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50_1960 AT

50. Kundmachung: Geltungsbereich des Protokolls über militärische Pflichten in gewissen Fällen von doppelter Staatsangehörigkeit.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 50. Kundmachung: Geltungsbereich des Protokolls über militärische Pflichten in gewissen Fällen von doppelter Staatsangehörigkeit.

Nach einer Mitteilung der Rechtsabteilung der

Vereinten Nationen ist das Protokoll über militärische

Pflichten in gewissen Fällen von doppelter

Staatsangehörigkeit, BGBl. Nr. 214/1958, neben

Österreich für folgende weitere Staaten in Kraft

Australien, Belgien, Brasilien, Burma, Indien, Kolumbien,

Kuba, die Niederlande, El Salvador,

Schweden, Südafrikanische Union, Vereinigte

Staaten von Amerika und Vereinigtes Königreich

von Großbritannien und Nordirland.

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