Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
505_1995 AT

505. Bundesgesetz: Änderung des Umweltförderungsgesetzes

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 505. Bundesgesetz: Änderung des Umweltförderungsgesetzes — UFG

Der Nationalrat hat beschlossen

Das Bundesgesetz über die Förderung von Maßnahmen in den Bereichen der Wasserwirtschaft, der Umwelt, der Altlastensanierung und zum Schutz der Umwelt im Ausland (Umweltförderungsgesetz — UFG), BGBl. Nr. 185/1993, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 30/1994, wird wie folgt geändert

In Artikel I wird nach § 37 Abs. 5a folgender Absatz 5b eingefügt

„(5b) Der Fonds ist ermächtigt, vorbereitende wirtschaftliche Analysen für Maßnahmen anzustellen, welche Auswirkungen auf den Finanzstatus zur Folge haben. Die Ermächtigung zur Setzung derartiger Maßnahmen bleibt einer besonderen bundesgesetzlichen Regelung vorbehalten."

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →