508_1980
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508. Verordnung: Änderung der Verordnung über den Ersatz der Lehrabschlußprüfung und der Lehrzeit auf Grund schulmäßiger Ausbildung
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 508. Verordnung: Änderung der Verordnung über den Ersatz der Lehrabschlußprüfung und der Lehrzeit auf Grund schulmäßiger Ausbildung
1980_508_0 508. Verordnung: Änderung der Verordnung über den Ersatz der Lehrabschlußprüfung und der Lehrzeit auf Grund schulmäßiger Ausbildung
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Auf Grund des § 28 des Berufsausbildungsgesetzes,
BGBl. Nr. 142/1969, in der Fassung der
Berufsausbildungsgesetz-Novelle 1978, BGBl.
Nr. 232, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister
für Unterricht und Kunst verordnet
Die Verordnung über den Ersatz der Lehrabschlußprüfung
und der Lehrzeit auf Grund schulmäßiger
Ausbildung, BGBl. Nr. 142/1970, in der
Fassung der Verordnungen BGBl. Nr. 428/1973,
BGBl. Nr. 248/1975, BGBl. Nr. 272/1976, BGBl.
Nr. 230/1978 und BGBl. Nr. 431/1978 wird wie
folgt geändert
In der Anlage III, Abschnitt A ist nach der Anführung
der zweijährigen Büro- und Verwaltungsschule
des Berufsförderungsinstitutes Oberösterreich
in Linz einzufügen