511_1975
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511. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung von Grenzkontrollstellen zur Sichtvermerkserteilung
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 511. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung von Grenzkontrollstellen zur Sichtvermerkserteilung
1975_511_0 511. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung von Grenzkontrollstellen zur Sichtvermerkserteilung
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Auf Grund des § 29 Abs. 2 des Paßgesetzes
1969, BGBl. Nr. 422, in der Fassung des BGBl.
Nr. 510/1974 wird verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für
Inneres vom 11. Jänner 1971, BGBl. Nr. 17, über
die Ermächtigung von Grenzkontrollstellen zur
Sichtvermerkserteilung, in der Fassung der Verordnungen
BGBl. Nr. 262/1971 und 106/1974
wird wie folgt geändert
Die Grenzkontrollstelle Ehrwald-Schanz wird
zur Erteilung von gewöhnlichen Sichtvermerken
ermächtigt.