505_1990
AT
505. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 505. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf
1990_505_0 505. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf
Originalquelle öffnen
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten
Nationen haben folgende weitere Staaten
ihre Ratifikationsurkunden zum Übereinkommen
der Vereinten Nationen über Verträge über den
internationalen Warenkauf (BGBl. Nr. 96/1988,
letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl.
Nr. 303/1990) hinterlegt
Staaten: Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde
Irak 5. März 1990
Tschechoslowakische
Sozialistische Republik 5. März 1990
Anläßlich der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde
hat die Tschechoslowakische Sozialistische
Republik einen Vorbehalt gemäß Art. 95 des
Übereinkommens erklärt.