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508_1980 AT

508. Verordnung: Änderung der Verordnung über den Ersatz der Lehrabschlußprüfung und der Lehrzeit auf Grund schulmäßiger Ausbildung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 508. Verordnung: Änderung der Verordnung über den Ersatz der Lehrabschlußprüfung und der Lehrzeit auf Grund schulmäßiger Ausbildung

Auf Grund des § 28 des Berufsausbildungsgesetzes,

BGBl. Nr. 142/1969, in der Fassung der

Berufsausbildungsgesetz-Novelle 1978, BGBl.

Nr. 232, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister

für Unterricht und Kunst verordnet

Die Verordnung über den Ersatz der Lehrabschlußprüfung

und der Lehrzeit auf Grund schulmäßiger

Ausbildung, BGBl. Nr. 142/1970, in der

Fassung der Verordnungen BGBl. Nr. 428/1973,

BGBl. Nr. 248/1975, BGBl. Nr. 272/1976, BGBl.

Nr. 230/1978 und BGBl. Nr. 431/1978 wird wie

folgt geändert

In der Anlage III, Abschnitt A ist nach der Anführung

der zweijährigen Büro- und Verwaltungsschule

des Berufsförderungsinstitutes Oberösterreich

in Linz einzufügen

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