50_1960
AT
50. Kundmachung: Geltungsbereich des Protokolls über militärische Pflichten in gewissen Fällen von doppelter Staatsangehörigkeit.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 50. Kundmachung: Geltungsbereich des Protokolls über militärische Pflichten in gewissen Fällen von doppelter Staatsangehörigkeit.
1960_50_0 50. Kundmachung: Geltungsbereich des Protokolls über militärische Pflichten in gewissen Fällen von doppelter Staatsangehörigkeit.
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Nach einer Mitteilung der Rechtsabteilung der
Vereinten Nationen ist das Protokoll über militärische
Pflichten in gewissen Fällen von doppelter
Staatsangehörigkeit, BGBl. Nr. 214/1958, neben
Österreich für folgende weitere Staaten in Kraft
Australien, Belgien, Brasilien, Burma, Indien, Kolumbien,
Kuba, die Niederlande, El Salvador,
Schweden, Südafrikanische Union, Vereinigte
Staaten von Amerika und Vereinigtes Königreich
von Großbritannien und Nordirland.