511_1973
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511. Kundmachung: Geltungsbereich des Protokolls zur Änderung des Abkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im Internationalen Luftverkehr
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Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 511. Kundmachung: Geltungsbereich des Protokolls zur Änderung des Abkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im Internationalen Luftverkehr
1973_511_0 511. Kundmachung: Geltungsbereich des Protokolls zur Änderung des Abkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im Internationalen Luftverkehr
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Nach Mitteilungen der Polnischen Regierung
sind nachstehende Staaten dem Protokoll zur Änderung
des Abkommens zur Vereinheitlichung
von Regeln über die Beförderung im Internationalen
Luftverkehr, unterzeichnet in Warschau am
12. Oktober 1929, vom 28. September 1955
(BGBl. Nr. 161/1971) beigetreten
Staaten
Datum der Hinterlegung
der Beitrittsurkunde
Malawi 9. Juni 1971
Swasiland 20. Juli 1971
Guatemala 28. Juli 1971
Dominikanische Republik
25. Feber 1972
Irak 28. Juni 1972
Westsamoa 16. Oktober 1972
Indien 14. Feber 1973
Fidschi hat erklärt, daß es sich auf Grund der
durch das Vereinigte Königreich erfolgten Ausdehnung
des Geltungsbereiches auf sein Gebiet als
Mitglied des Protokolls betrachtet.