50_1982
AT
50. Kundmachung: Brasilianisches amtliches Zeichen für Kaffee
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 50. Kundmachung: Brasilianisches amtliches Zeichen für Kaffee
Auf Grund des § 6 Abs. 2 des Markenschutzgesetzes
1970, BGBl. Nr. 260, in der Fassung der
Markenschutzgesetz-Novelle 1977, BGBl. Nr. 350,
wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für
Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß § 6
Abs. 1 des Markenschutzgesetzes 1970 auf das in
der Anlage angeführte brasilianische amtliche Zeichen
zur Kennzeichnung von Qualität und Herkunft
brasilianischen Kaffees Anwendung findet.