505_1995
AT
505. Bundesgesetz: Änderung des Umweltförderungsgesetzes
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 505. Bundesgesetz: Änderung des Umweltförderungsgesetzes — UFG
Der Nationalrat hat beschlossen
Das Bundesgesetz über die Förderung von Maßnahmen in den Bereichen der Wasserwirtschaft, der Umwelt, der Altlastensanierung und zum Schutz der Umwelt im Ausland (Umweltförderungsgesetz — UFG), BGBl. Nr. 185/1993, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 30/1994, wird wie folgt geändert
In Artikel I wird nach § 37 Abs. 5a folgender Absatz 5b eingefügt
„(5b) Der Fonds ist ermächtigt, vorbereitende wirtschaftliche Analysen für Maßnahmen anzustellen, welche Auswirkungen auf den Finanzstatus zur Folge haben. Die Ermächtigung zur Setzung derartiger Maßnahmen bleibt einer besonderen bundesgesetzlichen Regelung vorbehalten."