508. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes über internationales Versicherungsvertragsrecht für den Europäischen Wirtschaftsraum
Gesetzestext (1 Artikel)
Der Nationalrat hat beschlossen.
Änderung des Bundesgesetzes über internationales
Versicherungsvertragsrecht für den Europäischen
Wirtschaftsraum
Das Bundesgesetz über internationales Versicherungsvertragsrecht für den Europäischen Wirtschaftsraum, BGBl. Nr. 89/1993, wird wie folgt geändert
1. § 5 Z 2 lit. c hat zu lauten
,,c) er sich auf ein in der Anlage B zu diesem Bundesgesetz angeführtes besonderes Risiko bezieht."
2. In § 12 erhält der bisherige Text die Absatzbezeichnung „(1)" und es wird folgender Absatz 2 angefügt
„(2) § 5 Z 2 lit. c und die Überschrift der Anlage B, jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 508, treten mit 1. Juli 1994 in Kraft."
3. In der Überschrift der Anlage B hat das Klammerzitat zu lauten
„§ 5 Z 2 lit. c und § 9 Abs. 2 dieses Bundesgesetzes."