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50. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt.

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 50. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt.

Auf Grund des § 2 Abs. 4 des Bundesgesetzes

vom 7. Dezember 1920, BGBl. Nr. 33, über das

Bundesgesetzblatt und des § 7 des Wiederverlautbarungsgesetzes,

BGBl. Nr. 114/1947, wird kundgemacht

1. In der Kundmachung der Bundesregierung

vom 17. Feber 1953, BGBl. Nr. 38 und Amtliche

Sammlung Nr. 4, über die Wiederverlautbarung

von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet

des Markenrechtes, hat es zu lauten

a) In der Anlage 1 im § 24 statt „Ebenso

wird bestraft, wer Waren, die mit dem

Namen der Firma" richtig „Ebenso wird

bestraft, wer Waren, die mit dem Namen,

der Firma".

b) In der Anlage 2 im § 3 Abs. 1 Z. 2 zweiter

Halbsatz statt „an Stelle der Bezeichnun

„Bundesgerichtshof" " richtig „an Stelle der

Bezeichnung „Bundesgerichtshof" ".

2. In der Kundmachung der Bundesregierung

vom 17. Feber 1953, BGBl. Nr. 39 und Amtliche

Sammlung Nr. 5, über die Wiederverlautbarung

des Musterschutzgesetzes, hat es zu lauten

In der Anlage im § 5 Abs. 6 statt „unter amtlicher

Fertigung anzumerken und diese" richtig

„unter amtlicher Fertigung anzumerken und

dieses".

3. In der Verordnung des Bundesministeriums

für Finanzen vom 9. Oktober 1953, BGBl.

Nr. 163, womit die Gegenstände bestimmt werden,

die für die Berechnung der Ausfuhrvergütung

als Rohstoffe, Halberzeugnisse oder Fertigwaren

anzusehen sind, hat es in dem als Anlage

angeschlossenen Verzeichnis zu lauten

a) In der Tarifklasse VI Tarifnummer 31

statt „geschrottete" richtig „geschrotete".

b) In der Tarifklasse VIII Tarifnummer 54

statt „Lämmer" richtig „Lämmer, Kitze".

c) In der Tarifklasse XVI Tarifnummer 120

statt „Terpentin, Pechöl (Harzöl)" richtig

„Terpentin (Harzbalsam, Rohharz), Terpentinöl,

Pechöl (Harzöl)".

d) In der Tarifklasse XVI Tarifnummer 122

statt „Kopal, Dammarharz" richtig „Kopal-,

Dammarharz" und statt „Gummigutti"

richtig „Gummigutt".

e) In der Tarifklasse XVII Tarifnummer 125

statt „pechartige" richtig „pechhaltige".

f) In der Tarifklasse XXI statt Tarifnummer

„202" richtig „aus 202".

g) In der Tarifklasse XXV statt Tarifnummer

„aus 250 a)" richtig „250 a)".

h) In der Tarifklasse XXVI Tarifnummer 260

statt „Gewebe- oder Drahteinlagen" richtig

„Gewebelagen oder Drahteinlagen".

i) In der Tarifklasse XXX Tarifnummer

„aus 302 a)" statt „Teilen; Kisten" richtig

„Teilen, Kisten".

j) In der Tarifklasse XXXII Tarifnummer 333

statt „Steinplatten (mit Ausnahme von

Schieferplatten und Lithographiesteinen)"

richtig „Steinplatten in der Stärke unter

16 cm (mit Ausnahme von Schieferplatten

und Lithographiesteinen)".

k) In der Tarifklasse XXXIV Tarifnummer

370 statt „durchgeschlagen" richtig

„durchschlagen".

1) In der Tarifklasse XXXIV Tarifnummer

„aus 376" statt „Wellrohre" richtig „Wellrohre;

ausgenommen Schnellkupplungsrohre".

m) In der Tarifklasse XXXIV Tarifnummer

„aus 381" statt „Blechwaren, Wurfkarniesenprofile

und -bestandteile, Kocher und

Herde für flüssige und gasförmige Brennstoffe;

emailliertes Blechgeschirr" richtig

„Blechwaren, ausgenommen Wurfkarniesenprofile

und -bestandteile, Kocher und

Herde für flüssige und gasförmige Brennstoffe,

emailliertes Blechgeschirr".

n) In der Tarifklasse XXXIV Tarifnummer

402 statt „Eiserne Kassen, Sicherheitskassetten

und fertige Teile hievon" richtig

„Eiserne Kassen, Sicherheitskassetten und

fertige Teile hievon, auch in Verbindung

mit feinen Stoffen".

o) In der Tarifklasse XXXIV statt Tarifnummer

„407" richtig „407 a)".

p) In der Tarifklasse XXXV Tarifnummer 425

statt „unedles Blattsilber" richtig „unechtes

Blattsilber".

q) In der Tarifklasse XXXVII Tarifnummer

„aus 442" statt „60 PS; rotierende"

richtig „60 PS, rotierende" und statt „bis

5000 kg" richtig „bis 500 kg".

r) In der Tarifklasse XXXVII Tarifnummer

„aus 444" statt „Signalapparate für drahtlose

Fernvermittlung;" richtig „Signalapparate;

Apparate für drahtlose Fernvermittlung;".

s) In der Tarifklasse XLV statt Tarifnummer

„549" richtig „aus 549".

4. In der Kundmachung des Bundeskanzleramtes

vom 4. November 1953, BGBl. Nr. 174,

betreffend das Inkrafttreten des Zusatzübereinkommens

vom 13. Mai 1950, BGBl. Nr. 50/1951,

zum Internationalen Übereinkommen vom

23. November 1933 über den Eisenbahnfrachtverkehr

(IÜG), hat es zu lauten

Im ersten Absatz statt „BGBl. Nr. 49/1950"

richtig „BGBl. Nr. 49/1951".

5. In der Kundmachung der Bundesregierung

vom 10. November 1953, BGBl. Nr. 182 und

Amtliche Sammlung Nr. 10, womit das Wohnungsanforderungsgesetz

1949 wiederverlautbart

wird, hat es zu lauten

In der Anlage im § 21 Abs. 1 statt „Verwalwaltungsvollstreckungsgesetz

1950" richtig „Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1950".

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