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506_1988 AT

506. Verordnung: Änderung der Vermessungsgebührenverordnung 1986

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 506. Verordnung: Änderung der Vermessungsgebührenverordnung 1986

Auf Grund des § 47 des Vermessungsgesetzes,

BGBl. Nr. 306/1968, in der Fassung des Bundesgesetzes

BGBl. Nr. 480/1980 wird im Einvernehmen

mit dem Bundesminister für Finanzen und hinsichtlich

des § 47 Abs. 3 des Vermessungsgesetzes auch

im Einvernehmen mit dem Bundesminister für

Justiz verordnet

Artikel I

Die Vermessungsgebührenverordnung 1986,

BGBl. Nr. 98, wird wie folgt geändert

Die Bauschbeträge der Post Nr. 01 A, 06 A, 23

und 24 lauten: „100,—".

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 1988 in

Kraft.

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