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50_1965 AT

50. Verordnung: Erhöhung des Zollsatzes für Hühnereier

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 50. Verordnung: Erhöhung des Zollsatzes für Hühnereier

Auf Grund des § 5 Abs. 1 des Zolltarifgesetzes

1958, BGBl. Nr. 74, wird mit Zustimmung des

Hauptausschusses des Nationalrates verordnet

Artikel I

Der Zollsatz für Hühnereier der Tarifnummer

04.05 A wird wie folgt ergänzt

Bei einem Zollwert unter 957 S je 100 kg erhöht

sich der Zollsatz für Hühnereier der Tarifnummer

04.05 A von 320 S für 100 kg um die

Differenz zwischen 957 S und dem Zollwert von

100 kg. Der erhöhte Zollsatz darf jedoch 960 S

für 100 kg nicht übersteigen.

Artikel II

Diese Verordnung tritt am 1. April 1965 in

Kraft und verliert ihre Gültigkeit mit 30. September

1965.

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