50_1972
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50. Kundmachung: Beitritt Rumäniens zum Übereinkommen betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 50. Kundmachung: Beitritt Rumäniens zum Übereinkommen betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen
1972_50_0 50. Kundmachung: Beitritt Rumäniens zum Übereinkommen betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen
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Nach Mitteilung der Königlich Niederländischen
Botschaft in Wien ist Rumänien dem
Übereinkommen betreffend das Verfahren in
bürgerlichen Rechtssachen (BGBl. Nr. 91/1957,
letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich
BGBl. Nr. 220/1970) beigetreten.
Das Übereinkommen ist gemäß seinem Artikel
31 erster Absatz für Rumänien am 29. Jänner
1972 in Kraft getreten.