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50_1972 AT

50. Kundmachung: Beitritt Rumäniens zum Übereinkommen betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 50. Kundmachung: Beitritt Rumäniens zum Übereinkommen betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen

Nach Mitteilung der Königlich Niederländischen

Botschaft in Wien ist Rumänien dem

Übereinkommen betreffend das Verfahren in

bürgerlichen Rechtssachen (BGBl. Nr. 91/1957,

letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich

BGBl. Nr. 220/1970) beigetreten.

Das Übereinkommen ist gemäß seinem Artikel

31 erster Absatz für Rumänien am 29. Jänner

1972 in Kraft getreten.

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