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511_1975 AT

511. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung von Grenzkontrollstellen zur Sichtvermerkserteilung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 511. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung von Grenzkontrollstellen zur Sichtvermerkserteilung

Auf Grund des § 29 Abs. 2 des Paßgesetzes

1969, BGBl. Nr. 422, in der Fassung des BGBl.

Nr. 510/1974 wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für

Inneres vom 11. Jänner 1971, BGBl. Nr. 17, über

die Ermächtigung von Grenzkontrollstellen zur

Sichtvermerkserteilung, in der Fassung der Verordnungen

BGBl. Nr. 262/1971 und 106/1974

wird wie folgt geändert

Die Grenzkontrollstelle Ehrwald-Schanz wird

zur Erteilung von gewöhnlichen Sichtvermerken

ermächtigt.

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