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505_1990 AT

505. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 505. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten

Nationen haben folgende weitere Staaten

ihre Ratifikationsurkunden zum Übereinkommen

der Vereinten Nationen über Verträge über den

internationalen Warenkauf (BGBl. Nr. 96/1988,

letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl.

Nr. 303/1990) hinterlegt

Staaten: Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde

Irak 5. März 1990

Tschechoslowakische

Sozialistische Republik 5. März 1990

Anläßlich der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde

hat die Tschechoslowakische Sozialistische

Republik einen Vorbehalt gemäß Art. 95 des

Übereinkommens erklärt.

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