506_1976
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506. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der die Herausgabe von Preisempfehlungen untersagt wird
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 506. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der die Herausgabe von Preisempfehlungen untersagt wird
1976_506_0 506. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der die Herausgabe von Preisempfehlungen untersagt wird
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Auf Grund des § 100 des Kartellgesetzes, BGBl.
Nr. 460/1972, wird verordnet
Artikel I
Die Verordnung des Bundesministers für Handel,
Gewerbe und Industrie vom 14. Dezember
1972, BGBl. Nr. 499, mit der die Herausgabe
von Preisempfehlungen untersagt wird, in
der Fassung der Verordnungen BGBl. Nr. 495/
1973 und BGBl. Nr. 495/1975 wird wie folgt
geändert
§ 3 hat zu lauten
„§ 3. Diese Verordnung verliert mit 30. September
1977 ihre Wirksamkeit."
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 30. September 1976
in Kraft.