe und Beratung anfordern
können;
— daß über kurze Strecken auch mit nur einem
Kind gearbeitet werden kann (Intensivförderung);
— daß Kinder ihrer individuellen Lernfähigkeit
entsprechend gefördert werden können;
— daß gelegentlich auftretende Störungen des
Unterrichts leichter bewältigt werden können;
— uam.
Diese Art der Unterrichtsgestaltung macht es
erforderlich, daß es hinsichtlich der Unterrichtsplanung
und der Unterrichtsführung zu regelmäßigen
Absprachen sowie zur Reflexion über den Unterricht
zwischen den beiden Lehrern kommt.
8. Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten,
schulischen und außerschulischen Einrichtungen
Im Hinblick auf die vielfältigen Aufgaben der
Grundschule ist ein enger Kontakt zwischen der
Schule und den Erziehungsberechtigten wichtig.
Lehrer und Eltern sollten insbesondere über Maßnahmen
beraten, die erforderlich sind, um eine
bestmögliche Förderung der Kinder sicherzustellen.
Diese Zusammenarbeit wird in besonderem
Maße gefördert, wenn die Eltern auch an der
Gestaltung schulischer Aktivitäten mitwirken. Für
die individuelle Förderung der Kinder in der
Grundschule ist auch die Kooperation der Lehrer
mit anderen Einrichtungen vorteilhaft. In der Phase
des Schuleintritts bzw. des Schulübertritts ist die
Kontaktnahme mit vorschulischen Einrichtungen
bzw. mit weiterführenden Schulen wünschenswert.
Wertvolle Hilfestellung kann vor allem durch den
schulpsychologischen Dienst, den Schularzt und
gegebenenfalls durch den Sprachheillehrer erfolgen.
Aber auch die enge Wechselwirkung von schulischem
und außerschulischem Lernen macht eine
kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen der
Schule und den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten
erforderlich. Je konsequenter die gegenseitige
Information wahrgenommen wird, desto leichter
wird es gelingen, Unterschiede in den Erziehungsformen
der Schule und jenen des Elternhauses zu
erkennen und pädagogische Maßnahmen zu überlegen.
Dem Lehrer fällt auch die Aufgabe zu, die
Erziehungsberechtigten über Inhalte und Gestaltung
des Unterrichts zu informieren. Für die Erziehungs-
und Unterrichtsarbeit des Lehrers kann es
eine große Hilfe sein, wenn ihm die Erziehungsberechtigten
Aufschlüsse über das Kind geben.
9. Schuleintritt — Schulübertritt
Einer pädagogischen Gestaltung der Schuleingangsphase
kommt besondere Bedeutung zu. In
Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten
und vorschulischen Institutionen soll der Schuleintritt
möglichst harmonisch erfolgen.
In den ersten Schultagen und Schulwochen
erwirbt das Kind wichtige Orientierungen für künftiges
Leben und Lernen. Das Kind soll Zeit und
Gelegenheit haben, seine Mitschüler kennenzulernen
und zu ihnen wie zum Lehrer positive Kontakte
herzustellen. Es soll mit dem Schulhaus und
der Zeiteinteilung in der Schule vertraut werden.
Diese ersten schulischen Erfahrungen entscheiden
mit darüber, ob sich die Lernfähigkeit und
Lernbereitschaft eines Kindes entsprechend entwickeln
können. Es ist daher darauf zu achten, daß
zunächst die dem Kind bekannten und vertrauten
Formen des täglichen Lebens, der Sprache, des
Spielens und des häufig eher zufälligen Lernens
von der Schule aufgenommen werden. Allmählich
und behutsam sind diese Formen zu den eher zielorientierten
Lernformen der Grundschule zu erweitern.
Anzustreben ist eine sachbezogene Arbeitshaltung,
die unter anderem durch Genauigkeit, Sorgfalt
und Ausdauer gekennzeichnet ist, die aber auch
Hilfsbereitschaft und Rücksichtnahme miteinschließt.
Besonderes Augenmerk ist darauf zu richten,
daß es nicht durch ein zu rasches Ansteigen der
Lernanforderungen im Schuleingangsbereich bei
einzelnen Schülern zu Überforderungen kommt.
Erfahrungsaustausch zwischen Lehrern und
Eltern kann widersprüchliche Lern- und Erziehungsmuster
durchschaubar machen und daraus
resultierende Belastungen für Kinder abbauen.
Derartige Ziele werden nur dann erreichbar sein,
wenn im Sinne der Schulpartnerschaft (siehe die
§§ 62, 63 a sowie § 19 Abs. 8 SchUG) die Zusammenarbeit
zwischen Schule und Elternhaus sowie
ein entsprechendes Vertrauensverhältnis gegeben
sind.
10. Klassenübergreifende und gemeinschaftsfördernde
Maßnahmen
Zum Zwecke des gegenseitigen Verständnisses,
der gegenseitigen sprachlichen und kulturellen
Wertschätzung und des Abbaues von Vorurteilen
sollen besondere Maßnahmen wirksam werden.
An allen Schulen, an welchen neben zweisprachig
geführten Klassen auch deutschsprachige
Klassen geführt werden, sind klassenübergreifende,
gemeinschaftsfördernde Maßnahmen vorzusehen.
Im Sinne des interkulturellen und sozialen Lernens
sind unverbindliche Übungen (Chorgesang,
Spielmusik, Leibesübungen, darstellendes Spiel),
Freigegenstände sowie verschiedene Unterrichtsprojekte
grundsätzlich klassen- bzw. schulstufenübergreifend
anzubieten und durchzuführen.
Die im Volksschullehrplan angesprochenen kindgemäßen
Lernformen (Lernen im Spiel, offenes
Lernen, projektorientiertes Lernen usw.) ermöglichen
darüber hinaus vielfältige klassen- bzw. schulstufenübergreifende
Aktivitäten.
Die genannten Maßnahmen sollen sicherstellen,
daß auch jene einsprachigen Kinder, die keinen
unterrichtsbedingten Kontakt mit zweisprachigen
Kindern haben, regelmäßig in der Schule gemeinsam
tätig sein können.
Diese gemeinsamen Aktivitäten dürfen zu keiner
Verkürzung des zweisprachigen Unterrichtes führen.
11. Erteilung des Unterrichts in Werkerziehung in
der Grundschule
Auf der Grundstufe I ist der Unterricht in Werkerziehung
(Schwerpunkt A: Produktgestaltung im
textilen Bereich und Schwerpunkt B: Bauen —
Wohnen, Technik, Produktgestaltung) vom Lehrer
für Werkerziehung zu erteilen. Auf der Grundstufe
II ist der Unterricht in Werkerziehung, soweit
dieser den Schwerpunkt A (Produktgestaltung im
textilen Bereich) umfaßt, vom Lehrer für Werkerziehung
und soweit der Unterricht den Schwerpunkt
3 (Bauen, Wohnen, Technik, Produktgestaltung)
umfaßt, vom Klassenlehrer zu erteilen.
12. Volksschuloberstufe
Die verhältnismäßig gleichartige Zusammensetzung
der Schülerjahrgänge der 1. bis 4. Schulstufe
ist auf der Oberstufe der Volksschule nicht mehr
gegeben. Der Übertritt von Schülern in Hauptschulen
und in allgemeinbildende höhere Schulen
bedingt sehr veränderte Leistungssituationen,
besonders im Zusammenhang mit den verschiedenen
Organisationsformen der wenig gegliederten
Schulen. Da die örtlichen Gegebenheiten der einzelnen
Oberstufen der Volksschule sehr verschieden
sind, wird die Festlegung der Bildungs- und
Lehraufgaben sowie des Lehrstoffes der einzelnen
Pflichtgegenstände den Landesschulräten übertragen,
wobei sich diese am Lehrplan der Hauptschule
(Anlage B) zu orientieren haben. In den Pflichtgegenständen
Deutsch, Mathematik und Lebende
Fremdsprache hat diese Orientierung an den
Anforderungen für die II. Leistungsgruppe zu
erfolgen. In Klassen, die mehrere Schulstufen in
sich vereinigen, ist der Lehrstoff soweit wie möglich
in gleichwertigen Jahreswechselfolgen durchzunehmen.
Auf diese Weise soll ein Zersplittern des
Unterrichts vermieden werden. Das Lehrgut ist
dabei so aufzuteilen, daß die jeweils neu hinzutretenden
Schüler den Anschluß an den jeweiligen
Abschnitt der Wechselfolge ohne Schwierigkeiten
finden können.
Im Hinblick auf eine abgerundete Bildung können
zur Behandlung einzelner Bildungseinheiten
alle Entlassungsschüler zeitweise zusammengefaßt
werden.
In ähnlicher Weise ist auf der 8. Schulstufe für
die Förderung begabter Schüler, besonders im Hinblick
auf den Übertritt in weiterführende Schulen
zu sorgen."
5. In Anlage 1 Erster Teil entfällt Abschnitt B
(Didaktische Grundsätze).
6. In Anlage 1 erhält der bisherige Zweite Teil
die Bezeichnung „Vierter Teil" und ist als neuer
Zweiter Teil einzufügen
„ZWEITER TEIL
Allgemeines Bildungsziel
Die Volksschule hat — wie alle österreichischen
Schulen — im Sinne des § 2 des Schulorganisationsgesetzes
die Aufgabe, an der Entwicklung der
Anlagen der Jugend nach sittlichen, religiösen und
sozialen Werten sowie nach den Werten des Wahren,
Guten und Schönen durch einen ihrer Entwicklungsstufe
und ihrem Bildungsweg entsprechenden
Unterricht mitzuwirken. Sie hat die
Jugend mit dem für das Leben und den künftigen
Beruf erforderlichen Wissen und Können auszustatten
und zum selbsttätigen Bildungserwerb zu
erziehen.
Die jungen Menschen sollen zu gesunden,
arbeitstüchtigen, pflichttreuen und verantwortungsbewußten
Gliedern der Gesellschaft und Bürgern
der demokratischen und bundesstaatlichen Republik
Österreich herangebildet werden. Sie sollen zu
selbständigem Urteil und sozialem Verständnis
geführt, dem politischen und weltanschaulichen
Denken anderer aufgeschlossen sowie befähigt
werden, am Wirtschafts- und Kulturleben Österreichs,
Europas und der Welt Anteil zu nehmen
und in Freiheits- und Friedensliebe an den gemeinsamen
Aufgaben der Menschheit mitzuwirken.
Gemäß § 9 des Schulorganisationsgesetzes hat
die Volksschule in der Vorschulstufe die Aufgabe,
jene Kinder, die in dem betreffenden Kalenderjahr
schulpflichtig geworden sind, jedoch nicht die
Schulreife besitzen, und ebenso jene, deren vorzeitige
Aufnahme in die 1. Schulstufe widerrufen
wurde, im Hinblick auf die für die 1. Schulstufe
erforderliche Schulreife zu fördern.
Die Volksschule hat in den ersten vier Schulstufen
der Grundschule eine für alle Schüler gemeinsame
Elementarbildung zu vermitteln.
Dabei soll den Kindern eine grundlegende und
ausgewogene Bildung im sozialen, emotionalen,
intellektuellen und körperlichen Persönlichkeitsbereich
ermöglicht werden.
Ausgehend von den individuellen Voraussetzungen
der einzelnen Schüler hat die Grundschule
daher folgende Aufgabe zu erfüllen
— Entfaltung und Förderung der Lernfreude,
der Fähigkeiten, Interessen und Neigungen;
— Stärkung und Entwicklung des Vertrauens
des Schülers in seine eigene Leistungsfähigkeit;
— Erweiterung bzw. Aufbau einer sozialen
Handlungsfähigkeit (mündiges Verhalten,
Zusammenarbeit, Einordnung, Entwicklung
und Anerkennung von Regeln und Normen);
— Erweiterung sprachlicher Fähigkeiten (Kommunikationsfähigkeit,
Ausdrucksfähigkeit);
— Entwicklung und Vermittlung grundlegender
Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten, Einsichten
und Einstellungen, die dem Erlernen
der elementaren Kulturtechniken, einer sachgerechten
Begegnung und Auseinandersetzung
mit der Umwelt sowie einer breiten
Entfaltung im musisch-technischen und im
körperlich-sportlichen Bereich dienen;
— schrittweise Entwicklung einer entsprechenden
Lern- und Arbeitshaltung (Ausdauer,
Sorgfalt, Genauigkeit; Hilfsbereitschaft,
Rücksichtnahme);
— ausgehend von den eher spielorientierten
Lernformen der vorschulischen Zeit zu
bewußtem, selbständigem, zielerreichendem
Lernen hinführen.
Der umfassende Bildungsauftrag der Grundschule
setzt sich die individuelle Förderung eines
jeden Kindes zum Ziel. Dabei soll einerseits der
individuellen Erziehungsbedürftigkeit und Bildsamkeit
der Schüler entsprochen werden, andererseits
bei allen Schülern eine kontinuierliche Lernentwicklung
angebahnt werden. Damit soll die Grundschule
die Voraussetzungen für ein erfolgreiches
Lernen in den weiterführenden Schulen schaffen.
Darüber hinaus ist es das Bildungsziel des zweisprachigen
Unterrichtes an Minderheiten-Volksschulen,
den Schülern auf der kognitiven und emotionalen
Ebene den Wert der Zweisprachigkeit
— für die Bewältigung lebenspraktischer Erfordernisse,
— für das Gelingen positiver Kommunikations- und
Kooperationsprozesse in der individuellen
Lebenswelt,
— für die Verwirklichung persönlicher Beiträge
zum friedlichen Zusammenleben der Volksgruppen
bewußt zu machen, sie zum Erwerb einer entsprechenden
Sprachkompetenz zu motivieren, zum
Abbau von Vorurteilen beizutragen und zur
Anwendung der Sprachkenntnisse bei geeigneten
Sprachanlässen anzuregen.
In der nur noch selten geführten Oberstufe (5.
bis 8. Schulstufe) hat die Volksschule die Aufgabe,
eine grundlegende Allgemeinbildung zu vermitteln
sowie die Schüler je nach Interesse, Neigung, Begabung
und Fähigkeit für das Berufsleben und zum
Übertritt in mittlere Schulen oder in höhere Schulen
zu befähigen.
Volksschule als sozialer Lebens- und Erfahrungsraum
Die Schule ist ein vielfältiger Erfahrungs- und
Handlungsraum für Schüler, Lehrer und Eltern.
Schulleben geht über den Unterricht weit hinaus.
Neben sachlichem Lernen findet in der Schule
immer auch soziales Lernen in unterschiedlichen
Formen und Situationen statt.
Die Volksschule muß dem Kind Raum und
Schutz gewähren, damit es Selbstwertgefühl entwickeln
und Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten
aufbauen kann. Durch eine Situation gefühlsmäßiger
Sicherheit und Entspanntheit wird einerseits
schulisches Lernen begünstigt, andererseits wird
aber auch soziales Verhalten positiv beeinflußt.
Eine der wichtigsten Voraussetzungen dafür ist das
grundsätzlich wertschätzende Verhalten des Lehrers
jedem einzelnen Kind gegenüber. Ein Klima
des Vertrauens, der Zuneigung, der Anerkennung
und Offenheit begünstigt soziale Verhaltensformen
der Kinder.
Die Volksschule soll den Kindern die Möglichkeit
geben, ihre Bedürfnisse und Interessen unter
Berücksichtigung anderer Personen wahrzunehmen
und zu vertreten.
Konflikte, die sich aus dem Zusammenleben
bzw. aus Interessensunterschieden ergeben, müssen
frühzeitig zum Gegenstand gemeinsamer Reflexion
gemacht werden; dabei wird der Schüler Mittel
und Wege der Konfliktbewältigung kennenlernen.
Eine besondere sozialerzieherische Aufgabe
erwächst der Grundschule dort, wo sie interkulturelles
Lernen ermöglichen kann, weil Kinder mit
deutscher und nichtdeutscher Muttersprache unterrichtet
werden. Die Aspekte des interkulturellen
Lernens unter besonderer Berücksichtigung des
Kulturgutes der entsprechenden Volksgruppe werden
im besonderen Maße in Kärnten zu verwirklichen
sein.
Im Rahmen der Auseinandersetzung mit dem
Kulturgut der Slowenen sind insbesondere Aspekte
wie Lebensgewohnheiten, Sprache, Brauchtum,
Texte (zB Erzählungen, Märchen, Sagen), Tradition,
Liedgut usw. aufzugreifen.
Interkulturelles Lernen beschränkt sich nicht
bloß darauf, andere Kulturen kennenzulernen.
Vielmehr geht es um das gemeinsame Lernen, um
das Begreifen, Erleben und Mitgestalten kultureller
Werte.
Interkulturelles Lernen soll in diesem Zusammenhang
einen Beitrag zum besseren gegenseitigen
Verständnis bzw. zur besseren gegenseitigen Wertschätzung,
zum Erkennen von Gemeinsamkeiten
und zum Abbau von Vorurteilen leisten. Querverbindungen
zum didaktischen Grundsatz des sozialen
Lernens und zum Unterrichtsprinzip Politische
Bildung einschließlich Friedenserziehung sind
sicherzustellen.
Eine günstige Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit
und das Lernen der Kinder sind in hohem
Maße von der Persönlichkeit des Lehrers abhängig.
Aus der Sicht der Schüler befindet sich der Lehrer
in einer Vorbildrolle. Diese Rolle wird bestimmt
durch An und Fähigkeit des Lehrers, dem Schüler
offen zu begegnen. Er soll auf die Bedürfnisse des
einzelnen eingehen, auftretende Schwächen mit
Einfühlung und Verständnis akzeptieren und an
ihrer Behebung bewußt mitarbeiten. Darüber hinaus
muß der Lehrer durch sein Verhalten Vorbild
in Konfliktsituationen, Partner in mitmenschlichen
Beziehungen sowie Helfer und Berater bei der Auseinandersetzung
mit Schwierigkeiten sein. Bei der
täglichen Unterrichtsgestaltung darf sich der Lehrer
nicht ausschließlich als Wissensvermittler und
Belehrender, sondern auch als Lernender verstehen.
Nicht nur Lehrerverhalten, sondern auch
bestimmte Rahmenbedingungen für Unterricht
spielen in diesem Zusammenhang eine wichtige
Rolle: kooperative Arbeitsformen, Abbau zu star-
ker Lenkung, Einschränkung von Konkurrenzsituationen
usw. Dadurch erfahren die Selbsttätigkeit
und die Eigeninitiative der Schüler eine besondere
Förderung."
7. In Anlage 1 lautet der Dritte Teil
„DRITTER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Die im Lehrplan der Volksschule, Dritter Teil,
enthaltenen allgemeinen didaktischen Grundsätze
(I. didaktische Grundsätze für die Vorschulstufe,
II. didaktische Grundsätze für die Grundschule
und III. didaktische Grundsätze der Volksschuloberstufe)
gelten auch für die zweisprachigen
Volksschulen (Volksschulklassen, Volksschulabteilungen)
mit der Maßgabe, daß der Abschnitt II.
(Didaktische Grundsätze für die Grundschule) wie
folgt ergänzt wird
„9. Didaktische Hinweise für den zweisprachigen
Unterricht
Zweisprachiger Unterricht hat grundsätzlich
davon auszugehen, daß beim Spracherwerb und bei
der Spracherweiterung — im Unterschied zum
Fremdsprachenunterricht — dem jeweiligen familialen
Hintergrund sowie dem sprachlichen Umfeld
der Schule außerordentlich hohe Bedeutung
zukommt.
Das heißt, daß im unmittelbaren Umfeld des
Kindes (Familie, Freundeskreis usw.) beide Sprachen
in unterschiedlichem Ausmaß vorhanden sind
und Verwendung finden.
Aus diesen Gegebenheiten erfährt der zweisprachige
Unterricht seine besondere Begründung,
bezieht daraus hohe Motivation und bietet vielfältige
Möglichkeiten praxisbezogener Unterrichtsgestaltung.
Ausgangspunkte für methodisch-didaktische
Überlegungen sind daher einerseits die sprachlichen
Lernvoraussetzungen der Schüler, und andererseits
die unterschiedlichen Möglichkeiten beide
Sprachen zu gebrauchen
— Beobachtung und Einschätzung der individuellen
sprachlichen Vorerfahrungen der Kinder;
— Vertrauen in die eigene Sprechfähigkeit wecken
bzw. Hemmungen bei der Verwendung beider
Sprachen abbauen;
— Sprechanlässe aus unmittelbaren Lebenssituationen
des Kindes herleiten (zB Einbeziehung von
Eltern bzw. Erziehungsberechtigten oder
außerschulische Fachleute, Lernanlässe außerhalb
der Klasse);
— didaktische Analyse des sprachlichen und sozialen
Umfeldes des Kindes als Grundlage für die
Planung typischer, kommunikativer Sprechanlässe;
— spontane Sprechanlässe im Schulalltag aufgreifen;
— die Sprache des Lehrers hat Vorbildwirkung
und leistet auch einen Beitrag zur Sprachentwicklung
der Schüler;
— Ausweitung der kommunikativen Fähigkeiten
durch besondere Wertschätzung der Herkunftssprache/
n sowie durch eine behutsame Hinführung
in Richtung der Standardsprachen."
8. In der Anlage 1 lauten im neuen Vierten Teil
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der
Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übungen,
des Förderunterrichts, der Freigegenstände und
unverbindlichen Übungen) die Unterabschnitte „b)
Stundentafel der Grundschule und der Volksschuloberstufe"
und „Bemerkungen zur Stundentafel"
„b) Stundentafel der Grundschule
Bemerkungen zur Stundentafel
1. Die Bestimmungen des jeweiligen Lehrplanes
der Volksschule, Zweiter Teil, betreffend die
Bemerkungen zu den Stundentafeln der Grundschule
(ausgenommen Punkt 3) gelten auch für die
oben angeführte Stundentafel soweit im Minderheiten-
Schulgesetz für Kärnten nicht anderes
bestimmt ist.
2. Der Förderunterricht in der Grundschule ist
als fachübergreifende Unterrichtsveranstaltung je
Unterrichtsjahr und Klasse bei Bedarf anzubieten.
Bei der Feststellung der Förderbedürftigkeit durch
den Lehrer gemäß § 12 Abs. 7 des Schulunterrichtsgesetzes
sind die voraussichtliche Dauer (Kursdauer)
des Förderunterrichtes sowie der Unterrichtsgegenstand,
auf den sich die Förderung
bezieht (Deutsch, Slowenisch, Lesen, Schreiben
bzw. Deutsch, Slowenisch, Lesen bzw. Deutsch,
Lesen bzw. Slowenisch, Lesen und/oder Mathematik),
anzugeben.
3. Darüber hinaus ist gemäß § 16 a Z 4 des Minderheiten-
Schulgesetzes für Kärnten in Verbindung
mit § 12 Abs. 7 des Schulunterrichtsgesetzes für
zum zweisprachigen Unterricht angemeldete Schüler,
deren Kenntnis der slowenischen Sprache nicht
ausreichend ist, ein Förderunterricht in Slowenisch
anzubieten.
4. In den Volksschulen (Volksschulklassen,
Volksschulabteilungen) mit deutscher und slowenischer
Unterrichtssprache ist auf den ersten drei
Schulstufen die deutsche und die slowenische Sprache
in allen Unterrichtsgegenständen in annähernd
gleichem Ausmaß zu verwenden. Ab der vierten
Schulstufe ist die Unterrichtssprache Deutsch, in
Religion jedoch Deutsch und Slowenisch. Die slowenische
Sprache ist mit vier Wochenstunden als
Pflichtgegenstand zu führen.
c) Stundentafel der Volksschuloberstufe
Bemerkungen zur Stundentafel
1. Unterrichtsgegenstände mit einer Wochenstunde
können mit zwei Stunden in jeder zweiten
Woche während des ganzen Unterrichtsjahres
geführt werden.
2. Das Stundenausmaß für Religion in der
geteilt geführten einklassigen Volksschule beträgt
für die Untergruppe und für die Obergruppe je
zwei Wochenstunden. In gleicher Weise ist die
ungeteilte einklassige Volksschule für den Religionsunterricht
in zwei Gruppen mit je zwei
Wochenstunden zu teilen.
3. Der Förderunterricht in der Volksschuloberstufe
ist als fachübergreifende Unterrichtsveranstaltung
je Unterrichtsjahr und Klasse bei Bedarf anzubieten.
Bei Feststellung der Förderbedürftigkeit
durch den Lehrer gemäß § 12 Abs. 7 des Schulunterrichtsgesetzes
sind die voraussichtliche Dauer
(Kursdauer) des Förderunterrichtes sowie der
Unterrichtsgegenstand, auf den sich der Förderunterricht
bezieht („Deutsch", „Mathematik" und/
oder „Lebende Fremdsprache") anzugeben.
4. Darüber hinaus ist gemäß § 16 a Z 4 des Minderheiten-
Schulgesetzes für Kärnten in Verbindung
mit § 12 Abs. 7 des Schulunterrichtsgesetzes für
zum zweisprachigen Unterricht angemeldete Schüler,
deren Kenntnis der slowenischen Sprache nicht
ausreichend ist, ein Förderunterricht in Slowenisch
anzubieten.
5. Als Freigegenstand „Lebende Fremdsprache"
ist jene Lebende Fremdsprache (ausgenommen Slowenisch)
anzubieten, die für die nicht zum zweisprachigen
Unterricht angemeldeten Schüler
Pflichtgegenstand ist, wobei das für diesen Pflichtgegenstand
vorgesehene Stundenausmaß maßgeblich
ist. Der Besuch dieses Freigegenstandes ist im
Rahmen des Pflichtgegenstandes zulässig.
6. Im übrigen gelten die Bemerkungen zur Stundentafel
der Hauptschule sinngemäß."
9. In Anlage 1 erhält der bisherige Vierte Teil
die Bezeichnung „Fünfter Teil".
10. In Anlage 1 erhält der bisherige Fünfte Teil
die Bezeichnung „Sechster Teil".
11. In Anlage 1 erhält der bisherige Sechste Teil
die Bezeichnung „Siebenter Teil".
12. In Anlage 1 lautet die Überschrift des neuen
Siebenten Teiles
„BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN
SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER PFLICHTGEGENSTÄNDE
DER GRUNDSCHULE UND DER
VOLKSSCHULOBERSTUFE"
13. In Anlage 1 entfällt im neuen Siebenten Teil
die Zwischenüberschrift „Bildungs- und Lehraufgaben,
Lehrstoff:" und treten an die Stelle der ersten
fünf Absätze folgende Bestimmungen
„Für den Sachunterricht, Deutsch, Lesen,
Mathematik, Musikerziehung, Bildnerische Erziehung,
Schreiben, Werkerziehung, Lebende Fremdsprache,
Geschichte und Sozialkunde, Geographie
und Wirtschaftskunde, Geometrisches Zeichnen,
Biologie und Umweltkunde, Physik und Chemie,
Technisches Werken, Textiles Werken, Hauswirtschaft
und Leibesübungen gelten die Bestimmungen
des jeweiligen Lehrplanes der Volksschule, Siebenter
Teil, mit der Maßgabe, daß dieser Unterricht
auf den ersten drei Schulstufen gemäß dem
Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten in annähernd
gleichem Ausmaß in deutscher und slowenischer
Sprache zu erteilen ist.
A. GRUNDSCHULE
Slowenisch
Bildungs- und Lehraufgabe:"
14. In Anlage 1 wird im neuen Siebenten Teil
vor der Zwischenüberschrift „Grundstufe I" der
Satz „Der Lehrstoff aus Slowenisch wird wie folgt
auf die einzelnen Schulstufen aufgeteilt:" durch
folgende Zeile ersetzt
„Lehrstoff:"
15. In Anlage 1 lautet im neuen Siebenten Teil
die Zwischenüberschrift „Volksschuloberstufe"
„B. Volksschuloberstufe"
16. In Anlage 1 erhält der bisherige Siebente
Teil die Bezeichnung „Achter Teil".
17. In Anlage 1 erhält der bisherige Achte Teil
die Bezeichnung „Neunter Teil" und lautet
„NEUNTER TEIL
BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE
LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
DER FREIGEGENSTÄNDE UND
UNVERBINDLICHEN ÜBUNGEN
Für die Freigegenstände und unverbindlichen
Übungen gelten die Bestimmungen des jeweiligen
Lehrplanes der Volksschule, Neunter Teil, mit der
Maßgabe, daß dieser Unterricht auf den ersten drei
Schulstufen gemäß dem Minderheiten-Schulgesetz
für Kärnten in annähernd gleichem Ausmaß in
deutscher und slowenischer Sprache zu erteilen ist.
Für die unverbindliche Übung „Lebende Fremdsprache"
gelten die Bestimmungen des Achten Teils
des jeweiligen Lehrplans der Volksschule. Für den
Freigegenstand „Lebende Fremdsprache" in der
Volksschuloberstufe gelten die Bestimmungen für
den gleichen Pflichtgegenstand."
18. Anlage 4 (Lehrplan der Abteilungen für den
Unterricht in slowenischer Sprache, die in Haupt-
schulen mit deutscher Unterrichtssprache eingerichtet
sind) lautet
„Anlage 4
LEHRPLAN DER ABTEILUNGEN FÜR DEN
UNTERRICHT IN SLOWENISCHER SPRACHE,
DIE IN HAUPTSCHULEN MIT DEUTSCHER
UNTERRICHTSSPRACHE EINGERICHTET
SIND
(im Sinne des § 12 lit. c des Minderheiten-Schulgesetzes
für Kärnten)
ERSTER TEIL
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND
DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
1. Die im jeweiligen Lehrplan der Hauptschule
enthaltenen Allgemeinen Bestimmungen und
Didaktischen Grundsätze gelten auch für die im
§ 12 lit. c des Minderheiten-Schulgesetzes für
Kärnten angeführten Abteilungen für den Unterricht
in slowenischer Sprache, die in Hauptschulen
mit deutscher Unterrichtssprache eingerichtet sind.
2. Gemäß § 16 Abs. 3 des Minderheiten-Schulgesetzes
für Kärnten ist die slowenische Sprache auf
allen Schulstufen in den in Z 1 genannten Abteilungen
der Hauptschule mit vier Wochenstunden als
Pflichtgegenstand zu führen.
3. Für jede Schulstufe hat in der Klasse eine ausführliche
Lehrstoffverteilung aufzuliegen, die diesen
Lehrplan beachtet und an die örtlichen Gegebenheiten
anknüpft. Für ihre Erstellung ist der Leiter
der Schule verantwortlich. Für den Unterricht
in slowenischer Sprache wird auch die Erstellung
gebiets- oder bezirkseigener Lehrstoffverteilungen
empfohlen.
ZWEITER TEIL
STUNDENAUSMASS
(Stundentafel)
Der Pflichtgegenstand „Slowenisch" tritt an die
Stelle des Pflichtgegenstandes „Lebende Fremdsprache"
in der Stundentafel der Hauptschule
(Vierter Teil des Lehrplanes der Hauptschule);
dementsprechend ändert sich auch die Gesamtwochenstundenzahl
der Pflichtgegenstände. Die Schüler
der Abteilung für den Unterricht in slowenischer
Sprache sind berechtigt, den an der Schule
geführten Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache
(ausgenommen Slowenisch) als Freigegenstand
zu besuchen. Der Besuch dieses Freigegenstandes
ist im Rahmen des Pflichtgegenstandes zulässig.
DRITTER TEIL
LEHRPLAN DES PFLICHTGEGENSTANDES
SLOWENISCH
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Slowenischunterricht hat die Aufgabe, die
Schüler auf der Grundlage der Muttersprache in
ihrer Handlungs- und Kommunikationsfähigkeit
durch Lernen mit und über Sprache zu fördern.
Die Schüler sollen
— ihre kognitiven, affektiven und kreativen Kräfte
entfalten;
— ihren Erfahrungshorizont erweitern und Kenntnisse
über Erscheinungsformen und Anwendungsbereiche
von Sprache erwerben.
Dadurch sollen sie in ihrer persönlichen und
sozialen Entwicklung gefördert und zum Eintritt
ins Berufsleben bzw. zum Besuch weiterführender
Schulen befähigt werden.
Der Slowenischunterricht ist in folgende Lernbereiche
gegliedert
— Sprechen
— Schreiben
— Lesen und Textbetrachtung
— Sprachbetrachtung und Sprachübung
Sprechen
Die Schüler sollen als Sprecher und Hörer im
Gespräch mit anderen die Sprache der Situation,
der Absicht und dem Sachverhalt gemäß partnergerecht
und sozial verantwortlich gebrauchen können.
Sie sollen imstande sein, die emotionale Ebene
von Gesprächssituationen zu erkennen und zu
beeinflussen. Auf die Bedeutung der Beziehungsebene
ist im Sprechverlauf ebenso einzugehen wie
auf die Inhaltsebene.
Die Schüler sollen die Interessen der Gesprächsteilnehmer
wahrnehmen und vertreten, Manipulationen
durchschauen und abwehren und die Wirkung
des Gesprächsverhaltens berücksichtigen.
Für den öffentlichen Sprachgebrauch ist eine
angemessene Beherrschung der Standardsprache
anzustreben.
Schreiben
Der Lernbereich gliedert sich in drei Teilbereiche
Verfassen von Texten
Die Schüler sollen befähigt werden,
— Sachverhalte gegenstands-, situations- und
leserbezogen zu formulieren;
— Gefühle, Meinungen und Absichten für sich
und andere schriftlich darzustellen;
— Verhaltensweisen und Standpunkte schriftlich
zu begründen;
— mit Sprache spielerisch und kreativ umzugehen;
— die Wirkungen sprachlicher Mittel zu erproben
und einzuschätzen.
Das sach- und zweckbezogene Schreiben soll
genauso geübt werden wie das Schreiben für sich
und für andere sowie der phantasieerfüllte, spielerisch-
schöpferische Sprachgebrauch.
Die Formen des Schreibens werden nicht als
konkrete Aufsatzarten vorgestellt, sondern als eine
Verbindung von Textart und Schreibabsicht. Daher
ist es beim Verfassen eines bestimmten Textes notwendig,
die Textart zu den jeweiligen Schreibabsichten
in Beziehung zu setzen.
Übungen und Textgestaltung
Die Schüler sollen lernen, Texte durch angemessene
Formulierung und sinnvollen Textaufbau für
den Leser einsichtig zu machen. Sie sollen lernen,
durch konkrete Übungen ihren Wortschatz planmäßig
zu erweitern, Wörter und Sätze im Text
sinnvoll miteinander zu verknüpfen und Texte
gedanklich einsichtig zu gliedern.
Rechtschreibung
Die Schüler sollen mit der Funktion der Rechtschreibung
vertraut gemacht werden, aber auch
erkennen, daß Rechtschreibnormen veränderbare
gesellschaftliche Konventionen sind. Rechtschreiben
ist daher nach wie vor ein wichtiges Kriterium
der Sprachbeherrschung. Den Schülern soll aus diesem
Grund ein so großes Maß an Sicherheit in diesem
Lernbereich vermittelt werden, daß sie alltägliche
Schreibsituationen bewältigen können.
Das Wörterbuch Slovenski pravopis soll ständig
und regelmäßig — auch bei Schularbeiten — verwendet
werden.
Lesen und Textbetrachtung
Die Schüler sollen zu Bereitschaft und Interesse
am Umgang mit Texten aller Art angeregt werden
und Einsicht in Strukturen und Wirkungen gewinnen.
Sie sollen befähigt werden,
— Texte verständlich und sinnerfassend zu lesen;
— Gelesenes und durch Hörfunk, Fernsehen, Film
und ähnliche Medien Vermitteltes zu verstehen
und dazu Stellung zu nehmen und
— lernen, dichterische Texte in ihren vielfältigen
Wirkungsmöglichkeiten zu erfahren und Verständnis
dafür zu gewinnen.
Die Texte sind so auszuwählen, daß die Schüler
eine Erweiterung ihres Erfahrungshorizonts und
eine Sensibilisierung für zwischenmenschliche
Beziehungen und Probleme der Umwelt erfahren.
Bei der Auswahl der Texte ist auf die Interessenslage
und den Leistungsstand der Schüler Rücksicht
zu nehmen. Besondere Beachtung ist der ständigen
Übung von Aufnahme- und Analysetechniken, von
Lesefertigkeit und Lesefähigkeit zu schenken.
Besonders durch die Arbeit an Sachtexten schaffen
der Leseunterricht und die Textbetrachtung auch
elementare Voraussetzungen für das Lernen in
anderen Unterrichtsgegenständen.
Die Benützung von Bibliotheken und der Erwerb
von geeigneten Büchern sind besonders anzuregen.
Sprachbetrachtung und Sprachübung
Der Bereich gliedert sich in
— Sprache im Verwendungszusammenhang
(Pragmatik),
— Bedeutung sprachlicher Zeichen (Semantik),
— Wort-, Satz- und Textgrammatik (Morphologie,
Syntax, Textgrammatik).
Die Schüler sollen übliche Sprechstrategien in
entsprechenden Situationen erkennen.
Durch planmäßige Erweiterung des Wortschatzes
sollen sie in die Lage versetzt werden, Sprachsituationen
ihres Alltags-besser zu bewältigen.
Sie sollen Einblicke in den Bau der Sprache
gewinnen und in enger Bindung an sprachliches
Handeln sowie an Texten, Funktion und Leistung
der Sprache erkennen, um über die Sprache sprechen
zu können (Metakommunikation).
Sie sollen Unterschiede zwischen ihrer
Umgangssprache/Mundart und der Standardsprache
erkennen und deren Gebrauch durch Übung
sichern.
Lehrstoff
Erste Klasse (4 Wochenstunden)
SPRECHEN
Förderung der sprachlichen Handlungsfähigkeit in
realen und gespielten Situationen
Sich in die Gemeinschaft einbringen
ZB begrüßen; anreden; sich vorstellen
Sprechen über Vorlieben und Abneigungen, über
den persönlichen Alltag (Familie, Wohnung,
Schule, Umwelt, . . .) und über Lebensgewohnheiten,
auch anhand von Zeichnungen, Fotos, Basteleien,
Werkstücken ua.
Fragen stellen (nachfragen) und beantworten
Antwort verweigern und Verständnis dafür anstreben,
Verweigerung anerkennen
Eigenes Befinden darstellen; Gefühle benennen
und über Gefühle sprechen
Besprechen, wodurch und warum man sich beeinträchtigt
fühlt
Wünsche äußern, Vorschläge machen
Gemeinsames Handeln ermöglichen
ZB Gemeinsamkeiten und Unterschiede feststellen
Eigene Meinungen und Handlungen begründen;
auf Gegenmeinungen eingehen und Handlungsmotive
anderer zu ergründen versuchen
Sich entschuldigen; Konflikte bearbeiten; Kompromisse
schließen; verantwortlich Entscheidungen
herbeiführen
Ermutigen; zum Mittun auffordern; Hilfe anbieten
und erbitten, geben und annehmen; danken; trösten
Sich für Benachteiligte einsetzen; begründet Kritik
einbringen
Unterhalten und informieren
ZB Erlebtes und Erfundenes erzählen; Rätsel aufgeben;
Witze erzählen; jemanden nachahmen
Wörter, Spielregeln, einfache Sachverhalte aus
Natur und Technik erklären
Gesprächs-, Sozial- und Sprachverhalten
Gesprächsverhalten üben
Sich zu Wort melden, zuhören und ausreden lassen,
sich auf einen Vorredner beziehen, beim
Thema bleiben
Verschiedene Funktionen von Standard-
und Herkunftssprache erkennen
und erproben
Übungen zum Gebrauch der Standardsprache nach
dem jeweiligen Bedarf; Standard- und Herkunftssprache
gebrauchen und die unterschiedliche Wirkung
beobachten (Mundart — Umgangssprache —
Hochsprache)
Ausdrucksvolles Sprechen üben und
Verständlichkeit anstreben
Die Wirkung von unterschiedlicher Sprechintensität
erfassen und erproben, Artikulation, Stimmführung,
Lautstärke, Mimik und Gestik üben (zB
anhand von Lautgedichten und Sprachspielen)
Rede- und Gesprächsformen
Verschiedene Gesprächsformen erproben
Partner-, Kleingruppen- und Klassengespräche
führen; Gespräche in Spielformen anwenden (zB
Ratespiel, Rollenspiel)
SCHREIBEN
Verfassen von Texten
Erzählen/Spielen mit Sprache
Schreiben über sich
Von eigenen Erlebnissen, Erfahrungen und Problemen
erzählen
Schreiben nach Vorgaben
Nach Bilderfolgen, Reizwörtern und verschiedenen
Mustern erzählen (zB Sagen, Märchen, Lügengeschichten)
Erzählanfänge und -schlüsse erfinden. Einfache
Erzählkerne ausbauen
Mit Sprache spielen
Spielen mit Lauten, Wörtern und Sätzen (zB einfache
Gedichte, Rätsel, Geheimsprache, -schrift)
Informieren/Erklären/Argumentieren
Sachverhalte für sich klären
Gedanken und Informationen notieren
Sachverhalte für andere verständlich
darstellen
Andere über Erfahrungen und Sachverhalte informieren
Anfertigen kleiner Skizzen als Erklärungs- und
Veranschaulichungshilfe
Wörter erklären
Gemeinsames Handeln planen
Pläne für Klassenveranstaltungen entwerfen, Vorschläge
unterbreiten
Einfache Begündunen finden
Lösungsvorschläge zu Problemen unterbreiten
Appellieren
Zu Handlungen auffordern
In kurzen Texten werben, einladen
Partnerschaftliche Beziehungen
herstellen und fördern
Sich entschuldigen, sich bedanken, trösten, ermuntern
Übungen zur Textgestaltung
Einüben des schriftlichen Sprachgebrauchs
im Sinne von Wortbedeutung,
Satzbau, Gliederung und Verständlichkeit
Aus Einzelsätzen Kurztexte entwickeln
Bilder- und Gedankenfolgen ordnen
Umstellen, Verkappen und Erweitern von Sätzen/
Texten als Stilübung
Rechtschreiben
Entwickeln eines Rechtschreibbewußtseins
Erkennen, daß nicht jedem Buchstaben ein Laut
und nicht jedem Laut ein Buchstabe entspricht
Orthographische Sicherung eines
Gebrauchswortschatzes
Optische, akustische, schreib- und sprechmotorische
Lernhilfen verwenden
Großschreibung
Schreibung von Eigennamen und von Eigennamen
abgeleiteten Eigenschaftswörtern (Cankar, Cankarjev,
cankarski)
Klangbild — Schriftbild
Fürwörter der höfliche Anrede
Schreibung des Mittelwortes der Vergangenheit
(rekel, dal, šel: Aussprache rekeu, dau, šeu); Erkennen
und Schreiben der stimmhaften und stimmlosen
S-Laute (z, s) und Zischlaute (z, s)
Abteilen von Wörtern
Zeichensetzung
Punkt, Doppelpunkt, Anführungszeichen, Fragezeichen,
Rufzeichen
Im Wörterbuch nachschlagen
Grenzwörter benützen, Alphabetisieren, Stichwörter
erkennen (zB „up", „upanje"; unter „upati",
„vedenje" unter „vesti" suchen), einige erläuternde
Zeichen und Abkürzungen verstehen
Individuelle Rechtschreibschwächen
beheben
Eine Fehlerkartei anlegen, Selbsttraining
LESEN UND TEXTBETRACHTUNG
Lesetechniken
Entwickeln von Lesetechniken zur
rascheren Sinnerfassung
Blickspanne erweitern, Konzentrationsübungen
durchführen
Wortgestalten ergänzen (Wortfamilien bilden)
Sich auf einen Text einstellen
Überschriften, Bilder und graphische Gliederung
eines Textes
Stilles sinnerfassendes Lesen
Wortgruppen, Sätze, satzübergreifende Beziehungen
überblicken und erfassen
Fließendes lautes und deutliches
Vorlesen
Einen Text zum Vorlesen vorbereiten (Unterstreichen
von Wörtern, Kennzeichnen von Pausen, phonetischen
Grundhilfen)
In natürlichen Situationen vorlesen (zB im Sitzkreis
anderen unbekannte Texte vorlesen)
Stimmführung und Sprachmelodie beachten
Vortragen dichterischer und nichtdichterischer
Texte
Stimmton durch richtiges Atmen regeln
Standardsprachliche Lautung beachten
Wirkung auf den Zuhörer abschätzen, auch bei
auswendig gelernten Texten
Texte und Textverständnis
Kurze epische Texte
Volks- und Kunstmärchen, Sagen, Schwänke,
Fabeln, Erzählungen lesen, um sich zu unterhalten,
Spannung zu erleben, sich anregen zu lassen
Diese Texte nacherzählen, umgestalten, illustrieren
ua.
Einfach strukturierte Gedichte
Vorwiegend Gedichte erzählender und sprachspielerischer
Art vortragen und (selbstgewählte)
Gedichte eventuell auswendiglernen
Einfache dramatische Texte
Schwänke, Sketches und dramatisierte Geschichten
ua. spielen und in Szene setzen
Bild- und Wortwitze
Situation und Pointe erfassen
Kinder- und Jugendbücher, Sachbücher
Eigene Leseerfahrungen mitteilen (auch mit Leseproben)
Nichtdichterische Texte
Anhand von erlebnishaften Texten Probleme
besprechen (etwa aus folgenden Themenbereichen
Familie, Schule, Freundeskreis, Arbeitswelt, Abenteuer,
Tierwelt, Umwelt)
Lexika und Sachbücher
Gezielt Informationen suchen und entnehmen
Medienerziehung
Fernsehen, Film, Hörfunk
Möglichkeiten der Medien erkennen
Arten von Sendungen (Filmen) unterscheiden
Programm besprechen
Über Lieblingssendungen reden
Zugang zu Büchern
Öffentliche Büchereien und Schulbibliotheken
benützen, Informationen über Bücher einholen und
Bücher erwerben lernen
Kinder- und Jugendzeitschriften;
Jugendseiten in Tageszeitungen
Inhalte besprechen
Graphische Gestaltungen besprechen und vergleichen
Umgang mit Comics
Verschiedene Arten von Comics besprechen
Kennzeichen nennen (epische Kastentexte und
Sprechblasen unterscheiden)
SPRACHBETRACHTUNG UND SPRACHÜBUNG
Sprache im Verwendungszusammenhang
Leistungen sprachlicher und nichtsprachlicher
Zeichen in verschiedenen
Verwendungsbereichen unterscheiden
Besprechen der Anwendung von nichtsprachlichen
Zeichen (Verkehrszeichen, Bildzeichen, Gesten
ua.); ihre Leistung im Vergleich zu sprachlichen
Zeichen erkennen
Den Sprachgebrauch in verschiedenen
Kommunikationssituationen
betrachten
Die sprachlichen Mittel beim Grüßen, Anreden,
Entschuldigen uä. einschätzen
Mißverstehen und Nichtverstehen
zur Sprache bringen
Verständigungsschwierigkeiten auf Grund von fehlendem
Vorwissen, unterschiedlichen Wortbedeutungen,
regionalen Unterschieden, undeutlicher
Aussprache ua. besprechen
Bedeutung sprachlicher Zeichen
Spielen mit verschiedenen Bedeutungen
Durch Austauschen von Lauten/Buchstaben und
Wörtern Bedeutungen spielerisch verändern
Bedeutungsumfang eines Wortes im
Wörterbuch und die eingeengte
Bedeutung im Textzusammenhang
feststellen
Ersetzen von Wörtern; Vergleichen der Bedeutungen
eines Wortes in verschiedenen Texten (zB
nositi — breme, glavo visoko, v srcu nositi)
Planvolle Erweiterung des Wortschatzes
In Sachkreisen den Wortschatz erweitern; Wortfelder
aufbauen und die Bedeutung der Wörter erklären
Übungen zur Wortbildung
Durch Vor-, Nach- und Zwischensilben neue Wörter
bilden. Ableitung, Begriffsbildung mit besonderer
Beachtung des Unterschiedes zwischen dem
Deutschen und Slowenischen (zB poštni urad —
Postamt)
Wortfamilien
Wort-, Satz- und Textgrammatik
Redeabsichten und grammatische
Bauformen des Satzes erkennen und
entsprechende Satzzeichen setzen
Informieren, fragen, auffordern, wünschen, bitten
uä. als Redeabsichten erkennen;
Den unterschiedlichen Bau von Aussagesatz, Fragesatz
und Aufforderungssatz feststellen
Den Textzusammenhang untersuchen
Leitwörter eines Textes erkennen
Satzglieder abgrenzen
Umstellen von Satzgliedern; Abwägen, welche Veränderungen
der Betonung und des Aussageinhalts
sich dadurch ergeben; Haupt- und Gliedsatz unterscheiden
Grundwortarten und Stellvertreter
des Nomens erkennen
Verb, Nomen und Adjektiv erkennen und ihre Aufgaben
beschreiben
Pronomen als Ersatzformen für Nomen. Numerale.
Fehlen des Artikels in der slowenischen Schriftsprache
im Unterschied zur slowenischen Mundart und
zum Deutschen
Zeitstufen und Zeitformen unterscheiden
Die natürlichen Zeitstufen (Gegenwärtiges, Vergangenes
und Zukünftiges) erfassen
Unterschiedliche grammatische Zeitformen erkennen
An einfachen Beispielen die Darstellung der Zeitstufen
durch die grammatischen Zeitformen besprechen
Standardsprachliche Verwendung
von Verb, Nomen und Adjektiv üben
Übereinstimmung der Satzglieder in Geschlecht,
Zahl und Fall. Die häufige Verwendung der Fälle
(zB verneinter Satz, genitivus partitivus, verschiedene
maskuline Akkusativform und dgl.) Verbalaspe
Präpositionen mit dem richtigen Fall verbinden
Zweite Klasse (4 Wochenstunden)
SPRECHEN
Förderung der sprachlichen Handlungsfähigkeit in
realen und gespielten Situationen
Sich in die Gemeinschaft einbringen
und gemeinsames Handeln
ermöglichen
Sprachhandlungen in bestimmten Situationen
erproben und anwenden (etwa anhand folgender
Themenbereiche: Freude — Angst, Zuneigung/
Freundschaft, Konflikte, Behinderte; Tiere,
Umwelt)
Zu den Beispielen, die in der 1. Klasse angeführt
sind, kommen als Schwerpunkte folgende hinzu
Schimpfen, beleidigen, drohen; über eigene Befindlichkeiten
sprechen (Freude, Angst, Erwartung,
Enttäuschung ...); schmeicheln, verlocken, loben,
zustimmen, sich anschließen, trösten
Streitsituationen besprechen (Ursachen, Formen,
Folgen ...) und Lösungswege suchen (den Streit
abklingen lassen durch zeitliches Zurückstellen,
Standpunkte vor der Gruppe darstellen, Argumente
suchen und vorbringen, um Hilfestellung der Mitschüler
ersuchen, Hilfestellung anbieten . . .)
Unterhalten und informieren
ZB spontan fabulieren; reale und fiktive Interviews
gestalten; Gelesenes vorstellen; Anweisungen zu
konkreten Anlässen geben (etwa zu einem Spiel);
Vorschläge machen (etwa für die Arbeitsweise und
-abfolge in der Gruppe)
Gesprächs-, Sozial- und Sprachverhalten
Gesprächsverha1ten üben
Sich zu Wort melden, zuhören und ausreden lassen,
sich auf einen Vorredner beziehen, beim
Thema bleiben, sich beim Sprechen an das Wesentliche
halten
Kritische Auseinandersetzung erlernen
Eigene Meinung begründen, gegensätzliche Positionen
erkennen und anerkennen, sich in andere
hineinversetzen, Argumente suchen und in Gesprächen
verwenden
Verschiedene Funktionen von Standard-
und Herkunftssprache erkennen
und erproben
Übungen zum Gebrauch der Standardsprache nach
dem jeweiligen Bedarf Standard- und Herkunftssprache
gebrauchen und die unterschiedliche Wirkung
beobachten (Mundart — Umgangssprache —
Hochsprache)
Ausdrucksvolles Sprechen üben und
Verständlichkeitanstreben
Die Wirkung von Sprechintensität erfassen und
erproben, Artikulation, Stimmführung, Lautstärke,
Mimik und Gestik üben (zB anhand von Lautgedichten
und Sprachspielen)
Rede- und Gesprächsformen
Verschiedene Gesprächsformen erproben
Partner-, Kleingruppen- und Klassengespräche
führen; diskutieren
Verschiedene Darstellungsformen
üben
Stegreifspiel; Gestaltung von Sendungen (nach
Möglichkeit mit Einsatz von audiovisuellen
Medien)
SCHREIBEN
Verfassen von Texten
Erzählen/Spielen mit Sprache
Schreiben über sich
Von Erlebnissen, Erfahrungen und Problemen
erzählen
Schreiben nach Vorgaben
Erzählkerne ausbauen und verändern
Bilderfolgen/Photos in eine Geschichte umsetzen
Die Erzählperspektiven wechseln
Erzählelemente in eine Geschichte einbauen
Geschichten erfinden
Fabulieren, Butalci-Geschichten schreiben
Mit Sprache spielen
ZB Verse, Reime, Scharaden, Rätsel verfassen
Ein Thema in verschiedenen Textsorten darstellen
Informieren/Erklären/Argumentieren
Informationen speichern
Informationen sammeln, einfache Texte zusammenfassen
und kürzen
Sachverhalte für sich und andere
verständlich erklären
Lerntips geben, Bastei- und Spielanleitungen entwerfen
Bildzeichen erläutern
Schreiben in Handlungszusammenhängen
Maßnahmen und Verhaltensweisen begründen
Kurze Stellungnahmen zu verschiedenen, auch
widersprüchlichen Meinungen formulieren
Appellieren
Zu Handlungen auffordern
In kurzen Texten werben (zB Plakat, Flugblatt)
Jemanden einladen, um etwas ersuchen
Partnerschaftliche Beziehungen
herstellen und fördern
Überzeugen, sich bedanken, ermuntern, trösten,
sich entschuldigen
Übungen zur Textgestaltung
Einüben des schriftlichen Sprachgebrauchs
im Sinne von Wortbedeutung,
Satzbau, Gliederung und Verständlichkeit
Verwenden von Pronomen und Konjunktionen
zum Textaufbau
Einen Text in Absätze gliedern
Varianten im Satzbau erproben
Formulieren desselben Inhalts in
unterschiedlichen Situationen
ZB Bitten, Mahnen, Auffordern
Komplexere Texte
Wirkungen von unterschiedlich verknüpften Sinneinheiten
und Sachverhalten erproben
Texte durch Absätze sinnvoll gliedern
Innere Folgerichtigkeit komplexerer Texte herausarbeiten
Rechtschreiben
Stärkung des Rechtschreibbewußtseins
Zunehmend Einsichten in Regelhaftigkeiten der
Rechtschreibung gewinnen
Orthographische Sicherung eines
Gebrauchswortschatzes
Verschiedene Lernhilfen kombiniert verwenden
Großschreibung
Schreibung von Eigennamen und von Eigennamen
abgeleiteten Eigenschaftswörtern (Koroška, Koro-sěc,
koroški), Fürwörter der höflichen Anrede
Klangbild - Schriftbild
ZB Auslaut -lj, -l (valj, val); -nj, -n (manjkati, konj;
zaman); Vorsilbe v-u (vleči-uleči se); Unterscheidung
der stimmhaften und stimmlosen S-Laute
(z-s) und Zischlaute (ž-š); regressive Assimilierung
(glasba), Auslautverhärtung (mož)
Abteilen von Wörtern
Zeichensetzung
Der Beistrich in der Aufzählung und zwischen Sätzen
Satzzeichen in der wörtlichen Rede
Im Wörterbuch nachschlagen
Grenzwörter benützen, Alphabetisieren, Stichwörter
erkennen
Erläuternde Zeichen und Abkürzungen verstehen
Individuelle Rechtschreibschwächenbeheben
Arbeit mit der Fehlerkartei
Selbsttraining (zB Partner- und Zweistufendiktat)
LESEN UND TEXTBETRACHTUNG
Lesetechniken
Entwickeln von Lesetechniken zur
rascheren Sinnerfassung
Blickspanne erweitern
Wortbilder vervollständigen
Stilles sinnerfassendes Lesen
Zusammenhänge in Texten erfassen
Fließendes und lautes Vorlesen
Texte in Sinnabschnitte gliedern, sinntragende Elemente
durch entsprechende Stimmführung herausheben
(Sprechtempo, Lautstärke, Tonhöhe, Pausen)
und Textintentionen dadurch verdeutlichen
Vortragen dichterischer und nichtdichterischer
Texte
Inhalt und Form verdeutlichen zB direkte Reden
hervorheben, Dialoge gestalten, Leitwörter hervorheben
Texte und Textverständnis
Epische Texte
ZB Volkstümliche Literatur, Erzählungen, auch aus
der Gegenwartsliteratur, lesen, um sich zu unterhalten,
um Erfahrungen zu gewinnen, um sich mit
Figuren zu identifizieren, um sich als Leser in das
literarische Geschehen einzubinden (zB durch Stellungnahmen,
Perspektivenwechsel, Rollenübernahme,
zeitliche Übertragung)
An humorvollen Texten, Sprachspielereien, Nonsenstexten
Spaß haben
Lyrische Texte
Erzählende Gedichte vortragen und in ihrem
Handlungsablauf erfassen; formale Merkmale
beobachten
Sprachspielerische Gedichte nachbilden
Stimmungs- und gefühlsbetonte Gedichte erleben;
Klangelemente und Sprachbewegung erfassen
Kurze dramatische Texte
Hörspiele, Sketches erschließen, eventuell auch
spielen
Arbeitsanweisungen umsetzen lernen
Werbetexte erkennen und beurteilen
Sachbücher
Informationen entnehmen, auch im Zusammenhang
mit anderen Unterrichtsgegenständen
Selbständige Informationsentnahme als Arbeitstechnik
entwickeln
Medienerziehung
Fernsehen, Film und Hörfunk
Ausgewählte Filme, Einzelsendungen und Serien
besprechen
Unterschiede in der Art der Darstellung erkennen
und Wirkungen besprechen
Häufige Darstellungsformen von Sendungen
besprechen (zB Interview, Reportage, Quiz)
Zugang zu Büchern
Büchereien benützen lernen
Informationen zum Erwerb eigener Bücher einholen
Kinder- und Jugendzeitschriften;
Jungendseiten in Tageszeitungen
Sich in einer Zeitschrift orientieren lernen
Werbung, Sachinformation und Unterhaltung
unterscheiden lernen
Umgang mit Comics
Typische Kennzeichen von Figuren erkennen (zB
Bösewicht)
Vermarktung von Comic-Figuren (Poster, Abzeichen
usw.)
Kinder- und Jugendbücher
Bücher vorstellen (mit Leseproben)
Nichtdichterische Texte erlebnishafter
und sachbezogener Art
Erfahrungswelt durch Texte aus den Themenbereichen
Schule, Arbeit, Familie, Freizeit, Technik,
Natur, Tier, menschliches Zusammenleben, Frieden
erweitern
SPRACHBETRACHTUNG UND SPRACHÜBUNG
Sprache im Verwendungszusammenhang
Eindeutigkeit und Mehrdeutigkeit
in Aussagen feststellen
Unklarheiten zur Sprache, bringen; unklare Aussagen
umformen; Ursachen und Gründe für mangelnde
Eindeutigkeit nennen
Erkennen, mit welchen sprachlichen
Mitteln Kontakt hergestellt
wird
Sprachliche Mittel zur Kontaktherstellung (zB auffordern,
fragen, bitten) erarbeiten und situations-
und partnergemäß einsetzen
Ursachen für unterschiedlichen Sprachgebrauch je
nach Partner und Situation erkennen
Den Einfluß der Rolle auf das
sprachliche Verhalten betrachten
Sprachliche Verhaltensweisen in verschiedenen
Rollen erproben (Rollenspiel) und die Unterschiede
feststellen
Bedeutung sprachlicher Zeichen
Erweiterung des Wortschatzes
Den Wortschatz in Sachkreisen planvoll erweitern;
Wortfelder aufbauen; Unter- und Überordnung
feststellen; Wortbedeutungen abgrenzen
Bedeutungsbeziehungen von Wörtern
erproben
Verb und Nomen, Nomen und Adjektiv übereinstimmen
(Kongruenz der Bedeutungen); übliche
und nicht übliche Bedeutungsbeziehungen zwischen
Verb und Nomen, Nomen und Adjektiv
besprechen (semantische Verträglichkeit); Bedeutung
von Wörtern in übertragener und bildhafter
Verwendung erkennen
Möglichkeiten der Wortbildung
unterscheiden
ZB Ableitungen mit Vor- und Nachsilben bilden;
Bedeutungsdifferenzierung beachten
Wort-, Satz- und Textgrammatik
Abgrenzen und Erkennen von Satzgliedern
als Bauteile des Satzes
Satzglieder abgrenzen; Subjekt und Prädikat
benennen; Ergänzungen feststellen
Durch Verkürzen und Erweitern von Satzgliedern
Aussagen präzisieren bzw. stilistisch verändern
Sprachliche Mittel zur Herstellung
von Beziehungen zwischen Sätzen
und Satzteilen feststellen
Die Verwendung von zusammenhangstiftenden
Mitteln (Konjunktionen, Verweiswörter, wie
„takrat", „tam", „zato", und Pronomen) in eigenen
Texten auf ihre Sprachrichtigkeit überprüfen
Die Funktionen von Zeitformen in
Texten erkennen
Feststellen, wie natürliche Zeitstufen in grammatischen
Zeitformen ausgedrückt werden können;
zeitliche Abstufungen durch Zeitformen (Präsens,
Perfekt, Plusquamperfekt, Futur) und durch Zeitangaben
deutlich machen
Übungen zur standardsprachlichen
Verwendung der Wortarten
Die richtige Fallbildung bei Nomen, Adjektiv und
Pronomen sichern; betonte und unbetonte Formen
des Personalpronomens; bestimmte und unbestimmte
Form beim Adjektiv; Infinitiv, Supinum;
Modus
Dritte Klasse (4 Wochenstunden)
Sprechen
a) Erweiterung der sprachlichen Fähigkeiten
durch Sprachhandeln in modellhaft ausgewählten
und in realen Situationen
Durch Sprechen gemeinsames Lernen und Handeln
ermöglichen
Überblick über Problembereiche von allgemeiner
Bedeutung gewinnen und in Gesprächen behandeln
(zB Wohnen, Spiel und Sport, Berufs- und Arbeitswelt,
Güterverteilung in der Welt, Krieg und Frieden);
Wünsche, Bedürfnisse, Konflikte thematisieren;
Handlungs- bzw. Lernziele (zB für Projektarbeit)
suchen und auswählen; Zusammenarbeit planen
und steuern (zB Vereinbarungen treffen und sie
geänderten Bedingungen anpassen, auf fördernde
bzw. hemmende Umstände und Verhaltensweisen
reagieren)
Informieren, erzählen und unterhalten
Informationen beschaffen (zB durch Befragen
sachkundiger Personen, durch gestelltes Beobach-
ten, aus Büchern und Zeitschriften); (→ Schreiben)
Informationen aufbereiten und weitergeben (Informationsmaterial
gliedern, Schwerpunkte setzen,
Anschauungsmaterial einsetzen);
Schüler, die sich auf ein bestimmtes Thema vorbereitet
haben, interviewen (dazu Fragen ausarbeiten);
über Ergebnisse von Gruppenarbeiten berichten;
von Erlebnissen, Erfahrungen und Problemen
erzählen; Geschichten erfinden; Unterschiede beim
Erzählen beachten; die Sprechweise spielerisch verändern
(zB Sprechtempo, Lautstärke, Gestik);
Appellieren
verschiedene appellative Sprachhandlungen erproben
und ihre Wirkung besprechen (zB zum Handeln
auffordern, für etwas werben); sich/jemanden/
etwas entschuldigen bzw. rechtfertigen, Rechtfertigung
verlangen (verschiedene Formen erproben,
vergleichen und beurteilen);
b) Gesprächs-, Sozial- und Sprachverhalten
Gesprächs- und Redeverhalten weiterentwickeln
und auf Grund von Beobachtungen (zB auch durch
eine Außengruppe) beurteilen; nonverbales Verhalten
besprechen; aktives Zuhören üben; den
Gebrauch der Standardsprache festigen;
Verständlichkeit verbessern durch Übungen zur
deutlichen Artikulation, durch Variieren des
Sprechtempos und der Stimmführung und durch
Erweiterung des Stimmvolumens und der Resonanz;
c) Rede- und Gesprächsformen
Berichterstattung; Interview, Kurzreferat; Diskussion;
Rollenspiel;
Schreiben
a) Verfassen von Texten
Erzählen/Spielen mit Sprache
Schreiben über sich
Von Erlebnissen, Erfahrungen und Problemen
erzählen; besondere Möglichkeiten des Ausbaus
verwenden (zB direkter Einstieg ins Thema)
Erzählen nach Vorgaben
ZB Erzählkerne ausbauen
Ein Thema in verschiedenen Erzählmustern darstellen
Bilder/Fotos als Themen benützen
Die Erzählperspektiven wechseln
Geschichten erfinden
Geschichten phantastischer oder utopischer Natur
schreiben
Mit Sprache spielen/Freies Schreiben
ZB Parodieren
Sketches entwerfen
Reime verfassen
Mit Sprache experimentieren (Textcollagen, -montagen uä.)
Schreiben nach Impulsen (Musik, Bilder usw.)
Informieren/Erklären/Argumentieren
Informationen speichern und Inhalte wiedergeben
(→ Sprechen)
ZB einem Text Informationen nach bestimmten
Gesichtspunkten entnehmen; Sachtexte kürzen
Anhand von Notizen Verlaufs- und Ergebnisprotokolle
anlegen (ua. im projektorientierten Unterricht)
Den Inhalt dichterischer Texte zusammenfassen
und den persönlichen Eindruck darlegen
Praktische Mitteilungen aus dem Schüleralltag
adressatengerecht formulieren (ua. Krankmeldung,
Verleihordnung in der Schülerbücherei)
Sachverhalte für sich und andere verständlich
erklären
ZB über Ereignisse berichten
Spielregeln, Gebrauchsanweisungen, Verlustanzeigen
formulieren, auch mit graphischen Hilfen
Einfache Begriffe erläutern
Leitfragen zu Texten schriftlich beantworten (→
Lesen und Textbetrachtung)
Begründen und Bewerten
ZB Begründungen formulieren und zu widersprüchlichen
Meinungen Stellung nehmen
Verantwortlich Stellung beziehen
Appellieren
Zu Handlungen auffordern
ZB Flugblätter, Aufrufe, Ansuchen, Vorschläge
schreiben (ua. für ein persönliches Anliegen)
Anfragen, Anträge, Beschwerden herstellen und
fördern
ZB Einladungen schreiben (in Brief- und Plakatform
ua.)
Sich schriftlich bedanken, entschuldigen
Eine Bitte, einen Wunsch äußern
Ermuntern, trösten, Hilfe anbieten uä.
b) Übungen zur Textgestaltung
Einüben des schriftlichen Sprachgebrauchs im
Sinne von Wortbedeutung, Satzbau, Gliederung
und Verständlichkeit
ZB die Bedeutung von Fachwörtern sichern und im
Textzusammenhang gezielt verwenden
Adressatengerechter Einsatz formelhafter Wendungen,
besonders in appellativen Texten (Anrede- und
Grußformeln uä.)
Verschiedene Textanfänge erproben und vergleichen
Den Text durch Absätze übersichtlicher gliedern
Sätze und Absätze sinnvoll verknüpfen
c) Rechtschreiben
Festigung des Rechtschreibbewußtseins
Nach der Schreibweise eines Wortes gezielt fragen
Die Schreibweise eines Wortes kontrollieren (zB
durch Nachschlagen) und kommentieren
Orthographische Sicherung des Wortschatzes
Verschiedene Lernhilfen auch kombiniert verwenden
(besonders im Sinne des phonetischen, grammatischen
und semantischen Prinzips)
Großschreibung
Schreibung häufiger Fremdwörter
Vorwörter k — h, z — s
Beachtung von Quantität und Qualität der Vokale
(Wechsel o — e, s stricem, s klobukom)
Beachtung der regressiven Assimilierung
Auslautverhärtung
Gleich oder ähnlich klingende Laute lj — 1, nj — n,
v — u
Abteilen von Wörtern
Zeichensetzung (Sprachbetrachtung und Sprachübung)
Der Beistrich zwischen Teilsätzen (Hauptsatz
— Hauptsatz, Hauptsatz — Gliedsatz)
Individuelle Rechtschreibschwächen beheben
Im Wörterbuch nachschlagen; erläuternde Zeichen
und Abkürzungen verstehen
Selbständige Fehlerkontrolle (zB im Partner- und
Zweistufendiktat)
Lesen und Textbetrachtung
a) Lesetechniken
Anwenden der erworbenen Lesetechniken zur
raschen Sinnerfassung und Sinngestaltung
Stilles sinnerfassendes Lesen
Zusammenhänge in Texten erfassen (Inhalt, Aufbau,
Form)
Sinnvermittelndes Vorlesen
Vorlesen dichterischer und nichtdichterischer
Texte
Texte in Sinnabschnitte gliedern und mögliche
Interpretationen durch entsprechende Stimmführung
verdeutlichen
Vortragen dichterischer und nichtdichterischer
Texte
Vorbereitetes Vortragen, zB von Szenen mit verteilten
Rollen und von Gedichten
b) Texte und Textverständnis
Dichterische Texte verschiedener Art erleben,
erschließen und gelegentlich vortragen
Epische Texte, zB Erzählungen, Kurzgeschichten
und Kalendergeschichten (auch humorvolle Texte,
Kriminal- und Detektivgeschichten)
Lyrische Texte, zB Stimmungsgedichte, engagierte,
experimentelle Lyrik, Erzählgedichte, Balladen
Texte aus verschiedenen musikalischen Bereichen,
zB Lieder und Songs, auch auf Inhalt und Wirkung
untersuchen (fächerübergreifender Unterricht)
Dramatische Texte, zB Szenen, Sketches (auch
spielen)
Jugendliteratur
Bücher vorstellen (mit Leseproben)
Themen mit Hilfe von Leitfragen erarbeiten
Gelesenes besprechen
Nichtdichterische Texte erlebnishafter und sachbezogener
Art lesen, gelegentlich vergleichen sowie
ihre Absicht und Wirkung untersuchen, zB zu folgenden
Themen: Arbeitswelt und Beruf, Sport,
Umwelt, Natur, Technik, Friede, Gewalt
Sachbücher
Selbständig Informationen entnehmen, auch
fächerübergreifend Zusammenhänge herstellen, zB
bei der Ausarbeitung von Projekten (→ Sprechen,
Schreiben)
c) Medienerziehung
Fernsehen und Hörfunk
Hinführen zum kritischen Auswählen aus dem Programmangebot,
Fernseh- und Hörfunksendungen
(insbesondere Jugendprogramme) besprechen
Feststellen und Erkennen unterschiedlicher Mittel
von Fernsehen und Hörfunk
Film
Besprechen von gemeinsam gesehenen Filmen
Zugang zu Büchern
Büchereien benützen, Entscheidungshilfen zum
Erwerb von Büchern erarbeiten
Aufmachung eines Buches besprechen
Jugendzeitschriften
Arten, Inhalte und Ziele untersuchen
Tages- und Wochenzeitungen
Sich in einer Tages- und Wochenzeitung zurechtfinden
lernen und einzelne Bereiche unterscheiden
(zB Politik, Lokales, Werbung, Sport)
d) Literatururkunde
Textverständnis fördern, auch durch Hinweise auf
formale Merkmale des Werkes und durch Einbettung
in den historischen und biographischen
Zusammenhang
Merkmale gebundener Sprache (Vers, Reim,
Rhythmus, Klanggestalt) untersuchen und ihre
Wirkung in Texten beobachten
Sprachbetrachtung und Sprachübung
a) Sprache im Verwendungszusammenhang (→
Sprechen — Schreiben)
Nähe und Distanz der Partner (zB familiäres,
freundschaftliches, sachliches, offenes, feindseliges.
Gesprächsklima)
Die Auswirkungen des Verhältnisses der Kommunikationspartner
auf die Wahl der sprachlichen
Mittel (Wortwahl, Satzbau, Aussprache) beobachten
und beschreiben
Situationsgemäßes sprachliches Verhalten (→ Sprechen)
Die sprachlichen Mittel beim Anbahnen von
Gesprächen, beim Ausdrücken von Gefühlen und
Stimmungen beobachten und ihre Wirkung einschätzen
Formelhafte Sprache in standardisierten Situationen
ZB beim Telefonieren, Gratulieren, in Wetterberichten,
Kochrezepten, Unfallberichten die Formelhaftigkeit
der verwendeten Sprache erkennen und
ihre Leistung besprechen (zB Ökonomie, Hilfe zur
Orientierung und Sicherheit in der sprachlichen
Bewältigung einer Situation)
b) Bedeutung sprachlicher Zeichen
Erweiterung des Wortschatzes
Bedeutungsumfang von Wörtern abgrenzen, Überschneidungen
aufzeigen. Wörter mit ähnlicher und
gegensätzlicher Bedeutung ordnen. Bedeutung von
Fremdwörtern klären
Abstufung von Äußerungen
Aufzeigen, wie zB Gewißheit, Ungewißheit, Möglichkeit,
Wahrscheinlichkeit und Zweifel ausgedrückt
werden
Wortbildung
Neue Wörter durch Wechsel der Wortart bilden.
Möglichkeiten der Wortbildung mit Hilfe des
Ablautes erkennen.
c) Text-, Satz- und Wortgrammatik
Textgrammatik
Einige sprachliche Mittel erkennen, die in einem
Text den Zusammenhang herstellen (insbesondere
Zeitform, Verbalaspekt, Verweiswörter)
Erkennen, wie in einem Text die Stellungnahme
des Schreibers/Sprechers deutlich werden kann (zB
Redekommentierung mit Konditional zB naj, bi
und situativ gebrauchten Wörtern)
Feststellen, in welchem Zusammenhang das Passiv
eine mögliche Darstellungsweise ist
Satzgrammatik
Teilsätze eines Ganzsatzes abgrenzen;
Merkmale von Hauptsatz und Gliedsatz erkennen
Funktion abhängiger Sätze feststellen (zB Darstellung
von Zeit, Mittel, Zweck, näherer Bestimmung,
Ergänzung von Personen, Sachen ua.) im Zusammenhang
mit der Herstellung und Deutung von
Texten
Teilsätze durch Satzglieder mit gleichem Aussagewert
ersetzen und mögliche Bedeutungsveränderungen
beobachten
Fallwechsel in verneinten Sätzen (bewußtmachen
und üben)
Wortgrammatik
Maskuline Akkusativformen im Singular unterscheiden
lernen
Bildung des Modus und des Passivs besprechen;
Funktion von Konjunktionen und Relativpronomen
als Einleitewörter von abhängigen Sätzen
erkennen; (→ Schreiben)
Interrogativpronomen und Adverbien erkennen
und benennen, ihre Funktion im Fragesatz und in
der Ersatzprobe feststellen;
Demonstrativpronomen erkennen und benennen,
seine Funktion als Begleiter, Ersatz- und Verweisform
unterscheiden
d) Sprachübung (→ Sprechen und Schreiben)
Ausdrucksmöglichkeiten erweitern und durch
Umformen zB von Satzgliedern in Gliedsätze
Sprachliche Mittel zum Ausdruck von Gewißheit,
Zweifel, Wahrscheinlichkeit uä. erwerben und
erweitern (etwa entsprechende Verben, Situative,
Modus)
Die standardsprachlich richtige Fügung von mehrteiligen
Satzgliedern üben (zB flektiertes Adjektiv,
Apposition)
Schriftliche Arbeiten
Schul- und Hausübungen
Sechs Schularbeiten, je drei im Semester.
4. Klasse (4 Wochenstunden)
Sprechen
a) Erweiterung der sprachlichen Fähigkeiten
durch Sprachhandeln in modellhaft ausgewählten
und in realen Situationen
Durch Sprechen gemeinsames Lernen und Handeln
ermöglichen
Überblick über Problembereiche von allgemeiner
Bedeutung gewinnen; Problembewußtsein entwickeln
durch Darstellen, Vergleichen und Beurteilen
von Sachverhalten anhand von Themen, wie zB Bildungs-
und Berufslaufbahn, Arbeitswelt, Interessengruppierung,
Vorurteile, Medien, Mode, Ernährung
und Gesundheit, Werbung;
Interessen aussprechen und Klarheit über verschiedene
Interessenslagen erlangen; Interessen vergleichen,
gewichten, bewerten und vertreten;
Interessenausgleich anstreben;
Konflikte zwischen verschiedenen Gesprächspartnern
(zB Erwachsene — Jugendliche, Vorgesetzte
— Untergebene, Produzenten — Konsumenten)
thematisieren und Lösungen suchen;
Informieren, erzählen und unterhalten
ZB Sachverhalte darstellen, über die die Schüler im
Unterricht und außerhalb des Unterrichtes Erfahrungen
gesammelt und Kenntnisse gewonnen
haben (fächerübergreifende Thematik); von Erlebnissen,
Erfahrungen und Problemen erzählen, die
sich in Lern- und Arbeitssituationen ergeben (ua.
auch im Hinblick auf die Schul- und Berufslaufbahn);
Interviews vorbereiten, durchführen und auswerten;
Eindrücke und Erfahrungen in Sprache umsetzen
(Reportage; auch in spielerischer Form);
Argumentieren
Gründe für eigene und fremde Meinungen anführen;
erläuternde Beispiele geben; Widersprüche
aufzeigen; Gegenargumente erwägen und zu entkräften
versuchen
Appellieren
ZB Wünsche und Interessen einer Gruppe als deren
Sprecher vertreten (auch im Rahmen von Unterrichtsprojekten);
Informationen, Argumente und Beispiele beim
Appellieren einsetzen; die Interessen, Erfahrungen
und Erwartungen der Geschäftspanner bzw. Zuhörer
abschätzen und bei der Gestaltung der Appelle
berücksichtigen;
b) Gesprächs-, Sozial- und Sprachverhalten
In verschiedenen Gesprächsformen eigene Meinungen
und Handlungen sowie die anderer begründen;
Auseinandersetzungen sachlich führen;
Gegensätzliche Positionen erkennen und anerkennen;
Manipulationen für sich und andere durchschaubar
machen;
Standardsprache zweckmäßig einsetzen und ihren
Gebrauch festigen und sie zweckmäßig einsetzen
lernen.
c) Rede- und Gesprächsformen
Diskussion und Debatte (auch Leitung eines
Gesprächs); Referat; kurze Reden zu aktuellen
Anlässen; Rollenspiel; Interview und Reportage;
Schreiben
a) Verfassen von Texten
Erzählen/Spielen mit Sprache
Schreiben über sich
Von Erlebnissen und Erfahrungen erzählen; besondere
Berücksichtigung der Darstellungsweise (Gliederung,
sprachliche Formulierung)
Erzählen nach Vorgaben
Kurze Prosatexte umformen (zB dramatisieren)
Geschichten erfinden
Literarische Kleinformen schreiben (zB Fabeln,
Märchen, Schlager, Gedichte, Rätsel)
Mit Sprache spielen/Freies Schreiben
ZB mit Sprache experimentieren
Parodieren
Assoziatives Schreiben nach optischen und musikalischen
Impulsen
Informieren/Erklären/Argumentieren
Informationen speichern und Inhalte wiedergeben
ZB Stichwortzettel anlegen
Sachtexte exzerpieren und kürzen
Fragenkatalog für Meinungsumfragen und Interviews
ausarbeiten
Verlaufs- und Ergebnisprotokolle anlegen (ua. im
projektorientierten Unterricht)
Lebenslauf abfassen
Den Inhalt dichterischer Texte zusammenfassen
und den persönlichen Eindruck darlegen (→ Lesen
und Textbetrachtung)
Sachverhalte für sich und andere verständlich
erklären (→ Sprechen)
ZB Schaubilder erläutern
Einfache Begriffe, ursächliche Zusammenhänge
und Sachverhalte erklären
Texte kurz besprechen und die persönliche Meinung
darlegen
Begründen und Bewerten (→ Sprechen)
ZB Probleme aus dem Erfahrungsbereich der Schüler
darstellen
Zu unterschiedlichen Meinungen Stellung beziehen
Begründungen für die eigene Meinung formulieren
Kurztexte mit argumentierender Stellungnahme
schreiben
Appellieren
Zu Handlungen auffordern
Mit Argumenten auffordern und werben (zB für
persönliche, schulische und außerschulische Anliegen)
(→ Sprechen)
Leserbriefe zu aktuellen Anlässen verfassen
Appellative Textsorten aus dem praktischen Schriftverkehr
verfassen
ZB Inserate, Bestellungen, Stellengesuche (Bewerbungen),
Anträge, Ansuchen, Beschwerden, Reklamationen
schreiben
b) Übungen zur Textgestaltung
Fachausdrücke klären und gezielt verwenden
Verbal- bzw. Nominalstil probieren (zB durch
Umformen) und funktionsgerecht verwenden
Die äußere Form und optische Gestaltung von Texten
des praktischen Schriftverkehrs berücksichtigen
Informierende, erklärende und argumentierende
Texte verständlich gestalten durch
Einfachheit: kurze Sätze, bekannte Wörter,
anschauliche Beispiele
Übersichtlichkeit: geordnete Gedankenfolge, Hervorheben
von Wichtigem
Kürze: Beschränkung auf das Wesentliche
c) Rechtschreiben
Sicherung des Rechtschreibbewußtseins
Regeln und Rechtschreibhilfen gezielt anwenden
Orthographische Sicherung des Wortschatzes
Verschiedene Lernhilfen kombiniert verwenden
(besonders im Sinne des grammatischen, semantischen
und etymologischen Prinzips)
Groß- und Kleinschreibung
Schreibung häufiger Fremdwörter (Unterschiede
zum Deutschen)
Abteilen von Wörtern
Getrennt- und Zusammenschreibung
Wortverbindungen wie medtem, zato usw.
Zusammenfassung der häufigsten Fälle der Zeichensetzung
Im Wörterbuch nachschlagen
Individuelle Rechtschreibschwächen beheben
Selbständige Fehlerkontrolle
Lesen und Textbetrachtung
a) Lesetechniken
Weiterentwickeln der erworbenen Lesetechniken
zur raschen Sinnentnahme und zur Sinnvermittlung
b) Texte und Textverständnis
Dichterische Texte verschiedener Art erleben,
erschließen und gelegentlich vortragen
Epische Texte, zB Kurzgeschichten, Erzählungen,
Anekdoten und Novellen; Inhalt und Form besprechen
Lyrische Texte, unterschiedliche Arten von Gedichten;
Inhalte und kennzeichnende Merkmale besprechen
Dramatische Texte, zB Bühnenstücke (auch auszugsweise),
Hörspiele, Szenen (auch spielen oder
durch Theateraufführungen und audio-visuelle
Medien kennenlernen)
Jugendliteratur
Bücher vorstellen (mit Leseproben), besprechen
und dabei Urteilsvermögen entwickeln
Nichtdichterische Texte
Berichtende und beschreibende Formen auf ihre
Absicht und Wirkung untersuchen, zB Texte über
künstlerische und wissenschaftliche Leistungen,
wirtschaftliche und politische Fragen, Beruf und
Arbeitswelt, Freizeit, Umweltschutz (mit besonderer
Berücksichtigung Österreichs)
Sachbücher
Informationen sammeln, vergleichen und auswerten
(auch in Projekten) (→ Schreiben, Sprechen)
c) Medienerziehung
Fernsehen/Hörfunk/Film
Sendungen besprechen und den Bereichen der
Unterhaltung, Information und Bildung zuordnen
Medienkonsum feststellen und beurteilen
Wirkungen von Sendungen besprechen und deren
Merkmale nennen
Sendungen gegebenenfalls imitieren
Einige Mittel der Filmgestaltung aufzeigen, zB Einstellung,
Kameraführung, Schnitt, Trickaufnahme
Zugang zu Büchern
Büchereien benützen
Buch als Ware besprechen
Tageszeitungen, Wochenzeitungen
Einige tatsachen- und meinungsorientierte journalistische
Stilformen unterscheiden
Berichte über ein Ereignis in verschiedenen Tageszeitungen
vergleichen
Gegebenenfalls eine Schülerzeitung, Wandzeitung
oder eine Seite für eine Tageszeitung herstellen
d) Literaturkunde
Merkmale der genannten epischen, lyrischen und
dramatischen Formen anhand von Texten aufzeigen;
ZB Ich- und Er-Form in epischen Texten unterscheiden
Ästhetische Merkmale (zB Aufbau, Sprachform,
sprachliche Bilder) an Texten erkennen
Besondere Wirkungsmöglichkeiten gebundener
Sprache aufzeigen
Die Entwicklung der Handlung in Dramen durch
Rede und Gegenrede (Dialog) beobachten
Textverständnis fördern durch Hinweise auf die
Entstehungsbedingungen (politische, soziale und
biographische)
Sprachbetrachtung und Sprachübung
(→ Sprechen, Schreiben)
a) Sprache im Verwendungszusammenhang
Rolle und Sprachgebrauch
Die Auswirkungen der Kommunikationssituation
(zB symmetrisches, asymmetrisches Verhältnis;
gesprochene und geschriebene Sprache) auf den
Einsatz der sprachlichen Mittel beobachten
Emotionalisierung bzw. Versachlichung der Rede
(→ Sprechen)
Inhalts- und Beziehungsaspekt in Gesprächssituationen
unterscheiden lernen
verschiedene Sprachformen (→ Lesen und Textbetrachtung)
Das Auftreten verschiedener Sprachformen (zB
Standardsprache, Umgangssprache, Mundart)
besprechen. An ausgewählten Beispielen Merkmale
erkennen
Sprachliche Besonderheiten, die für bestimmte
Gruppen (zB soziale Gruppen, Alters- und Berufsgruppen)
kennzeichnend sind, besprechen
Stilebenen, wie etwa gehobene, saloppe, derbe Ausdrucksweise
unterscheiden und ihre Intentionen
und Wirkungen besprechen. Verschiedene Stilebenen
in der Literatursprache vergleichen
b) Bedeutung sprachlicher Zeichen
Erweiterung des Wortschatzes
Wortfelder aufbauen; Bedeutungen mit Hilfe von
Merkmalen unterscheiden;
Bedeutung von Wörtern in verschiedenen Textzusammenhängen
feststellen
Bedeutungsvarianten eines Wortes im individuellen
Sprachgebrauch verschiedener Sprecher beobachten
Bedeutung von Fremdwörtern klären
Bedeutungsunterschiede
Bedeutung ähnlicher Wörter gegeneinander
abgrenzen, regionale und gruppenspezifische
Besonderheiten im Wortschatz feststellen
Abstufung von Äußerungen (→ Sprechen)
Beobachten, wie Äußerungen anderer wiedergegeben
werden können.
Feststellen, wodurch eine persönliche Deutung in
der Wiedergabe zum Ausdruck gebracht wird
Übertragene Bedeutung (→ Lesen und Textbetrachtung)
Sprachliches Bild, Vergleich, Metapher in Texten
aufzeigen; Wirkung bildhafter Ausdrucksweise
besprechen
Wortbildung (→ Schreiben)
Neue und ungewöhnliche Wortzusammensetzungen,
besonders in der Werbung und in den Zeitungen
feststellen, ihre Bedeutung klären; ähnliche
Möglichkeiten auf spielerische Art erproben
c) Text-, Satz- und Wortgrammatik
Textgrammatik
Den thematischen Zusammenhang eines Textes
durch die Mittel der Wiederholung (Rekurrenz)
und des Ersatzes (Paraphrase, Substitution) feststellen
Die Modifizierung der Aussage mit Hilfe von
Modalverben, modifizierenden Verben, konditionalen
futuristischen Formen und Situativen feststellen,
die Art der Kommentierung abwägen
Satzgrammatik
Die Verknüpfung von Sätzen und Satzteilen mit
Hilfe von Konjunktionen, Adverbien und Relativpronomen
erkennen, durch welche logische, räumliche,
zeitliche ua. Beziehungen dargestellt werden
Möglichkeiten des Ausbaus von Satzgliedern mit
verschiedenen Mitteln (zB nominale und satzwertige
Erweiterungen) erkennen und erproben
Das Bewußtsein der unterschiedlichen Verwendung
des Passivs in Deutsch und Slowenisch festigen
Wortgrammatik
Die Fügung von mehreren Wörtern zu Gruppen
mit fester Bedeutung unter grammatischen, orthographischen
und semantischen Gesichtspunkten
besprechen (zB iz dneva v dan, tjavdan . . .)
Die Verwendung von Adverbien zur räumlichen,
zeitlichen, emotionalen uä. Situierungen der Rede
feststellen (Situative)
d) Sprachübung
Die standardsprachlich richtige Verwendung von
Infinitiv und Supinum, Konjunktionen und Präpositionen
sowie des Duals, insbesondere beim Femininum,
üben
Den richtigen Fall von Relativpronomen und Satzverknüpfungen
bilden
Die richtige Verwendung des Reflexivpronomens
„svoj" festigen. Standardsprachliche Formen der
Attributierung (besonders Genitivattribut, Apposition)
üben
Schriftliche Arbeiten
Schul- und Hausübungen
Sechs Schularbeiten, je drei im Semester
Didaktische Grundsätze
a) Für alle Leistungsgruppen
Die Wahl der Unterrichtsmethoden steht dem
Lehrer grundsätzlich frei; auf den neuesten Stand
der Wissenschaft sowie auf die spezifischen Bedürfnisse
der Klassen bzw. Leistungsgruppen ist
Bedacht zu nehmen. Der Methodenvielfalt ist
gegenüber jeder einseitigen Vorgangsweise der
Vorzug zu geben.
Bei der Erarbeitung des Lehrstoffes sind die
Schüler zu möglichst großer Selbsttätigkeit anzuleiten,
wofür sich soziale Arbeitsformen (zB Partner-
und Gruppenarbeit) besonders eignen.
Der Sprachenunterricht hat auf eine unmittelbare,
mündliche Anwendung der Sprache abzuzielen.
In Einzelfällen kann von diesem Grundsatz
gelegentlich abgewichen werden (Erklärungen von
Strukturen usw.).
Der Veranschaulichung kommt in allen Phasen
des Spracherwerbs größte Bedeutung zu. Audiovisuelle
Medien (Tuchtafel, Tafelskizze, Folie,
Gegenstände, Wandbilder, Filme, Dias, Video,
Tonträger, Wort- und Bildkarten) sollen gezielt
eingesetzt werden.
Dem Spielerischen und Musischen kommt im
Sprachenunterricht große Bedeutung zu. Reime,
Lieder und Spiele (Rollenspiele, Ratespiele, Denkspiele
usw.) sind wirkungsvolle Motivationsträger.
Sie ermöglichen es dem Lehrer, sehr viel Abwechslung
in das Unterrichtsgeschehen zu bringen, darüber
hinaus auch grundlegende Redemittel in einer
die Schüler sehr ansprechenden Form zu üben, zu
festigen und anzuwenden. Zu beachten ist, daß das
Nachspielen von Lehrbuchdialogen nicht zum
Selbstzweck wird.
Bei der Auswahl der Themen ist innerhalb des
vorgesehenen Rahmens auf die individuellen
Bedürfnisse der Klasse bzw. Leistungsgruppe einzugehen.
Die Auseinandersetzung mit den Themen soll
persönlichkeitsbildend sein und von konkreten
Kommunikationssituationen ausgehen. Landes- und
kulturkundliche Informationen sollen mit den
übrigen Themen sinnvoll verbunden werden. Das
Vermitteln und Abprüfen von isolierten Informationen
ist zu vermeiden.
Bei der Behandlung der Themen sind nach Möglichkeit
Querverbindungen zu anderen Gegenständen
herzustellen.
Größere Themengebiete, zB aus Bereichen der
Umwelt, Arbeitswelt und zwischenmenschlichen
Beziehungen, sollen gelegentlich als Projekte —
auch in Zusammenarbeit mit Lehrern anderer
Gegenstände — erarbeitet werden.
Grundsätzlich ist das Erreichen von größtmöglicher
Sprachrichtigkeit anzustreben. Andererseits ist
den Schülern in bestimmten Phasen des Lernprozesses
Gelegenheit zu geben, im freien Gebrauch
das bisher Gelernte zu „erproben", auch wenn
dabei Fehler gemacht werden.
Das Hinweisen auf Fehler soll die Schüler zum
richtigen Sprachgebrauch und längerfristig zu einer
Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenz führen.
Korrekturen sind so vorzunehmen, daß das Selbstwertgefühl
der Schüler nicht beeinträchtigt wird.
Beim Sprechen sollen die natürliche Sprechsituation
und Kommunikation durch Korrekturen möglichst
wenig gestört werden. Dies bedingt aber
regelmäßige Diagnose mit zielgerichteten Übungen
in späteren Phasen.
b) Differenzierung in Leistungsgruppen
Bei der Differenzierung in Leistungsgruppen ist
zu beachten, daß die Schüler sehr unterschiedliche
sprachliche Kenntnisse besitzen und Lerndefizite
nicht in gleicher Weise bei allen Lernbereichen
bestehen. Die Einteilung in Leistungsgruppen hat
unter Beachtung der unterschiedlichen Leistungen
in den einzelnen Lernbereichen zu erfolgen, wobei
die II. und III. Leistungsgruppe insbesondere auch
die Aufgabe der Förderung von Sprachanfängern
übernimmt. Eine besondere Lernschwäche in nur
einem Lernbereich darf nicht zur Zuordnung in die
unterste Leistungsgruppe führen.
Die Differenzierung in den Teilbereichen erfolgt
— nach Quantität, durch eine der Klassensituation
angepaßte Auswahl an Situationen und Themen
(beim Sprechen), der vorgesehenen Möglichkeiten
des Schreibens (wobei die Schreibabsichten
„Erzählen", „Informieren", „Appellieren" zu
berücksichtigen sind), an Lesestoffen (wobei die
verschiedenen Textsorten — epische, lyrische,
dramatische und nichtdichterische Texte — zu
berücksichtigen sind);
— nach Qualität und Verständlichkeit, durch eine
unterschiedliche Höhe des Anspruchs an Situationsgerechtheit
(zB Unter welchen Bedingungen
spreche/schreibe ich?), Adressatengerechtheit
(An wen richte ich mich?), Intentionsgerechtheit
(In welcher Absicht äußere ich mich?)
und Sachgerechtheit (Entsprechen meine Aussagen
dem Sachverhalt?), an Angemessenheit
des Umfangs und der Wortwahl beim Schreiben,
an innerer Folgerichtigkeit, Einfalls- und
Gedankenreichtum beim Sprechen und Schreiben;
— nach dem Lerntempo. Der Lehrer hat die Möglichkeit,
je nach Leistungsfähigkeit der Schüler,
im jeweiligen Teilbereich, ein Stoffgebiet kurz-
oder längerfristig zu behandeln;
— durch Auswahl, Einschränkung oder Erweiterung
der im Lehrplan vorgesehenen Möglichkeiten,
wobei die vorgegebenen Absichten und
Ziele zu berücksichtigen sind;
— nach Komplexität und Verständlichkeit durch
Berücksichtigung des angemessenen Umfangs
der Arbeit, der Wortwahl, der inneren Folgerichtigkeit,
des Einfalls- und Gedankenreichtums
und der Situationsgerechtheit;
— durch Individualisierung; Aufarbeitung der
Fehler, Mängel und Beachtung des jeweiligen
Lerndefizits durch den Einsatz verschiedener
Arten von Lernhilfen für die einzelnen Schülergruppen;
— nach dem Schwierigkeitsgrad der Inhalte, nach
Interessen, Begabungen und Fähigkeiten der
Schüler, die auch durch die Art der Aufgabenstellung
zu berücksichtigen sind;
— nach der zunehmenden Fähigkeit der Schüler,
Einsicht und Übersicht in Bau und Funktion der
Sprache zu gewinnen, sowie durch Übungen
das Gelernte zu festigen, zu sichern und anzuwenden;
— durch zunehmende Genauigkeit und Detailliertheit;
— durch Gliederung der Lernziele in Teillernziele,
die durch leistungsschwächere Schüler in der II.
und III. Leistungsgruppe zu erreichen sind;
— durch Bereithalten besonderer Aufgaben zur
Förderung begabter und leistungsfähiger Schüler;
— nach dem Lernzuwachs bzw. möglichen Lücken,
worüber die notwendigen Informationen
bei der Überprüfung des Leistungsstandes Auskunft
geben (Daraus ergibt sich der Bedarf oder
die Motivation entweder zum Weiterlernen
oder zum Wiederholen betimmter Sequenzen.);
— durch eine innere Gliederung des Unterrichtes
nach dem Ergebnis der Lernzielkontrollen.
Beim Lesen sind neben dem Schwierigkeitsgrad
der Texte auch die Interessen der Schüler und die
Art der Aufgabenstellung bei der Textbetrachtung
(Inhaltsaspekt, Formaspekt, Sprachaspekt) wichtige
Differenzierungskriterien.
Da das Rechtschreiben nur eines von mehreren
Einstufungskriterien ist, ist zu berücksichtigen, daß
sich in jeder Leistungsgruppe Schüler mit unterschiedlichem
Rechtschreibniveau befinden.
Grundstätzlich soll dabei von der Sicherung des
jeweiligen Gebrauchswortschatzes ausgegangen
werden.
Der Rechtschreibunterricht erfordert daher die
Individualisierung bei der Aufarbeitung der Fehler
bzw. erfordert er verschiedene Arten von Lernhilfen
für die Schüler (optische, akustische, grammatische,
semantische, etymologische)."
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 12. September 1988
in Kraft.