511. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 198 Lechtal Straße im Bereich der Gemeinde Steeg
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung der
Bundesgesetze BGBl Nr. 239/1975 und 294/1978
wird verordnet
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt
bei km 20,800 (alt), verläuft sodann in gestreckterer
Linienführung unter teilweiser Mitbenützung
der alten Trasse und bindet bei km 25,075 (alt)
wieder in den Bestand ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse
aus den beim Bundesministerium für Bauten
und Technik, beim Amt der Tiroler Landesregierung
sowie bei der Gemeinde Steeg aufliegenden
Planunterlagen (Plan Nr. 224-17 a im Maßstab
1 : 1000) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den
vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung.
Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind
den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.